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Katzenschutzverordnung in Niederstotzingen - Hintergründe und Ziele


Der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2026 den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Ziel dieser Regelung ist es, einen wirksamen Beitrag zum Tierschutz zu leisten und die Situation freilebender Katzen nachhaltig zu verbessern.

Warum eine Katzenschutzverordnung notwendig ist

In den vergangenen Jahren wurde - auch imLandkreis Heidenheim - eine zunehmende Zahl freilebender und verwilderter Katzen festgestellt. Diese Tiere stammen häufig von entlaufenen, ausgesetzten oder nicht kastrierten Hauskatzen ab. Als domestizierte Tiere sind sie jedoch nicht darauf ausgelegt,  dauerhaft ohne menschliche Versorgung zu leben. Die Folgen sind oftmals Unterversorgung, Krankheiten und erhebliches Tierleid. Ein zentrales Problem ist die unkontrollierte Vermehrung: Katzen können bereits im Alter von etwa sechs Monaten Nachwuchs bekommen und mehrere Würfe pro Jahr haben. Dadurch wächst die Population sehr schnell und verstärkt sich selbst.

Auch im Stadtgebiet Niederstotzingen wurde in den vergangenen Jahren ein entsprechender Handlungsbedarf festgestellt.

Ziel der Verordnung

Die Katzenschutzverordnung schafft einen klaren und rechtssicheren Rahmen, um dieser Entwicklung  entgegenzuwirken. Im Mittelpunkt steht dabei der präventive Ansatz:

  • Vermeidung unkontrollierter Vermehrung
  • Reduzierung des Leidens freilebender Tiere
  • Unterstützung der Arbeit des Tierheims und ehrenamtlicher Tierschützer
  • Schaffung klarer Zuständigkeiten und Abläufe

Ein wesentliches Element ist die Verpflichtung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilaufenden Katzen.

Was bedeutet das für Katzenhalter?

Für Katzenhalterinnen und Katzenhalter ergeben sich folgende Pflichten:

  • Freilaufende Katzen müssen kastriert werden
  • Die Tiere müssen eindeutig gekennzeichnet sein (z.B. Mikrochip oder Tätowierung)
  • Zusätzlich ist eine Registrierung in einem Haustierregister erforderlich

Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Tierschutz,sondern auch den Haltern selbst:

Verlorene Tiere können schneller zugeordnet werden und es wird verhindert, dass ungewollter Nachwuchs entsteht.

Ausnahmen, beispielsweise für registrierte Zucht, sind auf Antrag möglich.

Wie die Verordnung umgesetzt wird

Die Katzenschutzverordnung ist kein Instrument zur Kontrolle oder Sanktionierung, sondern baut auf den bereits funktionierenden Strukturen auf:

  • Zusammenarbeit mit dem Kreistierheim Heidenheim
  • Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
  • Meldung von Auffälligkeiten durch Bürgerinnen und Bürger

Das Ordnungsamt übernimmt dabei vor allem eine beratende und unterstützende Rolle.

Ziel ist es, die bestehenden Abläufe rechtlich abzusichern und effektiver zu gestalten, nicht zusätzliche Belastungen zu schaffen.

Vorteile für Mensch und Tier

Die Verordnung bringt zahlreiche Vorteile:

  • nachhaltige Verringerung der Katzenpopulation
  • weniger Tierleid durch Krankheiten und Unterversorgung
  • Entlastung des Tierheims und der Kommunen
  • Unterstützung ehrenamtlichen Engagements im Tierschutz
  • klare und rechtssichere Handlungsgrundlagen für alle Beteiligten

Gemeinsame Verantwortung

Der Schutz freilebender Katzen ist eine gemeinsame Aufgabe von Stadt, Tierheim, Ehrenamt und Bürgerinnen und Bürgern.

Mit der Katzenschutzverordnung schafft die Stadt Niederstotzingen die notwendigen Rahmenbedingungen,um das Problem langfristig anzugehen. Gleichzeitig richtet sich ein klarer Appell an alle Katzenhalter:

Verantwortungsbewusste Haltung umfasst auch die Vermeidung unkontrollierter Fortpflanzung.

Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (somit zum 10. Januar 2027).

Für Rückfragen stehen die Stadtverwaltung sowie das Kreistierheim Heidenheim (07321 41100) gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung Niederstotzingen

Katzenschutzverordnung zum Download:

Verordnung der Stadt Niederstotzingen zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung - KatzenschutzVO) vom 25.06.2026 gültig ab 10.01.2027 (PDF)