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Steuertermine


Am 15.05.2022 werden zur Zahlung fällig:

Gewerbesteuer:
Die vierte Vorauszahlungsrate für das Kalenderjahr 2023. Der Vierteljahresbetrag ist aus dem Vorauszahlungsbescheid, der dem Steuerpflichtigen zugestellt wurde, zu ersehen.

Grundsteuer:
Die Höhe der Grundsteuerrate ist aus den Grundsteuerbescheiden bzw. aus den Grundsteuer-Änderungsbescheiden zu ersehen, die den Steuerpflichtigen zugegangen sind.

Die Stadtkasse bittet dringend, diese Zahlungstermine einzuhalten; bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.

Bei gleichzeitiger Bezahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren bitten wir Sie unbedingt das jeweilige Buchungszeichen mit anzugeben, damit eine korrekte Verbuchung möglich ist.

Sofern ein SEPA-Basislastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, wird die Stadtkasse die fälligen Beträge termingerecht abbuchen.
Vordrucke sind bei der Stadtkasse und HIER zum Download erhältlich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Manuela Günthner, Stadtkasse, Telefon 07325/102-32, manuela.guenthner@niederstotzingen.de oder bei Frau Michaela Hahn, Steuern und Gebühren, Telefon 07325/102-34, michaela.hahn@niederstotzingen.de.