Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 02.07.2025
Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof - Vergabebeschluss
Bezugnehmend auf die Sitzung vom 30. April 2025 geht der Vorsitzende nochmals auf die Notwendigkeit zur Ersatzbeschaffung des bisherigen Unimogs ein. Er erläutert, dass der Gemeinderat in dieser Sitzung den Ausschreibungsbeschluss zur Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof gefasst hat. Im Anschluss wurde die Leistung öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lagen zwei Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Wilhelm Mayer GmbH & Co. KG zum Netto-Angebotspreis von 228.006,79 Euro. Das Angebot liegt ca. 8.000 Euro über dem Planansatz im Haushaltsplan 2025 und rund 18.000 Euro über dem Richtpreisangebot im Zuge der Markterkundung. Er erläutert, dass auf dem Fahrzeugmarkt für Kommunalfahrzeuge in den letzten Monaten insgesamt Preissteigerungen zu beobachten waren. Hinzu kommt, dass man im Leistungsverzeichnis noch einzelne Verzurrschienen und Haken an der Mulde zur Ladungssicherung aufgenommen habe. Diese seien im Richtpreisangebot nicht enthalten gewesen.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter Firma Wilhelm Mayer GmbH & Co.KG zur Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof der Stadt Niederstotzingen zum Angebotspreis von netto 228.006,79 Euro inkl. Zusatzausstattung.
Beschaffung von EDV-Ausstattung für die Stadtverwaltung - Vergabebeschluss
Auch hier geht der Vorsitzende auf die Sitzung vom 30. April 2025 ein, in der erläutert wurde, dass die EDV-Ausstattung in der Stadtverwaltung erneuert werden muss. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Betriebssystem Windows 10 ausläuft und in Zukunft keinen Support mehr erhält. Zudem seien die Serverkapazitäten nicht mehr ausreichend vorhanden, sodass ein Handlungsbedarf besteht. Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung vom 30. April 2025 den Ausschreibungsbeschluss für die EDV-Ausstattung gefasst hat, wurden fünf Anbieter angefragt. Zur Angebotseröffnung sind zwei Angebote eingegangen. Die Ausschreibung erfolgte in drei Losen. Lediglich ein Anbieter konnte alle drei Lose anbieten. Bei allen drei Losen war die Firma Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG aus Gerstetten der günstigste Anbieter. Für die Beschaffung wurde im Haushaltsplan 2025 ein Planansatz von 70.000 Euro gebildet. Das Angebot der Firma Raab IT aus Gerstetten beläuft sich auf insgesamt 71.340,29 Euro und liegt damit etwas über dem Planansatz.
Einstimmig und ohne Wortmeldungen beschließt der Gemeinderat die Vergabe der EDV-Ausstattung an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Raab IT aus Gerstetten zum Brutto- Angebotspreis von 71.340,29 Euro.
Bodenrichtwerte nach Preisverhältnissen zum 01.01.2025
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Thorsten Renner. Herr Renner erläutert, dass der gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Heidenheim gemäß § 196 BauGB die Bodenrichtwerte am 21. Mai 2025 zum 1. Januar 2025 ermittelt hat. Er geht darauf ein, dass der Richtwert aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenrichtwert eines Gebietes darstellt, für die im wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Werteverhältnisse vorliegen. In diesen Richtwerten seien die Erschließungskosten enthalten. Er erläutert, dass Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage- und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt eine Abweichung des Verkehrswer- tes vom Richtwert ergeben können.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.
Anpassung Kindergartenvertrag Kinderhaus Villa Kaleidos - Trägerwechsel auf den Evangelischen Kirchenbezirk Heidenheim mit Wirkung zum 1. Januar 2026
Einführend geht der Vorsitzende darauf ein, dass die Kirchen als Träger von Kindertageseinrichtungen vor strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Dies sei im gesamten Land Baden-Württemberg zu beobachten. So seien insbesondere die Anforderungen an Trägerschaften im Bereich der Kindertagestätten stark gestiegen. Zum Beispiel im Bereich der Personalführung, dem Qualitätsmanagement, dem Datenschutz und Arbeitsschutz.
Die Evangelische Kirche sei daher bemüht, Trägeraufgaben auf der Ebene der Kirchenbezirke zu bündeln, um auf die strukturellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zeitgemäß zu reagieren.
Eine bezirkliche Bündelung ermögliche den Aufbau von Fachstellen und professionellen Verwaltungsstrukturen, die die einzelnen Kirchengemeinden alleine kaum mehr leisten können. Zudem gehe es darum, den Pfarrerinnen und Pfarrern, sowie den Kirchengemeinden einen Rahmen zu schaffen, um sich stärker auf Seelsorge und die Gemeindearbeit zu konzentrieren zu können.
Vor diesem Hintergrund sei nun der Evangelische Kirchenbezirk Heidenheim, vertreten durch Frau Hofmann (Fachbereichs- leiterin für die evangelischen Kindertagestätten im Kirchenbezirk Heidenheim) und Herr Pfarrer Hägele auf die Stadt zugekommen. Am 2. Juni 2025 hat ein gemeinsames Gespräch stattgefunden. In diesem Gespräch habe der Evangelische Kirchenbezirk die bereits dargestellten Sachverhalte noch einmal beschrieben. Um die neue Struktur nun umsetzen zu können, sei es notwendig, dass der Gemeinderat dem Trägerwechsel zustimme und der bestehende Kindergartenvertrag sodann zwischen der Stadt und dem Evangelischen Kirchenbezirk Heidenheim als Träger fortgeführt werde. Eine inhaltliche Änderung erfolge nicht. Anhand der Sitzungsvorlage erläutert der Vorsitzende noch einmal die Aufgabenteilung zwischen dem Evangelischen Kirchenbezirk Heidenheim und der Kirchengemeinde vor Ort. Er geht darauf ein, dass bereits 27 Kita’s plus 2 Familienzentren und insgesamt 24 Gruppen bereits in der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenbezirks Heidenheim seien (Stand 2025).
Sodann eröffnet der Vorsitzende die Aussprache.
Frau Stadträtin Noller stellt die Frage, wer denn zukünftig für das Bewerbungsverfahren zuständig sei. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass das Thema Personalmanagement zukünftig auf der Ebene des Evangelischen Kirchenbezirks Heidenheim wahrgenommen werde. Allerdings habe die Kirchengemeinde ein Mitspracherecht bei den Stellenbesetzungen.
Herr Stadtrat Hegele meldet sich zu Wort und unterstreicht, dass sich am Vertragsinhalt nichts ändern werde. Er geht davon aus, dass sich die Vertragsverhältnisse der Mitarbeitenden nicht ändern werden.
Herr Stadtrat Kircher stellt die Frage nach Synergieeffekten in Bezug auf die Fragestellung, ob im Notfall sich Mitarbeiter zwischen den Kindertagesstätten im Evangelischen Kirchenbezirk Heidenheim aushelfen können. Hauptamtsleiter Häußler beantwortet die Frage, dass dies nicht die Motivation bzw. der Treiber für den Trägerwechsel sei. Ein gegenseitiges Unterstützen sei nicht gänzlich ausgeschlossen, allerdings gehe dies nur auf Basis von Freiwilligkeit und per Vorabinformation. Grundsätzlich sei dies jedoch eine Frage, die auf der Ebene des Evangelischen Kirchenbezirks Heidenheim zu beantworten sei.
Einstimmig beschließt der Gemeiderat die Zustimmung zum Trägerwechsel auf den Evangelischen Kirchenbezirk Heidenheim und zur diesbezüglichen Anpassung des Kindergartenvertrags mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
Bekanntgaben und Anfragen
Der Vorsitzende informiert über folgende Punkte:
Warnung vor betrügerischen Anrufen im Namen der Stadtverwaltung Niederstotzingen.
Der Vorsitzende berichtet darüber, dass die Stadtverwaltung Kenntnis erlangt habe, dass es innerhalb der Stadt Niederstotzingen zu Anrufen gekommen ist, bei denen sich die Anrufer als Mitarbeiter der Stadtverwaltung Niederstotzingen ausgeben. Dabei äußert sich der Anrufer zu mutmaßlich ordnungsrechtlichen Sachverhalten und fordert die Betroffenen zum Handeln auf. Der Vorsitzende geht darauf ein und gibt bekannt, dass die Stadt Niederstotzingen Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdachtes auf Amtsanmaßung gestellt habe. Im Mitteilungsblatt wird eine Information zu diesem Sachverhalt erscheinen. Er bittet darum, dass Personen, die angerufen werden und die nicht einwandfrei feststellen können, dass der Anrufer tatsächlich im Namen der Stadt Niederstotzingen handelt, ggf. vorher bei der der Stadtverwaltung anrufen und sich noch einmal den Sachverhalt bestätigen lassen.
Mobilfunkstandort Stetten
Der Vorsitzende geht darauf ein, dass sich zunehmend Bürgerinnen und Bürger aus Stetten melden, die ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass der Mobilfunkstandort in Stetten nach wie vor nicht errichtet wurde. Der Vorsitzende stellt klar, dass der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen am 27. Januar 2021 beschlossen habe, das Bürgerhaus im Stadtteil Stetten für die Errichtung eines Mobilfunkmastes zur Verfügung zu stellen. Der entsprechende Mietvertrag wurde dann seitens der Stadt am 4. Februar 2021 unterzeichnet. Im Jahr 2023 erfolgte dann durch den Mobilfunkanbieter die Entwurfsplanung sowie die Herstellung der Stromzuführung. Seitdem sei weder ein Fort- schritt der Maßnahme vor Ort erkennbar, noch wurde seitens der Telefónica proaktiv über den weiteren Ablauf informiert. Die Stadtverwaltung Niederstotzingen hake regelmäßig bei der ABEL Mobilfunk GmbH & Co. KG nach, die von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Errichtung des Mobilfunkstandortes beauftragt wurde. Darüber hinaus erkundigt sich die Stadtverwaltung regelmäßig bei Telefónica Germany nach dem Sachstand. Rückmeldung erhalte die Stadtverwaltung ausschließlich auf wiederholte Nachfrage. Die letzte Information, die die Stadtverwaltung erhalten habe sei, dass sich die Errichtung des Mobilfunkmastens verzögere, da die notwendige Gegenstelle derzeit nicht zur Verfü- gung stehe. Das Kommunikationsverhalten seitens der Telefónica Germany sei für die Stadtverwaltung inakzeptabel, da keine Informationen zum weiteren Ablauf, zu den erforderlichen Maßnahmen und deren Priorität seitens der Telefónica getroffen werde. Insofern werde die Stadt Niederstotzingen im Regen stehen gelassen. Dies sei im negativen Sinne bemerkenswert, dass sich die Mobilfunkanbieter regelmäßig darüber beschweren, dass Kommunen keine Liegenschaften zur Errichtung von Mobilfunkstandorten zur Verfügung stellen würden. Nun stelle eine Kommune, wie die Stadt Niederstotzingen einen entsprechenden Standort zur Verfügung und es sei festzustellen, dass der Mobilfunkanbieter es nicht schafft, innerhalb von vier Jahren einen entsprechenden Standort zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Der Vorsitzende habe den Sachverhalt mittlerweile auch an den Wirtschaftsförderer des Landkreises Heidenheim weitergeleitet und werde den Sachverhalt auf Ebene des Gemeindetags und Landkreistags eskalieren. Auch im direkten Kontakt mit der Telefónica Germany wurde der Sachverhalt eskaliert und führt nun zu einer Videokonferenz. Die Stadtverwaltung sei bestrebt, eine entsprechende Verbindlichkeit seitens der Telefónica Germany einzufordern und werde über den weiteren Ablauf informieren.
Zuletzt informiert der Vorsitzende über die IDEENschmiede im Rahmen des Quartiermanagements, welche am kommenden Freitag um 18.00 Uhr stattfindet. Er lädt dazu die Öffentlichkeit in die Stadthalle in Niederstotzingen ein, um am Prozess mitzuwirken.