Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 22.07.2026
Antragstellung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Projekt „Innenentwicklung Bergstraße/Hohenzollernstraße“
Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert, dass die Stadt Niederstotzingen in den vergangenen Jahren die Grundstücke Bergstraße 3, Bergstraße 5 sowie Hohenzollernstraße 1 erworben hat. Die Grundstücke umfassen insgesamt rund 4.270 m² und bilden damit die Grundlage, einen innerörtlich bedeutsamen Bereich aktiv weiterzuentwickeln und einer qualitätsvollen Neubebauung zuzuführen.
Die vorgesehene Maßnahme entspricht den Zielsetzungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie des Handlungsprogramms Innenentwicklung. Ziel des Projekts ist es, durch den Abbruch der bestehenden Gebäude und die anschließende Baureifmachung der Grundstücke die Voraussetzungen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Innenbereich zu schaffen.
Der Vorsitzende stellt dar, dass durch eine kommunale Übernahme von Abbruch und Baureifmachung wirtschaftliche Risiken für spätere Investoren reduziert werden können. Hierdurch soll ein größerer Wettbewerb ermöglicht werden; zugleich verbessert sich die Möglichkeit, qualitative Kriterien wie Wohnformen, Freiraumgestaltung oder sozialen Wohnungsbau bei einer späteren Konzeptvergabe stärker zu berücksichtigen.
Für die Maßnahme soll ein Förderantrag im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gestellt werden. Die Verwaltung geht dabei von einem möglichen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten aus; auch bei einer Förderung verbleibt ein kommunaler Eigenanteil, der im Haushalt 2027 zu berücksichtigen wäre.
Zur Vorbereitung des Förderantrags wurde das G+H Ingenieurteam GmbH mit einer Kostenermittlung beauftragt. Nach Besichtigung der Gebäude und Ermittlung der Abbruchkosten werden die Gesamtkosten auf rund 761.000 Euro brutto geschätzt. Die Kosten verteilen sich auf die Objekte Bergstraße 3 mit rund 251.000 Euro, Bergstraße 5 mit rund 188.000 Euro sowie Hohenzollernstraße 1 mit rund 103.000 Euro, jeweils zuzüglich Baunebenkosten und Mehrwertsteuer.
Insgesamt sind nach der vorliegenden Kostenschätzung etwa zehn bauliche Anlagen einschließlich Nebengebäuden zu entfernen. Die Kosten beinhalten unter anderem Baustelleneinrichtung, Erstellung eines Abbruchkonzepts, Untersuchungen der Bausubstanz, Beweissicherung angrenzender Gebäude, vorbereitende Räum- und Rückbaumaßnahmen, den Rückbau technischer Anlagen, gegebenenfalls den Umgang mit asbesthaltigen Materialien sowie Abbruch-, Entsorgungs- und Erdarbeiten.
Die angesetzten Baunebenkosten von 18 % wurden damit begründet, dass bislang weder eine vollständige Baugrunduntersuchung noch eine Schadstoffuntersuchung vorliegt. Da die Kostenschätzung auf Erfahrungswerten beruht und belastetes Material zu Mehrkosten führen kann, wurde eine realistische Risikovorsorge berücksichtigt, um für den ELR-Antrag eine belastbare Fördergrundlage zu schaffen.
Auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung kann die Verwaltung den Förderantrag fertigstellen und fristgerecht einreichen. Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30.09.2026 erfolgen; im Anschluss finden üblicherweise Abstimmungen mit dem Fördergeber sowie möglicherweise eine Kreisbereisung der eingereichten Projekte statt.
Finanziell wird von geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 761.000 Euro brutto ausgegangen. Bei einem möglichen ELR-Zuschuss von 304.000 Euro, entsprechend 40 % vorbehaltlich einer Bewilligung, verbliebe ein voraussichtlicher kommunaler Eigenanteil von rund 456.000 Euro.
Nach einer Förderzusage könnten im Jahr 2027 die Ausschreibung, Vergabe, der Abbruch der Gebäude sowie die Baureifmachung der Grundstücke durchgeführt werden. Ab dem Jahr 2028 könnten anschließend die Hochbaumaßnahmen beginnen.
In der anschließenden Beratung erklärte Martin Däumling für die SPD-Fraktion, dass seine Fraktion hinter dem Antrag stehe, insbesondere weil bereits in der Haushaltsrede die Schaffung sozialverträglichen Wohnraums gefordert worden sei. Zugleich wurde die Hoffnung geäußert, dass ein möglicher Investor diesen Aspekt im weiteren Verfahren berücksichtigen werde.
Aus den Reihen der BWI wurde von Herrn Stadtrat Kircher ausgeführt, dass die Kosten zwar relativ hoch und nicht unerheblich seien, die Antragstellung jedoch dennoch befürwortet werde. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Baunebenkosten zwar hoch wirkten, jedoch variabel seien; außerdem wurde der Kostenansatz für Hohenzollernstraße 1 im Vergleich zu Bergstraße 5 angesprochen.
Seitens der CDU wurde von Herrn Stadtrat Hegele darauf verwiesen, dass bereits beim Erwerb der Grundstücke absehbar gewesen sei, dass die Gebäude abgebrochen werden müssten. Der Abbruch und die Antragstellung im ELR wurden als logische Konsequenz aus den bisherigen Beratungen und Beschlüssen bewertet. Die CDU-Fraktion erklärte ihre Zustimmung zur Antragstellung und hob hervor, dass es sich zunächst um eine Kostenschätzung handele; es sei sachgerecht, eher realistisch und vorsorglich zu kalkulieren als zu niedrig anzusetzen. Zugleich wurde die Erwartung geäußert, dass die späteren Ausschreibungsergebnisse möglicherweise günstiger ausfallen könnten.
Der Gemeinderat nahm die vorgestellten Überlegungen zur Antragstellung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, Jahresprogramm 2027, für das Projekt „Innenentwicklung Bergstraße/Hohenzol-lernstraße“ zur Kenntnis. Er beschloss, dass die Stadt Niederstotzingen den ELR-Förderantrag fristgerecht bis zum 30.09. 2026 stellt. Für den Fall einer Förderzusage sind die kommunalen Eigenmittel für den Abbruch der Gebäude sowie die Baureifmachung der Grundstücke im Haushaltsplan 2027 zu veranschlagen.
Trennbauwerk Steingrubenweg - Vergabe der Bauarbeiten
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 25.03.2026 die Entwurfsplanung beschlossen und die Ausschreibung der Straßen- und Tiefbauarbeiten freigegeben. Die Genehmigungsplanung zur Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde im April 2026 beim Landratsamt Heidenheim eingereicht. Um die Umsetzung der Maßnahme noch im Jahr 2026 zu ermöglichen, wurde die Ausschreibung bereits am 03.06.2026 durchgeführt. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden sieben Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bis zur Submission am 29.06. 2026 gingen vier wertbare Angebote ein.
Die eingegangenen Angebote wurden durch das Ingenieurbüro Matthias Strobel geprüft und gewertet. Nach dem Ergebnis der Angebotsprüfung stammt das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Noller Bauunternehmung GmbH aus Niederstotzingen mit einer Bruttoangebotssumme von 114.444,04 Euro. Die weiteren Angebote lagen zwischen 19 Prozent und 32 Prozent über diesem Angebot. Die Verwaltung stellt dar, dass der im Haushaltsplan 2026 vorgesehene Planansatz in Höhe von 190.000 Euro ausreicht, sodass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Die Bauausführung ist für den Zeitraum vom 31.08.2026 bis zum 30.10.2026 vorgesehen. Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung ist das rechtzeitige Vorliegen der wasserrechtlichen Genehmigung. Die Verwaltung berichtet hierzu, dass am Vortag nochmals Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Heidenheim gehalten wurde. Nach der dortigen Rückmeldung wird mit der Fertigstellung der wasserrechtlichen Genehmigung im Laufe der kommenden Woche gerechnet. Damit sieht die Verwaltung die Voraussetzungen als gegeben an, um die Maßnahme nach Vorliegen der Genehmigung in die Umsetzung zu bringen.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat den Beschluss, die Straßen- und Tiefbauarbeiten zum Einbau eines Trennbauwerks im Steingrubenweg an die Firma Noller Bauunternehmung GmbH aus Niederstotzingen zu einem Bruttoangebotspreis von 114.444,04 Euro zu vergeben.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
PV-Anlage Dach Villa Kaleidos - Vergabe des Auftrags zur Montage
Gegenstand der Beratung war die Vergabe des Auftrags zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Villa Kaleidos. Der Vorsitzende erinnert daran, dass sich der Technische Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 12.03.2026 mit der Belegung kommunaler Dachflächen zur Nutzung von Photovoltaik befasst hatte. Dabei sei festgelegt worden, geeignete und wirtschaftlich erscheinende Dachflächen vorrangig zu betrachten und für diese unmittelbar Angebote einzuholen. Als erstes weiteres Projekt wurde hierfür die Dachfläche des Kinderhauses Villa Kaleidos ausgewählt.
Im Rahmen der Darstellung wurde ausgeführt, dass die Stadt in den vergangenen Jahren bereits verschiedene kommunale Gebäude beziehungsweise Einrichtungen für die Nutzung von Photovoltaik in den Blick genommen habe. Genannt wurden hierbei unter anderem die Kläranlage Niederstotzingen, das Rathaus Niederstotzingen sowie das Bürgerhaus Stetten. Die südlich ausgerichtete Dachfläche der Villa Kaleidos wurde nach Einschätzung der Verwaltung als besonders geeignet bewertet. Zudem weist das Gebäude während der Tagesstunden einen Eigenverbrauch auf, sodass ein wesentlicher Anteil des erzeugten Stroms unmittelbar vor Ort genutzt werden kann.
Vor Durchführung der Ausschreibung wurden die erforderlichen technischen Vorprüfungen vorgenommen. Insbesondere wurde die Statik des Daches geprüft; dabei ergab sich die Notwendigkeit, den Dachfirst zu verstärken. Diese Verstärkung wurde bereits umgesetzt. Darüber hinaus wurde geklärt, dass die vorhandenen Kamine für den Kabeleinzug genutzt werden können. Die entsprechende Nutzung wurde im Vorfeld mit dem Schornsteinfeger abgestimmt beziehungsweise bestätigt.
Anschließend stellt der Vorsitzende das durchgeführte Vergabeverfahren dar. Am 15.06.2026 wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe sechs Fachbetriebe zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Ein Betrieb sagte aus Kapazitätsgründen ab. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 03.07.2026 gingen insgesamt vier Angebote ein, die durch die Verwaltung geprüft und ausgewertet wurden. Alle Angebote bezogen sich auf eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 29,44 kWp einschließlich Wechselrichter, Smart Meter, Blitzschutz, Montage und Gerüststellung.
Die Umsetzung der Maßnahme ist noch im Jahr 2026 vorgesehen.
Als wirtschaftlichstes Angebot wurde das Angebot der Firma Palme Solar GmbH aus Aalen festgestellt. Der Nettoangebotspreis beträgt 29.112,04 Euro.
Nach Abschluss der Beratung fasste das Gremium den Beschluss, den Auftrag zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Villa Kaleidos zum Nettoangebotspreis von 29.112,04 Euro an die Firma Palme Solar GmbH aus Aalen zu vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Ballsporthalle - Erneuerung der Lichtbänder aufgrund Hagelschadens
Ausgangspunkt der Beratung ist das Unwetterereignis vom 02.06.2026, bei dem die Lichtbänder auf dem Dach der Ballsporthalle erheblich beschädigt wurden. Im Rahmen der anschließenden Begutachtung wurde festgestellt, dass insbesondere drei Sattellichtbänder aus Polycarbonat auf der Wetterseite deutliche Hagelschäden aufweisen. Die Hagelkörner hatten die äußere Schicht der Lichtbänder durchschlagen, sodass Wasser und Feuchtigkeit in die dazwischenliegenden Schichten eindringen können. Hierdurch sind Folgeschäden zu erwarten; zudem können Sicherheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung führte aus, dass der Schaden der Gebäudeversicherung gemeldet wurde. Am 07.07.2026 erfolgte die Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung. Im Anschluss bestätigte die Gebäudeversicherung, dass der Austausch der hagelgeschädigten Lichtbänder - abzüglich einer Selbstbeteiligung der Stadt in Höhe von 1.000 Euro - vollständig übernommen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherung zwei Angebote vorgelegt werden. Nach Prüfung der Angebote wird die Stadtverwaltung darüber informiert, welche Firma mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden kann.
Im Zuge der weiteren Betrachtung wurde darauf hingewiesen, dass nicht nur die unmittelbar durch Hagel beschädigten Lichtbänder erneuerungsbedürftig sind. Auch die Lichtbänder auf der Ostseite sind altersbedingt stark vergilbt und versprödet. Die Verglasung hat ihre Nutzungsdauer weitgehend erreicht und beeinträchtigt bereits die natürliche Belichtung der Halle. Vor diesem Hintergrund empfahl die Verwaltung, sämtliche Lichtbänder in einer gemeinsamen Maßnahme zu erneuern. Dadurch können Synergieeffekte bei Gerüstbau, Baustelleneinrichtung und Montage genutzt sowie spätere zusätzliche Sanierungsmaßnahmen vermieden werden.
Nach Abschluss der Beratung fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Verwaltung zur Beauftragung der Erneuerung sämtlicher Lichtbänder einschließlich der Montage einer Durchsturzsicherung an den mit der Versicherung abgestimmten Bieter zu ermächtigen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Zuschussantrag des TSV Niederstotzingen e.V. zur Sanierung der Heizungsanlage inkl. PV-Anlage und Anpassung Elektroinstallation
Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläuterte, dass der TSV Niederstotzingen e.V. einen Zuschuss-antrag für die Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage gestellt hat. Die vorhandene Gasheizung ist defekt und soll ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahme ist außerdem vorgesehen, eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher zu installieren sowie die hierfür erforderlichen Anpassungen an der Elektroinstallation vorzunehmen. Ziel der Maßnahme ist es, den Vereinsbetrieb dauerhaft sicherzustellen und zugleich die energetische Situation des Vereinsgebäudes zu verbessern. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Ausfall der bestehenden Heizungsanlage erhebliche Betriebs- und Sicherheitsrisiken nach sich ziehen würde.
Weiter wird ausgeführt, dass eine fristgerechte Antragstellung vor Maßnahmenbeginn nach Angaben des Vereinsvorsitzenden nicht möglich gewesen sei. Hintergrund sei die Dringlichkeit der Maßnahme gewesen, da befürchtet werden musste, dass die Heizungsanlage insbesondere in den bevorstehenden Wintermonaten vollständig ausfallen könnte. Zudem sei die Dringlichkeit im Vorjahr noch nicht in einem solchen Maß erkennbar gewesen, dass eine Antragstellung bis zum 1. Oktober 2025 hätte erfolgen können.
Im Rahmen der Zuschussberechnung wurde dargestellt, dass sich die Gesamtkosten nach Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs auf 204.446,11 Euro belaufen. Von den Gesamtkosten werden Fördermittel der KfW in Höhe von 53.253,01 Euro in Abzug gebracht. Ebenfalls nicht in die förderfähigen Kosten einbezogen wurde die Sanierung der Holzterrasse, da diese der Außenbewirtung dient und damit nicht unmittelbar dem förderfähigen Vereinszweck zuzurechnen ist.
Die Verwaltung erläutert ferner, dass nach den städtischen Zuschussrichtlinien ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die dem eigentlichen Vereinszweck dienen. Gastronomie- und Wohnflächen sind daher nicht förderfähig und wurden bei der Berechnung herausgerechnet. Diese Vorgehensweise entspricht der bereits in den Vorjahren angewandten Praxis bei der Sanierung des TSV-Vereinsheims und wurde im Vorfeld mit dem Vorsitzenden des TSV abgestimmt. Von der Gesamtfläche des Gebäudes mit 1.014 m² wurden 353,70 m² als nicht förderfähig herausgerechnet; dies entspricht rund 35 Prozent der Gesamtfläche.
Nach Anwendung der städtischen Zuschussrichtlinie ergibt sich ein förderfähiger Betrag in Höhe von 91.075,02 Euro. Bei einem Regelzuschuss von 15 Prozent errechnet sich daraus ein Zuschussbetrag von 13.661,25 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag auf 13.700 Euro aufzurunden und dem TSV Niederstotzingen e.V. als Investitionszuschuss zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses kann noch im Haushaltsjahr 2026 erfolgen.
In der anschließenden Beratung erklärt Stadtrat Hegele für die CDU-Fraktion, dass man grundsätzlich froh sei, wenn Vereine Zuschussanträge stellen, da dies zeigt, dass die Vereine lebendig seien und die Infrastruktur erhalten werde. Hinsichtlich der zeitlichen Enge wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt selbst eine Frist für die Antragstellung auferlegt habe, um eine sachgerechte Haushaltsplanung gewährleisten zu können. Dem Verein ist jedoch aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme kein Verschulden anzulasten. Die CDU-Fraktion spricht sich für die Gewährung des Zuschusses aus.
Die BWI-Fraktion und die SPD-Fraktion schließen sich den Ausführungen des Vorredners an.
Der Gemeinderat fasst daraufhin den Beschluss, dem TSV Niederstotzingen e. V. für die Erneuerung der Heizungsanlage, die Installation einer Photovoltaikanlage sowie die zusätzlich erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten einen Investitionszuschuss in Höhe von 13.700 Euro zu gewähren.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Bekanntgaben und Anfragen
Touristische Beschilderung zum Archäopark Vogelherd
Es wird bekanntgegeben, dass am Sitzungstag die verkehrsrechtliche Anordnung zur Entfernung der touristischen Beschilderung für den Archäopark ergangen ist. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch den Bauhof bis spätestens 31. August 2026. Die Beschilderung für das UNESCO-Welterbe bleibt hiervon unberührt und weiterhin bestehen.
Straßenzustand L 1170 zwischen Niederstotzingen und Sontheim an der Brenz
Ein weiterer Schwerpunkt der Bekanntgaben betrifft den aktuellen Sachstand zur Sanierung der Landesstraße L 1170. Die Stadt Niederstotzingen und die Gemeinde Sontheim an der Brenz hatten sich hierzu bereits mit gemeinsamem Schreiben vom 8. Juni 2026 an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gewandt. In diesem Schreiben wurde auf den aus Sicht beider Kommunen schlechten Zustand der Fahrbahn sowie den dringenden Sanierungsbedarf hingewiesen.
Mit Schreiben vom 9. Juli 2026 erhielten die Stadt Niederstotzingen und die Gemeinde Sontheim an der Brenz ein gleichlautendes Antwortschreiben von Verkehrs- ministerin Nicole Razavi. Darin wurde bestätigt, dass die Sanierungsbedürftigkeit der Fahrbahn im Rahmen der Zustandsbewertung 2024 festgestellt wurde. Zugleich wurde jedoch mitgeteilt, dass die L 1170 aufgrund zahlreicher landesweit vorrangiger sanierungsbedürftiger Streckenabschnitte nicht als Erhaltungsabschnitt in das Erhaltungsmanagement Landesstra-ßen 2026 bis 2029 aufgenommen wurde.
Der Vorsitzende berichtet, dass man sich auf der Grundlage des Antwortschreibens sowohl mit dem Ministerium als auch mit dem Regierungspräsidium in einem guten Austausch befände, um Möglichkeiten einer Sanierung im gemeinsamen Schulterschluss zu realisieren. Hierzu sollen weitere Gespräche nach der Sommerpause stattfinden.
Kinderfest 2026
Im Anschluss dankte Herr Stadtrat Kircher für die Durchführung des Kinderfestes. Er hob hervor, dass sich die Bürgerschaft und alle beteiligten Akteure in einem hohen Maß engagiert und aktiv eingebracht haben. Das Kinderfest 2026 sei als absoluter Erfolg zu werten. Die Wortmeldung fand im Gemeinderat allgemeinen Zuspruch.
Herr Stadtrat Kircher ergänzt, dass es bedauerlich sei, dass keine Presseberichterstattung durch die Tageszeitung über das Kinderfest erfolgt ist. In diesem Zusammenhang wurde kritisch angemerkt, dass man sich offensichtlich am äußersten Rand des Berichtsgebiets befinde.