Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 19.03.2025


Bebauungsplan „Sondergebiet Archäopark Vogelherd 1. Änderung“

Der Vorsitzende geht zunächst darauf ein, dass der Bebauungsplan im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung ausgelegt wurde. Daraufhin konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit ihre Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben. In der heutigen Sitzung geht es darum, die Stellungnahmen zu bewerten und abzuwägen. Sodann soll sich die erneute Offenlage anschließen, um einen Satzungsbeschluss im Mai zu erzielen.

Nach der Einführung übergibt der Vorsitzende das Wort an Frau Rippert vom Ingenieurbüro Gansloser aus Hermaringen. Frau Rippert erläutert zunächst die Erforderlichkeit der Bebauungsplanänderung, die sich daraus ergibt, dass im bisherigen Bebauungsplan die Nutzung als Kindertagesstätte nicht verankert ist. Im Flächennutzungsplan sei das Plangebiet bereits als Sondergebiet dargestellt. Dies wird auch im geänderten Bebauungsplan so fortgeführt. Sodann erläutert Frau Rippert die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und stellt die abwägungsrelevanten Punkte vor. Sodann erläutert Frau Rippert die Änderungen, die ins Planwerk eingeflossen sind. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Dieses wurde nun enger gefasst und die landwirtschaftliche Fläche im Osten des Plangebiets aus dem Geltungsbereich herausgenommen. So kann im Nachgang auf dieser Fläche eine Ökopunktemaßnahme stattfinden, die auf das Ökopunktekonto angerechnet werden kann. Dies wäre nicht möglich, wenn die Fläche innerhalb eines Geltungsbereichs eines Bebauungsplans wäre.

Nach der Vorstellung der Stellungnahmen, der Abwägungsvorschläge und des geänderten Planwerks und der begleitenden Kommentierung durch die Verwaltung, stellte der Vorsitzende die Frage, ob eine weitere Aussprache gewünscht werde. Es gab aufgrund der ausführlichen Sachvortrags und der Beantwortung von diesbezüglichen Fragen keinen weiteren Erläuterungsbedarf.

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der in der Sitzung dargestellten Anlage.

2. Der Gemeinderat billigt einstimmig den Entwurf und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Vorstellung Baukostenabrechnungen

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Daniela Armele, die im weiteren Verlauf insgesamt 4 Baukostenabrechnungen vorstellt. Es handelt sich um die Baukostenabrechnungen für:

  • Neubaugebiet „Höhe II“ inklusive des Umbaus der Kreuzung Fahrtalweg/ Steingrubenweg und dem Endausbau Vordere Reute
  • Sanierung des Wasserturms Stetten
  • Sanierung westliche Friedhofsmauer auf dem Friedhof Niederstotzingen
  • Sanierung Friedhofsmauer Oberstotzingen

Anhand einer Excel-Liste präsentiert Frau Armele die einzelnen Leistungspositionen und erläutert die Kostenentwicklung je Position. Insgesamt zeigt sich ein positives Bild bei den Baukostenabrechnungen. Abweichungen nach oben haben sich beim Wasserturm in Stetten ergeben. Diese Abweichungen sind unter anderem auf die Komplexität der Planungsanforderungen, Zeitverzögerungen in der Bauabwicklung sowie auf die Preisentwicklung im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zurückzuführen.

Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 – Beschlussfassung

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Kämmerer Thorsten Renner. Herr Renner führt anhand einer Präsentation noch einmal in die wesentlichsten Zahlen des Haushaltsplans 2025 ein und präsentiert die Ergebnisse im Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats hierzu aufgrund der umfangreichen Vorberatungen keine Fragen mehr vorliegen, formuliert der Vorsitzende den Beschluss- antrag, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.

Der Gemeinderat hat über folgendes Baugesuch beraten

  • Errichtung eines freistehenden Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Flst. 304/19, Am Büschelberg 10 in Stetten

Bekanntgaben

Der Leiter der Hauptverwaltung gibt bekannt, dass der Bahnübergang in Niederstotzingen ab Sonntag kurzfristig für 3 bis 4 Tage voll gesperrt werden muss. Hintergrund ist die Sanierung des Bahnüberganges. Die Verwaltung habe davon erst recht kurzfristig Kenntnis erhalten, sodass eine Vorankündigung nicht frühzeitiger möglich war.

Verschiedenes

Stadträtin Römer weist darauf hin, dass im Trainingsbetrieb die Mehrzweckhalle Villa Kaleidos in Oberstotzingen zu warm sei. Sie bittet um Überprüfung. Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt.