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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 29.11.2023


Die Gemeinderatssitzung am 29.11.2023 wurde vom plötzlichen Tod von Herrn Stadtrat Arnold Kießling überschattet, der am 26.11.2023 nach schwerer Krankheit verstorben ist. Herr Bürgermeister Bremer informierte den Gemeinderat über diesen Schicksalsschlag, der tief betroffen macht. Im Anschluss erhoben sich die Mitglieder des Gemeinderats, die Mitarbeiter aus der Verwaltung und die Besucher der Gemeinderatssitzung von ihren Sitzen, um sich in einer Schweigeminute an Arnold Kießling zu erinnern. Bürgermeister Bremer bekundete namens des Gemeinderats, der Freiwilligen Feuerwehr Niederstotzingen und aller Mitarbeiter der Stadt Niederstotzingen gegenüber der Familie und den Angehörigen sein Beileid.

Der Vorsitzende ging im Anschluss darauf ein, dass mit Blick auf die Tagesordnung und insbesondere in Bezug auf die Beschlussfassung zur Änderung der Hauptsatzung sicherzustellen ist, dass die Beschlüsse rechtssicher gefasst werden können und dass keine offenen Fragestellungen in Bezug auf die qualifizierte Mehrheit vorhanden sind. Dies sei nur dadurch sicherzustellen, dass unmittelbar eine Ersatzperson in den Gemeinderat nachrückt. Der Bürgermeister sei gemäß § 31 GemO dazu verpflichtet, eine potenzielle Ersatzperson unverzüglich zu informieren und diese um die Bekanntgabe von etwaigen Ablehnungs- oder Hinderungsgründen zu bitten. Als nachrückende Ersatzperson wurde Herr Jürgen Rothmaier festgestellt. Herr Rothmaier habe unmittelbar bekanntgegeben, dass keine Ablehnungs- oder Hinderungsgründe vorliegen und er nachrücken kann. Sodann verpflichtete der Bürgermeister Herrn Jürgen Rothmaier mit der Verpflichtungsformel, die durch den Handschlag mit dem Bürgermeister bekräftigt wurde. Sodann nahm Jürgen Rothmaier am Ratstisch Platz.

Vergabe Aufstockung Bauhofgebäude - Schwarz/Weiß-Bereich Klärwärter

Der Vorsitzende ging einführend auf die Notwendigkeit zur Herstellung des Schwarz/Weiß-Bereichs der Klärwärter ein, die aus Gründen der Arbeitssicherheit notwendig wird. Der Gemeinderat habe am 27.09.2023 die Ausschreibung einer Erweiterung der bestehenden Containeranlage beschlossen. Daraufhin wurde die Ausschreibung öffentlich bekanntgemacht und die Ausschreibungsunterlagen konnten ab dem 09.10.2023 bei der Stadtverwaltung angefordert werden. Insgesamt vier Anbieter haben die Unterlagen angefragt. Zum Submissionstermin am 02.11.2023 ging sodann ein Angebot fristgerecht ein. Dieses stammt von der Firma Grinbold-Jodag GmbH aus Dischingen mit einem Angebotspreis von brutto 112.353,85 € und liegt damit unter dem Planansatz, der im Haushalt 2023 in Höhe von 150.000,00 € gebildet wurde.

Nachdem keine Wortmeldung vorlagen, stellte der Vorsitzende den Beschlussantrag:
Auftragserteilung an die Firma Grinbold-Jodag GmbH aus 89561 Dischingen mit einem Angebotspreis von 112.353,85 € brutto zur Aufstockung der bestehenden Containeranlage auf dem Bauhof zur Schaffung eines Schwarz/Weiß-Bereichs für das Kläranlagenpersonal.

Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.

Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau des Place de Bages zu einem Kreisverkehr und Herstellung der Barrierefreiheit an den Bushaltestellen

Der Vorsitzende führte in den Tagesordnungspunkt ein und ging zunächst auf den Neubau des geplanten REWE-Marktes ein. Im Rahmen der Projektentwicklung fand mit dem Baureferat Ost im Regierungspräsidium Stuttgart ein Gesprächstermin statt, um die Frage der Anbaubeschränkung an der Landesstraße zu klären. In diesem Zusammenhang bat das Baureferat Ost die Stadt darum, dass der Verkehrsteiler am Place de Bages zu einem Kreisverkehr umgebaut wird, da die Anlage im Bestand immer wieder zu Irritationen bei den Verkehrsteilnehmern führt. Zudem kann aus Sicht des Baureferats Ost die Chance genutzt werden, um die im Bestand vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei umzubauen.

Die Baukosten für den Umbau des Place de Bages werden vollständig vom Land Baden-Württemberg übernommen. Kostenträger für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen ist die Stadt Niederstotzingen. In der Folge hat die Verwaltung in Absprache mit dem Baureferat Ost ein Angebot über die erforderlichen Planungsleistungen beim Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG, Hermaringen eingeholt. Das vorläufige Planungshonorar liegt bei geschätzten anrechenbaren Baukosten von insgesamt 248.500 € (Umbau Place de Bages und Herstellung Barrierefreiheit der Bushaltestellen) bei rund 48.500 €. Mit dem Baureferat Ost wurde vereinbart, dass die Planungskosten nach dem Verhältnis der Baukosten zwischen Land und Stadt aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass das Land von den Gesamtplanungskosten in Höhe von 48.500 € einen Anteil von 42.527,14 € brutto übernimmt, sodass für die Stadt ein Anteil von rund 6.000 € brutto als Planungsleistungen für den Umbau der Bushaltestellen verbleibt.

Nachdem keine Wortmeldungen vorlag, formulierte der Vorsitzende den Beschlussantrag zur Vergabe der Planungsleistung an das Ingenieurbüro Gansloser zu einem vorläufigen Honorar von 48.496,11 € brutto.

Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.

Erweiterung des Spielplatzes am Sportplatz Oberstotzingen um einen U3-Spielbereich

Der Vorsitzende verwies darauf, dass sich der Technische Ausschuss im März 2023 und in seiner Sitzung vom 15. November 2023 mit der Erweiterung des bestehenden Spielplatzes am Sportplatz in Oberstotzingen auseinandergesetzt habe. So wurde in der Vergangenheit aus der Bevölkerung der Wunsch um eine Erweiterung des Spielplatzes um einen U3-Spielbereich an die Verwaltung herangetragen. Dies steht auch im Zusammenhang mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, in dem das Ziel einer Aufwertung der bestehenden Spielplätze verankert wurde. Aufgrund der Besichtigung im März 2023 hatte die Verwaltung ein Konzept ausgearbeitet, aus dem die Erweiterung des Spielbereichs mit Spielgeräten im U3-Bereich hervorgeht. Diese Konzeption wurde dem Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2023 vorgestellt und durch diesen gebilligt. Der Vorsitzende verwies auf die Anlage zur Sitzungsvorlage, aus der die konkrete Planung hervorgeht. Die Planung umfasst die einzelnen Spielgeräte, wie einen Spielturm mit Rutsche und Kriechröhre, eine Sandbaustelle mit Seilzuganlagen, eine Nesthockerschaukel und eine Doppelfederwippe sowie eine Parkbank und einen Picknicktisch. Darüber hinaus hat die Verwaltung einen Vorschlag zur Einfriedung des U3-Bereichs mit einem Doppelstabmattenzaun mit einer Gesamthöhe von 1,20 m gemacht. Mit Blick auf den bestehenden Ü3-Spielbereich besteht die Notwendigkeit den Zaun zu erneuern, sodass das Angebot auch diesen Teil des Spielbereichs bezüglich der Einfriedung mit abdeckt.

Die Angebotssumme für die Spielgeräte von der Firma eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co. KG, Röttingen beträgt 20.787,91 € brutto und beinhaltet eine Montageanleitung durch einen Montagehelfer sowie die Entladung durch den Spediteur und die Frachtkosten.

Das günstigste Angebot für die Zaunarbeiten stammt von der Firma Zaunteam Ulm GbR und sieht eine Angebotssumme in Höhe von 13.911,27 € für den Zaun im Ü3-Bereich vor und 7.826,62 € für den Neubau des Zauns im neugeplanten U3-Bereich.

Herr Stadtrat Feil stellte die Frage, in welchem Bereich die Picknickbank aufgestellt werden soll. Die Verwaltung ging darauf ein, dass der Picknicktisch im Ü3-Bereich aufgestellt werden soll, mit einer Blickbeziehung in beide Spielbereiche, sodass eine entsprechende Aufenthaltsqualität entsteht.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, formulierte der Vorsitzende die Beschlussanträge wie folgt:

  • Beauftragung des Angebots der Firma eibe für die Lieferung der Spielgeräte mit Montageunterstützung zu einem Preis von 20.787,91 €
    Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.
  • Beauftragung des Angebots der Firma Zaunteam Ulm GbR für die Lieferung und Montage des Zauns für den Ü3-Bereich zu einem Preis von 13.911,27 €
    Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.
  • Beauftragung des Angebots der Firma Zaunteam Ulm GbR für die Lieferung und Montage des Zauns für den U3-Bereich zu einem Preis von 7.826,62 €
    Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.

Sozialraumgestaltung in der Stadt Niederstotzingen - Einstieg im Rahmen des Landesprogramms Quartier 2030

Der Vorsitzende führte in den Tagesordnungspunkt ein, indem er zunächst auf die Klausursitzung des Gemeinderats vom Mai 2023 verweist. Eines der zentralen Themen sei die Fragestellung gewesen, wie sich die Lebensqualität in der Stadt Niederstotzingen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen in der Zukunft darstellen wird und wie sich die Stadt Niederstotzingen darauf einstellen kann.

Sodann beleuchtete der Vorsitzende die einzelnen Aspekte anhand einer umfangreichen Präsentation, die auf wesentlichen Inhalten der Sitzungsvorlage basiert. Diese ist im Ratsinformationssystem aufrufbar.

Er kam dann zu einem Zwischenfazit:

  • Die Demografie erfordert in vielen Lebens- und Versorgungsbereichen Anpassungen und neue Konzepte innerhalb der Kommunen.
  • Der zunehmende Anteil der älteren Mitbürger geht einher mit deutlichen Veränderungen der Familienstrukturen.
  • Mit fehlenden oder ortsabwesenden Kindern gehen familiäre Unterstützungspotenziale vermehrt verloren.
  • Die globalisierte Wirtschaftswelt und damit geforderte Mobilität, der im Berufsleben stehenden Menschen führt zu einer zunehmenden Auflösung traditioneller Familienverbünde.
  • Sozial schwache Familien drohen aus der örtlichen Gemeinschaft herauszudriften.

Damit würde sich der Sozialraum verändern – allerdings nicht zum Guten. Die finanziellen Herausforderungen für Familien und Alleinerziehende würden wachsen. Das Älterwerden stelle eine enorme Belastung für die direkt Betroffenen und die Angehörigen dar und es sei auch festzustellen, dass die Infrastruktur nicht ausreichend vorhanden sei. Damit nahm der Vorsitzende Bezug auf die Anzahl der Pflegeplätze, die in Anbetracht der Entwicklung nie ausreichend vorhanden sein werden, auf den Umstand, dass ambulante Hilfe früher angesetzt und die Bedarfe hierzu frühzeitiger erkannt werden müssen, dass es darum gehe, Schamgefühle abzubauen und es funktionierende Netzwerke auch in Zukunft bräuchte. Hier könne die Gemeinde eine aktivere Rolle einnehmen und versuchen, gegenzusteuern.

Sodann ging der Vorsitzende auf den Ansatz eines Quartiersmanagements ein. Der Vorsitzende führte aus, dass zunächst die Lebensumwelt, also der Sozialraum der Bürgerinnen und Bürger betrachtet werden müsse. Auf der einen Seite sei es einmal das Umfeld im familiären Raum mit allen dazugehörigen Wechselwirkungen und auf der anderen Seite sei die Infrastruktur der Angebote zu beachten. Innerhalb dieses Spannungsfeldes müssten sowohl fallorientierte Angebote geschaffen werden, um die Menschen zu begleiten, aber auch fallunabhängige. Das bedeutet, dass fallorientierte Angebote sehr konkret auf die individuellen Einzelfälle von betroffenen Personen eingehen, wie zum Beispiel durch Einzelfallberatung oder durch die Vermittlung von Beratungsstellen, durch Kooperationsgespräche, durch den Aufbau von Hilfesystemen rund um den Menschen und auch durch Kooperationskontakte mit anderen Angeboten, als auch fallunabhängige Angebote, also sogenannte offene Angebote, die im Sozialraum stattfinden, sodass ein Raum für Begegnungen entsteht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die heute vorhandenen Begegnungsräume, die oftmals durch die Kirchen und ehrenamtlichen Strukturen zur Verfügung gestellt werden, in der Zukunft rückläufig sein werden. Sodann ging der Vorsitzende auf konkrete Instrumente ein und stellt das Konzept des Quartiersmanagers/der Gemeindeschwester dar, die insbesondere im Rahmen der Einzelfallberatung und der fallorientierten Arbeit aktiv werden kann, darüber hinaus aber eine starke koordinierende Rolle innerhalb des Quartiersmanagementsystems einnehmen muss. Er ging darauf ein, wie fallunabhängige Angebote aussehen könnten und wie auch der Aufbau von Hilfesystemen sich definieren kann, zum Beispiel durch den Aufbau eines Netzwerkes pflegender Angehöriger, durch den Aufbau einer Demenzgruppe etc. Des Weiteren ging der Vorsitzende darauf ein, dass die Prioritäten, die innerhalb des Quartiersmanagementsystems bearbeitet werden sollen durch eine Lenkungsgruppe definiert und vorgegeben werden sollten. In dieser Lenkungsgruppe seien die Vertreter der örtlichen Akteure zu sehen. Also zum Beispiel Vertreter der Gemeinderatsfraktionen, der Kirchen, der Pflegeeinrichtungen, der Hospizgruppe, der Schulsozialarbeiterin, der Ökumenischen Sozialstation etc.

Die Lenkungsgruppe habe insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Ermittlung und Priorisierung sozial relevanter Themenfelder
  • Definition von Zielen, Projekten und Maßnahmen
  • Begleitung von Projekten in der Umsetzungsphase
  • Unterstützung und Förderung des Quartiersmanagements

Die Aufgaben der Gemeindeschwester/des Quartiersmanagers seien:

  • Hausbesuche bei Senioren ab zum Beispiel 75 Jahren (erkennen, beraten, fördern)
  • Hausbesuche bei Familien (bei Krankheit, Tod, etc.)
  • Enge Vernetzung mit der Familienpraxis
  • Vermittlung und eng geführte Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegraden und ambulanten Leistungen der Bürgerinnen und Bürger
  • Moderation und Projektmanagement von Projektgruppen
  • Unterstützung beim Aufbau ehrenamtlicher Hilfs- und Serviceangebote
  • Fachliche Anleitung ehrenamtlicher Hilfsangebote wo notwendig (z. B. Nachbarschaftshilfe)

Der Vorsitzende ging darauf ein, dass solch ein Quartiersmanagement sich über die Zeit entwickeln müsse. Man könne zwar gewisse Zielvorstellungen haben, müsse dennoch dem Projekt Raum lassen, um sich innerhalb der Stadt Niederstotzingen zu finden und zu entwickeln. Dabei komme es insbesondere auf die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern an. Er ging auf eine mögliche Partnerschaft mit der Stiftung Haus Lindenhof ein, die sich bereit erklärt hat, aktiv im Quartiersmanagement mitzuwirken und im Sozialraum aktiv zu sein. Zum anderen besteht ein sehr enger Kontakt mit dem Landkreis Heidenheim, der eben eine begleitende Unterstützung des Quartiersprojekts angeboten hat, auch im Zusammenhang mit der kommunalen Pflegekonferenz. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass zum Aufbau eines Quartiersmanagements eine Förderung in Anspruch genommen werden kann über das „Quartier 2023“. Es handle sich hierbei um eine Förderung, die als Anschubfinanzierung zu verstehen sei, die zunächst auf zwei Jahre begrenzt sei. Der Zuschuss würde als Festbetrag zur Verfügung stehen. Im Zusammenspiel mit der Stiftung Haus Lindenhof als zivilgesellschaftlichen Partner und dem Landkreis Heidenheim als kommunaler Verbund können maximal 115.000 € für eine zweijährige Projektlaufzeit beantragt werden. Hierzu sei jedoch ein Konzept zur Sozialraumgestaltung Grundvoraussetzung und es bräuchte ein Antragsgespräch mit dem Zuschussgeber. Als Grundlage für die Förderantragstellung sei ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Mit Blick auf die Gesamtkosten zum Aufbau eines Quartiersmanagements stellte der Vorsitzende vor, dass eine 80-Prozent-Stelle für einen Quartiersmanager/eine Gemeindeschwester angedacht werden müsste. Dabei sei ein Arbeitgeberaufwand von rund 56.000 € pro Jahr bei einer 80-Prozent-Stelle anzusetzen. Hinzu käme eine Sachkostenpauschale für den Arbeitsplatz in Höhe von 10.000 € pro Jahr, sodass sich jährliche Gesamtkosten in Höhe von 66.000 € ergeben würden. Über die zwei Jahre Projektlaufzeit gesehen ergeben sich dadurch 132.000 € Personalkosten. Aus dem Gesamtbudget der Förderung könnten 57.500 € über die zwei Jahre für die Finanzierung der Personalkosten herangezogen werden, sodass sich über die zweijährige Förderperiode Gesamtkosten für die Stadt Niederstotzingen von 74.500 € für die Einstellung von zusätzlichem Personal ergeben. Dies entspricht Gesamtpersonalkosten je Haushaltsjahr in Höhe von 37.250 €. Für den Sachaufwand seien Sachausgaben zur Projektdurchführung in Höhe von bis zu 20.000 € pro Jahr angesetzt. Dies bedeute bis zu 40.000 € über die Projektlaufzeit von zwei Jahren. Auch hierfür könnte ein Teil des Förderbudgets zur Förderung herangezogen werden in Höhe von 57.500 €. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass in dem Konstrukt mit dem Landkreis Heidenheim dieser die Förderantragstellung übernehmen würde und auch die Fördergelder verwalten würde. In diesem kommunalen Verbund müsste der Landkreis als Antragsteller 20 % Eigenmittel in das Projekt mit einbringen. Dies seien 23.000 € für zwei Jahre. Diese Eigenmittel würden durch anteilsmäßige Personalkosten der Pflegekoordinatorin und Sachkosten aus dem Budget der Pflegekoordinatorin erbracht werden. Der Vorsitzende machte deutlich, dass es aber nicht sinnvoll sein wird, das Quartiersmanagement mit Blick auf zwei Jahre anzugehen und dieses danach wieder zu beenden. Die zwei Jahre seien als Aufbauarbeit zu verstehen, die durch das Projekt „Quartier 2030“ gefördert würden. Man müsse sich aber aus seiner Sicht grundsätzlich für das Thema positionieren, wenn dies gewünscht sei und dies würde bedeuten, dass man die Personal- und Sachkosten langfristig im Haushalt verankern müsste. Auch mit Hinblick darauf, dass die Förderung nach zwei Jahren endet. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass sofern der Gemeinderat ein solches Projekt und den Aufbau dieses Leistungsspektrums billigt, zunächst ein Beschluss gefasst werden muss ein Quartiersmanagement in der Stadt einführen zu wollen und dass der Gemeinderat eine enge Zusammenarbeit mit der Stiftung Haus Lindenhof als zivilgesellschaftlichen Partner und mit dem Landkreis Heidenheim als Kooperationspartner im Sinne des Förderprogramms „Quartier 2030“ der Allianz für Beteiligung beschließt. Sodann müsste der Gemeinderat einen Beschluss zur Förderantragsstellung durch den Landkreis Heidenheim in Kooperation mit der Stadt Niederstotzingen fassen. Er ging darauf ein, dass die Fragestellung eines Quartiersmanagements in der Stadt Niederstotzingen auch als Tagesordnungspunkt des Bildungs- und Sozialausschusses des Landkreis Heidenheim am 5. Dezember 2023 vorgesehen ist und die Inhalte partnerschaftlich sowohl mit dem Landkreis Heidenheim als auch mit der Stiftung Haus Lindenhof abgestimmt sind.

Nach der umfangreichen Einführung eröffnete der Vorsitzende die Aussprache. Zunächst meldete sich Fraktionsvorsitzender Herr Bernd Hegele vom CDU-Wählerblock zu Wort. Er ging darauf ein, dass sich in der Gesellschaft deutliche Veränderungen ergeben haben. Diese würden deutlich machen, dass man eigentlich in das Themenfeld des Quartiersmanagements/der Sozialraumorientierung einsteigen müsste. Er blickte zurück auf die Jahre, in denen die Ordensschwestern in der Stadt Niederstotzingen tätig waren und verwies darauf, dass solche Institutionen in der Vergangenheit verloren gegangen sind. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ging Herr Stadtrat Hegele darauf ein, dass sich die häuslichen und auch nachbarschaftlichen Strukturen deutlich verändert haben und wegzubrechen drohen. Er verwies auf bestehende Quartiersprojekte in der Stadt Heidenheim unter dem Stichwort „Caring Community“. Herr Hegele ging darauf ein, dass der demografische Wandel immer sichtbarer wird, aber dass bisher zu wenig dagegen unternommen wird. Insbesondere geht es darum, Bedarfe frühzeitig zu erkennen und er hielt den vom Vorsitzenden vorgestellten Ansatz für gut, um auf dieser Basis das örtliche Leben weiter zu entwickeln, denn es wird sich auch zukünftig so darstellen, dass sich die gesellschaftlichen Strukturen weiter verändern. Es ist auch davon auszugehen, dass insbesondere ehrenamtliche Strukturen weniger werden bzw. vielleicht sogar in Einzelfällen komplett wegfallen. Natürlich betrachte man das Themenfeld des Quartiersmanagements mit etwas Wehmut, denn wenn eine solche Leistung professionalisiert wird, dann sind damit natürlich Kosten verbunden. Er ging auch darauf ein, dass in den letzten Jahren im Bereich des Sozialwesens immer wieder investiert wurde und führt als Beispiel das Themenfeld der Schulsozialarbeit an. Er hielt den Ansatz aber für richtig und gut, dass die örtlichen Akteure zusammengebunden werden. Es komme aber auch darauf an, dass die Kooperationspartner entsprechende Ressourcen miteinbringen. Er stellte auch die Frage, ob man das Thema des Quartiersmanagements nicht gleich etwas größer denken sollte, mit Blick auf die Nachbarkommune. Zum Ende seines Sachbeitrags vertrat Herr Bernd Hegele die Meinung, dass man in das Themenfeld einsteigen sollte.

Der Vorsitzende ging darauf ein, dass die Fragestellung einer Zusammenarbeit mit der Nachbarkommune bereits intern bewertet wurde. Er habe diese Fragestellung mit Prof. Dr. Wasel von der Stiftung Haus Lindenhof besprochen. In Summe sei man aber zu dem Ergebnis gelangt, dass man sich zunächst auf den engeren Sozialraum der Stadt Niederstotzingen beschränken sollte, um hier zunächst Erfahrungswerte zu sammeln. Dies schließe aber nicht aus, dass man zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise in eine Kooperation gehen könnte. Der Vorsitzende ging auch darauf ein, dass die beiden Partner – in diesem Fall die Stiftung Haus Lindenhof und der Landkreis Heidenheim – sich mit Ressourcen beteiligen. So muss der Landkreis Heidenheim Eigenmittel in Höhe von 20 % über die zweijährige Projektlaufzeit miteinbringen, die durch die Personalressource der Pflegekoordinatorin und deren Budget mit eingebracht werden. Auch die Stiftung Haus Lindenhof habe ihre Unterstützung zugesagt und könnte sich vorstellen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen oder fachliches Know-how zum Beispiel in der Anleitung pflegender Angehöriger etc. miteinzubringen.

Sodann meldete sich Frau Stadträtin Nikola für die BWI zu Wort. Sie ging auf die Präsentation ein und verband damit die Aussage, dass die Politik etwas für die Menschen machen müsste. Auch sie ging auf die demografische Entwicklung ein und auf die Geburten- und Sterberate sowie die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Vergangenheit. Des Weiteren unterstrich Frau Nikola nochmals, dass im Stadtentwicklungskonzept entsprechende Ziele und Leitprojekte für die Stadt Niederstotzingen im Sozialwesen definiert wurden. Sie ging darauf ein, dass auf örtlicher Ebene Strukturen wegbrechen werden und derzeit viele Krisen zu bewältigen seien. Daher sei es wichtig, dass die Stadt eine aktivere Rolle in der Zukunft einnimmt. Man müsse etwas probieren und es auf ein Experiment ankommen lassen. Wichtig sei es, sich nun auf den Weg zu machen. Es liege an allen, etwas zur Lebensqualität beizutragen. Auch Frau Nikola ging darauf ein, dass sich die Art und Weise des Zusammenlebens insbesondere auch in den Nachbarschaften im Vergleich zur Vergangenheit deutlich verändert habe. Insofern könnte das Quartiersmanagement eine wichtige Lücke füllen.

Sodann sprach Herr Stadtrat Feil für die SPD-Fraktion. Auch die SPD-Fraktion sah einen Bedarf für das Tätigwerden der Stadt im Bereich des Quartiersmanagements. So sei vieles in der Vergangenheit weggebrochen, das für den sozialen Zusammenhalt notwendig sei. Das Thema Quartiersmanagement/Sozialraumorientierung sei ein Versuch, die Entwicklung zu stoppen und gegenzusteuern. Es sei nicht verwunderlich, dass ein solches Projekt mit Investitionen verbunden sei. Herr Stadtrat Feil ging darauf ein, dass es klar sein muss, dass es sich bei dem Projekt nicht nur um eine kurzfristige Maßnahme handle, sondern dass man sich durch das Quartiersmanagement dauerhafte Lösungen erwarte. Herr Stadtrat Feil sah die Notwendigkeit, dass man sich bei diesem neuen Projekt zunächst auf die Stadt Niederstotzingen und die Stadtteile konzentrieren sollte. Ein Ausdehnen auf weitere Partnerkommunen wäre zum jetzigen Zeitpunkt aus seiner Sicht verfrüht. Wichtig sei ihm, dass das Ehrenamt unterstützt aber auch aktiv eingebunden werde. Er erachtete das Projekt eher als Marathon, als einen Sprint.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, formulierte der Vorsitzende die folgenden Beschlussanträge, die jeweils einstimmig angenommen wurden.

  • Der Gemeinderat sieht die Notwendigkeit zur Schaffung kommunaler Strukturen, um die Stadt Niederstotzingen mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels generationengerecht weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck beschließt der Gemeinderat die Einführung eines Quartiersmanagementsystems (QMS) in der Stadt Niederstotzingen.
  • Zu diesem Zweck beschließt der Gemeinderat eine enge Zusammenarbeit mit der Stiftung Haus Lindenhof als zivilgesellschaftlichen Partner und mit dem Landkreis Heidenheim als Kooperationspartner im Sinne des Förderprogramms „Quartier 2030“ der Allianz für Beteiligung.
  • Der Gemeinderat unterstützt eine Förderantragsstellung des Landkreises Heidenheim in Kooperation mit der Stadt Niederstotzingen zur kommunalen Quartierskoordination und -entwicklung bei der Allianz für Beteiligung im Förderprogramm „Quartiersimpulse, Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“.

Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 für die Region Ostwürttemberg
- 2. Anhörung

Der Vorsitzende führte in den Tagesordnungspunkt ein, indem er darauf verwies, dass der Regionalplan derzeit fortgeschrieben wird und dass dieser Planentwurf Festlegungen zur räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region enthalte. Damit habe der Regionalplan auf die kommunale Entwicklung maßgeblichen Einfluss. Die Träger öffentlicher Belange wurden im letzten Jahr vom 1. September bis zum 1. Dezember beteiligt und konnten in diesem Rahmen Stellungnahmen abgeben. Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.11.2022 hatte der Gemeinderat über den Anhörungsentwurf beraten und einen Beschluss über die abzugebenden Stellungnahmen zum Anhörungsentwurf gefasst. Die Stellungnahmen wurden dann von der Verwaltung am 24.11.2022 beim Regionalverband Ostwürttemberg fristgerecht eingereicht, die dem Gemeinderat auch in der Anlage mitgeschickt wurden. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat nun in der öffentlichen Sitzung am 15.09.2023 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens für die 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 für die Region Ostwürttemberg beschlossen. Die geänderten Planungsdokumente wurden auf der Homepage veröffentlicht und konnten eingesehen werden. Die Verwaltung habe die einzelnen Passagen geprüft und festgestellt, dass einzelne Stellungnahmen der Stadt Niederstotzingen berücksichtigt wurden. Die im jetzt vorliegenden Planentwurf übernommenen Stellungnahmen wurden in der Anlage für den Gemeinderat kenntlich gemacht und es wurde auch dargestellt, welche Stellungnahmen nicht übernommen wurden. Insbesondere der Antrag auf eine Aufstufung des Doppelzentrums Sontheim-Niederstotzingen zu einem gemeinsamen Unterzentrum wurde nach wie vor nicht berücksichtigt. Es ist auch nicht mehr davon auszugehen, dass diese Aufstufung berücksichtigt wird, da der Regionalverband eine Aufstufungskaskade befürchtet und dies bereits abgelehnt hat. Erfreulich sei hingegen, dass die Flurstücke im Gewann bei der alten Steingrube/Steig von einem ursprünglichen Vorranggebiet für die Landwirtschaft in ein Vorbehaltsgebiet umgewidmet wurden, sodass diese Flächen einer möglichen Abwägung zugänglich gemacht werden, sofern die Stadt Niederstotzingen in diesem Bereich eine weitere räumliche Entwicklung vorsehen will. Allerdings seien die landwirtschaftlichen Flächen im Gewann „Großfeld/Lerchenbühl“ nach wie vor als Vorranggebiete für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Vorsitzende verweist auf die weitere Bewertung der Stellungnahmen in der Anlage.

Der Vorsitzende verlas dann den Vorschlag der Verwaltung zur Formulierung möglicher Stellungnahmen in der jetzt 2. Anhörungsrunde. Sodann eröffnete der Vorsitzende die Aussprache.

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, formulierte der Vorsitzende den Beschlussantrag zur Billigung der Stellungnahmen und fristgerechten Einreichung innerhalb der 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 für die Region Ostwürttemberg.

Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.

Änderung der Hauptsatzung
- Sitzverteilung im Rahmen der unechten Teilortswahl

Der Vorsitzende nahm einführend Bezug zur Sitzung des Gemeinderats am 25. Oktober 2023, in der sich der Gemeinderat mit der Sitzverteilung im Rahmen der unechten Teilortswahl auseinandergesetzt hatte. Im Rahmen der Beratung hatten alle Fraktionen Bezug zu den örtlichen Verhältnissen und der Entwicklung der Einwohnerzahlen mit Bezug zur Sitzverteilung genommen. Im Endeffekt habe der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen an der unechten Teilortswahl festzuhalten, die Gesamtanzahl von 18 Gemeinderäten beizubehalten, die Stadtteile Stetten und Lontal (mit Reuendorf) zu einem Wohnbezirk zusammen zu legen und auf diesen Wohnbezirk insgesamt zwei Sitze zuzuweisen. Die Anzahl der Sitze im Wohnbezirk Niederstotzingen sollte um einen Sitz auf insgesamt 12 Sitze erhöht werden, sodass sich die Sitzverteilung wie folgt darstellen soll:

„Wohnbezirk I“ – Niederstotzingen 12 Sitze

„Wohnbezirk II“ – Oberstotzingen 4 Sitze

„Wohnbezirk III“ – Stetten/Lontal 2 Sitze

Es wurde beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die dadurch erforderliche Änderung der Hauptsatzung entsprechend vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Hauptverwaltung hatte daraufhin eine geänderte Hauptsatzung erarbeitet und dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

Der Vorsitzende ging im Rahmen des Sachvortrags darauf ein, dass zur Änderung der Hauptsatzung eine qualifizierte Mehrheit notwendig sei. Dies bedeute, dass die Hauptsatzung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats beschlossen werden müsse. Die Mitglieder des Gemeinderats bestehen per Definition aus der Gesamtanzahl der Gemeinderäte und dem Bürgermeister. Der Vorsitzende erläuterte, dass eine Änderung der Sitzverteilung für die Kommunalwahl 2024 nur mit einer Änderung der Hauptsatzung wirksam werden könne.

Sodann eröffnete der Vorsitzende die Aussprache.

Es meldete sich Fraktionsvorsitzender Bernd Hegele zu Wort. Herr Hegele ging darauf ein, dass der Gemeinderat in der letzten Gemeinderatsitzung die Aufgabe gehabt habe, die örtlichen Verhältnisse und Einwohnerzahlen im Hinblick auf die Sitzverteilung abzuwägen. Man habe daraufhin mit Mehrheit beschlossen, die Sitzverteilung zu ändern. Aus seiner Sicht sei die Abwägung zur Änderung der Sitzverteilung nicht belastbar genug. Eines der Hauptargumente für die Änderung der Sitzverteilung wären die Veränderungen der örtlichen Lebensverhältnisse und das Zusammenwachsen der einzelnen Stadtteile gewesen und es wurden unter anderem auch Punkte der Digitalisierung mit angeführt. Der Gemeinderat habe sich anhand der Argumentationskette mehrheitlich dafür entschieden, Lontal einen Sitz zu nehmen und Niederstotzingen einen Sitz zusätzlich zu geben. Nach wie vor bliebe es im Stadtteil Stetten bei einer Überrepräsentation mit rund 30 %. Wenn man seiner Meinung nach die örtlichen Verhältnisse in dieser Form negiere, dann müsse dies auch für alle Stadtteile gelten. Sonst habe man sich mit den örtlichen Verhältnissen lediglich auf einen Teilbereich bezogen und hätte die restlichen Stadtteile in dieser Fragestellung ausgeblendet. Er ziehe daraus die Schlussfolgerung, dass man sich dann die Frage stellen müsse, ob es überhaupt noch Sinn mache, an der unechten Teilortswahl festzuhalten. Denn mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse und die vorgenommene Abwägung in der vergangenen Sitzung müsse man in der Abwägung Gleiches mit Gleichem und Ungleiches mit Ungleichem bewerten. Dies sei aber nach seinem Dafürhalten in dieser Form nicht passiert. Dies sei für ihn höchst fragwürdig. Seine Fraktion könne daher der Änderung der Hauptsatzung nicht zustimmen, weil diese Änderung inhaltlich inkonsistent sei. Herr Stadtrat Hegele verwies auch nochmals auf die Eingemeindungsverträge und deren Gültigkeit für die Zukunft. Er unterstrich den Sachverhalt, dass wenn man heute die Sitzverteilung ändere, die Eingemeindungsverträge in dieser Form ihre Gültigkeit verlieren. Und die Eingemeindungsverträge seien, nachdem sie bisher unverändert fortgeführt wurden, ein wesentliches Element der örtlichen Verhältnisse. Er ging darauf ein, dass er für sich die Sitzverteilung bei einer Gesamtzahl von 18 Sitzen, 17 Sitzen, 16 Sitzen, 15 Sitzen und 14 Sitzen geprüft habe. Aber es bleibe immer ein Dilemma vorhanden, weil nach wie vor gewisse Über- und Unterrepräsentationen zustande kommen würden. Man habe sich innerhalb des CDU-Wählerblocks auch überlegt, ob man durch das Zusammenfassen von Stadtteilen in einzelne Wohnbezirke in verschiedenen Konstellationen zu einem besseren Ergebnis gelange. Dies sei aber nicht der Fall oder faktisch nicht möglich, weil zum Beispiel der Stadtteil Oberstotzingen und der Stadtteil Lontal räumlich zu weit auseinanderliegen. Aus den vorgenannten Gründen müsse man daraus die Konsequenz ziehen, dass sich die unechte Teilortswahl obsolet mache. Daher stelle er im Namen der Fraktion des CDU-Wählerblocks am heutigen Abend, abweichend zum Beschlussantrag in der Sitzungsvorlage, den weitergehenden Antrag, die unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl im Jahr 2029 aufzuheben. Mit Blick auf die Kommunalwahl 2024 solle der Status quo der Sitzverteilung wie bisher beibehalten werden, sodass sich auch keine Änderungen in der Hauptsatzung zum jetzigen Zeitpunkt ergeben soll.

Herr Stadtrat Feil ergriff im Namen der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Feil ging darauf ein, dass er nicht nocheinmal die ganze Diskussion aus der letzten Sitzung im Oktober wiederholen wolle. Man müsse sehen, dass die Änderungen der Sitzverteilung mehrheitlich beschlossen und die Verwaltung mit der Vorlage einer entsprechend geänderten Hauptsatzung beauftragt wurde. Herr Fraktionsvorsitzender Feil ging auch nochmal auf die Eingemeindungsverträge ein und verwies auf deren Inhalte. In diesen sei klar geregelt, dass sich bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse der Einwohnerzahlen die Stadt dazu verpflichtet, die Zahl der zugeteilten Sitze zu überprüfen, um ggf. eine Änderung der Hauptsatzung herbeizuführen. Dieser Prüfung sei man nachgekommen. Man habe auch eine Einstimmigkeit in den Vorberatungen diesbezüglich gehabt, dass die unechte Teilortswahl beibehalten werden soll. Wenn man einen solchen Antrag, wie vom CDU-Wählerblock gehört, formuliere, dann müsse ein solcher Antrag aus seiner Sicht früher formuliert und in die Diskussion eingebracht werden. Aus seiner Sicht habe der Gemeinderat einen mehrheitlichen Beschluss zu Änderung der Sitzverteilung gefasst und festgelegt, dass die Hauptsatzung geändert werden muss. Dann müsse auch der Gemeinderat einen solchen Beschluss gemeinschaftlich akzeptieren und er würde sich wünschen, dass der Gemeinderat der Änderung der Hauptsatzung auch geschlossen zustimmt.

Nach den Wortmeldungen der Fraktionsvorsitzenden und der anschließenden Diskussion meldete sich der Vorsitzende zu Wort. Er ging darauf ein, dass er sich bei der letzten Gemeinderatsitzung im Oktober bewusst in der Diskussion zurückgehalten habe, da aus seiner Sicht die Frage der Sitzverteilung zunächst aus der Mitte des Gemeinderats heraus diskutiert werden müsse. Man habe nun eine Vielzahl an verschiedenen Argumenten und Abwägungen in den vergangenen Sitzungen gehört und es sei auch festzustellen, dass die Fragestellung der Sitzverteilung alle Mitglieder des Gemeinderats in besonderem Maße beschäftige. An den Wortbeiträgen und der Intensität der Diskussion sei zu erkennen, dass sich alle Mitglieder des Gemeinderats gleichermaßen sehr intensiv mit der aufgeworfenen Fragestellung, insbesondere auch vor dem Urteil in Tauberbischofsheim, auseinandersetzen. Für den Vorsitzenden ergab sich aber aus den vorangegangenen Sitzungen und auch aus den heute ausgeführten Argumenten eine persönliche Meinung, zu der er nun Stellung bezog. So sei aus der bisherigen Abwägung heraus insgesamt festzustellen, dass insbesondere die örtlichen Verhältnisse von allen Fraktionen in Frage gestellt wurden. So habe zum Beispiel Herr Fraktionsvorsitzender Feil in der letzten Sitzung attestiert, dass die Stadtteile zu einem funktionierenden Gesamtgefüge zusammengewachsen seien. Es wurde auch dargestellt, welche örtlichen Verhältnisse, die es früher einmal gab, mittlerweile nicht mehr vorhanden sind. Nun liege am heutigen Abend sogar ein weitergehender Antrag zur Änderung der Hauptsatzung durch den CDU-Wählerblock vor, die unechte Teilortswahl zum Jahr 2029 gänzlich abzuschaffen, wodurch sich auch hieraus ergibt, dass ganz offensichtlich die örtlichen Verhältnisse nicht mehr das entscheidende Kriterium sind. In Summe sei für den Vorsitzenden im positivsten Sinne festzustellen, dass die örtlichen Verhältnisse weniger stark ins Gewicht fallen und stattdessen die Stadt mit allen dazugehörigen Stadtteilen in den letzten 50 Jahren tatsächlich zusammengewachsen ist.

Für den Vorsitzenden seien die Stadtteile mit ihren jeweiligen Identitäten die tragenden Säulen der Gesamtstadt, die mit ihren Eigenheiten und Besonderheiten bewahrt werden sollten. Denn genau dieser Umstand mache die Stadt Niederstotzingen besonders und zeichne sie auch aus.

Man könne aber durchaus erkennen, dass auch zwischen den Stadtteilen ein Zusammenwachsen stattgefunden habe. Dies mache er nicht nur an baulichen Gegebenheiten fest, sondern zum Beispiel auch an der Art und Weise, wie die Vereine aus den verschiedenen Stadtteilen miteinander agieren und im Speziellen, wie sich die Arbeit im Gemeinderat darstelle. Der Vorsitzende hatte in den vergangenen sieben Jahren bei der Vielzahl an Projekten und im Gemeinderat zu treffenden Entscheidungen festgestellt, dass sich alle Mitglieder des Gemeinderats gleichermaßen für alle Stadtteile einsetzen. Dies sei deutlich an den Beratungen und daraus resultierenden Entscheidungen ablesbar. Zudem müsse man aus Sicht des Vorsitzenden grundsätzlich davon ausgehen, dass man im Gemeinderat bei einer Gemeindegröße von Niederstotzingen immer das Wohl der Gesamtstadt und damit aller Stadtteile im Blick habe. Das sei die Aufgabe aller Mitglieder des Gemeinderats gleichermaßen. Und nichts Anderes habe er in den letzten sieben Jahren innerhalb des Gremiums kennengelernt. Das sei an sich schon ein bemerkenswertes Zeugnis des kommunalen Selbstverständnisses in Niederstotzingen. Auch habe man in den vergangenen fünfzig Jahren alle Inhalte aus den Eingemeindungsverträgen umgesetzt und in die Realität überführt. Und nach dem Diskussionsverlauf der letzten Wochen, Monate und des heutigen Abends stellte er sich die Frage, ob die Haare im Jahr 2023 vielleicht tatsächlich lang genug gewachsen seien, um nun einen alten Zopf abzuschneiden und damit das Zusammenwachsen der Stadt nach fünfzig Jahren zu unterstreichen. Seiner Meinung nach sei die unechte Teilortswahl ein sehr gutes Instrument im Zuge der Gemeindereform gewesen, um gerade in der Anfangszeit das Zusammenwachsen der ehemals selbständigen Ortschaften zu einer Stadt Niederstotzingen sicherzustellen, indem den ehemals selbständigen Ortsteilen eine feste Vertretung im Gemeinderat anhand der Sitzverteilung zugesichert wurde.

Vielleicht sei es jetzt tatsächlich an der Zeit, anstatt in die Vergangenheit zu blicken, den Blick in die Zukunft zu richten und den nächsten Schritt in der Entwicklung der Stadt Niederstotzingen zu gehen. Dies bedeutet dann aber auch, konsequent zu sein. Daher formulierte er den am weitestgehenden Antrag, die unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 abzuschaffen und die Gesamtanzahl der Sitze im Gemeinderat auf das nach der Gemeindeordnung vorgesehene Normalmaß von vierzehn Sitzen für die aktuell maßgebliche Größengruppe festzulegen.

Der Antrag führe auch dazu, die in der unechten Teilortswahl per se innewohnenden Rechtsunsicherheiten für alle Zeit zu beseitigen. Darüber hinaus sei das Wahlverfahren auch für die Bürgerinnen und Bürger einfacher nachzuvollziehen, wodurch dadurch ungültig zu Stande gekommene Stimmen vermieden werden können. Über den Einzug von Kandidatinnen und Kandidaten in den Gemeinderat entscheiden dann ausschließlich die erhaltenen Stimmen, unabhängig von definierten Sitzverteilungen und den sich daraus ergebenden Begrenzungen jedweder Art.

Nach seinem Wortbeitrag formulierte der Vorsitzende den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung für fünfzehn Minuten zu unterbrechen, damit sich die Fraktionen vor dem Hintergrund der weitergehenden Anträge beraten können. Der Geschäftsordnungsantrag wurde einstimmig angenommen. Während der Sitzungsunterbrechung kam es zu Besprechungen innerhalb der Fraktionen. Nach dem Ablauf der fünfzehnminütigen Sitzungsunterbrechung fanden die Mitglieder des Gemeinderats am Ratstisch zusammen und die Sitzung wurde fortgeführt. Der Vorsitzende eröffnete die Aussprache. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen, Geschäftsordnungs- und/oder Sachanträge vorlagen, formulierte der Vorsitzende den am weitestgehenden Antrag, die Hauptsatzung in der Form zu ändern, dass die unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 abgeschafft und die Gesamtanzahl der Sitze im Gemeinderat auf die Zahl 14 festgelegt wird.

Der Beschlussantrag wurde mit elf Stimmen dafür und sechs Stimmen dagegen mehrheitlich angenommen und die erforderliche qualifizierte Mehrheit damit erreicht. Es lagen keine Stimmenthaltungen vor.

Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2024

Herr Häußler führte in den Tagesordnungspunkt ein. Der Vorsitzende formulierte den Be-schlussantrag, die in der Sitzungsvorlage formulierten Daten und Fristen zur Durchführung der Bürgermeisterwahl am 7. Juli 2024 zu billigen.

Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.

Abrechnung Fördermittel Umbau Hauptschule zur Grundschule

Der Fachbeamte für das Finanzwesen ging auf die verschiedenen Förderprogramme anhand der Sitzungsvorlage ein und stellte dar, welche Zuschüsse beantragt wurden, in welcher Höhe diese genehmigt und ausgezahlt wurden. Er ging insbesondere auf die Kürzungen beim Ausgleichstock ein, die sich durch die Tatsache ergeben haben, dass der Anteil der kommunalen Eigenmittel durch die Beantragung des Kredites der KfW und des Tilgungskostenzuschusses reduziert wurden. Der Gemeinderat nahm die Sachlage zur Kenntnis.

Gebührenkalkulationen Wasser und Abwasser und Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühren 2024 bzw. der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024

Der Fachbeamte für das Finanzwesen führte in den Sachverhalt ein und stellte dar, dass die Gebührenkalkulation erst im kommenden Haushaltsjahr 2024 erstellt und mit Rückwirkung zum 01.01.2024 beschlossen werden kann. Diesbezüglich soll eine Vorankündigung im Mitteilungsblatt erfolgen, um dem Vertrauensschutz der Gebührenpflichtigen Rechnung zu tragen.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.

Vergabe des Bauplatzes Flst. 304/15 im Baugebiet „Büschelesfeld II“ in Stetten

Der Vorsitzende führte ein, dass die Bauplätze, wie in der Sitzung am 25. Oktober 2023 beschlossen, ausgeschrieben wurden. Für das Flurstück 304/15 gingen insgesamt vier Bewerbungen am ersten Tag ein. Am 20.11.2023 wurde im Beisein von Mitarbeitern aus der Verwaltung und eines externen Zeugen die Auslosung durchgeführt. Es wurde ein Paar aus der Stadt Herbrechtingen ausgelost.

Der Vorsitzende formulierte den Beschlussantrag zur Vergabe des Bauplatzes Flst. 304/15 im Neubaugebiet „Büschelesfeld ll“ in Stetten an die ausgelosten Bewerber.

Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.

Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:

Neubau eines Pflegeheims mit 45 Plätzen auf dem Flst. 464/19, Siebenbürgenweg 14 in Niederstotzingen

Abriss eines Schuppens; Neubau eines Einfamilienhauses und Einbau einer Garage in vorhandenen Schuppen auf dem Flst. 244/2, Große Gasse 13/1 in Niederstotzingen

Verschiedenes

Herrn Stadtrat Dr. Spizig wies auf die Beleuchtungssituation auf dem Friedhof in Oberstotzingen bezüglich des Durchgangswegs hin. Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Friedhofsgäßle auf LED-Technik wäre nun die Ausleuchtung auf dem Friedhof schlechter. Er bat darum, den Sachverhalt zu prüfen. Der Vorsitzende sicherte eine Prüfung durch die Bauverwaltung zu.