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Das Bürgeramt informiert:
Denken Sie bitte daran, die Gültigkeit Ihres Reisepasses oder Personalausweises rechtzeitig zu überprüfen.


Spätestens zwei Monate vor Urlaubsantritt sollten Sie sich vergewissern, ob Ihre Ausweispapiere noch Gültigkeit besitzen. Berücksichtigen Sie bitte, dass sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis nicht während dem Aufenthalt im Ausland ablaufen sollten und sogar in manchen Ländern nach Urlaubsende noch gültig sein müssen, damit eine Einreise gestattet wird.

Welche Ausweisdokumente in welchen Ländern benötigt werden sowie die Bestimmungen über die Ein- und Ausreise können Sie der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertigesamt.de → Reise- und Sicherheitshinweise → Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige entnehmen.

Sollten Ihr Reisepass oder Personalausweis demnächst ablaufen oder bereits abgelaufen sein, ist eine Neuausstellung des jeweiligen Dokumentes erforderlich, da die bisherigen Ausweispapiere nicht mehr verlängert werden können.

Um einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, ist Ihr persönliches Erscheinen wegen der zu leistenden Unterschrift sowie ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild nötig.

Die Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises dauert zur Zeit ungefähr 4 Wochen. In den Monaten vor Beginn der Hauptreisezeit verlängert sich jedoch dieser Zeitraum wegen der vermehrten Anfrage erfahrungsgemäß noch weiter.

Nach der Gebührenverordnung zum Passgesetz muss die Gemeindeverwaltung bei Beantragung folgende Gebühren erheben:

Reisepass:
Für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €,
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 €.

Personalausweis:
Für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €,
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 €.