Bauleitplanung

Niederstotzinger Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuell im Rathaus öffentlich ausgelegten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Niederstotzinger Stadtplanung. 
Zeitgleich sind die Planunterlagen hier im Internet einsehbar.

Auslegungsort ist im Rathaus der Stadtverwaltung Niederstotzingen (Im Städtle 26), Zimmer E6, während der allgemeinen Dienststunden.

Rechtlicher Hinweis:

Dieses Internetangebot dient im Sinne des Bürgerservices als Erstanlaufstelle, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger über die im Verfahren befindlichen Flächennutzungs- und Bebauungspläne informieren können. Bitte beachten Sie, dass sich die hier eingestellten Planunterlagen im Laufe des Verfahrens ändern können. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Planungsstände besteht nicht. Erst mit erfolgtem Satzungsbeschluss und Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird der Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Verfahrensrelevant sind nur die ortsüblich ausgelegten Unterlagen im Rathaus der Stadtverwaltung Niederstotzingen.

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Hinweis:
§ 2 Abs. 1 BauGB gibt vor, dass Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

Öffentliche Bekanntmachung

  • Derzeit keine Bekanntmachungen

Aktuelle Bauleitplanung - Beteiligungsmöglichkeiten

Hinweis:

§ 3 Abs. 2 BauGB gibt vor, dass die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen ist. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Abs. 2 BauGB gibt vor, dass die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung einholt. Die Bereitstellung der Unterlagen sowie die Mitteilung hierüber sollen elektronisch erfolgen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben, wobei jedoch die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen 30 Tage nicht unterschreiten darf; die Gemeinde soll diese Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes angemessen verlängern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Gem. § 4a Absatz 2 BauGB kann die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 durchgeführt werden.

Öffentliche Bekanntmachungen:

  • Derzeit keine Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Bebauungsplanverfahren

Hinweis:

Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung oder, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

§ 10a Abs. 2 BauGB besagt, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden soll.

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Weiherbraike II“ in Sontheim an der Brenz

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Neubau REWE Oberstotzinger Straße“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Neubau REWE Oberstotzinger Straße"

Bebauungsplan "Höhe II"

Bebauungsplan "Nachverdichtung Rechbergstraße"

Teilaufhebung des Bebauungsplans "Südlich der Rechbergstraße"

Dienstleistung Service-Portal

Für weitergehende Ausküfte oder wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Daniela Armele

Leiterin der Bauverwaltung/Städtische Betriebe

07325 102-24

daniela.armele(at)niederstotzingen.de