Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 25.03.2026
Erneuerung der Druckerhöhungsanlage (DEA) Im Lerchenbühl
Der Vorsitzende führte in den Sachverhalt ein und erläuterte, dass im Haushaltsplan 2026 ein entsprechender Planansatz für die Erneuerung der Druckerhöhungsanlage im Lerchenbühl vorgesehen wurde. Die bestehende Anlage stammt aus dem Jahr 1995 und hat mit rund 30 Betriebsjahren das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht. Um die Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleisten zu können, sei eine umfassende Erneuerung der Anlage zwingend erforderlich.
Bereits im Oktober 2025 wurde das Ingenieurbüro Wassermüller aus Biberach mit der Planung beauftragt. Die Entwurfsplanung wurde inzwischen abgeschlossen und dem Technischen Ausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Vorgesehen ist die Ausführung als Kompaktanlage. Geplant ist der Einbau von vier baugleichen Pumpen mit einer Förderleistung von jeweils 26 m³/h, die im Wechselbetrieb betrieben werden. Die Dimensionierung erfolgt so, dass der maximale Bedarf von 74,6 m³/h mittels drei der vier Pumpen gedeckt werden kann. Hierdurch wird sowohl eine gleichmäßige Beanspruchung der Anlagentechnik als auch die erforderliche Redundanz sichergestellt. Zusätzlich ist ein Druckbehälter als Puffer vorgesehen, um insbesondere in Nachtstunden mit geringer Wasserabnahme eine gleichmäßige Betriebsweise zu ermöglichen.
Neben der maschinentechnischen Erneuerung umfasst das Projekt auch die vollständige Erneuerung der Elektrotechnik. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Dach des Gebäudes mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung auszustatten.
Die Kostenberechnung für die Maßnahme beläuft sich auf rund 130.300 Euro brutto, zuzüglich der Baunebenkosten. Der Technische Ausschuss hat die vorgelegte Planung beraten und empfiehlt einstimmig, die Ausschreibung freizugeben.
Stadtrat Stefan Mickley schlägt vor, künftig Hersteller für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen einzubeziehen, um Planungskosten zu senken. Der Vorsitzende nimmt dies auf, weist aber bei der Druckerhöhungsanlage auf die komplexen technischen Anforderungen hinsichtlich der Wasserbedarfsanalyse hin, die im Rahmen der Grundlagenermittlung notwendig war.
Im Anschluss beschließt der Gemeinderat einstimmig die Ausschreibung der technischen Ausrüstung, Elektrotechnik und PV-Anlage zur Erneuerung der Druckerhöhungsanlage im Lerchenbühl.
Fußweg „An der Schlossmauer“ - Vergabe der Bauarbeiten
Der Vorsitzende führte in den Tagesordnungspunkt ein und erläuterte den aktuellen Zustand des Fußwegs „An der Schloss-mauer“. Dieser befinde sich in einem erheblich verschlechterten baulichen Zustand, wodurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet sei. Die Problematik sei dem Gremium bereits seit Längerem bekannt und wurde in mehreren Sitzungen des Technischen Ausschusses ausführlich behandelt, in denen der von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungsplan vorgestellt und gebilligt wurde.
Der geplante Ausbau umfasst eine Wegstrecke von rund 300 Metern. Vorgesehen ist die Herstellung einer wassergebundenen Decke mit einer Breite von 1,50 Metern sowie die Anlage von Rabatten. Die vorhandenen Grünstreifen sollen abgemagert und im Anschluss mit einer geeigneten Blühmischung eingesät werden, um eine ökologische Aufwertung zu erreichen. Darüber hinaus ist die Verlegung eines Kabelschutzrohres vorgesehen, um eine mögliche spätere Installation einer Straßenbeleuchtung technisch vorzubereiten.
Zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2026 wurde vom Gemeinderat ein entsprechender Planansatz im Haushaltsplan eingestellt. Die Verwaltung hat daraufhin ein Leistungsverzeichnis erstellt und verschiedene Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Insgesamt wurden fünf Firmen zur Beteiligung eingeladen, von denen vier fristgerecht ein Angebot eingereicht haben.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Noller Bauunternehmung GmbH aus Niederstotzingen vorgelegt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 78.439,52 Euro.
Im Rahmen der Beratung erkundigt sich Stadtrat Hirschbolz nach der zukünftigen Nutzung des Weges. Der Vorsitzende antwortet, dass die Nutzung wie bisher gewährleistet werden soll.
Frau Stadträtin Kammerer erkundigt sich nach der Umsetzungszeit. Die Leiterin der Bauverwaltung erläutert, dass nach der Vergabe ein Bauanlaufgespräch erfolgen wird, um die Terminierung abzustimmen. Der Vorsitzende ergänzt, dass er von einer Umsetzung in der ersten Jahreshälfte ausgeht.
Im Anschluss beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe der Bauarbeiten an die Fa. Noller Bauunternehmung GmbH aus Niederstotzingen.
Stettener Straße 2. Bauabschnitt - Vergabe der Planungsleistungen
Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt zur weiteren Sanierung der Stettener Straße ein und informiert zunächst über den aktuellen Sachstand. Der erste Bauabschnitt in der Stettener Straße wurde erfolgreich abgeschlossen. In diesem Zuge erfolgten die Erneuerung des Kanals, der Wasserleitung sowie der Fahrbahndecke. Die Maßnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Baureferat Ost, umgesetzt.
Im nächsten Schritt soll nun der zweite Bauabschnitt vom Bereich der Schlossschenke bis zur Kreuzung am Gasthof Hirsch saniert werden. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich aus dem insgesamt schlechten Zustand sowohl der Wasserleitungen als auch der bestehenden Straßenoberfläche. Zudem sind ergänzende Arbeiten im Bereich der Entwässerung erforderlich. Vorgesehen sind die Erneuerung der Fahrbahndecke, des Gehwegs einschließlich der Parkbuchten, Kanalsanierungsarbeiten gegebenenfalls mit zusätzlichen Neubaumaßnahmen sowie die Erneuerung der Wasserleitung einschließlich der öffentlichen Hausanschlüsse.
Als Grundlage für die anstehende Sanierungsmaßnahme ist die Erstellung der erforderlichen Planung notwendig. Die Verwaltung hat hierzu die benötigten Leistungsumfänge definiert und drei Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Nach erfolgter Auswertung schlägt die Verwaltung vor, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 an das Büro G+H Ingenieurteam GmbH zu vergeben. Für diese Leistungsphasen ist derzeit mit Kosten in Höhe von 20.746,73 € netto zu rechnen. Das endgültige Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 7 ergibt sich anschließend auf Basis der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung; die Leistungsphase 8 wird später auf Grundlage der Kostenfeststellung abgerechnet.
Ziel ist es, bis zum Sommer eine belastbare Entwurfsplanung zu erarbeiten, die eine weitere Beratung im Technischen Ausschuss beziehungsweise im Gemeinderat ermöglicht. Gleichzeitig soll auf dieser Grundlage eine Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart vorbereitet sowie die Prüfung möglicher Förder- und Zuschussprogramme vorgenommen werden. Mit Vorliegen der Planung können zudem die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan für das Jahr 2027 ff. verankert werden.
Im Rahmen der Beratung verweist Stadtrat Martin Däumling auf den schlechten Zustand der Niederstotzinger Straße bis zum Place de Bages. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass die Niederstotzinger Straße bereits jetzt mitgedacht wird, um entsprechende Bauabschnitte bilden und finanzieren zu können.
Stadtrat Bernd Hegele geht auf die Finanzierung der Maßnahmen ein und verweist darauf, dass hierzu Mittel aus dem Sondervermögen herangezogen werden müssen.
Der Vorsitzende erläutert, dass man nun zunächst einmal Klarheit über den genauen Umfang der Sanierungsmaßnahmen erlangen müsse. Man wolle bis zur Jahresmitte erste Grundlagen erhalten, um auf dieser Basis den genauem Maßnahmenumfang im Gremium definieren zu können und auf dieser Basis die Finanzierung mit Blick auf das Haushaltsjahr 2027 ff. zu organisieren. Hierbei werde man sicherlich auf Mittel aus dem Sondervermögen zurückgreifen können.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Planungsleistung (LP 1-3) für die Sanierung des 2. Bauabschnitts der Stettener Straße an das Büro G+H Ingenieurteam GmbH aus 89537 Giengen.
Trennbauwerk Steingrubenweg - Ausschreibung der Bauarbeiten
Der Vorsitzende erläutert einleitend die Hintergründe des Tagesordnungspunkts. Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25. September 2024 berichtet, hat sich im Zuge von Starkregenereignisse im Stadtteil Oberstotzingen gezeigt, dass es im Bereich des Steingrubenwegs sowie in der Verlängerung zur Sielerstraße zu einem erheblichen Wasserzulauf in den Schmutzwasserkanal kommt. Der bestehende Kanal im Steingrubenweg verjüngt sich im weiteren Verlauf in Richtung Sielerstraße, sodass bei intensiven Niederschlagsereignissen ein Rückstau im Kanalsystem entsteht. Diese Situation birgt die Gefahr, dass bei künftig zunehmend erwartbaren Starkregenereignissen Wasser aus dem Kanalsystem austreten und zu Schäden an privaten und öffentlichen Einrichtungen führen könnte. Dieser Entwicklung gilt es vorzubeugen.
Um zeitnah eine funktionale und zugleich wirtschaftlich tragfähige Lösung zu realisieren, wurde in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Matthias Strobel der Einbau eines Überschlag- bzw. Trennbauwerks als geeignete Maßnahme erarbeitet. Der Gemeinderat beschloss daraufhin in seiner Sitzung am 30. April 2025 die Vergabe der entsprechenden Planungsleistungen.
Die nun vorliegende Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die Ausschreibung der erforderlichen Tiefbauarbeiten. Vorgesehen ist, den bestehenden Schacht durch ein neues Trennbauwerk zu ersetzen. Dieses soll bei Starkregenereignissen – nachdem der erste Schlammstoß im Schmutzwasserkanal durchgelaufen ist – einen kontrollierten Abschlag vom Schmutzwasserkanal in den deutlich größeren Niederschlagswasserkanal ermöglichen. Dadurch soll verhindert werden, dass Wasser über die Hausübergabeschächte austritt. Da der Abschlag im Bedarfsfall in das Regenrückhalte- bzw. Regenüberlaufbecken RRB/ RÜB1 führt, wurden bereits im Vorfeld entsprechende Abstimmungen mit der unteren Wasserbehörde sowie der Landeswasserversorgung durchgeführt. Die vom Ingenieurbüro berechneten Mengen, die im Bedarfsfall in das Becken abgeschlagen werden, sind sehr gering. Durch vorhandene Messeinrichtungen können diese künftig zuverlässig dokumentiert und überwacht werden.
In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende darauf hin, dass in weiten Teilen Oberstotzingens zwar ein Trennsystem vorhanden ist, jedoch unterhalb der Raiffeisenstraße erneut eine Zusammenführung in ein Mischsystem erfolgt, dessen Ablauf anschließend der Kläranlage zugeführt wird.
Die erforderlichen Abstimmungen mit dem Landratsamt und der Landeswasserversorgung sind abgeschlossen. Ziel ist es, nach Erhalt der wasserrechtlichen Genehmigung unmittelbar in das Vergabeverfahren eintreten zu können. Die kalkulierten Baukosten belaufen sich auf rund 125.000 Euro brutto im Haushaltsjahr 2026. Sie umfassen Aufbruch- und Rückbauarbeiten, Erdarbeiten sowie Tief- und Leitungsbau.
Einstimmig billigt der Gemeinderat die Entwurfsplanung und beschließt die Ausschreibung der Bauleistungen.
Zuschuss aus dem Programm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELER- LEADER Förderperiode 2007-2013)“ - Teilwiderrufs- und Erstattungsbescheid
Unter TOP 5 befasste sich der Gemeinderat mit dem Teilwiderruf und der anteiligen Rückforderung der im Jahr 2010 bewilligten LEADER Fördermittel für das Bauvorhaben „Steinzeit am Vogelherd“ und nahm den entsprechenden Sachverhalt zur Kenntnis. Für das Projekt war der Stadt Niederstotzingen im Jahr 2010 eine Förderung in Höhe von 747.700 € bewilligt worden. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Archäoparks am 1. Mai 2013 begann die bindende Zweckbindung von 15 Jahren. Die Nutzung des Archäoparks endete jedoch bereits am 27. August 2024, womit die Zweckbindung unterschritten wurde. Aufgrund dieser vorzeitigen Nutzungsbeendigung erließ die L-Bank am 26. Februar 2026 einen Teilwiderrufs- und Erstattungsbescheid. Der Widerruf erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben zwingend, da der geförderte Zweck nicht über den gesamten Bindungszeitraum erfüllt wurde. Der anteilige rückzuzahlende Förderbetrag beträgt 182.600 €, der bis spätestens 27. März 2026 an die L-Bank zu leisten ist. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 eingeplant, sodass die Rückabwicklung haushalts- und rechtssicher erfolgen kann.
Im Rahmen der Beratung erläuterte Herr Stadtrat Hegele, dass im LEADER Programm unterschiedliche Körperschaften agieren. Es wäre wünschenswert gewesen, dass es zu keiner Rückforderung kommt. Die Möglichkeit war dem Gemeinderat jedoch bei der Beschlussfassung zur Einstellung des Geschäftsbetriebs des ehemaligen Archäoparks Vogelherd bewusst.
Herr Stadtrat Kircher ergänzte, dass der BWI bewusst gewesen sei, dass bei Nichterfüllung der Zweckbindung eine Rückzahlungspflicht entstehen könne. Es habe jedoch die Hoffnung bestanden, dass aufgrund der Gesamtsituation ein Erlass möglich werde. Dies sei nun nicht eingetreten. Gleichwohl bestehe nun Klarheit. Er äußerte sein Bedauern über den erheblichen ehrenamtlichen Einsatz sowie die investierten zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die in den Archäopark geflossen seien. Zugleich hob er hervor, dass die künftigen Entwicklungen des naturnahen Kindergartens am Vogelherd in der Heidenheimer Zeitung jüngst positiv begleitet wurden. Dies wäre auch in Bezug auf die überregionale Presse wünschenswert.
Der Gemeinderat nahm die Sachlage zur Kenntnis.
Bekanntgaben und Anfragen
Die Verwaltung informiert über die anstehende Fahrbahndeckenerneuerung auf der L 1079 / B 19 zwischen Setzingen und Giengen. Diese erfolgt in mehreren Bauabschnitten unter Vollsperrung. Diese wird voraussichtlich ab dem 20.04.2026 beginnen.