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Räum- und Streupflicht


Aufgrund der bevorstehenden Schneefälle möchten wir alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht bei Schneefällen oder Eisglätte erinnern.

Straßenanlieger ist dabei jeder Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben.

Demnach sind die Gehwege und bei Straßen ohne Gehwege ein Randstreifen von 1,50 m bei Schnee- und Eisglätte so zu räumen und zu bestreuen, dass sie von Fußgängern gefahrlos benutzt werden können.

Zum Bestreuen ist abgestumpftes Material wie Sand, Splitt, Asche oder ähnliches zu verwenden.

Wir bitten alle Straßenanlieger der Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte:
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Abschließend noch eine Bitte an die Kraftfahrer:
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur dann, wenn Sie keine Garage bzw. keinen sons-tigen Stellplatz haben, am Straßenrand ab. Achten Sie dabei bitte darauf, dass möglichst nur auf einer Straßenseite geparkt wird. Das sogenannte „versetzte Parken“ behindert unsere Räumfahrzeuge sehr stark. In engen Straßen sollte das Dauerparken grundsätzlich unterlassen werden.

Der innerörtliche Winterdienst ist in verschiedene Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Als erstes werden die ortsdurch- querenden Bundes- und Landesstraßen geräumt und gestreut, dann die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs und die restlichen wichtigen Haupt- und Durchgangsstraßen.
Abschließend werden die Neben- und Seitenstraßen geräumt soweit es die Kapazitäten zulassen.

Großes Augenmerk wird auf Gefällstrecken gelegt. Oberste Priorität haben auch fußläufige Bereiche wie Bushaltestellen, Fahrbahnquerungen oder öffentliche Fußwege, soweit keine privaten Anlieger zur Räumung verpflichtet sind. Feld- und Waldwege werden nicht geräumt.

Änderungen aufgrund von Störungen sowie Ausfälle von Mitarbeitern und Maschinen usw. können den Winterdienst verzögern. Dennoch sind die Mitarbeiter des Bauhofs bemüht einen ordnungsgemäßen Räum- und Streudienst zu gewähren.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.