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Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
vom 10.12.1997, zuletzt geändert am 20.03.2024
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 9, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) – in den jeweils gültigen Fassungen – hat der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen am 18.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen.
§ 1 Verbrauchsgebühren
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt je m³ Wasser 2,74 €.
§ 2 In-Kraft-Treten
- Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
- Für Abgaben, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden sind und erst nach dem 31. Dezember 2024 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung der Abgabe die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld gegolten haben.
Niederstotzingen, den 09.01.2025
gez. Marcus Bremer, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Verordnung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind.