Nachrichten

Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022



Bebauungsplan „Höhe II“
- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Höhe II“ gebilligt und die Auslegung beschlossen. Am 04.08.2022 wurde die Billigung und die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 12.08.2022 bis 15.09.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden ebenfalls aufgefordert, im Auslegungszeitraum Stellung zum Planwerk zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Übersicht zusammengefasst.

Jeweils einstimmig beschloss der Gemeinderat nach der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Abwägungsvorschlägen zum Bebauungsplan „Höhe II“.
  • Den Bebauungsplan „Höhe II“ mit der Planzeichnung und dem Textteil sowie den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.07.2022/30.11.2022 als Satzung nach § 10 (1) BauGB.

Baugebiet "Höhe II" - Vergabe weiterer Leistungsphasen für die Erschließungsplanung

In der Sitzung vom 28.04.2021 wurde das Büro a2Plan neben der Aufstellung des Bebauungsplans auch mit den Leistungsphasen 1 und 2 für die Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen, Kanal, Wasser- und Breitbandversorgung) beauftragt. Um die Planung weiter auszuarbeiten, so dass im Anschluss die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben und im Jahr 2023 ausgeführt werden können, müssen die weiteren Leistungsphasen der Planung beauftragt werden.

Dies sind im Einzelnen:

  • Verkehrsanlagen – Erschließungsstraße
  • Verkehrsanlagen – Straßenbeleuchtung
  • Ingenieurbauwerke – Abwasserkanal
  • Ingenieurbauwerke – Wasserversorgung
  • Ingenieurbauwerke – Breitbandversorgung

Die Gesamtsumme aller Ingenieurleistungen beträgt 143.933,08 Euro (netto). Davon wurden bereits 23.726,45 Euro innerhalb der Bauleitplanung erbracht (Leistungsphasen I und II).

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beauftragung des Büros a2Plan mit den weiteren Leistungsphasen der Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung des Baugebiets „Höhe II“.

Breitbandausbau - Anbindung Andreasweg an das kommunale Glasfasernetz

Während der Wohnumfeldmaßnahme 2018 wurden im nördlichen Andreasweg und im sanierten Bereich der Gartenstraße auch die Leerrohre für die Glasfaserversorgung verlegt. 2021 hatte die Stadt dann die SWU beauftragt, die Breitbandleerrohre bei der Verlegung der Nieder- und Mittelspannungsleitung im südlichen Andreasweg bis zur Breite Straße mit zu verlegen, wo bereits das kommunale Glasfasernetz verläuft und der Andreasweg nun an das kommunale Breitbandnetz angebunden werden kann. Hierzu hat die Stadtverwaltung mit der NetCom als Netzbetreiber Kontakt aufgenommen, um die bauseitigen Voraussetzungen zu klären, um den Netzbetrieb in diesem Teilbereich aufnehmen zu können.

Die Kosten für die Tiefbauarbeiten und technische Ausrüstung werden auf ca. 16.500 Euro (netto) geschätzt. Hinzu kommen noch der Planungs- und Dokumentationsaufwand mit einem Betrag von ca. 4.000 Euro (netto).

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Umsetzung der notwendigen Arbeiten zum Anschluss des Andreaswegs an das kommunale Glasfasernetz in der Breite Straße.

Wasserleitung Reuendorf - Beschaffung eines Gebäudes für die Druckerhöhungsanlage

Im Rahmen der Neuverlegungen einer Wasserleitung in Reuendorf muss eine Druckerhöhungsanlage installiert werden. Diese ist mit einem Betriebsgebäude einzuhausen. Hierzu hat die Verwaltung drei Angebote für das Bauwerk eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. STB – Sonderbauwerke für den Tiefbau aus 89542 Herbrechtingen zu einem Angebotspreis von 47.545,00 Euro (netto) abgegeben.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Anlieferung des Gebäudes für die Druckerhöhungsanlage an die Fa. STB – Sonderbauwerke für den Tiefbau aus 89542 Herbrechtingen zu einem Angebotspreis von 47.545,00 Euro (netto).

§ 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) - Optierung zum 01.01.2023

Die meisten juristischen Personen des öffentlichen Rechts hatten sich im Rahmen der bisherigen Übergangsregelung nach § 27 Absatz 22 und 22a UStG dafür entschieden, § 2b UStG für Umsätze vor dem 1. Januar 2023 noch nicht anzuwenden. Die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, die am 31. Dezember 2020 enden sollte, wurde bereits einmal im Hinblick auf die COVID 19-Pandemie durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Auch aktuell sind die Kommunen stark belastet, nicht zuletzt mit der Bewältigung der Kosten für die Unterbringung der infolge des Ukraine-Krieges geflüchteten Menschen. Das knappe fachkundige Personal, die Energiekrise wie auch die anstehende Grundsteuerreform verschärfen diese Situation zusätzlich. Hieran wird sich auch im Jahr 2023 und 2024 nichts ändern. Aus diesem Grunde wird die Übergangsregelung in § 27 Absatz 22a UStG um weitere zwei Jahre bis einschließlich 31. Dezember 2024 verlängert.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die bislang hiervon keinen Gebrauch gemacht haben, können mit Wirkung zum Beginn des nächsten Kalenderjahres aber für die Anwendung des neuen Besteuerungsregimes optieren. Die Stadt Niederstotzingen hat ihre Einnahmenanalyse abgeschlossen und die notwendigen Änderungen in den Verträgen und Satzungen umgesetzt. Das EDV-System ist insoweit vorbereitet, dass alle steuerrelevanten Merkmale bei den Buchungen gesetzt werden können. Aus diesem Grund schlägt die Stadtverwaltung vor, die Verlängerung des Übergangszeitraums nicht zu nutzen und bereits zum 1. Januar 2023 auf den neuen § 2b UStG umzustellen und die Optionserklärung im Sinne des § 27 Abs. 22a S. 2 UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu widerrufen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Umstellung auf den neuen § 2b UStG und Widerruf der Optionserklärung im Sinne des § 27 Abs. 22a S. 2 UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beim Finanzamt Heidenheim.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 - Einbringung des Haushaltsplanentwurfs

Bürgermeister Bremer brachte im Rahmen der letzten Sitzung des Jahres 2022 den Haushaltsplantwurf für 2023 ein. Hierzu ging der Vorsitzende zunächst auf die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ein, die sich auf den kommenden Haushalt der Stadt Niederstotzingen auswirken werden. Hierzu stellte er verschiedene Prognosen der führenden Wirtschaftsinstitute und des Sachverständigenrates vor. So sei für das kommende Jahr mit einer Rezession bzw. einer Stagnation zu rechnen, die von einer Inflation zwischen 4 % und 7 % begleitet werde. Steigende Preise in allen Bereichen, insbesondere der Energiekosten, würden die Wirtschaft und privaten Haushalte gleichermaßen stark belasten. Eine große Anzahl der Haushalte mit einem niedrigen Einkommensniveau könne derzeit keine Sparquote mehr nachweisen. Stattdessen würde die private Konsumwirtschaft unter anderem durch das Auflösen von Sparguthaben gestützt. Problematisch sei zudem, dass das Aufflammen der Corona-Pandemie in China zu wiederholten Lieferengpässen führen wird und die Lieferketten gestört würden. Insgesamt sei die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage schwierig und mit erheblichen Abwärtsrisiken verbunden. Trotz der äußeren Bedingungen geht der Bund in seiner Steuerschätzung von steigenden Steuererträgen für Bund, Länder und Gemeinden aus. Dies sei jedoch mit Vorsicht zu genießen. Denn die Inflation belaste die Aufwandseite der kommunalen Haushalte enorm. Zudem sehen sich die Städte und Gemeinden mit weiteren Aufgaben konfrontiert, die ebenfalls zu finanzieren seien.

Nach einem Rückblick auf die Maßnahmen im Jahr 2022, nannte der Vorsitzende die strategischen Projekte:

  • Umsetzung des Neubaugebiets „Höhe II“ als Mehrgenerationenquartier zur Zukunftssicherung der Seniorenbetreuung und Seniorenpflege in Niederstotzingen
  • Sicherstellung und Angebotsaufwertung im Bereich der Grund- und Nahversorgung durch die Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
  • Modernisierung der Trinkwasserversorgung im Stadtteil Stetten durch eine Sanierung des Wasserturms
  • Begleitung und Neuausrichtung des Breitbandausbaus im Bereich der „grauen Flecken“ mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s zur Herstellung von Gigabitanschlüssen im Stadtgebiet
  • Bauleitplanung für das Gewerbegebiet „Am Asselfinger Weg“
  • Konzeptionelle und bauplanerische Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2023/2027

Herr Bremer ging in der Folge auf die Planansätze des Ergebnishaushalts ein und stellte die wesentlichen Größen auf der Aufwands- und Ertragsseite dar. So plant die Finanzverwaltung mit einem ordentlichen Ergebnis von rund 190.000 Euro, womit ein ausgeglichener Ergebnishaushalt dargestellt werden kann. Die Hebesätze der Gewerbesteuer (360 %) sowie der Grundsteuer A und B (350 %/400 %) soll in gleicher Höhe beibehalten werden. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von rund 1.200.000 Euro gerechnet, der zur Schuldentilgung und zur Finanzierung der anstehenden Investitonen genutzt wird. Im Bereich der Investitionstätigkeit sind Auszahlungen in einem Volumen von 4,8 Mio. Euro angesetzt. Dem stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3,2 Mio. Euro entgegen, so dass sich ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 1,6 Mio. Euro ergibt. Dieser wird durch den Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, einer Entnahme aus den liquiden Mitteln in Höhe von rund 150.000 Euro und einer Kreditaufnahme gedeckt. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird sich auf ca. 446 Euro im Jahr 2023 erhöhen (nach Angaben des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, lag die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden in Baden-Württemberg im Jahr 2021 bei 1.910 Euro inkl. Eigenbetriebe).

Die Stellungnahme der Fraktionen zum Haushaltplan 2023 folgt am 25. Januar 2023.

Der Gemeinderat nahm von der Einbringung des Haushalts Kenntnis.

Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:

Neubau einer Wohnanlage mit 10 Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage auf dem Flst. 286/1, Rechbergstraße 6 in Niederstotzingen

Bekanntgaben

Der Vorsitzende dankte allen Gemeinderatsmitgliedern, Vereinen, Kirchen, Ehrenamtlichen, Blaulichtorganisationen, dem Bauhof und der Verwaltung für ihren Einsatz im Jahr 2022.