Bauleitplanung

Niederstotzinger Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuell im Rathaus öffentlich ausgelegten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Niederstotzinger Stadtplanung. 
Zeitgleich sind die Planunterlagen hier im Internet einsehbar.

Auslegungsort ist im Rathaus der Stadtverwaltung Niederstotzingen (Im Städtle 26), Zimmer E6, während der allgemeinen Dienststunden.

Rechtlicher Hinweis:

Dieses Internetangebot dient im Sinne des Bürgerservices als Erstanlaufstelle, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger über die im Verfahren befindlichen Flächennutzungs- und Bebauungspläne informieren können. Bitte beachten Sie, dass sich die hier eingestellten Planunterlagen im Laufe des Verfahrens ändern können. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Planungsstände besteht nicht. Erst mit erfolgtem Satzungsbeschluss und Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird der Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Verfahrensrelevant sind nur die ortsüblich ausgelegten Unterlagen im Rathaus der Stadtverwaltung Niederstotzingen.

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Hinweis:
§ 2 Abs. 1 BauGB gibt vor, dass Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

Öffentliche Bekanntmachung

  • Derzeit keine Bekanntmachungen

Aktuelle Bauleitplanung - Beteiligungsmöglichkeiten

Hinweis:
§ 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch auf die Homepage der Gemeinde einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes (s. Art. 6 Abs. 5 UVP-Richtlinie) zugänglich zu machen.

  • Derzeit keine Beteiligungsmöglichkeit

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschusses im Bebauungsplanverfahren

Hinweis:
§ 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch auf die Homepage der Gemeinde einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes (s. Art. 6 Abs. 5 UVP-Richtlinie) zugänglich zu machen.

Bebauungsplan "Höhe II"

Bebauungsplan "Nachverdichtung Rechbergstraße"

Teilaufhebung des Bebauungsplans "Südlich der Rechbergstraße"

Dienstleistung Service-Portal

Für weitergehende Ausküfte oder wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Daniela Armele

Leiterin der Bauverwaltung/Städtische Betriebe

07325 102-24

daniela.armele@niederstotzingen.de