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Die Jagdgenossenschaft Niederstotzingen informiert:


Die Jagdgenossen haben bei der Jagdgenossenschaftsversammlung am 30. Januar 2020 die Satzung der Jagdgenossenschaft Niederstotzingen beschlossen. Darin ist auch die Verwendung des Reinertrags in § 20 geregelt. Danach erhält die Stadt Niederstotzingen zunächst 5 Prozent des Reinertrags als Verwaltungskostenanteil. Der restliche Ertrag wird zur Hälfte der Stadt für die Feldwegeunterhaltung zur Verfügung gestellt. Die andere Hälfte erhält die Jagdgenossenschaft zur Begleichung und Verhütung von Wildschäden.

Der Reinertrag für das Jagdjahr vom 01.04.2022 bis 31.03.2023 beträgt 2.631,71 €.

Jagdgenossen haben das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen der Jagdgenossenschaft, soweit dies erforderlich ist, um die ihm als Jagdgenosse gegenüber der Jagdgenossenschaft zustehenden Rechte bzw. Ansprüche sachgerecht geltend machen zu können.

Die Einsichtnahme kann zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses, Im Städtle 26, 89168 Niederstotzingen, Zimmer E8 erfolgen.