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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 24.06.2026
Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Stadt Niederstotzingen
Der Vorsitzende führte in die Thematik ein und erläuterte die Hintergründe sowie die Notwendigkeit der vorgesehenen Regelung.
Ausgangspunkt der Beratungen ist die in den vergangenen Jahren feststellbare Zunahme herrenloser und freilebender Katzen sowohl im Landkreis Heidenheim als auch im Stadtgebiet Niederstotzingen. Diese Entwicklung stellt aus Sicht des Tierschutzes ein erhebliches Problem dar. Die betroffenen Tiere sind häufig krank, unterernährt und erheblichen Leiden ausgesetzt, da sie als domestizierte Tiere nicht in der Lage sind, sich dauerhaft selbst zu versorgen. Hauptursache für diese Situation ist die unkontrollierte Fortpflanzung, da Katzen bereits ab einem Alter von etwa sechs Monaten geschlechtsreif werden und mehrere Würfe pro Jahr zur Welt bringen können.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung - nach zunächst zurückhaltender Bewertung - intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und im Frühjahr 2026 Gespräche mit dem Kreistierschutzverein Heidenheim sowie dem Tierheim Heidenheim geführt. Ziel war es, eine sachliche und belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Zur wirksamen Eindämmung der Problematik wurde der Erlass einer Katzenschutzverordnung als geeignetes Instrument herausgearbeitet. Diese basiert auf § 13b des Tierschutzgesetzes und schafft einen rechtssicheren Rahmen für Maßnahmen im Umgang mit freilebenden und freilaufenden Katzen.
Zentrales Element der Verordnung ist die Verpflichtung von Halterinnen und Haltern, freilaufende Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ziel ist es, eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern sowie eine schnelle Zuordnung von Fundtieren zu ermöglichen. Darüber hinaus regelt die Verordnung den Umgang mit aufgefundenen Tieren: Unkastrierte Halterkatzen sind nachträglich kastrieren zu lassen, während freilebende Katzen im Bedarfsfall eingefangen, kastriert, gekennzeichnet und anschließend wieder freigelassen oder vermittelt werden können.
Die bestehenden Abläufe zwischen Tierheim, ehrenamtlich Tätigen und Grundstückseigentümern haben sich bereits bewährt und werden durch die Verordnung nicht ersetzt, sondern rechtlich abgesichert. Die praktische Durchführung erfolgt weiterhin über das vorhandene Netzwerk, wobei das Tierheim die zentrale koordinierende Rolle übernimmt.
Im Rahmen der Beratung wurden auch mögliche Einwände thematisiert, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Grundstücksbetretungsrechts sowie der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Hierzu wurde festgestellt, dass die Regelungen der Verordnung als verhältnismäßig anzusehen sind und im Interesse des Tierwohls liegen. Zudem wurde ausgeführt, dass Grundstückseigentümer in der Praxis überwiegend kooperativ seien und ein gesondertes Betretungsrecht daher nicht im Vordergrund stehe.
Die bisherigen Erfahrungen belegen bereits die Relevanz der Thematik im Stadtgebiet: Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden in Niederstotzingen insgesamt 56 Katzen kastriert.
Sowohl der Kreistierschutzverein, bzw. das Tierheim Heidenheim als auch die Kreisveterinärbehörde befürworten den Erlass einer Katzenschutzverordnung.
Zusammenfassend wurde festgestellt:
- Die Katzenschutzverordnung ist ein wesentliches Bindeglied zwischen Kommune, Tierheim, ehrenamtlich Tätigen und Grundstückseigentümern.
- Sie trägt zur nachhaltigen Reduzierung der Population herrenloser Katzen bei.
- Die Verordnung ermöglicht ein rechtssicheres und abgestimmtes Vorgehen aller Akteure.
- Darüber hinaus wird durch die Verordnung ein wichtiger Beitrag zum Tierwohl geleistet und zugleich eine Verantwortung der Katzenhalter begründet, insbesondere im Hinblick auf die Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen.
- Sie unterstützt die Arbeit der im Tierschutz engagierten Akteure.
- Zugleich ist davon auszugehen, dass mittel- bis langfristig eine Entlastung der finanziellen Aufwendungen des Tierheims sowie der beteiligten Kommunen erreicht werden kann.
Im weiteren Verlauf der Sitzung äußerten sich die Mitglieder des Gemeinderates zustimmend zur geplanten Verordnung. Die vorgetragenen Argumente wurden überwiegend geteilt, insbesondere im Hinblick auf den Beitrag zum Tierschutz sowie die Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen.
Der Gemeinderat fasste daraufhin den einstimmigen Beschluss, die Katzenschutzverordnung gemäß der vorgelegten Anlage zu erlassen.
Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen
- Erhöhung ab den Kindergartenjahren 2026/2027 und 2027/2028
Der Leiter der Hauptverwaltung trug den Sachverhalt vor. Er führte aus, dass der Gemeindetag mit Schreiben vom 20. April 2026 über die Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge für die kommenden zwei Kindergartenjahre informiert habe. Die Finanzierung der frühkindlichen Bildung erfolge grundsätzlich durch eine Aufteilung der Kosten auf verschiedene Träger, nämlich Bund, Land, Kommunen, Kirchen bzw. freie Träger sowie die Elternbeiträge.
Angesichts der zu erwartenden Kostensteigerungen in den kommenden Jahren würden diese anteilig auf die genannten Kostenträger verteilt. Hieraus ergebe sich die Notwendigkeit, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen. Dabei werde neben den finanziellen Anforderungen auch die Belastung der privaten Haushalte berücksichtigt.
Weiter berichtete der Leiter der Hauptverwaltung, dass die Vertreter des Städtetages, des Gemeindetages sowie der Kirchenleitungen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 % sowie für das Kindergartenjahr 2027/2028 eine weitere Erhöhung um 4,0 % empfehlen. Diese Anpassungen trügen insbesondere den aktuellen Tarifsteigerungen sowie den allgemeinen Kostensteigerungen Rechnung. Er wies darauf hin, dass die Eltern weiterhin über verschiedene Unterstützungsangebote informiert werden, insbesondere über die wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Die Anpassung wurde im Vorfeld mit den beiden kirchlichen Trägern abgestimmt. Die konkreten Beitragssätze werden auf die Homepage der Stadt Niederstotzingen gestellt und über die kirchlichen Verwaltungszentren an die Einrichtungen verteilt. Die Beiträge würden – wie bisher – für elf Monate im Jahr erhoben, wobei im August keine Veranlagung erfolge.
Im Anschluss erläuterte der Leiter der Hauptverwaltung, dass sich die Beiträge differenziert nach Betreuungsumfang und Kinderzahl staffeln und die Erhöhungen kaufmännisch auf volle Euro gerundet wurden.
Ferner erinnerte er daran, dass der Gemeinderat mit Beschluss vom 26. Juni 2019 festgelegt habe, dass die Elternbeiträge künftig automatisch entsprechend der jeweiligen prozentualen Empfehlung angepasst werden.
Der Gemeinderat nahm den Vortrag und die Anpassung der Elternbeiträge per Handzeichen positiv zur Kenntnis.
Bekanntgaben und Anfragen
Der Vorsitzende weist auf das Kinderfest am 11. Juli 2026 hin und gibt bekannt, dass der Festumzug um 12.00 Uhr startet. Die Umzugsteilnehmer treffen sich um 11:30 Uhr zur Aufstellung in der Bergstraße.