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Wegfall des Kinderreisepasses


Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Der Bundestag hat beschlossen, dass Kinder nun, genau wie Erwachsene, einen normalen Reisepass mit Chip benötigen, um außerhalb der EU zu reisen.

Was bedeutet das für Familien?

Bereits ab der Geburt benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument für Auslandsreisen. Innerhalb der EU reicht ein Personalausweis während für Reisen außerhalb der EU ein Reisepass notwendig ist.

Das Passgesetz besagt, dass eine Person ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig ist.

Das heißt, dass für Kinder nur eine Ausweispflicht besteht, wenn sie verreisen, vorher nicht.

In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr Ausweispflicht, da aber bei Einreise in ein anderes Land ein Reise- dokument benötigt wird, kann auch vor dem 16. Lebensjahr ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden, die Gebühren hierfür sind unten aufgeführt.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe, die noch bis Jahresende 2023 neu ausgestellt oder verlängert werden, sind weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig, vorausgesetzt das Kind ist auf dem Lichtbild zweifelsfrei erkennbar.

Wichtiges zur Beantragung

Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 24 Jahren sind max. 6 Jahre gültig. Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden, da Fingerabdrücke ab 6 Jahren erfasst werden. Der Termin sollte mindestens 5 Wochen vor Reisebeginn gemacht werden.

Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt zurzeit 37,50 Euro für einen Reisepass (Lieferzeit 3-4 Wochen) und 22,80 Euro für einen Personalausweis (Lieferzeit 2-3 Wochen).

Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigen wir die Zustimmung beider Elternteile sowie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie ebenfalls beim Bürgeramt.

Wichtiger Hinweis:

Das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern. In solchen Fällen sollte frühzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument beantragt werden.

Warum diese Änderung?

Die kürzere Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen resultiert aus internationalen Standards für Ausweisdokumente ohne Chip. Im Vergleich zu den mehrjährig gültigen Reisepässen für Erwachsene, die mit umfangreichen Sicherheitsmerkmalen und einem Chip ausgestattet sind, bieten Kinderreisepässe weniger Schutz. Dies führt dazu, dass einige Länder weltweit und sogar innerhalb der EU diese Pässe nicht mehr als gültiges Ausweisdokument akzeptieren.

Der Gesetzgeber hat daher am 12. Oktober 2023 beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen, um den Aufwand für Eltern und Verwaltung bei regelmäßigen Neuanträgen zu vermeiden und gleichzeitig die Sicherheit der Ausweisdokumente für Kinder verbessern.

Welches Reisedokument benötige ich für mein Kind?

Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise