Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2025


Umspannwerk Niederstotzingen
- Vorstellung der Erweiterungspläne durch TransnetBW mit beabsichtigtem Erwerb städtischer Grundstücke

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Wagner und Herrn Lewan von der TransnetBW.
Der Bürgermeister informiert darüber, dass TransnetBW auf die Stadtverwaltung zugegangen ist, um die Planungsüberlegungen zur Erweiterung und Modernisierung des Umspannwerks am Standort Niederstotzingen vorzustellen. Grundlage hierfür ist der Netzentwicklungsplan Strom 2037/ 2045.
Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TransnetBW gemäß §11 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, ein sicheres und leistungsfähiges Stromnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Ziel der geplanten Maßnahmen ist die Stärkung der regionalen Netzinfrastruktur, die Sicherung der Energieversorgung sowie die Ermöglichung einer höheren Einspeisung erneuerbarer Energien.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein zusätzlicher Flächenbedarf erforderlich. Die TransnetBW beabsichtigt daher den Erwerb mehrerer städtischer und privater Grundstücke.
Der Bürgermeister betont, dass die Entscheidung über den Verkauf dieser Grundstücke die zukünftige Entwicklung der Stadt Niederstotzingen maßgeblich beeinflusst – und zwar auf zwei Ebenen:

  • Gewerbliche Entwicklung:
    Die betroffenen Grundstücke sind im gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen. Auch wenn derzeit kein Bebauungsplan besteht, wäre unter Berücksichtigung naturschutz- und wasserschutzrechtlicher Belange eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich möglich. Ein Verkauf auf dem freien Markt könnte zur Ansiedlung von Unternehmen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen.
  • Verkehrsplanung – Ortsumfahrung:
    Seit Jahrzehnten hält die Stadt auf den betroffenen Flächen einen Korridor für eine mögliche Ortsumfahrung frei, die ebenfalls im Flächennutzungsplan vermerkt ist. Ziel ist die Entlastung der Ortsdurchfahrt vom zunehmenden Verkehr, insbesondere vom Schwerlastverkehr. Bereits 2005 wurde vom Land Baden-Württemberg als zuständiger Straßenbaulastträger eine Vorplanung zur „Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs und Teilumfahrung von Niederstotzingen-Oberstotzingen im Zuge der L1168“ erstellt. Ein rechtskräftiges Planfeststellungsverfahren steht jedoch bis heute aus.

Angesichts dieser Aspekte muss die Anfrage von TransnetBW durch den Gemeinderat sorgfältig und umfassend abgewogen werden.

Geplante Maßnahmen der TransnetBW am Standort Niederstotzingen

  • Neubau einer Blindleistungskompensationsanlage (KPDR) inkl. Anschluss-feld
  • Neubau eines Betriebsgebäudes
  • Neubau eines zweiten Transformators und vier Leitungsfelder
  • Grundlegende Modernisierung der bestehenden Anlage
  • Nicht-ausgebaute Platzreserve für künftige Betriebsmittel und Anschlussfelder
  • Ersatzneubau zweier Masten

Ziel:

Erhöhung und Optimierung der Leistungsfähigkeit des Umspannwerks, Schutz vor Überlastung, Modernisierung und Ermöglichung einer höheren Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Langfristig soll die Versorgungssicherheit insbesondere mit Blick auf den Strombedarf der 30er und 40er Jahre gestärkt werden.

Herr Wagner und Herr Lewan führen hierzu wie folgt aus: Hintergrund sind die steigenden Anforderungen durch den Ausbau erneuerbarer Energien.

Die Finanzierung der Projekte erfolgt über die Netzentgelte, die von den Stromkunden getragen werden. TransnetBW betont, dass sie mit diesen Mitteln gewissenhaft und verantwortungsvoll umgehen.

Das Umspannwerk Niederstotzingen übernimmt eine zentrale Rolle in der regionalen Stromversorgung: Hier erfolgt die Umwandlung von Hochspannung (380 kV) auf Mittelspannung (110 kV), bevor der Strom in die Region verteilt wird.

Das Netz wird regelmäßig berechnet und überprüft, um festzustellen, wo Ausbaumaßnahmen erforderlich sind. Die Transformatoren im Umspannwerk haben eine festgelegte Leistungsgrenze. Wird diese erreicht, ist die Errichtung zusätzlicher Transformatoren notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Am Standort Niederstotzingen ist derzeit nur ein Transformator vorhanden, wodurch im Falle des Ausfalls keine Redundanz gegeben ist.

Die Einspeisung erneuerbarer Energien hat in den letzten Jahren stark zugenommen und führt zu einem zusätzlichen Modernisierungsbedarf der Netzinfrastruktur.
Ein wichtiger Bestandteil der geplanten Maßnahmen ist die Errichtung einer KPDR-Anlage (Kompensationsdrosselspule), die äußerlich einem Transformator ähnelt. Die Notwendigkeit einer KPDR-Anlage ergibt sich aus den Veränderungen im Stromnetz. Während früher zentrale Großkraftwerke dominierten, gibt es heute zunehmend dezentrale Anlagen wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Diese sind wetterab- hängig und erhöhen die Komplexität der Netzregelung. Umspannwerke gewinnen dadurch an Bedeutung, da die Steuerung des Stromnetzes künftig verstärkt über diese erfolgt. Die KPDR-Anlage trägt dazu bei, die Effizienz zu steigern, Verluste zu reduzieren und den maximalen Stromtransport über die Leitungen zu ermöglichen. Große zentrale Anlagen können nicht einfach in der Mitte von Baden-Württemberg errichtet werden, daher müssen solche Maßnahmen lokal umgesetzt werden.

Übersichtsplan - Lage des Standorts

Übersichtsplan - Ziel-Zustand

KPDR-Anlage - Kompensationsdrosselspule

Der zeitliche Ablauf des Projekts hängt maßgeblich vom Erwerb der benötigten Grundstücke ab. Solange der Flächenerwerb nicht abgeschlossen ist, kann kein genauer Zeitrahmen benannt werden.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Zunächst muss die erforderliche Fläche gesichert werden.
  • Anschließend erfolgt die detaillierte Planung des Projekts.
  • Es schließt sich die Genehmigungsphase an, die entweder im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wird.
  • Erst nach Abschluss der Genehmigungen kann mit dem Bau begonnen werden.

Dieser gesamte Prozess kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen – je nach Verlauf etwa fünf bis zehn Jahre.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren grundlegend verändert haben. Der Ausstieg aus der Kernenergie und die Notwendigkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie das Ziel, die Energieversorgung unabhängiger von anderen Ländern zu gestalten, führen dazu, dass ein hohes Interesse an einer leistungsfähigen und zukunftssicheren Netzinfrastruktur besteht.
Der Gesetzgeber hat den Ausbau der erneuerbaren Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert. Damit wird dem Ausbau der Erneuerbaren eine besonders hohe Priorität eingeräumt. Diese Gewichtung spiegelt sich in allen Planungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wider und ist insbesondere bei Abwägungen im Rahmen von Planungsverfahren (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Regionalpläne, Planfeststellungsverfahren) sichtbar.

Trotz der genannten Notwendigkeiten ist das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Planungshoheit zu berücksichtigen. Der Vorsitzende betont, dass es wichtig ist, im Dialog auszuloten, ob ein Interessenausgleich zwischen den Anforderungen der TransnetBW als Übertragungsnetzbetreiber und den Interessen der Stadt Niederstotzingen möglich ist.

Es wäre aus Sicht des Vorsitzenden ein falsches Signal, die Kommunen bei notwendigen Maßnahmen vor vollendete Tatsachen zu stellen und ihnen so Entwicklungsmöglichkeiten zu nehmen. Ebenso wäre es nicht zielführend, wenn sich die Kommunen den aktuellen Entwicklungen verschließen. Ziel ist es, auch in den kommenden Jahrzehnten eine gesicherte Stromversorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Abschließend stellt der Vorsitzende fest, dass die zentrale Frage, die heute im Rahmen der Beratung zu klären ist, lautet: In welchem Maß und in welchem Rahmen kann die Stadt Niederstotzingen auf die Belange der TransnetBW eingehen?

Herr Kircher berichtet, dass sich die BWI-Fraktion intensiv mit der geplanten Erweiterung des Umspannwerks Niederstotzingen auseinandergesetzt hat. Die Erweiterungspläne erfordern eine komplexe Abwägung zwischen den Anforderungen an die Versorgungssicherheit und den Entwicklungsplänen der Stadt. Er betont, dass das Vorhaben ein integraler Bestandteil des Netzentwicklungsplans Strom ist. Der Bau der KPDR-Anlage sowie die Modernisierung der bestehenden Infrastruktur werden als essenziell angesehen. Die Fraktion erkennt die überregionale Bedeutung des Projekts ausdrücklich an.

Gleichzeitig weist Herr Kircher darauf hin, dass die Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen und strategischen Entwicklungsoptionen der Stadt haben. Die Ortsumfahrung bleibt ein zentrales Anliegen der Stadt Niederstotzingen. Die betroffenen Flächen sind im Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen ausgewiesen; ein Verkauf würde die Möglichkeiten zur Ansiedlung von Unternehmen einschränken.

Weitere Aspekte, wie das Landschaftsbild, potenzielle Emissionen und die Naherholung, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die BWI-Fraktion sieht die Notwendigkeit eines Interessenausgleichs zwischen den Belangen der TransnetBW und denen der Stadt.

Herr Kircher erklärt die Unterstützung des Beschlussantrags durch die Fraktion, wobei folgende Punkte im Fokus stehen:

  • Die Kompensation für die Stadt muss angemessen sein.
  • Die städtischen Interessen, insbesondere die städtebauliche Entwicklung, sind zu berücksichtigen.
  • Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild, Emissionen und Naherholung sind zu minimieren.
  • Die Bedeutung des Projekts wird anerkannt, gleichzeitig wird betont, dass die Interessen der Stadt gewahrt bleiben müssen.
  • Ein Interessenausgleich ist aus Sicht der BWI-Fraktion zwingend erforderlich.

Herr Dr. Spizig stellt zunächst eine technische Frage zur geplanten KPDR-Anlage und deren Funktion im Vergleich zur Bereitstellung von Blindleistung, wie sie in der Sitzungsvorlage beschrieben ist. Er fragt, warum in Niederstotzingen mit einer klassischen KPDR-Anlage geplant wird und nicht mit einem modernen Batteriespeicher, wie er beispielsweise beim Netzbooster in Kupferzell zum Einsatz kommt. Herr Dr. Spizig verweist darauf, dass Batteriespeicher zunehmend gebaut werden und fragt, warum ein solches Konzept nicht auch in Niederstotzingen umgesetzt wird.
Herr Wagner antwortet, dass der Flächenbedarf für einen Batteriespeicher wie in Kupferzell deutlich größer wäre als in Niederstotzingen. Für einen Batteriespeicher würde etwa die doppelte Fläche benötigt. Die KPDR-Anlagen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind für die Netzstabilität notwendig. Die Stromeinspeisung und -abnahme müssen im Gleichgewicht sein. Drossel- und Kompensationsanlagen sorgen dafür, dass das Netz auch bei Schwankungen stabil bleibt, indem sie Blindleistung je nach Bedarf aufnehmen oder abgeben.
Herr Dr. Spizig merkt an, dass auch die finanziellen Aspekte angesprochen wurden und Batteriespeicher mittlerweile vielerorts gebaut werden.
Herr Wagner erläutert, dass der Netzbetrieb und der Stromverkauf regulatorisch voneinander getrennt sind. Daher muss TransnetBW technische Lösungen finden, um das Netz stabil zu halten. KPDR-Anlagen sind hierfür die beste Lösung, insbesondere bei begrenztem Platzangebot.
Herr Lewan ergänzt, dass Batteriespeicher und KPDR-Anlagen technisch nicht direkt vergleichbar sind. Die KPDR-Anlage dient der gezielten Phasenverschiebung im Netz, was mit Batteriespeichern nicht in gleicher Weise möglich ist.
Abschließend betont Herr Dr. Spizig, dass er grundsätzlich Verständnis für die Maßnahmen in Niederstotzingen hat, aber auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.

Herr Hegele äußert, dass die geplanten Maßnahmen grundsätzlich nachvollziehbar sind. Auch für Batteriespeicher wäre ein erheblicher Flächenbedarf erforderlich. Er betont jedoch, dass ein zentraler Zwangspunkt darin besteht, dass die benötigten Flächen sowohl der Stadt als auch privaten Eigentümern gehören. Dies stellt die aktuelle Zwangslage dar, in der sich die Stadt befindet. Die technischen Hintergründe der Maßnahme werden grundsätzlich verstanden, dennoch steht die Stadt vor einem Dilemma.
Das Dilemma der Stadt Niederstotzingen besteht darin, dass seit Jahrzehnten eine Ortsumfahrung geplant ist. Allerdings gibt es bislang kein Signal vom Land Baden-Württemberg für die Umsetzung der Ortsumfahrung, wie auch der Generalverkehrsplan zeigt. Der Straßenbaulastträger ist das Land Baden-Württemberg.
Die Stadt möchte grundsätzlich an der Trassierung der Ortsumfahrung festhalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans wird abgelehnt, sollte die Anlage tatsächlich verwirklicht werden. Ziel ist eine verträgliche Lösung für die Stadt.
Die Emissionen, insbesondere Brummen und Infraschall, sollten auch in Zukunft nicht stärker werden als im aktuellen Zustand. Der Gemeinderat hat bereits bewiesen, dass er überregionalen Projekten und Erfordernissen offen gegenübersteht, wie etwa bei der Neuabgrenzung des Wasserschutzgebiets.
Abschließend erklärt Herr Hegele, dass die Stadt bereit ist, Schritte mitzugehen, sofern die Lösung für Niederstotzingen verträglich ist. Er verweist auf die Vorrangflächen für Windkraftkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen in der Region Ostwürttemberg, die festgesetzt wurden. Das bestehende Umspannwerk und die geplante Erweiterung bedeuten eine zusätzliche Belastung.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die Stadt die Flächen tatsächlich zur Verfügung stellen wird. Die Flächen müssen sich an den Anforderungen für Gewerbeflächen orientieren und zugleich die regionale Bedeutung widerspiegeln (alternativloser Anschluss).
Die Wertigkeit der Flächen ist aus Sicht der CDU-Fraktion bedeutend und muss auch in den Planungsmaßnahmen der Stadt entsprechend berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass die kleine Stadt Niederstotzingen immer wieder Maßnahmen für das ganze Land bereitstellen muss und dafür nur unzureichend entschädigt wird.
Die Fraktion ist bereit, in Verhandlungen einzutreten. Die strategische Planung der Ortsumfahrung bleibt am Horizont bestehen. Die Stadt kann sich gegebenenfalls auf die Erweiterung einlassen, sofern die Lösung verträglich und annehmbar ist.

Die SPD-Fraktion schließt sich den bisherigen Ausführungen der anderen Gemeinderatsfraktionen an.

Der Vorsitzende stellt zusammenfassend fest, dass die Stadt Niederstotzingen sich in einem deutlichen Spannungsverhältnis befindet. Im Kern stehen zwei widersprüchliche Motivationen gegenüber:
Einerseits die Anforderungen und Interessen der Stadt, andererseits die dringenden Modernisierungs- und Erweiterungsbedarfe der TransnetBW.

Trotz dieser Gegensätze besteht die Notwendigkeit, Antworten auf die offenen Fragen zu finden. Der Vorsitzende betont, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh wäre, einen endgültigen Beschluss über den Verkauf der städtischen Grundstücke an die TransnetBW zu fassen, da die damit verbundenen Fragestellungen für die Stadt von großer Bedeutung sind.

Er plädiert dafür, angesichts der Situation und der Nöte der TransnetBW sowie des dringenden Modernisierungsbedarfs, weitere Gespräche zu führen. Ziel ist es, gemeinsam zu ermitteln, ob ein Interessenausgleich möglich ist, um zu einem finalen Ergebnis zu gelangen.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister einstimmig, Gespräche mit der TransnetBW zu führen, um zu prüfen, ob zwischen den Erweiterungsplänen der TransnetBW für das Umspannwerk am Standort Niederstotzingen und der möglichen Aufgabe strategischer Entwicklungsoptionen der Stadt hinsichtlich der angefragten Grundstücke ein sachgerechter Interessensausgleich erzielt werden kann.

Vergabe Bauleitung für die Umbauarbeiten im ehemaligen Besucherzentrum zum Kindergarten am Vogelherd

Der Gemeinderat hat am 19. Februar 2025 die Umbauplanung des ehemaligen Besucherzentrums zum Kindergarten am Vogelherd gebilligt. Die Planung wurde vom Architekturbüro Ritter Jockisch aus München erstellt. Für einen ordnungsgemäßen Bauablauf ist eine Bauleitung und Koordination der verschiedenen Gewerke vor Ort erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verwaltung zu ermächtigen, die Planungsleistungen an folgende Büros zu vergeben:

  • ACT planen und bauen GmbH, 73492 Rainau
  • Conplaning GmbH, 89073 Ulm

Die Beauftragung erfolgt gemäß den in der Sitzungsvorlage dargestellten Rahmenbedingungen.

Naturnaher Kindergarten am Vogelherd - Vergabe der für dem Umbau zum Kindergarten notwendigen Gewerke

Einstimmig beschließt der Gemeinderat folgende Punkte:

  • Vergabe der Fliesenarbeiten an die Firma Fliesen Schauz aus 89567 Sontheim zu einem Angebotspreis von 12.849,50 € (brutto).
  • Vergabe der Bodenbelagsarbeiten an die Firma Raumausstattung Wawrzinek aus 89537 Giengen zu einem Angebotspreis von 16.533,38 € (brutto).
  • Vergabe der Tischlerarbeiten an die Schreinerei Bauer aus 89542 Her-brechtingen-Bissingen zu einem Angebotspreis von 77.176,46 € (brutto).
  • Vergabe der Lieferung und Montage der Vorhänge an die Firma Raumausstattung Wawrzinek aus 89537 Giengen zu einem Angebotspreis von 9.564,84 € (brutto).
  • Aufhebung der Ausschreibung für Umbauarbeiten im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär und Ermächtigung der Verwaltung, den Auftrag im Rahmen einer freihändigen Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abschluss eines Full-Service-Mietvertrags für Drucker und Kopierer

Einstimmig beschließt der Gemeinderat den Abschluss eines Vollservice-Mietvertrags zum Preis von 880,23 € brutto pro Monat mit der Firma Systemhaus Bissinger GmbH aus Gundelfingen.

Umwandlung der Waldfläche Stettberg in eine Magerrasenfläche 
- Umsetzung einer Naturschutzmaßnahme gemäß § 22 NatschG BW

Der Vorsitzende erläutert, dass es sich bei der Waldfläche auf Niederstotzinger Gemarkung im Wesentlichen um Privatwald handelt. Die Stadt Niederstotzingen besitzt am Stettberg (Flurstück 292) eine Fläche von ca. 11.500 m², die ursprünglich eine Magerrasenlandschaft war. Aufgrund fehlender Pflege ist die Fläche verbuscht und hat sich in Wald verwandelt, wodurch heimische Arten verdrängt wurden.

Der Landschaftserhaltungsverband Heidenheim e.V. hat Kontakt mit der Stadt aufgenommen. Eine zentrale Aufgabe des Verbandes, bei dem alle Kommunen des Landkreises Mitglied sind, ist der Erhalt der über Jahre entstandenen Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Dazu zählen insbesondere die für den Landkreis typischen Heiden und Magerrasen, aber auch blütenbunte Mähwiesen, die immer seltener werden.

Durch eine Waldumwandlungsmaßnahme in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband soll das Ziel der Wiederherstellung des Offenlands verfolgt werden. Hierzu sollen 80 - 90 % der Gehölze gerodet werden, wobei Einzelbäume wie Obstbäume und Weideeichen erhalten bleiben. Die Maßnahme stützt sich auf § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW), der die Ausweisung von Offenlandflächen bis 2030 bzw. einen Biotopverbund vorsieht.

Die Maßnahme wird naturschutzfachlich als besonders wertvoll erachtet und dient insbesondere der Förderung wärmeliebender Insekten und der Wiedervernetzung von Populationen. Die Pflege der Fläche soll zukünftig durch Schaf- und Ziegenbeweidung sowie Nachpflege durch den LEV Heidenheim sichergestellt werden. Es entstehen keine Ökopunkte, aber auch keine städtische Pflegeverpflichtung.
Die Rodung ist für Herbst/Winter 2025 geplant.

Herr Hegele erinnert daran, dass die betroffene Fläche früher bereits eine offene Landschaft mit Schafbeweidung war. Er weiß zu berichten, dass es die Einwohner von Stetten bedauern, dass dieser Zustand nicht mehr besteht. Er betont, dass Schafweiden Teil der Kulturlandschaft sind und es wichtig ist, nach Beginn der Maßnahme auch dauerhaft am Ball zu bleiben. Die positiven Auswirkungen solcher Maßnahmen sind bereits auf anderen Flächen der Gemarkung sichtbar. Dort hat der Landschaftserhaltungsverband ebenfalls Gebüsche entfernt, was zur Rückkehr seltener Arten wie z. B. der rotflügeligen Ödlandschrecke geführt hat. Herr Hegele weist zudem auf die Rebhühner hin und hebt hervor, dass auch die Landwirte bei solchen Projekten unterstützen.

Frau Noller sieht ebenfalls eine positive Entwicklung durch die geplante Maßnahme. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Maßnahme mit anschließender Beweidung nicht dazu führen darf, dass bestehende Wege und Räume eingezäunt werden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Maßnahme im Bereich „7 Hügel“. Sie spricht sich dafür aus, dass die bestehenden Wege erhalten bleiben und nicht durch Zäune abgesperrt werden. Dieser Aufforderung schließt sich der Gemeinderat an.

Der Gemeinderat nimmt die geplante Maßnahme zur Kenntnis und stimmt einstimmig der Umsetzung sowie der städtischen Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 5.000 € zu.

Künftige Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss) - Änderung SPD-Fraktion

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Stadtrat Feil schlägt die SPD-Fraktion eine neue Besetzung ihrer Sitze in beiden Ausschüssen vor:

  • Im Technischen Ausschuss übernimmt künftig Herr Cornelius Groll den Sitz von Frau Noller. Frau Noller übernimmt die Stellvertreterfunktion (bisher Herr Feil).
  • Im Verwaltungsausschuss übernimmt Frau Noller den Sitz von Herrn Feil, Herr Groll wird Stellvertreter (bisher Frau Noller).

Der Gemeinderat stimmt einstimmig im Wege der Einigung der vorgeschlagenen Besetzung der Ausschüsse durch die SPD-Fraktion zu.

Vertreter der Stadt im Gemeindeverwaltungsverband Sontheim-Niederstotzingen - Änderung SPD-Fraktion

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Stadtrat Feil ist eine Neubesetzung für die SPD-Fraktion erforderlich. Die SPD-Fraktion schlägt Frau Bärbel Noller als neues Mitglied vor, Stellvertreter bleibt Herr Martin Däumling.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig im Wege der Einigung der vorgeschlagenen Änderung der Vertretung der SPD-Fraktion im Gemeindeverwaltungsverband Sontheim-Niederstotzingen zu.

Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Niederstotzingen - Änderung SPD-Fraktion

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Stadtrat Feil schlägt die SPD-Fraktion Herrn Cornelius Groll als neues Aufsichtsratsmitglied vor. Die Vertreter des CDU-Wählerblocks (Bernd Hegele) und der Bürger- und Wählerinitiative (Helmut Kircher) bleiben unverändert.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Niederstotzingen gemäß der vorgeschlagenen Änderung der SPD-Fraktion.

Wasserleitung Stettener Straße - Information zur Vergabe der Bauarbeiten

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über die Vergabe der Bauarbeiten in der Stettener Straße. Am 23. Juli 2025 wurde im Gemeinderat eine Vereinbarung mit dem Baureferat Ost des Regierungspräsidiums Stuttgart vorgestellt. Die Maßnahme umfasst nun zusätzlich die Erneuerung der Fahrbahndecke, wodurch sich die Gesamtkosten von ursprünglich 340.502,33 € auf 515.615,48 € erhöhten. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung ermächtigt, die Vergabe bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Angebots vorzunehmen.

Der wirtschaftlichste Anbieter war die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG mit einem Angebot von 497.722,33 €, was 3,5 % unter der Kostenberechnung liegt. Der Auftrag wurde bereits vergeben.

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Vergabe der Bauarbeiten in der Stettener Straße zur Kenntnis.

Auslaufen der Konzessionsverträge Gas (31.12.2027) und Strom (31.12.2028)

Der Gemeinderat nimmt vom Auslaufen der Konzessionsverträge Gas (31.12.2027) und Strom (31.12.2028) sowie der Veröffentlichung des Auslaufens des Konzessionsvertrags Gas im Bundesanzeiger Kenntnis.

Der Gemeinderat hat über folgendes Baugesuch beraten

  • Neubau einer Garage auf dem Flst. 286, Sontheimer Straße 17 in Niederstotzingen
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 91/5, Ziegelstraße 7 in Niederstotzingen

Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende informiert darüber, dass der Regionalplan 2035 für Ostwürttemberg durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt wurde.
Die Teilfortschreibung Windenergie 2025 ist ebenfalls abgeschlossen; der Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung erfolgte am 19. September 2025.
Auf der Gemarkung Niederstotzingen wurde von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg eine Vorrangfläche für Windenergie im Sparenwald festgesetzt.

Aus Sicht von Herrn Mickley besteht Klärungsbedarf bezüglich des Überbaus bestehender Breitbandinfrastrukturen, zum Vorgehen des von der NetCom BW beaufbeauftragten Unternehmens zum Glasfaserausbau und zum Zeitplan. Ein Zwischenstand wird in der nächsten Sitzung im Oktober vorgestellt.

Frau Noller fragt nach, ob bei der Verwaltung bereits Erfahrungen zum Umleitungsverkehr vorliegen. Der Vorsitzende und der Leiter der Hauptverwaltung antworten, dass gleich zu Beginn der Straßensperrungen Meldungen von Anliegern, Anwohnern und aus der Landwirtschaft eingegangen sind. Hier rücken insbesondere die Bereiche „Hinter den Gärten“ und „Untere Steig“ in den Fokus. Sämtliche Meldungen werden ausgewertet, um in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Heidenheim nachzubessern. Zudem befindet sich die Verwaltung im Kontakt mit der Polizei.