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Verunreinigungen durch Hundekot An der Stadtmauer/Hexengässle


Leider muss im Bereich der Stadtmauer und dem sogenannten „Hexengässle" immer wieder festgestellt werden, dass dieser Bereich durch Hundekot verunreinigt ist.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 13 der Polizeiverordnung der Stadt Niederstotzingen der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt.

Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet.

Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch rücksichtsvolles und vorbildliches Verhalten in der Öffentlichkeit.

Wir bitten die Hundehalter künftige Hinterlassenschaften des Hundes sofort zu beseitigen und diese ausschließlich über den Hausmüll oder die speziellen Hundetoiletten zu entsorgen. Die Stadt prüft die Möglichkeit einer Hundetoilette im Bereich der Stadtmauer/Hexengässle.