Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2025
Kommunale Wärmeplanung – Feststellungsbeschluss
Der Vorsitzende geht auf den Werdegang der Kommunalen Wärmeplanung ein und erläutert nochmals die verschiedenen Projektzwischenschritte mit Workshops der Gemeinderatsfraktionen im Februar 2025 und der öffentlichen Informationsveranstaltung in der Stadthalle im Juni 2025. Der nun vorliegende Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse, das Zielszenario 2040 sowie die daraus abgeleitete Wärmewendestrategie mit einem konkreten Maßnahmenkatalog zusammen. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass nun im weiteren Verlauf die verschiedenen Maßnahmen einer intensiveren Prüfung unterzogen werden können, um die konkreten Potentiale im Rahmen der Wärmewendestrategie zu ermitteln. Dies sei zum aktuellen Stand völlig ergebnisoffen.
Im Rahmen der Aussprache meldet sich Herr Stadtrat Mickley zu Wort. Herr Stadtrat Mickley unterstreicht nochmal die Trennung zwischen dem Kommunalen Wärmeplan und der Festlegung von Wärmenetzen. Er geht darauf ein, dass die Kommunale Wärmeplanung noch keine Eignungsgebiete festlege, aus der sich eine Verpflichtung bzw. Anschlussmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Niederstotzingen ergibt.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Niederstotzingen, bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potentialanalyse, Zielszenario und Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog.
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Umbau und Sanierung der ehemaligen Grundschule für eine Ganztagesbetreuung in Niederstotzingen
Der Vorsitzende geht darauf ein, dass bereits mit dem Grundsatzbeschluss vom 22. Januar 2024 der Weg für den Umbau und die Sanierung der ehemaligen Grundschule zu einer modernen Einrichtung für die Ganztagesbetreuung der Grundschulkinder geebnet wurde. Dieser Beschluss war ein wichtiger Schritt, um den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung zu erfüllen und gleichzeitig das Schulgebäude einer nachhaltigen und sinnvollen Nachnutzung zuzuführen.
Der Förderantrag wurde am 27. März 2024 eingereicht. Der Zuwendungsbescheid sei dann am 18. Dezember 2024 bei der Stadtverwaltung eingegangen und sehe eine Fördersumme von 1.667.150,00 Euro vor. Die Ausschreibung der erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen wurde daraufhin europaweit am 7. April 2025 veröffentlicht. Es wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben der Vergabeverordnung eingeleitet. Dieses Verfahren wurde durch die Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte aus Stuttgart begleitet, um ein rechtssicheres Verfahren sicher stellen zu können.
Im Ergebnis liegen nun Angebote für die Objektplanung, für Heizung, Lüftung, Sanitär und für das Gewerk Elektro vor. Für die Lose Tragwerksplanung und Brandschutz seien entweder keine Angebote eingegangen bzw. mussten Bieter aufgrund fehlender Unterlagen oder der Tatsache, dass formale Anforderungen nicht erfüllt werden, ausgeschlossen werden. Er gibt bekannt, dass die Planungsleistungen ohne Tragwerksplanung und Brandschutz aktuell mit rund 405.000 Euro brutto zu Buche schlagen. Die in der Entwurfsplanung vom Februar 2024 prognostizierten Baunebenkosten lagen bei insgesamt 474.550 Euro. Dies bedeutet, dass man Stand jetzt mit den Ausschreibungsergebnissen unter der Prognose der Kostenschätzung liege. Wobei darauf zu achten sei, dass nun noch Angebote für die Tragwerksplanung und den Bandschutz einzuholen sind.
Jeweils einstimmig beschließt der Gemeinderat
- den Zuschlag für die Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Umbau und Sanierung der ehemaligen Grundschule für eine Ganztagesbetreuung in Niederstotzingen auf das jeweilige Angebot der Unternehmen wie folgt zu erteilen (Zuschlagsentscheidung):
a) Los 1 – Objektplanung Gebäude
ACT planen und bauen GmbH, Ellwanger Str. 100, 73492 Rainau
b) Los 3 – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Conplaning GmbH, Eberhardtstr. 46/9, 89073 Ulm
c) Los 4 – Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Conplaning GmbH, Eberhardtstr. 46/9, 89073 Ulm - die Ausschreibung für die Beschaffung der Tragwerksplanerleistungen für das Los 2 sowie für die Fachplanungsleistungen Brandschutz für das Los 5 aufzuheben (Aufhebungsentscheidung).
Sanierung der Wasserleitung und des Kanals in der Stettener Straße - Vergabe der notwendigen Baumaßnahmen
Der Vorsitzende geht zusammenfassend noch einmal auf den Werdegang der Notwendigkeit zur Sanierung der Wasserleitung und des Kanals in der Stettener Straße ein. Er verweist darauf, dass der Gemeinderat die Verwaltung dazu ermächtigt habe, den Auftrag nach der Submission an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die damalige Kostenberechnung lag bei rund 340.500 Euro. Inzwischen habe das Land Baden-Württemberg zugesagt, unter der Federführung der Stadt Niederstotzingen die angrenzenden Fahrbahnanteile zu erneuern. Seitens des Landes werden alle bituminösen Schichten (Tragschicht, Binderschicht und Deckschicht) erneuert. Das Land erneuert auch die Fahrbahnteile vom Wasserturm Oberstotzingen kommend bis zum Bauende der Maßnahme. Da die Stadt für die Landesanteile in Vorleistung treten muss und die Ausschreibung die Gesamtmaßnahme vorsieht, müsse zur Vergabe der Ermächtigungsbeschluss durch den Gemeinderat erweitert werden, so dass die Verwaltung nach der Submission der Angebote die Aufträge erteilen könne. Das bepreiste Leistungsverzeichnis sehe nun Gesamtkosten für die Maßnahme in der Stettener Straße von 515.615,48 Euro brutto vor. Davon entfällt ein Kostenanteil für das Land Baden-Württemberg in Höhe von 277.555,27 Euro brutto und der Anteil der Stadt beläuft sich auf 238.060,21 Euro brutto.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Verwaltung zu ermächtigen, den Auftrag nach der Prüfung und Wertung der Angebote, inklusive der Anteile des Landes Baden-Württemberg, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Gemeindevollzugsdienst - Verlängerung der interkommunalen Zusammenarbeit
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Andreas Häußler, der in den Sachverhalt einführt. Herr Häußler gibt bekannt, dass ihm erste Zahlen zur neuen Geschwindigkeitsmessanlage in Oberstotzingen vorliegen. Die Säule habe in 60 Tage insgesamt 490 Mal ausgelöst.
Zudem gibt Herr Häußler bekannt, dass entlang des „Gittermastenweges“ eine Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst stattgefunden habe. Die Kontrolle habe stattgefunden, da wiederholt und dauerhaft festgestellt wird, dass auf diesem Wirtschaftsweg Unbefugte fahren. Seitens des Gemeindevollzugsdienstes wurden nicht berechtigte Fahrzeuge bei der Bußgeldstelle in Heidenheim beanzeigt.
Sodann geht der Vortragende auf die Sitzungsvorlage ein und erläutert, dass zunächst ein Test im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sontheim an der Brenz in Bezug auf den Gemeindevollzugsdienst stattgefunden habe. Der Test zeige gute Ergebnisse und man schlage seitens der Verwaltung vor, die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sontheim an der Brenz in Bezug auf den Gemeindevollzugsdienst zu verlängern. Hierzu solle eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Sontheim an der Brenz abgestimmt bzw. abgeschlossen werden. Die Vereinbarung gilt immer für ein Jahr, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Frist schriftlich von einer der beiden Parteien gekündigt werde.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Verlängerung der interkommunalen Zusammenarbeit beim Gemeindevollzugsdienst und stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Sontheim an der Brenz zu.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Leiter der Finanzverwaltung Herrn Thorsten Renner. Herr Renner stellt die eingegangenen Spenden vor und dankt allen Spendengebern im Namen der Stadtverwaltung Niederstotzingen.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Einzelspenden in einer Höhe zwischen 30 und 1.229,39 Euro mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 5.023,76 Euro anzunehmen.
Der Gemeinderat hat über folgendes Baugesuch beraten
- Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Bäckerei; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Flst. 61 und 61/7, Große Gasse 12 in Niederstotzingen
Antrag von Herrn Stadtrat Theodor Feil auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen
Der Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein und erläutert, dass Herr Stadtrat Feil am 6. Juli 2025 einen Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gestellt hat. Gemäß § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Bei Herrn Stadtrat Feil treffen zwei wesentliche Gründe zu. So habe er das 67. Lebensjahr vollendet und habe deutlich mehr als 10 Jahre dem Gemeinderat angehört.
Es meldet sich Herr Stadtrat Hegele zu Wort. Herr Stadtrat Hegele geht im Namen des CDU-Wählerblocks auf die langjährige Zusammenarbeit mit Herr Stadtrat Feil ein. Man habe in einzelnen Sachverhalten durchaus auch sehr intensive Diskussionen erlebt, aber in den Beratungen immer wieder einen Weg zueinander gefunden, um letztendlich gute Entscheidungen und Beschlüsse zum Wohle der Stadt Niederstotzingen zu finden. Insbesondere seine langjährige Erfahrung habe dem Austausch im Gemeinderat sehr gut getan. Herr Stadtrat Hegele stellt fest, dass Herr Stadtrat Theodor Feil am Ratstisch mit seinem Wissen und beruflichen Hintergrund fehlen werde. Er wünscht Herrn Feil alles Gute im kommunalen Ruhestand, viel Gesundheit und Gottes Segen.
Jeweils einstimmig beschließt der Gemeinderat
- dem Antrag von Herrn Stadtrat Theodor Feil vom 6. Juli 2025 auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen stattzugegeben und
- als wichtige Gründe im Sinne von § 16 Absatz 1 Nr. 3 und 6 GemO werden die Vollendung des 67. Lebensjahres sowie die ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit von 45 Jahren im Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen anzuerkennen.
Nachrücken von Herrn Cornelius Groll in den Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen
Der Vorsitzende führt ein, dass Herr Cornelius Groll als Nachrücker auf der SPD-Liste festgestellt wurde. Er habe keine Ablehnungsgründe geltend gemacht und die Übernahme des Mandats bereits schriftlich bestätigt. Es liegen bei Herrn Groll keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vor.
Jeweils einstimmig beschließt der Gemeinderat
- dass bei Herrn Cornelius Groll keine Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen vorliegen und
- dass Herr Cornelius Groll in den Gemeinderat nachrückt.
Sodann weist der Vorsitzende Herrn Groll auf seine Pflichten als Gemeinderat bzw. Stadtrat der Stadt Niederstotzingen hin. Er bezieht sich dabei insgesamt auf die allgemeine Treuepflicht, die Mitwirkungspflicht, Verschwiegenheitspflicht und weist auf das Mitwirkungsverbot bei Befangenheit hin.
Im Anschluss erheben sich die Damen und Herren Stadträte sowie die Zuhörer von den Plätzen. Der Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel.
Sodann wird die Verpflichtung durch einen Handschlag zwischen Herrn Cornelius Groll und dem Vorsitzenden mit den Worten „Ich gelobe es“ bekräftigt.
Bekanntgaben und Anfragen
Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass es dem katholischen Träger gelungen ist, wieder entsprechendes Personal für die zweite Hortgruppe im Familienzentrum St. Anna einzustellen. Er dankt dem Katholischen Verwaltungszentrum Heidenheim, stellvertretend bei Frau Dauner und dem Familienzentrum St. Anna vertreten durch Frau Kotter für die gute und intensive Zusammenarbeit bei der Personalsuche.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 24. September 2025 stattfindet.
Herr Häußler weist auf die angekündigte Vollsperrung nach Asselfingen hin, die bis auf Weiteres verschoben wurde.
Sodann richtet sich der Vorsitzende in einer feierlichen Ansprache an den langjährigen Stadtrat Theodor Feil. Im Anschluss wurde Herr Stadtrat Theodor Feil im Rahmen eines Stehempfangs aus dem Gemeinderat verabschiedet.