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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2023


Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 – Beschlussfassung

In der Sitzung vom 21.12.2022 wurde der Haushaltsplanentwurf 2023 durch Herrn Bürgermeister Bremer eingebracht. Die Vorberatung im Verwaltungsausschuss fand am 12.01.2023 statt. In der Sitzung vom 25.01.2023 bezogen die Fraktionsvorsitzenden jeder Fraktion Stellung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.035.800
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

12.812.000

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 223.800
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 100.000
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 20.000
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 80.000
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 303.800

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.402.100
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.166.500
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.235.600
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.231.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.221.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.990.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-754.400
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 500.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 350.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 150.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -604.400

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 40.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf   1.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge;
400 v.H.



2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.
360 v.H.






Niederstotzingen, den 22.02.2023

Marcus Bremer, Bürgermeister

Finanzplan mit Investitionsprogramm 2023-2026

Als Grundlage für die Finanzplanung ist gemäß § 85 der Gemeindeordnung ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist mit dem Investitionsprogramm dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen und vom Gemeinderat spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig aufgrund von § 85 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2023-2026.

Ersatzbeschaffung neuer Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Niederstotzingen

Die aktuell genutzte Einsatzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr Niederstotzingen ist am Ende der Nutzungsdauer angekommen und weist erhebliche Verschleißerscheinungen auf, so dass eine Ersatzbeschaffung dieser wichtigen Schutzausrüstung notwendig ist.

Feuerwehrkommandant Thomas Walter und die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Matthias Rabe und Harald Hartmann sowie Hans-Peter Unterweger zeigten Beispiele der aktuellen Einsatzkleidung und präsentierten eine Musterbekleidung zur Inaugenscheinnahme durch die Mitglieder des Gemeinderats.

Die Freiwillige Feuerwehr Niederstotzingen hat für die Ersatzbeschaffung drei Anbieter zu Abgabe eines Angebots aufgefordert, um die Einsatzabteilung ausstatten zu können. 3 Anbieter haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot stammt von der Firma Fireliner GmbH aus Weinstadt.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beschaffung von 60 Einsatzgarnituren für die Freiwillige Feuerwehr Niederstotzingen zum Angebotspreis von 66.687,60 Euro brutto bei der Firma Fireliner GmbH aus Weinstadt.

Sanierung Wasserturm Stetten - Vergabe der einzelnen Gewerke

Am 21.09.2022 hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung die aktualisierte Kostenberechnung für die Sanierung des Wasserturms gebilligt und die Fortführung der Planung mit der damit verbundenen Ausschreibung der einzelnen Gewerke beschlossen.

Am 30.01.2023 fanden die Submission für die einzelnen Gewerke statt. Die Ergebnisse der Submission wurden durch den Vorsitzenden und Herrn Degen als Vertreter der Firma degen & partner mbb aus Günzburg vorgestellt.

Jeweils einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der folgenden Gewerke.

  • Vergabe der Gerüstarbeiten an die Fa. Gerüstbau Hander GmbH & Co. KG aus 89432 Gundelfingen zum Angebotspreis von 157.507,03 € (brutto).
  • Vergabe der Abbrucharbeiten an Fa. Max Wild GmbH aus 88450 Berkheim zum Angebotspreis von 83.652,05 € (brutto).
  • Vergabe der Betonarbeiten an die Fa. Noller Bauunternehmung GmbH aus 89168 Niederstotzingen zum Angebotspreis von 58.839,18 € (brutto).
  • Vergabe der Holzbauarbeiten an die Fa. Oberlander Zimmerei aus 89344 Aislingen zum Angebotspreis von 136.688,58 € (brutto).
  • Vergabe des Trinkwasserbehälters an die Fa. Hydro-Elektrik GmbH aus 88214 Ravensburg zum Angebotspreis von 408.406,93 € (brutto).
  • Vergabe der Demontage der Elektroinstallationen an die Fa. Elektro Kircher GbR aus 89168 Niederstotzingen zum Angebotspreis von 4.828,43 € (brutto).
  • Vergabe der Außentüren an die Fa. Schreinerei Leix GmbH aus 89312 Günzburg zum Angebotspreis von 16.471,98 € (brutto).

Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges für den Bauhof

Das 2014 beschaffte Multifunktionsfahrzeug des Bauhofs, welches insbesondere im Bereich der Grünpflege und des kommunalen Winterdienstes eingesetzt wird, muss ersatzbeschafft werden. Aus diesem Grund hat der Bauhof in den letzten Wochen mehrere Fahrzeuge getestet. In der nächsten öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.03.2023 wird die Verwaltung Vertreter der einzelnen Hersteller einladen, um dem Gremium vor Ort die Fahrzeuge vorzustellen. Alle Hersteller haben sehr lange Lieferzeiten angekündigt, so dass eine Entscheidung und Bestellung zeitnah erfolgen muss, damit das Fahrzeug noch in diesem Jahr ausgeliefert wird und für die kommende Wintersaison bereitsteht.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Ermächtigung des Technischen Ausschusses mit der Auswahl- und Vergabeentscheidung für die Beschaffung des Multifunktionsfahrzeuges.

Sanierung der Landesstraße (L1168) zwischen Stetten und Bissingen – Information

Im Rahmen des Erhaltungsmanagements Landesstraßen des Landes Baden-Württemberg wurde für die L 1168 zwischen Herbrechtingen-Bissingen und Niederstotzingen-Stetten ein sogenannter Erhaltungsabschnitt gebildet, der im Frühjahr 2023 saniert wird. Das Baureferat Ost vom Regierungspräsidium Stuttgart plant die Sanierung der Fahrbahndecke der Landesstraße (L1168) zwischen Niederstotzingen-Stetten und Herbrechtingen-Bissingen bis zur Anschlussstelle der BAB 7 in zwei Bauabschnitten. In diesem Zug werden auch die Fahrbahndecken der Ortsdurchfahrten innerorts von Bissingen und Stetten saniert.

Die gesamte Sanierung ist mit ca. 12 Wochen angesetzt und hat wegen der erforderlichen Vollsperrung erhebliche Auswirkungen auf die die Verkehrsführung des öffentlichen Personennahverkehrs und des privaten sowie gewerblichen Straßenverkehrs.

Daher erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Herbrechtingen eine frühzeitige Information der Bürgerschaft.

Das Baureferat Ost im Regierungspräsidium Stuttgart plant mit folgenden Daten:

  • Bauabschnitt 1:
    17. April bis 3. Juni 2023
    Ortsdurchfahrt Stetten bis Ortsbeginn Bissingen
  • Bauabschnitt 2
    5. Juni bis 8. Juli 2023
    Ortsdurchfahrt Bissingen bis Anschlussstelle BAB 7

Für die Planung und Durchführung der Maßnahme ist das Baureferat Ost im Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Sowohl die Kommunen Herbrechtingen und Niederstotzingen als auch die Busunternehmen HVG und RAB wurden jedoch durch das Baureferat Ost beteiligt, da während der Bauphase aus der Natur der Sache heraus mit Einschränkungen zu rechnen ist. Sowohl hinsichtlich der Privatverkehrs, des gewerblichen Verkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs. Gemeinsam wurden mögliche Alternativrouten und Umleitungsstrecken besprochen, um die Einschränkungen abmildern zu können.

Die bisherigen Planunterlagen sind für die Bürgerschaft im Ratsinformationssystem der Stadt Niederstotzingen öffentlich einsehbar. Interessierte Personen erreichen dieses über die städtische Homepage.

Die Verwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer sich an die Verkehrsführung während der Sanierungsmaßnahme zu halten um einen reibungslosen Ablauf für die privaten PKW-Verkehr, den ÖPNV und den landwirtschaftlichen Verkehr zu gewährleisten. Gerne steht die Hauptverwaltung für Rückfragen zur Verfügung.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Der Gemeinderat hat über folgendes Baugesuch beraten:

Nutzungsänderung Holzverarbeitung beim Grundstück Neuffenstraße 6, Flst. 992 in Niederstotzingen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Baukostenabrechnungen 2017-2021

Der Gemeinderat nahm die Baukostenabrechnung zu folgenden Vorhaben zur Kenntnis.

  • Umgestaltung der Gemeinschaftsgrabanlage beim Friedhof Niederstotzingen
  • Wohnumfeldmaßnahme (Westliche Sieleräcker, Lerchenbühl II, Büschelesfeld)
  • Kanalreinigung und Inspektion nach der Eigenkontrollverordnung
  • Breitbandausbau
  • Feldwegesanierung

Prüfung der Bauausgaben 2017-2021 – Prüfungsbericht

Die Gemeindeprüfungsanstalt ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für die überörtliche Prüfung der Stadt Niederstotzingen zuständig. In der Zeit vom 23.05.2022 bis zum 15.06.2022 fand die Prüfung der Bauausgaben der Stadt Niederstotzingen statt. Dabei wurden die im Zeitraum von 2017 bis 2021 durchgeführten Bauprojekte beleuchtet. Es handelte sich dabei um ca. 15 Projekte mit einem Investitionsvolumen von knapp 6 Millionen Euro, die durch die Bauverwaltung abgewickelt wurden. Der Vorsitzende berichtete über das Abschlussgespräch mit den Prüfern, die der Bauverwaltung eine sehr gute Arbeit attestiert haben. Im Anschluss ging der Vorsitzende sowohl auf allgemeine Feststellungen sowie auf projektbezogene Einzelfeststellungen ein und stellt diese dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zu den einzelnen Feststellungen des Prüfberichts zur Kenntnis.

Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass am 25. Februar 2023 ein Spendenessen in der Stadthalle zugunsten der Erdebenopfer in der Türkei und Syrien angeboten wird. Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche Initiative von Niederstotzinger Bürgerinnen und Bürger. Beginn ist 11 Uhr. Der Erlös wird zu Gunsten der Opfer der Erdenbebenkatastrophe gespendet.