Nachrichten
Öffentliche Bekanntmachung
Preisgleitklausel für verbrauchsabhängige Entgelte
20.08.2026
Gemäß § 3a der Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindeeigenen Sportplätze, Sporthallen und Gebäude der Stadt Niederstotzingen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die durchschnittlichen Stromentgelte der Stromanbieter der öffentlichen Einrichtungen vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um 13,72 % gestiegen sind und die durchschnittlichen Entgelte für den Bezug von Wärme um 6,32 % gestiegen sind. Die Strom- und Wärmeentgelte der Ziffer 1.2.2 und 2.2.2 der Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindeeigenen Sportplätze, Sporthallen und Gebäude der Stadt Niederstotzingen werden daher ab sofort ebenfalls entsprechend angepasst.
Wir bitten um Beachtung.