Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 30.04.2025


Sanierung der Wasserleitung und des Kanals in der Stettener Straße - Vergabe der Planungsleistungen und Ausschreibung der notwendigen Baumaßnahmen

Der Vorsitzende führt zunächst in den Tagesordnungspunkt ein, indem er auf den massiven Rohrbruch in der Stettener Straße zum Ende des Jahres 2024 hinweist. So hätte sich am 22.12.2024 ein massiver Rohrbruch in der Stettener Straße zwischen dem Baumgartenweg und der Kurve an der Schlossschenke in Oberstotzingen ergeben. Hier habe es bereits vor circa zwei Jahren einen fast gleichen Rohrbruch gegeben, der nun wieder repariert werden musste. Ursächlich sei das Alter des Materials der Wasserleitung in der Stettener Straße. Aufgrund des Alters der Wasserleitungen seien diese am Ende der technischen Nutzungsdauer angekommen. Insofern sei ein kurzfristiges Handeln geboten, um die Versorgungssicherheit für den Stadtteil Oberstotzingen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund habe man im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2025 bereits einen Planansatz in den Haushaltsplan aufgenommen, um die Reparaturarbeiten in diesem Jahr aufnehmen zu können und auch finanzieren zu können. Es handle sich dabei um eine ungeplante Maßnahme, die dem Grunde nach nicht für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen war. Zunächst habe man sich nun darauf konzentriert, die Planungen für eine Sanierung zwischen dem Baumgartenweg und der Kurve an der Schlossschenke aufzunehmen. In diesem Bereich soll nun die Wasserleitung und der Kanal ausgetauscht werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der gesamte Streckenverlauf der Stettener Straße sanierungsbedürftig sei. Insbesondere in Bezug auf die Wasserleitung, die in den letzten Jahren in verschiedensten Bereichen zu Reparaturarbeiten durch den städtischen Bauhof geführt hat. So sind sehr viele Rohrbrüche im Verlauf der Stettener Straße in den letzten Jahren zutage getreten. Mit Blick auf die Kostensituation und auch unter dem Aspekt der Kurzfristigkeit sei derzeit der Bereich zwischen dem Baumgartenweg und der Kurve an der Schlossschenke vordringlich zu sanieren. Sicherlich rücke der restliche Streckenverlauf der Stettener Straße vom Schloss Oberstotzingen bis zum Kreuzungsbereich der L 1168 / L 1170 in den Fokus für eine kurz- bis mittelfristige Anschlussmaßnahme, die im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanberatungen mitgeführt werden muss. Aus den benannten Gründen könne jetzt nun allerdings lediglich der Abschnitt zwischen dem Baumgartenweg und der Kurve an der Schlossschenke saniert werden.

Jeweils einstimmig beschließt der Gemeinderat folgende Punkte:

  • Vergabe der Planungsleistungen an das Büro a2Plan Ingenieure GmbH aus Westhausen zu einem Honorar von 51.552,88 Euro (brutto).
  • Billigung des beschriebenen Vorgehens und des bisherigen Planungsstands und Beauftragung der Verwaltung mit der Ausschreibung der notwendigen Leistung.
  • Ermächtigung der Verwaltung, den Auftrag nach Prüfung und Wertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern die Leistungen innerhalb der Kostenberechnung (340.502,33 Euro (brutto)) liegen.

Kommunale Wärmeplanung - Maßnahmenvorstellung der Stadt Niederstotzingen

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Kett von den Stadtwerken Giengen. Zunächst führt der Vorsitzende in aller Kürze noch einmal in den bisherigen Verlauf der Kommunalen Wärmeplanung ein. Er verweist auf die Ermittlung der Bedarfe und der möglichen Potentiale im Bereich der Kommunalen Wärmeplanung, die bereits ermittelt wurden. Auf diesen aufbauend habe es einen Workshop mit dem Gemeinderat gegeben, um mögliche Zielszenarien und eine Wärmewendestrategie herauszuarbeiten. Daraus wurden verschiedene Maßnahmen abgeleitet. Der Vorsitzende macht noch einmal deutlich, dass aus der Kommunalen Wärmeplanung heraus fünf Maßnahmen zu definieren sind, die innerhalb der nächsten fünf Jahre durch die Stadt Niederstotzingen angegangen werden müssen. Anhand einer Präsentation geht Herr Kett noch einmal detailliert auf den Verlauf der bisherigen Kommunalen Wärmeplanung bei der Stadt Niederstotzingen ein, die im Konvoi mit der Stadt Herbrechtingen und der Gemeinde Sontheim an der Brenz erarbeitet wird. Sodann stellt Herr Kett die Steckbriefe für die verschiedenen Maßnahmen vor. Diese gliedern sich auf, wie folgt:

  • Dekarbonisierung des Bestandswärmenetzes im Bereich der Grundschule
  • Wärmepotential, das sich durch die Hauptleitung der Landeswasserversorgung ergibt
  • Nutzung des Klärgaspotentials an der Kläranlage
  • Nutzung des Biogaspotentials unter Einbeziehung der örtlichen Landwirte
  • Bürgerinformationsangebot

Herr Kett erläutert die Steckbriefe im Detail und geht auf die Priorisierung und Zeitplanung ein. Zum Abschluss verweist er auf die Öffentlichkeitsveranstaltung am 26.06.2025.

Herr Kett geht im weiteren Verlauf darauf ein, dass nun die Ausarbeitung des Abschlussberichts erfolgt.

Jeweils einstimmig beschließt der Gemeinderat folgende Punkte:

  • Billigung der Steckbriefe zu den im Workshop festgelegten Maßnahmen.
  • Beratung und finale Entscheidung zur Priorität und dem geplanten Beginn der einzelnen Maßnahmen.

Aufnahme der flexiblen Schulkindbetreuung durch die Stadt Niederstotzingen – Billigung der Betriebskonzeption und Ermächtigung der Verwaltung zur Stellenausschreibung

Anhand einer Präsentation führt der Vorsitzende in den Sachverhalt ein. Er erläutert, dass die Stadt Niederstotzingen in den letzten Jahren im Rahmen einer freiwilligen Leistung fünfzig Hortplätze eingerichtet habe, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern zu unterstützen, deren Grundschulkinder einer Betreuung bedürfen. Hier arbeite man eng und vertrauensvoll mit den kirchlichen Trägern zusammen. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass es sich hierbei um betriebserlaubnispflichtige Plätze handelt, also ein Angebot, das durch den KVJS genehmigt werden muss. In diesem Zug werden Mindestpersonalschlüssel vorgegeben. Aufgrund von Personalmangel ist es derzeit nicht möglich, den Mindestpersonalschlüssel in allen Hortgruppe zu halten, so dass eine Gruppe mit insgesamt 20 Betreuungsplätzen derzeit außer Betrieb ist. Somit verfügt die Stadt Niederstotzingen Stand heute lediglich über 30 Betreuungsplätze. Dies führt ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 zu einem Problem für die Eltern, die auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind. Es sei derzeit nicht absehbar, dass es gelingt, das notwendige Personal bis zum September einzustellen, so dass die Hortgruppe wieder in Betrieb gehen kann. Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Gespräche mit den Elternvertretern stattgefunden. Hierbei ging es um die Fragestellung einer möglichen Lösung. Man habe in der Folge verschiedene Lösungsansätze miteinander besprochen und bewertet. Schlussendlich geht es darum, den Eltern im Sinne der Betreuung eine gewisse Verlässlichkeit über mehrere Wochentage zu ermöglichen, sofern dies leistbar ist.

Im Rahmen des Sachvortrags geht der Vorsitzende auf den aufkommenden Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ein und erläutert noch einmal die Eckpunkte des kommenden Rechtsanspruchs. Er verweist darauf, dass sich die Stadt Niederstotzingen mit dem Umbau des Grundschulgebäudes hierzu auf den Weg macht. Seitens der Verwaltung wurde nun die Frage beleuchtet, ob eine vorgezogene Aufnahme der flexiblen Schulkindbetreuung durch die Stadt Niederstotzingen Abhilfe schaffen könne. Er geht darauf ein, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeitet habe, um im Rahmen einer vorgezogenen flexiblen Schulkindbetreuung 20 Betreuungsplätze einzurichten. So könne der Versuch unternommen werden, die bisherigen 50 Betreuungsplätze ab Herbst wieder anbieten zu können. Der Vorsitzende macht aber nochmals deutlich und unterstreicht, dass es sich hierbei lediglich um einen Versuch handelt. Ob dieser Versuch gelinge, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden und hänge ebenfalls davon ab, ob es funktioniere, das entsprechende Personal zu gewinnen. Er geht in diesem Zug nochmals deutlich darauf ein, dass man seitens der Verwaltung den Versuch unternommen hat, ein Betreuungskonzept abzubilden, das sich am Grad des derzeit finanziell und organisatorisch Leistbaren orientiere, zumal die Stadtverwaltung sich derzeit intensiv mit dem Aufbau des naturnahen Kindergartens am Vogelherd auseinandersetze. Grundsätzlich ginge es nun darum, den Eltern im Rahmen der Schulkindbetreuung ein Betreuungsangebot zu unterbreiten, das eine Betreuung an Schultagen sicherstellt. Allerdings können zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Leistungen angeboten werden, die vielleicht aus Elternsicht wünschenswert wären. Sodann erläutert der Vorsitzende die Grundsätze des jetzigen zu diskutierenden Betriebskonzeptes. Er geht zunächst auf die rechtliche Einordnung des konzipierten Betreuungsmodells ein und erläutert, dass es sich dabei um ein Betreuungsangebot gem. § 8b Schulgesetz Baden-Württemberg handeln soll. Diese stehe unter der Aufsicht des Staatlichen Schulamts in Göppingen. Der Schwerpunkt der Aufsicht liege in der Klärung von etwaigen Beschwerden, die eine Kindeswohlgefährdung befürchten lassen. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit für das Betreuungsangebot läge jedoch vollständig in der Hand der Stadt Niederstotzingen als Trägerin des Angebots. Sofern im Rahmen des Betreuungsangebots Räume in der Grundschule Niederstotzingen genutzt werden sollen oder eine Mitbenutzung von schuleigenen Geräten und Lernmitteln erfolgen solle, so müsse dies mit der Schulleitung abgestimmt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass man sich im Rahmen der Betriebskonzeption im Vorfeld mit verschiedenen Kommunen ausgetauscht habe, die bereits eine Nachmittagsbetreuung für Kinder anbieten. Zudem orientiere sich der Betriebs- und Personaleinsatz unter Handreichung des Landes Baden-Württemberg zur Schulaufsicht über Betreuungsangebot in kommunaler oder freier Trägerschaft sowie am Qualitätsrahmen Betreuung Baden-Württemberg.

Sodann erläutert der Vorsitzende die Eckdaten des Betriebskonzeptes und erläutert, dass eine Betreuung an den Wochentagen Montag bis Donnerstag in der Zeit von 11:50 Uhr bis 16:00 Uhr ermöglicht werden solle. Er geht darauf ein, dass der Betreuungsumfang im Rahmen von buchbaren Modulen jeweils für ein Schulhalbjahr durch die Eltern ausgewählt werden kann. Hierzu wird eine Mindestmonatsgebühr von 50 Euro/Monat fällig. Für jedes zusätzliche gebuchte Betreuungsmodul wird ein Elternentgelt von 10 Euro/Modul und Monat fällig. Ein Monat (Sommerferien) solle beitragsfrei gelten. Das Betreuungskonzept umfasse zum Start jedoch keine Hausaufgabenbetreuung und keine Ferienbetreuung.

Die Schwerpunkte der Betriebskonzeption liegen auf den folgenden Themen:

  • Verlässlichkeit und Sicherheit
  • Bewegung und freies Spiel zur Förderung motorischer Fähigkeiten
  • soziales Lernen durch Gruppenaktivitäten
  • Kreativität und Selbstwirksamkeit durch Bastel- und Projektangebote

Sodann erläutert der Vorsitzende die zum jetzigen Stand in der Betriebskonzeption verankerten Personalgrundsätze. Diese würden sich am Qualitätsrahmen Betreuung Baden-Württemberg orientieren. Für die Gruppenleitung sehe man eine sozialpädagogische Fachkraft nach Maßgabe § 7 Kinderbetreuungsgesetz (KiTaG) vor. Hierdurch soll eine fachliche Anleitung und Unterstützung der Betreuungskräfte bei der Kinderbetreuung und der Elternarbeit sichergestellt werden. Zudem gehe es dabei um eine Sicherstellung eines kompetenten Umgangs mit besonders herausfordernden Situationen und bei der Konfliktbewältigung. Die Gruppenleitung wird im Rahmen der jetzigen Planung durch sogenannte geeignete Betreuungskräfte sichergestellt. Dabei handelt es sich um Personen, die über ausreichend Erfahrung in der Erziehungs- und Jugendarbeit verfügen. Der Vorsitzende verweist darauf, dass man diese Betreuungskräfte regelmäßig weiterbilden wolle und hierzu Fortbildungen anbieten werde. Der Verwaltungsvorschlag zum Stellenumfang und zur Eingruppierung sehe vor, dass die Gruppenleitung in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angestellt werde. Hierzu sehe man eine Eingruppierung nach TVöD-SuE Entgeltgruppe 4 Stufe 2 vor mit einem Stellenumfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten. Für die Betreuungskräfte soll sowohl die Möglichkeit bestehen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten. In diesem Fall in der Entgeltgruppe TVöD-SuE 2 Stufe 2 mit insgesamt 1 Vollzeitäquivalent. Darüber hinaus sollen die Betreuungskräfte aber grundsätzlich auch im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses eingestellt werden können, um das Bewerberfeld zu vergrößern.

Sodann fasst der Vorsitzende den Sachvortrag noch einmal wie folgt zusammen:

  • Die Stadt springt in die Bresche, um zu versuchen den Eltern ab September 2025 eine Betreuung für ihre Grundschulkinder anzubieten.
  • Die rechtliche Grundlage sei § 8b Schulgesetz.
  • Freiwillige Leistung im Rahmen des Machbaren bis Rechtsanspruch greift.
  • Sanfter Einstieg für die Verwaltung in ein Modell, das in Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch organisatorisch und finanziell erweiterbar ist.
  • Orientierung an den Handreichungen des Landes Baden-Württemberg und an den Erfahrungswerten aus anderen Gemeinden.
  • Bedeutet aber auch, dass aufgrund der Kurzfristigkeit nicht alle aus Elternsicht wünschenswerten Leistungen dargestellt werden können.
  • Es braucht Unterstützung und Mitwirkung durch das Elternhaus.

Sodann eröffnet der Vorsitzende die Aussprache.

Es meldet sich Frau Stadträtin Noller zu Wort. Sie dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung der nun vorliegenden Betriebskonzeption, welche sie vom Grundsatz her positiv bewertet. Es wirke durchdacht. Allerdings sehe sie erhebliche Probleme in der Eingruppierung der Fachkraft. Es sei notwendig, eine fachlich kompetente Person in der Funktion der Gruppenleitung zu finden. Denn in jedem Betreuungsangebot seien pädagogische Fragestellungen zu klären. Oder mit anderen Worten, man komme gar nicht darum herum Pädagogik im Rahmen einer Betreuung zu betreiben. Sie stelle daher den Änderungsantrag die Entgeltgruppe für die Gruppenleitung zu erhöhen, um entsprechendes Fachpersonal zu gewinnen.

Herr Stadtrat Hegele meldet sich zu Wort. Seitens der CDU-Fraktion sei man gewillt eine Lösung zu finden, damit man der Elternschaft eine Verlässlichkeit bieten könne. Er stellt fest, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt. Und aus diesem Grund tue man sich schwer, schon heute den Level ganz oben anzusetzen. Er bezieht sich dabei insbesondere auf den Änderungsantrag von Frau Stadträtin Noller auf Höhergruppierung der Gruppenleitung. Zudem gehe er von einem deutlichen Förderbetrag aus, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung greift. Aktuell gehe es darum einen kurzfristigen Bedarf zu decken. Zum Start des Betreuungsangebots durch die Stadt Niederstotzingen lehnt er eine höhere Entgeltgruppe für die Gruppenleitung seitens des CDU-Wählerblocks ab. Er verweist in diesem Zug auf Tagesordnungspunkt 1 und geht darauf ein, dass es sich bei der Sanierung der Stettener Straße um eine Pflichtaufgabe handle und man hier ein begrenztes Bauende beschlossen habe, weil man sich mehr Leistungen derzeit aus finanziellen Gesichtspunkten nicht leisten könne.

Es meldet sich Herr Stadtrat Kircher für die BWI-Fraktion zu Wort. Seitens der BWI-Fraktion könne man den Vorschlag der Verwaltung zur Betreuung mitgehen. Er geht darauf ein, dass man dies nicht bräuchte, wenn es im Hortbereich gelänge, das notwendige Personal wiedereinzustellen. In Bezug auf die Personalgrundsätze geht Herr Kircher darauf ein, dass geeignete Kräfte dem Bedarf gerecht werden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats vorliegen, greift der Vorsitzende zunächst den Änderungsantrag von Frau Stadträtin Noller auf und stellt diesen zur Abstimmung.

Antrag auf Ausschreibung der Stelle der Gruppenleitung in der Entgeltgruppe TVöD SuE 8 Stufe 2.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag mehrheitlich mit 9 Gegenstimmen und 4 Dafürstimmen ab.

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt wurde.

Sodann formuliert der Vorsitzende die Beschlussanträge.

Jeweils einstimmig beschließt der Gemeinderat folgende Punkte:

  • Der Gemeinderat billigt und beschließt die Betriebskonzeption und das Gewaltschutzkonzept.
  • Der Gemeinderat billigt und beschließt das Elternentgelt.
  • Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Ausschreibung der Stellen.

Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2025 – Beschlussfassung

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan 2025, um die notwendigen Stellen für die Schulkindbetreuung in den Haushaltsplan 2025 aufzunehmen.

Förmliche Beteiligung der Stadt Niederstotzingen zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalverbandes Ostwürttemberg (2. Anhörung) - Stellungnahme der Stadt Niederstotzingen zur Festlegung von Vorranggebieten

Anhand einer Präsentation erläutert der Vorsitzende die Ausgangslage zur heutigen Sitzung. Er geht darauf ein, dass im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 verankert sei. Maßgeblich sei hierbei das Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz Baden-Württemberg. Er geht darauf ein, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im sogenannten überragenden öffentlichen Interesse liegen würde. Ziel sei es nun, dass 1,8 % der Regionsfläche der Region Ostwürttemberg (Ostalbkreis und Kreis Heidenheim) als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen seien. Daraus leite sich die Planungsoffensive des Regionalverbands Ostwürttemberg zur Teilfortschreibung der Windenergie ab. Der Vorsitzende erläutert, dass hier alle zwölf Regionalverbände gefordert seien, sich auf den Weg zu machen. In der Region Ostwürttemberg seien seit 2014 bereits 1,5 % der Regionsfläche für Windenergie ausgewiesen. Er erläutert, dass sich der Regionalverband bei der Festlegung von Vorranggebieten an den besonders windhäufigen Gebieten orientiere. Sodann erläutert der Vorsitzende die Bedeutung von Vorrangflächen anhand der Raumnutzungskarte des Regionalverbands Ostwürttemberg. Bei Vorrangflächen handle es sich um vorrangige Standorte für Windkraftanlagen, in denen andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen seien. Die bedeute, dass die Windkraft in diesen Bereichen Vorrang vor anderen Nutzungen habe. Windkraftanlagen außerhalb von Vorrangflächen seien dann nicht mehr privilegiert. Er geht darauf ein, dass mit der Festlegung von Vorrangflächen jedoch keine konkreten Anlagenstandorte verbunden seien und es sich hierbei auch um keine parzellenscharfe Abgrenzung handle. So dann geht der Vorsitzende auf den bisherigen Verfahrensstand ein und erläutert, dass bereits eine erste Anhörung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit stattgefunden habe. Dies sei vom 15. April bis 15. Juli 2024 bzw. für die Öffentlichkeit bis 30. Juli 2024 möglich gewesen. Am 26. Juni 2024 habe die Verwaltung die zum damaligen Zeitpunkt vorliegende Planung dem Gemeinderat im Rahmen der ersten Anhörung vorgestellt. Der Gemeinderat habe damals keinen Beschluss für eine abzugebende Stellungnahme zum damaligen Planvorhaben gefasst. Nunmehr befinde man sich im Rahmen der 2. Anhörung. Die Stadt Niederstotzingen könne hier als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zum Planstand in der Zeit vom 10. April bis zum 23. Mai 2025 vorbringen. Die Öffentlichkeit werde vom 23. April bis 23. Mai 2025 gehört. Zum aktuellen Planungsstand seien 2,4 % der Regionsfläche als Vorranggebiete ausgewiesen (Ziel 1,8 %). Der Vorsitzende geht darauf ein, dass die Fortschreibung im Herbst 2025 durch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg beschlossen werden solle. Sodann zeigt der Vorsitzende einen Kartenauszug, auf dem die Gemarkung der Stadt Niederstotzingen und der umliegenden Gemarkung zu sehen ist. Hierbei zeigt sich das Vorranggebiet (Nr. 66), das sich auch auf die Gemarkung Niederstotzingen bezieht.

Vorranggebiet Nr. 66, Kartenausschnitt 7, 2. Anhörung (TF Windenergie 2025)

Vorranggebiet Nr. 66, Kartenausschnitt 7, 2. Anhörung (TF Windenergie 2025)

Er geht darauf ein, dass die Verwaltung den Gemeinderat um Beratung des vorliegenden Planwerks und der gezeigten Vorrangflächen mit einer Abwägung des Sachverhalts bitte. Hierbei sei die Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf der einen Seite aber auch die Raumwirkung möglicher Anlagen und auch die Rotor-out-Regelung zu berücksichtigen. Eine Windkraftanlage hat einen Flächenbedarf über den Betriebszeitraum von rund 5.100 m² im Mittel. Dieser sei im Betriebszeitraum vom Baumbewuchs freizuhalten. Während der Bauphase sei temporär zusätzlich 5.700 m² vorzuhalten. Sodann erläutert der Vorsitzende die Dimension einer Windkraftanlage in Bezug auf die Gesamthöhe, die derzeit zwischen 240 bis 280 Metern liegt. Die Nabenhöhe erreiche eine Höhe von im Mittel 160 Metern. Der Rotor-Durchmesser liegt derzeit bei rund 160 Metern je nach Anlagenart. Der Vorsitzende erläutert, dass sich die Verwaltung mit dem Planvorhaben intensiv auseinandergesetzt habe. Er geht darauf ein, dass die jetzt gezeigte Fläche einen sehr großen Teil des Sparenwaldes umfasse. Dies könnte im Konflikt mit der Bedeutung des Sparenwaldes als Naherholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger stehen. Zudem werde die keltische Viereckschanze durch die Planung tangiert, bei der es sich um ein herausragendes kulturhistorisches Denkmal handle. Es sei bedeutend für die Siedlungsgeschichte der Stadt Niederstotzingen. Zudem sehe die Verwaltung Konfliktpotential mit dem Teil der Vorrangfläche, die im Bereich Hannenloh an der Gemarkungsgrenze zu Sontheim an der Brenz liegt. Gerade in Bezug auf die topografischen Gegebenheiten und in Verbindung mit der Rotor-out-Regelung sei die Wirkung auf die Wohnbevölkerung im östlichen Siedlungsbereich Niederstotzingens zu bewerten. Je nachdem ob und wo sich ein konkreter Windenergieanlagenstandort im Osten entwickeln könnte, wäre aus Sicht der Verwaltung eine Betroffenheit durch die bauliche Masse der Windkraftanlage, der Rotordrehung und der Höhenlage der Anlage nicht auszuschließen. Aus den vorgenannten Gründen vertrete die Verwaltung die Auffassung, dass eine Flächenreduzierung verhältnismäßig wäre, um eine Betroffenheit der Wohnbevölkerung auszuschließen, auch unter der Beachtung des vom Regionalverbands Ostwürttemberg festgelegten Siedlungsabstandes von 1.000 Metern, der deutlich umfassender ist als es in anderen Regionen der Fall ist.

Aus den vorgenannten Gründen schlage die Verwaltung dem Gemeinderat eine Flächenreduzierung vor bzw. schlage dem Gemeinderat vor, eine entsprechende Stellungnahme an den Regionalverband zu adressieren. Zum einen, um den Sparenwald als Naherholungsgebiet für die Bürgerinnen und Bürger auch für die Zukunft zu sichern und zum anderen um die Bewohner im östlichen Siedlungsgebiet vorbeugend vor einer nachteiligen Raumwirkung zu schützen. Nach wie vor würde eine Vorrangfläche auf der Gemarkung der Stadt Niederstotzingen ausgewiesen. In diesem Zug verweist der Vorsitzende auf die bereits vorliegende öffentliche Planung zur Errichtung eines Windparks durch die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm auf der Gemarkung Sontheim/Giengen.

Verwaltungsvorschlag zur Flächenreduzierung (gelb)

Verwaltungsvorschlag zur Flächenreduzierung (gelb)

Der Vorsitzende fasst den Sachverhalt wie folgt zusammen:

  • Planungshoheit liegt bei der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg,
  • Vorauswahl potenzieller Flächen für Windenergieanlagen durch „Vorrangflächen“ (= Reservierung von Flächen),
  • Satzungsbeschluss im Herbst 2025 (fertige Kulisse),
  • Vorrangflächen stellen konkrete Weichen für mögliche Anlagenstandorte in der Zukunft,
  • andere raumbedeutende Nutzungen sind innerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen,
  • potenziell konkrete Anlagenstandorte innerhalb der Vorrangflächen ergeben sich erst durch ein konkretes Projektvorhaben (Projektierer),
  • jede zukünftige Anlage erfordert eine nachgelagerte immissionschutzrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Heidenheim

Nach dem Ende des Sachvortrags eröffnet der Vorsitzende die Aussprache.

Es meldet sich Herr Stadtrat Hegele zu Wort. Seitens der CDU-Fraktion sei man sich der Aufgabe für die Raumschaft bewusst, auch Vorrangflächen auszuweisen. Er geht auf die mögliche Abschirmwirkung von Vorrangflächen ein, die dazu führen, dass nicht irgendwo auf der Gemarkung eine Windkraftanlage entstehen kann (Privilegierung). Er verweist darauf, dass derzeit 2,4 % der Regionsfläche überplant seien. Insofern seien noch Reserven gegeben, um die gesetzlich geforderten 1,8 % zu erreichen. Herr Stadtrat Hegele unterstreicht seitens des CDU-Wählerblocks die Erholungsfunktion des Sparenwaldes. Zudem seien mit dem Sparenwald bedeutende Zeugnisse der Siedlungsgeschichte der Stadt Niederstotzingen verknüpft. Er verweist auf die keltische Viereckschanze, Bettelmann’s Grab aber auch auf Grenzsteine von den Stainschen und Kaisheimschen Familien. Seitens des CDU-Wählerblocks unterstütze man den Verwaltungsvorschlag zur Abgabe einer Stellungnahme, die darauf hinwirken solle, eine Flächenreduzierung zu bewirken.

Es meldet sich Herr Stadtrat Feil für die SPD-Fraktion zu Wort. Seitens der SPD-Fraktion schätze man die Situation anders ein. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auch beim Ausbau von Windenergieanlagen handle es sich um ein höherrangiges Ziel im Rahmen der Energiewende. Man könne Teilaspekte des Verwaltungsvorschlags nachvollziehen, jedoch reichen ihm persönlich diese als Begründung für eine Flächenreduzierung nicht aus. So sei der Wald als Naherholungsgebiet nicht auf eine einzelne Gemarkung bzw. auf die Gemarkung der Stadt Niederstotzingen begrenzt. Würde man der Verwaltungsargumentation folgen, müsste man denklogisch das gesamte Vorranggebiet streichen. Aus seiner Sicht habe auch die Keltische Viereckschanze keinen besonderen Schutzstatus oder Naherholungswert, wenn man sich die Situation im Ist-Zustand anschaut. Sicherlich handle es sich hierbei um ein besonderes Kulturdenkmal. Allerdings sei nicht davon auszugehen, dass ein Projektierer eine immissionschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftenergieanlage direkt auf der Keltischen Viereckschanze erhalte. Und wenn eine Windenergieanlage im Abstand zur Viereckschanze gebaut werden kann, dann würde es diese schlussendlich nicht beinträchtigen. Mit Blick auf das östliche Siedlungsgebiet Niederstotzingens verweist Herr Stadtrat Feil auf den vom Regionalverband festgelegten Mindestabstand zur Siedlungsfläche von 1.000 Metern. Für ihn werden die Vorgaben eingehalten. Insofern sei dies dann auch zumutbar. Er wolle keine vollständige Ablehnung der Vorrangflächen. Im weiteren Verlauf nimmt Herr Stadtrat Feil Bezug auf die in der Vergangenheit liegenden Diskussionen zur Errichtung von Windkraftenergieanlagen im Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen. Seinerzeit gab es eine Diskussion, ob eine Windenergieanlage oder ob Windenergieanlagen auf dem Haldenberg errichtet werden sollen bzw. errichtet werden können. Er verweist auf das damalige Flugblatt „Windkraft JA“, das er zur heutigen Sitzung mitgebracht hat. Seinerzeit hätte man in der öffentlichen Diskussion feststellen können, dass es für Windkraftanlagen eine positive Haltung gäbe, jedoch nicht am Standort Haldenberg sondern eher in Richtung Sparenwald.

Der Vorsitzende geht darauf ein, dass es beim Verwaltungsvorschlag nicht um eine vollständige Streichung der gesamten Vorrangfläche gehe. Der Verwaltungsvorschlag orientiere sich hingegen an einer Abwägung der verschiedenen Sachzusammenhänge und Schutzgüter, die zu einer Flächenreduzierung führen könnte. Er verweist darauf, dass es sich bei der Vorrangfläche 66 um einen der größten Flächenzusammenhänge in der Region Ostwürttemberg handle.

Zum Schluss seiner Wortmeldung plädiert Herr Stadtrat Feil dafür, alles so zu lassen, wie es der Planungsstand des Regionalverbandes Ostwürttemberg aktuell vorgibt und keine negative Stellungnahme durch die Stadt Niederstotzingen abzugeben.

Sodann meldet sich Herr Stadtrat Mickley seitens der BWI-Fraktion zu Wort. Auch die BWI-Fraktion habe sich intensiv mit der im Planwerk dargestellten Vorrangfläche und der Argumentation der Verwaltung auseinandergesetzt. Man könne den Weg zur Abgabe einer Stellungnahme mitgehen, die auf eine Reduzierung der Fläche hinwirke.

Es meldet sich Frau Stadträtin Noller zu Wort. Für sie sei der Erholungswert des Sparenwalds durch Windkraftanlagen subjektiv nicht beeinträchtigt, sondern eher durch Tiefflüge der Bundeswehr und durch die Strommasten auf der Gemarkung der Stadt Niederstotzingen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beschließt der Gemeinderat mehrheitlich mit 9 JA-Stimmen und 4 NEIN-Stimmen die Verwaltung im Rahmen der 2. Anhörung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu einer fristgerechten Stellungnahme zu ermächtigen und darin auf eine Flächenreduzierung nach Maßgabe der gelb markierten Flächen hinzuwirken.

Vergabe der Planungsleistungen zum Einbau eines Überschlagsbauwerks in Oberstotzingen

Der Vorsitzende geht im Rahmen des Sachvortrags darauf ein, dass die zunehmenden Starkregenereignisse vor allem in den letzten Jahren gezeigt haben, dass es zu einem erhöhten Wasserzulauf im Schmutzwasserkanal im Bereich des Steingrubenwegs und im weiteren Verlauf zur Sielerstraße kommt. Dies führe zu einer Überlastung des Schmutzwasserkanals im Steingrubenweg, was zu einem Einstau in den Kanalübergabeschächten führt. Dies sei zunächst unproblematisch und rechtlich nicht zu beanstanden. Denn die Grundstückseigentümer müssen eine funktionierende Rückstausicherung installieren, welche ihre Grundstücke vor einem Rückstau bis zur Rückstauebene, also der Straßenoberfläche, schützt. Es verweist auf § 21 der Abwassersatzung der Stadt Niederstotzingen sowie auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.07.1998. Aufgrund der Ereignisse in den letzten Jahren könne seitens der Verwaltung nicht ausgeschlossen werden, dass es künftig in diesem Bereich zu einem Wasseraustritt oberhalb der Rückstauebene kommt und dies zu Schäden bei den Grundstückseigentümern führt. Um nun zu vermeiden, dass es hier zu einem Überlauf mit Folgeschäden bei den Hauseigentümern kommt, ist eine Maßnahme erforderlich, um den Schmutzwasserkanal zu entlasten. Um nun kurzfristig zu einer umsetzbaren Lösung zu gelangen, die unter funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten tragfähig ist, wurde in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Strobel und dem Landratsamt Heidenheim die Möglichkeit eruiert, im Bereich Steingrubenweg/Sielerstraße eine Art Notentlastung für den Schmutzwasserkanal zu schaffen. Dies würde bedeuten, dass bei einer Überlastung des Schmutzwasserkanals dieser in den Niederschlagswasserkanal in der Sielerstraße entlastet. Dies sei auch möglich, weil gerade bei der Stadt Niederstotzingen sämtliches Abwasser der Kläranlage in Niederstotzingen zugeführt wird. Zwar sei in Oberstotzingen in Teilen ein Trennsystem verbaut, jedoch werde kein Regenwasser einem Vorfluter zugeleitet oder versickert. In Kenntnis dessen, wäre es unverhältnismäßig neue Regenwasserkanäle zu verlegen. Die nun angestrebte Lösung sei daher die am wirtschaftlichsten sinnvolle. Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung darum, das Vorhaben zu billigen und die Planungsleistungen zu beauftragen.

Jeweils einstimmig beschließt der Gemeinderat

  • Zustimmung zum weiteren Vorgehen.
  • Vergabe der Planung für den Bau des Trennbauwerks zur Entlastung des Schmutzwasserkanals im Steingrubenweg zu den folgenden Konditionen. Bei angenommenen Netto-Baukosten von 108.600 Euro (Grobkostenschätzung) liegt das Netto-Honorar bei Honorarzone III (Basissatz) bei 13.036,03 Euro. Hierbei werden die Leistungsphasen (LP) 1 und 2 jeweils um 50 % reduziert. Hinzu kommen noch 3,6 % auf die anrechenbaren Baukosten für die örtliche Bauüberwachung (3.909,60 Euro) sowie eine Pauschale von 5 % auf das Netto-Honorar (847,28 Euro) zur Abgeltung der Nebenkosten. Somit liegt das voraussichtliche Netto-Honorar bei 17.792,91 Euro. Abgerechnet wird das Honorar auf Basis der Kostenberechnung, die mit LP 3 erstellt wird.

Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof – Ausschreibungsbeschluss

Anhand einer Präsentation führt der Vorsitzende in den Sachvortrag ein und erläutert die Eckdaten des bisher im Einsatz befindlichen Fahrzeugs, bei dem es sich um einen Unimog handelt. Das Fahrzeug habe ein Alter von 19 Jahren. Es handle sich um ein Fahrzeug mit 150 PS und mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Der Vorsitzende erläutert, dass das Fahrzeug in den letzten Jahren sehr reparaturanfällig sei. Sodann zeigt der Vorsitzende Auszüge aus den Hauptuntersuchungen der Jahre 2023 und 2024 und stellt die festgelegten Mängel zusammen. Er geht darauf ein, dass für dieses Haushaltsjahr ein Planansatz für die Ersatzbeschaffung gebildet wurde.

Die öffentliche Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.

  • Im 1. Los wäre das Fahrzeug, das Hakenliftsystem sowie die Mulde enthalten.
  • Im 2. Los wäre das Salzstreugerät als Zusatzausstattung enthalten.

Die Lieferzeit beträgt aktuell 4 - 6 Monate für das Fahrgestell, den Aufbau und die Zusatzausstattung. Für die Ersatzbeschaffung des Geräteträgers inkl. Hakenliftsystem und Mulde und Salzstreugerät werden Investitionsauszahlungen in Höhe von netto 215.000 Euro geschätzt.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Verwaltung mit der Ausschreibung zur Beschaffung eines Geräteträgers zu beauftragen.

Beschaffung von EDV-Ausstattung für die Stadtverwaltung – Ausschreibungsbeschluss

Der Vorsitzende erläutert den Bedarf zur Beschaffung einer neuen EDV-Ausstattung. Er geht darauf ein, dass der Support für das im Einsatz befindliche Betriebssystem ausläuft und sich bereits hierdurch ein Handlungsbedarf ergibt. Zudem seien die Serverkapazitäten beim System nicht mehr ausreichend, was zu Problemen bei den Clients führt.

Einstimmig billigt der Gemeinderat das Vorgehen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der EDV-Ausstattung.

Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten

  • Energetische Sanierung sowie Umbau des bestehenden Wohnhauses zu zwei Wohneinheiten beim Gebäude Helmut-Hartmann-Straße 4, Flst. 169/8 in Niederstotzingen
  • Neubau eines Carports an das bestehende Wohnhaus Bismarckstraße 8, Flst. 230 in Niederstotzingen

Bekanntgaben

Der Vorsitzende macht auf die Bürgergespräche im Zuge des Quartiersmanagement Mitte Mai aufmerksam.

Herr Häußler gibt einen Hinweis auf das Stadtradeln, das in diesem Jahr wieder stattfindet.

Verschiedenes

Aus der Mitte des Gemeinderats werden keine Anfragen an die Verwaltung gerichtet.