Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2026
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026
Der Vorsitzende eröffnet den entsprechenden Tagesordnungspunkt und erläutert den bisherigen Verlauf der Haushaltsplanung für das Jahr 2026. Der Haushaltsplan wurde am 17. Dezember 2025 in den Gemeinderat eingebracht und anschließend im Verwaltungsausschuss vorberaten. Am 28. Januar 2026 gaben die Fraktionen ihre Stellungnahmen ab. Für die heutige Sitzung steht nun die abschließende Beschlussfassung über die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans 2026 an.
Im Anschluss daran präsentiert der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Thorsten Renner, anhand einer Präsentation nochmals die wesentlichsten Eckdaten des Ergebnis- und Finanzhaushalts, über die der Gemeinderat zu entscheiden hat. Er stellt dabei insbesondere die folgenden Planansätze vor: die Erträge des Ergebnishaushalts, die Einzahlungen im Gesamtfinanzhaushalt, den Schuldenstand, die liquiden Mittel mit einem Pro-Kopf-Betrag, die Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt sowie die Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushalts.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026.
Die Haushaltssatzung 2026 wird nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht separat veröffentlicht.
Finanzplan mit Investitionsprogramm 2026-2029
Einführend erläutert der Vorsitzende, dass der zur Beschlussfassung vorliegende Finanzplan mit Investitionsprogramm 2026-2029 auf den gesetzlichen Vorgaben des § 85 der Gemeindeordnung basiert.
Der Finanzplan bildet den mittel- und langfristigen Finanzrahmen der städtischen Investitions- und Haushaltsplanung und stellt damit ein zentrales Instrument der kommunalen Steuerung dar. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Gemeinderat den Finanzplan einschließlich des Investitionsprogramms spätestens im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung zu beschließen hat.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2026-2029.
Beschaffung eines GW-Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr Niederstotzingen - Grundsatzbeschluss zur europaweiten Ausschreibung
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. November 2023, in der die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung unter Bezugnahme auf den Feuerwehrbedarfsplan ausführlich dargestellt wurde. Der bisherige Schlauchwagen stellt ein wesentliches Einsatzmittel dar, insbesondere zur Bereitstellung zusätzlicher Schlauchkomponenten an der Einsatzstelle. Er verfügt über 1.000 Meter B-Schlauchleitung, eine Tragkraftspritze, einen Lichtmast, Zusatzbeladung mit Atemschutzgeräten sowie die nach DIN-Norm erforderliche Ausstattung. Bereits im Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2016 war festgehalten worden, dass der Schlauchwagen systembedingte Mängel aufweist und langfristig durch einen Gerätewagen Logistik (GW L) zu ersetzen ist.
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits das Tanklöschfahrzeug durch ein LF 10 sowie der Mannschaftstransportwagen durch ein Mehrzweckfahrzeug ersetzt wurden, steht nun die Ersatzbeschaffung des Schlauchwagens durch einen GW Logistik 2 an.
Die Beschaffung eines GW-Logistik 2 erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwen- dungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV), welche die förderfähigen Fahrzeugtypen und deren Ausstattung regelt. Der GW-L2 ist ein vielseitig einsetzbares Fahrzeug, das insbesondere für folgende Einsatzszenarien erhebliche Vorteile bietet:
- Löschwasserversorgung: Einsatzgebiete sind die Sicherung der Löschwasserversorgung mittels langer Wegstrecke mit Schläuchen.
- Vielfältige technische Hilfeleistungen: Der GW-L2 kann flexibel mit verschiedenen Rollcontainern und Zusatzbeladungen bestückt werden und ist somit für unterschiedlichste technische Hilfeleistungen geeignet (z. B. bei Verkehrsunfällen, Gefahrguteinsätze). Weitere Aufgabe ist die jeweilige Einsatzstelle mit Nachschub und Material zu versorgen.
- Starkregenereignisse / Unwetterlagen: Durch die Möglichkeit, umfangreiche Ausrüstung für die Wasserförderung und -beseitigung mitzuführen, ist der GW-L2 besonders bei Starkregenereignissen und Überschwemmungen einsetzbar. Die Zusatzbeladung Wasser unterstützt diese Einsatzoption.
- Katastrophenschutz: Der GW-L2 kann bei außergewöhnlichen Lagen bzw. im Katastrophenschutz und bezogen auf verschiedene Lagebilder eingesetzt werden. Seine modulare Bauweise ermöglicht eine schnelle Anpassung an unterschiedliche Einsatzlagen.
Im Vergleich zum bisherigen Schlauchwagen bietet der GW-L2 deutlich mehr Flexibilität, da er neben der Schlauchlogistik auch für Materialtransporte, Nachschub, Absicherung und viele weitere Bedarfsfälle genutzt werden kann.
Die Gesamtkosten des Fahrzeugs werden auf rund 550.000 Euro brutto geschätzt; hierfür wurde ein entsprechender Planansatz im Haushalt 2026 gebildet. Die Stadt hat im Vorfeld auf Grundlage der Zuwendungsrichtlinien des Innenministeriums (ZFeuVwV) eine Förderung in Höhe von insgesamt 141.000 Euro – bestehend aus 130.000 Euro Grundförderung und 11.000 Euro für Zusatzbeladung Wasser – beantragt und bereits bewilligt bekommen.
Die Anforderungen an das neue Fahrzeug wurden auf Basis der einschlägigen DIN Vorschriften sowie der Bedarfsanalyse durch den Fahrzeugausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Niederstotzingen festgelegt und in einem detaillierten Leistungs- verzeichnis beschrieben. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose:
Los 1 beinhaltet das Fahrgestell, den Fahrer- und Mannschaftsraum mit insgesamt sechs Sitzplätzen, den Kofferaufbau sowie den Lichtmast.
Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung und Zusatzbeladung, darunter den Ausrüstungssatz für die Wasserversorgung, die Tragkraftspritze, den Stromerzeuger, eine Multifunktionsleiter sowie weitere Ausstattungsgegenstände.
Da die Anschaffungskosten für Feuerwehrfahrzeuge in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, wird der Fokus der Ausschreibung auf Vorführfahrzeuge gelegt, um Preisvorteile zu erzielen. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 18 Monate alt sein und höchstens 60.000 Kilometer Laufleistung aufweisen; einsatzrelevante Abnutzungen liegen in der Regel nicht vor, da diese Fahrzeuge überwiegend zu Präsentationszwecken eingesetzt werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Fördermittel für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen grundsätzlich möglich sind.
Sofern der Gemeinderat der europaweiten Ausschreibung zustimmt, wird das Verfahren unmittelbar eingeleitet. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist auf den 21. April 2026 festgelegt, die Zuschlagsfrist endet am 5. Juni 2026.
Im Anschluss eröffnet der Vorsitzende die Aussprache.
Stadtrat Kircher (BWI) berichtet, dass er sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe und dankt ausdrücklich für das sehr detaillierte Leistungsverzeichnis. Die darin aufgeführten Positionen habe er vollständig geprüft. Zwar handele es sich mit veranschlagten 550.000 Euro um eine erhebliche Investition, diese sei jedoch sinnvoll und notwendig, wenn dadurch Menschen gerettet und Leben geschützt werden könnten. Er verweist auf die Ausführungen von Kreisbrandmeister Zimmermann zu den zahlreichen Menschenleben, die im Jahr 2025 im Landkreis Heidenheim gerettet wurden. Die Feuerwehr verfüge zudem über ein sehr hohes Ausbildungsniveau, der Fuhrpark sei nach Abschluss dieser Beschaffung vollständig und hervorragend ausgestattet; auch persönliche Schutzausrüstung und Digitalfunk seien auf einem modernem Stand. Seitens der BWI-Fraktion danke man der Freiwilligen Feuerwehr und unterstütze die Beschaffung.
Für den CDU Wählerblock betont Stadtrat Bernd Hegele, dass die Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Kommune darstelle und daher eine adäquate Ausstattung sicherzustellen sei. In den vergangenen Jahren seien bereits erhebliche Investitionen in den Fuhrpark erfolgt und mit dem GW Logistik werde ein weiterer sinnvoller Schritt vollzogen. Auch wenn die Anschaffungskosten hoch seien, müsse man berücksichtigen, dass Normen und Anforderun- gen stetig steigen – gerade weil es um den Schutz von Menschenleben geht. An der falschen Stelle zu sparen sei daher keine Option. Er kündigt Zustimmung an und dankt der Feuerwehr ausdrücklich für ihre Arbeit.
Für die SPD Fraktion erklärt Stadtrat Martin Däumling, dass auch seine Fraktion den Beschluss unterstützt. Er erkundigt sich nach der Anzahl der Einsatzkräfte, die das Fahrzeug fahren dürfen. Kommandant Rabe erläutert, dass das 16 Tonnen Fahrgestell die Führerscheinklasse C erfordert. Derzeit verfüge die Feuerwehr über 27 Maschinisten, davon 24 mit entsprechender Fahrerlaubnis; drei weitere befänden sich in Ausbildung. Künftig werde sichergestellt, dass neue Maschinisten ebenfalls mit den erforderlichen Führerscheinen ausgestattet werden. Die Kosten seien im Haushalt grundsätzlich berücksichtigt.
Auf Nachfrage von Stadtrat Hirschbolz erläutert Kommandant Rabe, dass das Fahrzeug vor der Übernahme mindestens zehn Monate zugelassen sein müsse, weshalb mit einer Lieferung frühestens gegen Ende des Jahres 2026 zu rechnen sei.
Der anschließende Beschlussantrag zur europaweiten Ausschreibung wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Erneuerung Straßenbeleuchtung - Austausch der Coloradoleuchten
Der Vorsitzende erläutert einleitend, dass die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet in den vergangenen Jahren schrittweise auf LED-Technik umgestellt wurde. Die Um- rüstung erfolgte in mehreren Bauabschnitten.
Noch nicht umgerüstet sind die sogenannten Colorado-Leuchten. Diese zeichnen sich durch eine besondere technische Ausführung aus, die mit modernen LED-Leuchten nicht kompatibel ist. Aus diesem Grund ist es erforderlich, im Zuge des Austauschs zusätzlich neue Beleuchtungsmasten zu beschaffen und zu installieren, um sowohl die technische Funktionsfähigkeit als auch die Standsicherheit der Anlagen sicherzustellen. In einem ersten Schritt sollen nun die Colorado-Leuchten im Wohngebiet Lerchenbühl ersetzt werden. Es handelt sich hierbei um etwa 67 Stück.
Die Entwurfsplanung sowie die zugehörige Kostenberechnung wurden dem Technischen Ausschuss bereits im März 2025 vorgestellt. Der Planungsumfang umfasst neue Masten mitsamt Fundamenten, Kabelübergangskästen sowie der Innenverkabelung. Die Kosten wurden auf 236.626 Euro beziffert, wovon rund 20.000 Euro als förderfähig anerkannt sind. Die Planung wurde vom Technischen Ausschuss gebilligt.
Im Anschluss stellte die Verwaltung unmittelbar den erforderlichen Förderantrag. Der Förderbescheid ging jedoch erst am 20. November des vergangenen Jahres ein. Aufgrund dieses späten Eingangs war es nicht mehr möglich, im selben Jahr Angebote einzuholen und die Beschaffung durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund soll die Beschaffung der neuen Anlagen sowie deren Austausch nun beschränkt ausgeschrieben werden. Ziel ist es, die Maßnahme so vorzubereiten, dass die Ausführung im Sommer 2026 erfolgen kann.
Der Gemeinderat billigt das Vorgehen und fasst den einstimmigen Beschluss zur beschränkten Ausschreibung des Austauschs der Colorado-Leuchten durch technische LED-Leuchten.
Zustimmung zur Übertragung der Aufgaben des Jagdvorstandes an den Gemeinderat
Der Vorsitzende berichtet, dass die Jagdgenossenschaft Niederstotzingen in ihrer nichtöffentlichen Sitzung am 9. Februar 2026 einstimmig beschlossen hat, die Aufgaben des Jagdvorstandes auf den Gemeinderat zu übertragen. Er erläutert, dass der Jagdvorstand eines der beiden Organe der Jagdgenossenschaft darstellt, neben der Versammlung der Jagdgenossen. Zu den Aufgaben des Jagdvorstandes gehören insbesondere die Wahrnehmung der Interessen der Jagdgenossenschaft, die Erledigung dringender Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit sowie die Vollziehung unaufschiebbarer Geschäfte. Darüber hinaus ist der Jagdvorstand zuständig für die Verpachtung der einzelnen Jagdbezirke an Jagdpächter im Wege der freihändigen Vergabe, für die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks sowie für die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung. Er vertritt die Jagdgenossenschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und ist außerdem für die Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossenschaft verantwortlich.
Die Satzung der Jagdgenossenschaft Niederstotzingen sieht grundsätzlich vor, dass der Jagdvorstand aus der Mitte der Jagdgenossen gewählt wird, bestehend aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie bis zu drei Beisitzern. Der gewählte Vorstand übernimmt anschließend eigenständig sämtliche mit dem Amt verbundenen Rechte und Pflichten. Solange jedoch kein Jagdvorstand gewählt ist, werden gemäß § 15 Abs. 3 und Abs. 7 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeinderat wahrgenommen. Zudem kann die Verwaltung der Jagdgenossenschaft durch Beschluss der Genossenschaft auf den Gemeinderat übertragen werden, sofern dieser der Übertragung zustimmt. Bereits am 19. Februar 2020 hatte der Gemeinderat zuletzt einer solchen Übertragung zugestimmt.
In der jüngsten Jagdgenossenschaftsversammlung am 9. Februar 2026 gingen trotz entsprechender Nachfrage des Vorsitzenden keine Wahlvorschläge für die Besetzung des Jagdvorstandes ein. Zudem berichtet der Vorsitzende darüber, dass im Rahmen der Jagdgenossenschaftsversammlung auf seine Frage, ob es Probleme oder besonderen Herausforderungen in Bezug auf die Jagdausübung und Wildschadensregulierung gibt, keine Wortmeldungen seitens der Jagdgenossen vorlagen.
Mangels Kandidaturen für die Übernahme der Funktionen des Jagdvorstands beschloss die Versammlung der Jagdgenossen daher einstimmig, die Aufgaben des Jagdvorstandes erneut auf den Gemeinderat zu übertragen. Für die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist zusätzlich ein Zustimmungsbeschluss des Gemeinderats erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Übertragung der Aufgaben des Jagdvorstandes auf den Gemeinderat zuzustimmen.
Bekanntgaben und Anfragen
Der Vorsitzende informiert, dass die bereits im Jahr 2024 angekündigte Fahrbahndeckenerneuerung der Landesstraße L 1079 zwischen Setzingen und dem Knotenpunkt L 1079 / B 19 in drei Bauabschnitten bislang nicht umgesetzt wurde, da sich die Maßnahme des Landes verzögert hat. Inzwischen liegt die Mitteilung vor, dass die Sanierungsarbeiten am 4. Mai 2026 beginnen sollen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten unter Vollsperrung durchgeführt werden und daher mit zusätzlichem Umleitungsverkehr zu rechnen ist. Von den Sperrungen betroffen sein wird auch die Autobahnanschlussstelle Niederstotzingen/ Bissingen, die für eine gewisse Zeit nicht befahrbar sein wird.Aktuelle Informationen zu Straßenbaustellen im Land können unter www.verkehrsinfo-bw.de eingesehen werden.