Leistung

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Spiegel, Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.

Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten. In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

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Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

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Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

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