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Seniorinnen und Senioren − Veröffentlichungen von Geburtstagen


Seit vielen Jahren werden Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag im Mitteilungsblatt der Stadt Niederstotzingen veröffentlicht und die Altersjubilare ab dem 80. Geburtstag sowie ab der Goldenen Hochzeit werden durch einen städtischen Vertreter besucht. Diese Tradition möchte die Stadt Niederstotzingen gerne aufrechterhalten.

Aus Gründen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) benötigt die Stadt Niederstotzingen ab sofort hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung.

Das bedeutet, dass Geburtstage, die bisher ohne Einverständniserklärung veröffentlicht wurden, künftig nur veröf­fentlicht werden, wenn Ihre schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die 2025 70 Jahre werden sowie neu zugezogene Einwohnerinnen und Einwohner wurde ein Formblatt der Stadt Niederstotzingen für die schriftliche Einverständniserklärung übersandt, welches sie bitte ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgeramt der Stadt Niederstotzingen zurückgeben, wenn sie einem der aufgeführten Punkte zustimmen.

In diesem Zug möchten wir Sie auch darum bitten, zu kennzeichnen, ob Sie ein Vertreter der Stadt, unabhängig von einer Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums im Mitteilungsblatt zuhause besuchen darf.

Wir bitten um Verständnis, wenn ohne vorliegende Einverständniserklärung weder eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt noch ein Besuch eines städtischen Vertreters an Ihrem Ehrentag erfolgen kann.

Sollte Ihnen das Formblatt nicht mehr vorliegen, erhalten Sie es im Rathaus beim Bürgeramt. Alternativ können Sie das Formblatt auch HIER herunterladen.

Haben Sie bereits eine Einverständniserklärung abgegeben, gilt diese bis zu ihrem Widerruf.

Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit bei der Stadtverwaltung Niederstotzingen, Bürgeramt, Im Städtle 26, 89168 Niederstotzingen schriftlich wider­rufen.

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