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Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 25.01.2023


Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 - Stellungnahmen der Fraktionen

Nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in der Sitzung vom 21.12.2022 durch den Vorsitzenden und der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 12.01.2023 nahmen die Fraktionen des Gemeinderats Stellung zum eingebrachten Planentwurf.

Stellungnahme von Herrn Stadtrat Bernd Hegele (CDU-Wählerblock):

Herr Hegele sprach für die Fraktion CDU-Wählerblock. Die Einschränkungen der Corona-Pandemie sind nahezu weg und die Lage normalisiert sich und es kam coronabedingt zu keiner Rezession. Die Sehnsucht zu „Aktivitäten wie früher“ war in 2022 groß und die Arbeit der Vereine konnte wieder aufgenommen werden. Beispielhaft hat man dies am gelungenen Lindenfest gemerkt. Leider wurde das Jahr 2022 mit dem Beginn des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 überschattet. Dieser Krieg, mit einem deutlichen Anstieg der Inflation, gestörten Lieferketten etc. wird sich auch auf die Finanzlage der Stadt Niederstotzingen und die kommunale Aufgabenerfüllung auswirken.

Herr Hegele ging darauf ein, dass die Haushaltseinbringung um einen Monat verschoben wurde, da zunächst die Entscheidung des Gemeinderats zur Zukunft des Archäopark Vogelherd zu treffen war. Diese Entscheidung war notwendig, um eine solide Grundlage für den Haushaltsplanentwurf 2023 zu schaffen.

Das Motto „Suchet der Stadt Bestes“ wurde mit der Entscheidung umgesetzt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 entfällt der Aufwand für den operativen Geschäftsbetrieb. Die noch vorhandenen Planansätze beziehen sich auf Kosten, die mit der Abwicklung des eingestellten Geschäftsbetriebes zusammenhängen.

Die nun freiwerdenden Mittel können für andere Projekte und Aufgaben eingesetzt werden. Nach den intensiven Diskussionen und Beratungen zur Schließung des Archäoparks müsse sorgfältig und in Ruhe über eine Nachnutzung des Areals am Vogelherd beraten werden. Hierbei sei die Stadt in ihren Überlegungen nicht frei. Auch bei einer Nachnutzung gebe es Nutzungsbeschränkungen, die sich aus dem Landschaftsschutzgebiet, dem Grabungsschutzgebiet und der festgesetzten Kern- und Pufferzone des UNESCO-Welterbegebietes ergeben.

Der Haushaltsplan 2023 orientiert sich an den Bedürfnissen der Bürgerschaft. Die Sanierung des Wasserturms Oberstotzingen mit rund 1,1 Millionen Euro, die Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung, der Internetausbau, die Planung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 ff., die Unterstützung zur Ansiedlung eines Vollsortimenters, die ausbalancierte Mischung der Wohnbebauung im Baugebiet „Höhe II“ mit einem neuen stationären Pflegeheim und einer Seniorenwohnanlage sind alles Beispiele für investive Maßnahmen, welche sich an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner ausrichten.

Herr Hegele geht dabei auch auf die Planansätze für Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung ein. Zum Beispiel auf die Ausrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen. Hier handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme im Millionenbereich. Zwar werde diese vom Land umfangreich gefördert. Allerdings komme der Bürger über die Gebühren zur Abwasserbeseitigung dennoch für einen Großteil der Maßnahme auf, ohne einen direkten Gegenwert zu spüren.

Im Bereich des Breitbandausbaus sei es erfreulich, dass nun einzelne Telekommunikationsanbieter einen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt haben. Das sei ein positives Signal, wenn es tatsächlich klappt. Umso wichtiger sei es, dass man die Umsetzung mit Augenmerk begleite.

Herr Hegele nahm im weiteren Verlauf der Haushaltsrede Stellung zu einzelnen Planansätzen im Ergebnishaushalt. Im Ergebnishaushalt sind die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eine verlässliche Quelle. Daher sei es auch künftig wichtig, sich als qualitativ hochwertige Wohngemeinde zu positionieren.

Die Gewerbesteuer stelle ebenfalls eine wichtige Größe im Haushalt dar. Allerdings könne man sich nicht darauf verlassen, da diese aufgrund von äußeren Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen kann. Dennoch sei hier in den letzten Jahren eine gewisse Stetigkeit in den Erträgen zu verzeichnen.

In Bezug auf die Grundsteuer sind die Planansätze unverändert. Allerdings sei man schon jetzt mit den Vorboten der Grundsteuerreform konfrontiert. Um das Niveau des Grundsteueraufkommens künftig stabil halten zu können, sei eine große Rechnerei in der Kämmerei notwendig.

Im Bereich der Aufwendungen bezog sich Herr Hegele auf die Personalkosten, die einen bestimmenden Faktor im Haushaltsplan darstellen. Im landesweiten Vergleich sei die Personalaufwandsquote auf einem vergleichsweise niedrigeren Niveau. Mit dem Stellenabbau im Archäopark Vogelherd sei keine absolute Reduzierung der Personalkosten im Haushaltsplan verbunden, weil gleichzeitig das Integrationsmanagement aufgestockt werden muss und eine halbe Vollzeitstelle im Bereich der Schulsozialarbeit ab dem September 2023 geschaffen wird. Die Schaffung zusätzlicher Stellen, insbesondere im sozialen Bereich sehe man kritisch bzw. müsste unter der Fragestellung bewertet werden, ob diese einen Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung leisten können.

Herr Hegele erkennt grundsätzlich eine Kontinuität in der Höhe der Planansätze des Ergebnishaushalts, wenngleich diese im Haushaltsjahr 2023 niedriger ausfallen als in den Vorjahren. Ingesamt wurde ein Haushaltsplan für das Jahr 2023 vorgelegt, der dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit entspricht.

Im Bereich der Transferzahlungen an den Landkreis (Kreisumlage) sieht Herr Hegele in den kommenden Jahren einen Anstieg auf die Stadt Niederstotzingen zukommen, die aus der Klinikfinanzierung, der Sanierung des Berufschulzentrums und der vorläufigen Unterbringung Geflüchteter resultiert. Die heutige Höhe der Kreisumlage von 32 % sei wahrscheinlich nicht mehr haltbar.

Im Finanzhaushalt hielt er die moderate Nettoneuverschuldung ebenso für vertretbar wie die Entnahme aus den liquiden Mitteln.

Sodann signalisierte er seitens der Fraktion des CDU-Wählerblocks die Zustimmung zum vorgelegten Haushaltsplan 2023.

Stellungnahme von Frau Stadträtin Marianne Nikola und Frau Stadträtin Manuela Kammerer (BWI):

Frau Nikola und Frau Kammerer sprachen für die BWI-Fraktion. Der Haushalt als das Kernstück der kommunalen Selbstverwaltung wurde im Verwaltungsausschuss vorberaten. Die Beratungen zum Haushaltsplan seien das Kernstück der Kommunalpolitik. Gerade in den Zeiten multipler Krisen mit den vielen Unwägbarkeiten sei die Budgetplanung nicht leicht. Man müsse aber auch in diesen Zeiten den Versuch wagen, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln das Bestmögliche herauszuholen.

Nach wie vor wirke Corona nach und der Gesellschaft wurde viel abverlangt. Seit dem Februar 2022 sehe man sich zudem mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine konfrontiert, der sich mit seinen Auswirkungen auch in der Stadt Niederstotzingen bemerkbar mache. Der Bürger spüre dies inbesondere bei der Inflation. Die Löhne und Gehälter könnten mit der Preisentwicklung nicht Schritt halten und man spüre die vielschichtigen Abhängigkeiten in allen Lebensbereichen. Fraglich sei, wie sich die gestiegenen Konditionen bei den Baukrediten auswirken werden. Dies alles führe zu einer immer instabileren Situation.

Auch wenn die Bürokratie viel lähmt, so müsse der Gemeinderat dennoch auf lokaler Ebene im Rahmen seiner Zuständigkeit Antworten auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger finden. Dies ist insbesondere deswegen immer schwieriger, weil die Kommunen immer mehr gesetzliche Aufgaben übernehmen müssen, ohne mit ausreichend Finanzmitteln durch Bund und Land ausgestattet zu werden. Das Notwendige müsse insofern mit spitzem Stift kalkuliert werden.

Das Jahr 2022 sei arbeitsreich gewesen. Frau Nikola verwies auf die verschiedenen Sanierungarbeiten, zum Beispiel in der Schulstraße/Sielerstraße in Oberstotzingen, der Kanalauswechslung in der Lerchenstraße oder den Abschluss der Sanierungsarbeiten am neuen Grundschulgebäude. Im Bereich der Schule wurden die Weichen für die Schaffung einer halben Vollzeitstelle für die Schulsozialarbeit geschaffen. Begrüßt wurden aber auch die Planungen für das Mehrgenerationenwohnquartier im Bereich „Höhe II“ und die Bemühungen zur Ansiedlung eines Vollsortimenters.

Beim Archäopark Vogelherd hingegen wurde das Engagement und der Mut der Stadt Niederstotzingen vom Land nicht honoriert. Dies hatte die Betriebsschließung zum Ende des Jahres 2022 zur Folge.

Getragen werden die kommunalpolitischen Entscheidungen nach wie vor durch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Hier war das Ziel von 4.800 Einwohnern bis 2035. Bereits jetzt wurde dieses Ziel erreicht und muss nun gehalten werden. Allerdings machen sich die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums bemerkbar. Die Infrastruktur muss angepasst werden, der Flächenverbrauch steigt, das Vereinsleben verändert sich und das Anspruchsdenken vergrößert sich.

Der Haushaltplan 2023 stelle eine solide und transparente Grundlage für das Handeln des Gemeinderats und der Verwaltung dar, der dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit gerecht werde. Frau Kammerer erläuterte einzelne Planansätze des Haushaltsplans 2023 und sprach sich im Namen der BWI-Fraktion dafür aus, die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer in derselben Höhe wie im Vorjahr zu belassen.

Wichtigste Position im Ergebnishaushalt sei der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Kritik äußerte Frau Kammerer am komplizierten System des kommunalen Finanzausgleichs und adressierte an den Gesetzgeber die Frage, ob dies nicht zu vereinfachen sei.

Mit Blick auf den Personalaufwand sei man froh darüber, über qualifiziertes Personal bei der Stadt Niederstotzingen zu verfügen. Frau Kammerer ging sodann auf die Schaffung einer halben Stelle bei der Schulsozialarbeit, die Tariferhöhungen und den Stellenabbau im Bereich des Archäopark Vogelherd ein.

Im Bereich der Kinderbetreuung leiste man sehr gute Arbeit und man könne ein vielfältiges Betreuungsangebot aufrechterhalten. Dies alles sei sehr kostenintensiv und man sehe, dass es weitere Kapazitäten benötige.

Mit Blick auf den Finanzhaushalt und die gewählten Planansätze stimme man der geplanten Darlehensaufnahme zu. Es sei auch erkennbar, das die Stadt künftig vermehrt Darlehen aufnehmen müsse, um die anstehenden Investitionen zu stemmen. Dies gelte es kritisch zu begleiten, wenngleich die Verschuldung im Vergleich unterdurchschnittlich ist. Auch weiterhin gelte es daher, alle Zuschussmöglichkeiten zu nutzen.

Die Planansätze für den Katastrophenschutz z. B. für die Anschaffung zusätzlicher Notstromaggregate wird für richtig gehalten, um die Stadt für etwaige Schadensereignisse konsequent vorzubereiten.

Im Bereich der gewerblichen Entwicklung bittet die BWI-Fraktion um Information seitens der Verwaltung über eingehende Gewerbeanfragen und unterstützt die Bauleitplanung bzw. Entwicklung des Gewerbegebiets „Asselfinger Weg“.

Auch die BWI-Frakton legt einen Wert auf die Fortführung des Breitbandausbaus und verweist auf die Relevanz einer guten Internetversorgung der Niederstotzinger Bürgerinnen und Bürger bzw. Gewerbetreibenden. Dies sei genauso wichtig wie die für das Jahr 2023 geplanten Investitionen in die Bereiche der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Aus den notwendigen Investitionen folgt jedoch auch ein Anstieg der Gebühren.

Frau Kammerer fasste zusammen, dass ein ausgeglichener Haushalt durch die Kämmerei vorgelegt wurde, der die krisenbedingten Risiken berücksichtigt. Die Fraktion der BWI könne dem Haushalt zustimmen.

Abschließend dankte die BWI-Fraktion dem Ehrenamt, der Freiwilligen Feuerwehr und auch dem Personal in allen Bereich der Stadt für die gute Arbeit. Sie alle tragen auch künftig dazu bei, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu fördern.

Stellungnahme von Herrn Stadtrat Theodor Feil (SPD):

Herr Feil sprach in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion. Er gab zunächst einen Rückblick auf das Jahr 2022, welches sich auf das Jahr 2023 auswirken wird. So wurden viele Vorarbeiten im Jahr 2022 geleistet, auf denen die Projekte im Jahr 2023 aufbauen.

Herr Feil verwies in seinem Rückblick auf das Jahr 2022 auf eine krisengeprägte Zeit. Während die Corona-Pandemie abebbte, wenngleich Corona weiterhin ein gesundheitliches Risiko darstelle und Vorsicht geboten sei, waren die Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine vor Ort unmittelbar spürbar und führten zu neuen Belastungen in verschiedenen Lebensbereichen. Energiekrise und Energieverknappung, die Aufnahme von Geflüchteten und die Inflation stellen alle vor Herausforderungen. Einher geht dies mit der Sorge um einen Wohlstandsverlust bzw. eine Rezession. Die gestiegenen Energiekosten machten sich auch in der Planung des Haushalts für das Jahr 2023 bemerkbar.

Auf kommunaler Ebene gab es 2022 aber auch viel Positives zu vermelden. Als Beispiele führte er die planmäßige Fertigstellung der neuen Grundschule, den Ausbau der Internetversorgung und die Fertigstellung der Themenwege im Lonetal an. Die Betriebsschließung des Archäopark Vogelherd bezeichnete Herr Feil als folgerichtig, nachdem das Land die bisherige Leistung der Stadt nicht in ausreichendem Maße mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung gewürdigt hat.

Obwohl der Ergebnishaushalt trotz Inflation und Energiekrise ein positives Gesamtergebnis ausweist, ist, verglichen mit der Jahresrechnung 2020 und dem Planwerk aus dem Haushaltsjahr 2022, eine negative Entwicklung des Gesamtergebnisses zu erkennen. Diese soll in künftigen Jahren nicht weiter fortgesetzt werden. Man hoffe, dass diese Entwicklung nicht anhalte. Man könne deutlich erkennen, wie sich die Krisen auswirken und das bedeutete gerade auch im investiven Bereich, dass die Stadt weiterhin auf Zuschüsse angewiesen sei.

Die direkt von der Stadt erhobenen Steuern wurden mit Einnahmen von circa 2,9 Millionen Euro veranschlagt. Die Steuern, welche der Stadt indirekt über den Finanzausgleich zufließen, liegen bei über 3,7 Millionen Euro. Von all diesen Steuereinnahmen fließen über 60 Prozent in die Kinderbetreuung und die Kreisumlage. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die direkten Steuern nicht ausreichen, um diese Ausgaben aus eigener Kraft zu decken und die Kommune daher auf den Finanzausgleich angewiesen ist. Daher bleibt der Spielraum für Investitionen gering.

Die geplante Kreditaufnahme und die Rücklagenentnahme seien vertretbar, so Herr Feil.

Der Löwenanteil bei den Investitionen im Jahr 2023 liegt im Bereich der Bauverwaltung, insbesondere dem Wasser- und Abwasserbereich. In der Folge wirken sich diese Investitionen auf den Gebührenhaushalt aus. Auch im Bereich der Hauptverwaltung sind Investitionen geplant, um beim Internetausbau weitere Versorgungslücken zu schließen.

Die Verwaltung habe ein ambitioniertes Investitionsprogramm vorgelegt und man hoffe, dass all diese Punkte im Jahr 2023 angegangen werden können und keine Maßnahmen in das kommende Haushaltsjahr verschoben werden müssen. Den Baubeginn im Baugebiet „Höhe II“, die Ansiedlung eines Vollsortimenters, die Entwicklung des Gewerbegebiets „Asselfinger Weg“, die Planungen für die Ganztagesbetreuung an Grundschulen ab 2026, den Start der Schulsozialarbeit und die Nachnutzung des Geländes am Vogelherd sind wichtige Punkte, um auch künftig eine familienfreundliche Gemeinde bleiben zu können.

Abschließend dankte Herr Feil allen aus Bürgerschaft und den Mitgliedern des Gemeinderats für das ehrenamtliche Engagement und der Verwaltung für die geleistete Arbeit und signalisierte seitens der SPD-Fraktion Zustimmung zum Haushaltsplan 2023.

Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen der Fraktionen zur Kenntnis.

Bebauungsplan „Höhe II“ – Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Höhe II“ mit Planzeichnung und Textteil sowie den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.07.2022/30.11.2022 als Satzung nach § 10 (1) BauGB.

Erschließung Baugebiet „Höhe II“

Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig

  • die Ausführung der Gehwege im Baugebiet „Höhe II“ mit Betonpflaster unter der Maßgabe, dass die Bemusterung im Technischen Ausschuss festgelegt wird und ein wasserdurchlässiges, unkrauthemmendes Fugenmaterial eingesetzt wird.
  • Billigung der Gesamtplanung für die Erschließung des Baugebiets.
  • Ausschreibung der Erschließungsarbeiten „Höhe II“, inklusive der Arbeiten zum End-ausbau des Baugebiets „Vordere Reute“ sowie der Sanierung des Kreuzungsbereichs Fahrtalweg/Steingrubenweg in Oberstotzingen.

Einbau messtechnischer Einrichtungen an den Regenüberlaufbecken (RÜB)

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Ermächtigung der Verwaltung, das Büro Strobel mit den Leistungsphasen 5-8 für die gelisteten Leistungsbilder zu beauftragen, sobald ein positiver Zuwendungsbescheid eingegangen ist.

Förderantrag der DRK-Bereitschaft Niederstotzingen zur finanziellen Unterstützung der Umrüstung auf den Digitalfunk

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Förderung der DRK-Bereitschaft Niederstotzingen zur Umrüstung auf den Digitalfunk in Höhe von 2.200 Euro.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von Spenden im 2. Halbjahr 2022 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.128,50 Euro.

Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:

  • Energetische Sanierung des Einfamilienhauses mit Ausbau des Dachstuhls und Errichtung einer Gaube und einer Terrasse auf der Garage beim Gebäude Burgberger Straße 5/1 in Niederstotzingen
  • Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Flst. 43, Karlstraße 5 in Niederstotzingen

Bekanntgaben

Der Vorsitzende ging im Hinblick auf die Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern auf die noch fehlende Bund-Länder-Vereinbarung ein. Diese setze den Rahmen für die Frage der Investitionskosten bzw. Investitionskostenförderung sowie die Förderung im laufenden Betrieb der Ganztagesbetreuung. Zudem sei derzeit nicht bekannt, ob der Gesetzgeber weitere Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Raumgrößen und Personalschlüssel definiere. Die Kenntnis der Parameter sei entscheidungsrelevant. Insbesondere auch hinsichtlich der späteren Ausgestaltung der Ganztagsbetreung. Nach aktuellem Sachstand seien drei Modelle rechtsansprucherfüllend:

  • Ganztagsgrundschule
  • betriebserlaubnispflichtiger Hort
  • Nachmittagsbetreuung unter Schulaufsicht

Welcher Betreuungsform die Stadt Niederstotzingen weiterverfolge und zur Umsetzung plane, hänge unter anderem davon ab, wie sich die Parameter auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung darstellen. Alle drei Modelle seien mit Vor- und Nachteilen verbunden. Zudem sei der konkrete Betreuungsbedarf der Eltern relevant, der in die Entscheidungsfindung einzubeziehen sei. Hierzu bedarf es zur richtigen Zeit einer intensiven Beratung, z. B. in Form einer Klausurtagung.

In Bezug auf die avisierte Ansiedlung eines Vollsortimenters gab der Vorsitzende bekannt, dass der Investor und der spätere Marktmieter kurz vor Abschluss der Verhandlungen zu einem Mietvertrag stünden. Die Verhandlungen seien nach seinem Kenntnisstand komplex und erforderten Zeit. Die Stadt habe hierauf keinen Einfluss. Allerdings habe man seitens der Verwaltung intensive Vorarbeit geleistet, um nach Vertragsabschluss zügig in die Bauleitplanung einzusteigen und somit den Rahmen für eine Bebauung zu setzen.