Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2025


Naturnaher Kindergarten am Vogelherd: Billigung des Konzeptentwurfs zur Nachnutzung des ehemaligen Besucherzentrums als Gruppenraum

Der Vorsitzende verweist zunächst darauf, dass aktuell durch die Verwaltung drei Handlungsstränge verfolgt werden. Zu- nächst geht es um die Änderung des Bebauungsplans. Derzeit befinde man sich in der frühzeitigen Beteiligung. Man hoffe, dass nun zeitnah alle Stellungnahmen eingehen, sodass sich der Gemeinderat dann im Anschluss mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinandersetzen kann. Der zweite Handlungsstrang sei die Fragestellung der zukünftigen Trägerschaft der Kindergartengruppe am Vogelherd. Diese sei bereits durch den Gemeinderat entschieden worden. So wird die Stadt Niederstotzingen die Trägerschaft am Vogelherd übernehmen. Der dritte Handlungsstrang umfasst die Umbauplanung des Besucherzentrums, um hieraus einen Gruppenraum für die Kindergartengruppe zu realisieren. Der Vorsitzende führt ein, dass man sich bezüglich der Umbauplanung mit der ursprünglichen Architektin des Besucherzentrums Olga Ritter aus München in Verbindung gesetzt habe, um nun die Umbauplanung für den Kindergarten gemeinsam voranzutreiben. Frau Ritter habe nun einen Konzeptentwurf für die Umbauplanung vorgelegt, der heute im Gemeinderat öffentlich präsentiert werden soll, um im Anschluss die Planung durch den Gemeinderat billigen zu lassen, sodass im Anschluss die Verwaltung entsprechende Angebote einholen kann, um auf dessen Basis eine Vergabeentscheidung im Gemeinderat herbeiführen zu können.

Sodann öffnet der Vorsitzende eine Präsentation, anhand derer er verschiedene Umbaumaßnahmen präsentiert. Dabei geht der Vorsitzende zunächst auf die Grundgedanken der Planung ein. So sei es Frau Ritter insbesondere darum gegangen, die Grundarchitektur des Gebäudes zu erhalten und die bisherige Bestandsarchitektur im Sinne von Kreisläufen und Schichten auch jetzt in die Planung des Kindergartens zu übernehmen. Hierzu soll insbesondere auf Naturmaterialien gesetzt werden und es soll darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Elemente innerhalb des Besucherzentrums, wie z. B. die Sitzstufen erhalten bleiben und als Element eingebunden werden können. Frau Ritter hat hierbei insbesondere in der Thematik von „Schichten“ gedacht. Dies folgt dem Gedanken, dass man auch in Zukunft den ursprünglichen Zustand des Besucherzent- rums nach Möglichkeit wiederherstellen kann. Sodann präsentiert der Vorsitzende mögliche Materialien, wie z. B. Nadelholz, Filz, Leinen, Kautschuk oder Linoleum als entsprechende natürliche Materialien für die Gestaltung des Gruppenraums. Sodann geht er auf einzelne Bilder ein, die eine Raumtrennung und Schallabsorption mit einem Vorhangstoff ermöglichen. Im weiteren Verlauf präsentiert der Vorsitzende dann die angedachte Raumaufteilung anhand eines Lageplans mit Garderobenbereich und dem Betreuungsraum im ehemaligen Auditorium.

Nach der Einführung und Präsentation durch den Vorsitzenden wird die Aussprache eröffnet. Alle Fraktionen des Gemeinderats äußern sich positiv zum vorgelegten Konzeptentwurf von Olga Ritter und begrüßen die jetzige Planung. Es wird herausgearbeitet, dass der naturnahe Kindergarten am Vogelherd das bestehende Angebot erweitern wird und dass es sich um eine qualitativ hochwertige Gesamtlösung handelt.

Einstimmig billigt der Gemeinderat das Konzept und beauftragt die Verwaltung mit der Einholung der Angebote für die aufgelisteten Gewerke.

Neufassung der Hauptsatzung

Der Vorsitzende geht im Rahmen des Sachvortrags zunächst darauf ein, dass die Neufassung der Hauptsatzung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16. Januar 2025 vorberaten wurde. Anlass der Neufassung ist die Verankerung von personalrechtlichen Entscheidungen für insbesondere das Kindergartenpersonal am Vogelherd. Hierzu muss der entsprechende rechtliche Rahmen in der Hauptsatzung geschaffen werden. Zudem wurden einzelne Wertgrenzen in der Hauptsatzung angepasst, die der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung tragen und die Verwaltungsabläufe im Zusammenspiel mit den Gremien hierauf abstimmen sollen. Der Vorsitzende zeigt anhand einer Präsentation die Veränderungen und kommentiert diese in einzelnen Bereichen. Er geht insbesondere darauf ein, dass nun in der Hauptsatzung verankert wurde, dass die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu Bauvorhaben erteilen kann, bei denen alle Festsetzungen eines Bebauungsplans eingehalten werden. Alle Baugesuche, die Befreiungen oder Ausnah- men von einem Bebauungsplan benötigen oder die nach § 34 BauGB zu bewerten sind, werden nach wie vor dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Am Ende der Einführung eröffnet der Vorsitzende die Aussprache. Es meldet sich Herr Stadtrat Mickley zu Wort, der darum bittet, dass die Verwaltung eine kurze Information in Gemeinderatssitzungen abgibt, zu welchen Baugesuchen das gemeindliche Einvernehmen seitens der Verwaltung erteilt wurde. Dies sichert der Vorsitzende zu.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats vorliegen, formuliert der Vorsitzende den Beschlussantrag, wie in der Sitzungsvorlage formuliert.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Hauptsatzung laut Sitzungsvorlage.

Neufassung der Zuschussregeln für die Vereinsförderung der Stadt Niederstotzingen

Der Vorsitzende geht im Rahmen seines Sachvortrags zunächst auf die Bedeutung der Vereine für die Städte und Gemeinden und insbesondere für die Stadt Niederstotzingen ein, da sie eine tragende Säule im Gemeinwesen einer Stadt darstellen. Er bedankt sich im Namen des Gemeinderats explizit bei all den Menschen, die sich ehrenamtlich in den Vereinen zusammenfinden und sich in den verschiedenen Ämtern engagieren, ob in den Vorstandsfunktionen oder z.B. als Übungsleiter und Trainer. Der Vorsitzende verweist darauf, dass es notwendig ist, dass diese Strukturen dauerhaft erhalten werden und hierzu wolle auch die Stadt Niederstotzingen ihren Beitrag leisten, wie auch bereits in der Vergangenheit. Hierzu hat die Stadt Niederstotzingen bereits in der Vergangenheit eine Richtlinie zur Vereinsförderung erlassen. Es war nun der Wunsch des Gemeinderats, die Zuschussregeln einmal auf Aktualität zu überprüfen und inhaltlich zu konkretisieren. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass die Verwaltung sich um diesen Auftrag gekümmert habe und einen Vorschlag in der vergangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses eingebracht habe, um diesen vorzuberaten. Daraufhin wurden nochmals einzelne Punkte nachgeschärft bzw. angepasst und weiter konkretisiert. Anhand einer Präsentation geht der Vorsitzende auf den Empfängerkreis möglicher Förderungen ein und präsentiert die möglichen Fördertatbestände. Dabei geht er insbeson- dere darauf ein, dass der Fördertatbestand für die Überlassung von Hallen zu einer reduzierten Hallennutzungsgebühr im Umfang von 50 % neu aufgenommen wurde. Des Weiteren verweist der Vorsitzende auf die Form der Antragstellung, die in Zukunft ausschließlich digital erfolgen soll, um alle relevanten Informationen entsprechend einzuholen. Zudem geht der Vorsitzende auf die Bedeutung der Fristen ein und bittet darum, dass die Vereine diese Fristen in Zukunft entsprechend einhalten, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung sicherstellen zu können.

Nach dem Sachvortrag eröffnet der Vorsitzende die Aussprache. Es meldet sich zunächst Frau Stadträtin Kammerer zu Wort, die insbesondere den digitalen Antrag für gut bewertet, da dieser selbsterklärend und umfassend sei und die relevanten Daten abfragt.

Es meldet sich Herr Stadtrat Feil zu Wort und hat zwei Verständnisfragen. Eine Frage bezieht sich auf die „Drei-von-Sieben-Maßnahmenregel“ von Investitionskostenzuschüssen. Er erkundigt sich, ob es tatsächlich so gemeint ist, dass wenn bei einer Investitionsmaßnahme lediglich ein oder zwei Maßnahmen zum Tragen kommen, eine Förderung ausgeschlossen ist. Der Vorsitzende bestätigt diese Aussage. Er verweist in diesem Zug auf die Bilanzierungsrichtlinie des Landes Baden-Württemberg, die die Drei-von-sieben-Maß-nahmenregelung anwendet, bei Maßnahmen, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Sachwerte führt. Die zweite Frage bezieht sich auf die Fragestellung, was passiert, wenn ein Antrag nicht fristgerecht eingereicht wird und ob dieser dann abgelehnt wird. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass es aus Sicht der Verwaltung notwendig ist, die Regeln klar zu definieren und im Rahmen der Richtlinie zu hinterlegen, um einen klaren Rahmen zu setzen. So sei es insbesondere in der jüngsten Vergangenheit immer wieder dazu gekommen, dass Anträge verspätet einge- gangen sind, insbesondere in Bezug auf Investitionskostenzuschüsse oder Anträge zu Maßnahmen eingegangen sind, die bereits bearbeitet oder abgeschlossen wurden. Der Vorsitzende bestätigt allerdings, dass die Verwaltung jeden Förderantrag, der bei der Verwaltung eingeht, entsprechend dem Gemeinderat vorlegen wird und es dann dem Ermessensspielraum des Gemeinderats obliegt über die Förderung zu beraten. Allerdings sei es schon wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Fristen einzuhalten sind, um eine ordentliche Vorbereitung und Beratung im Zuge der Haushaltsplanerstellung sicherstellen zu können.

Herr Stadtrat Hegele meldet sich hierzu zu Wort und kommentiert, dass die Fristen sicherlich nicht als Fallbeil zu verstehen seien. Er geht des Weiteren darauf ein, dass man sich seitens des CDU-Wählerblocks die Frage gestellt habe, ob man die Investitionskostenzuschüsse deckeln solle. Man habe diesen Gedanken dann aber verworfen.

Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, formuliert der Vorsitzende den Beschlussantrag aus der Sitzungsvorlage.

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Zuschussregeln für die Vereinsförderung der Stadt Niederstotzingen.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 – Beschlussfassung

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Kämmerer Thorsten Renner. Herr Renner führt anhand einer Präsentation noch einmal in die wesentlichsten Zahlen des Haushaltsplans 2025 ein und präsentiert die Ergebnisse im Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats hierzu aufgrund der umfangreichen Vorberatungen keine Fragen mehr vorliegen, formuliert der Vorsitzende den Beschluss- antrag, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.

Finanzplan mit Investitionsprogramm 2025 - 2028

Hier geht Herr Renner auf die haushaltsrechtlichen Erfordernisse ein, in Bezug auf den Finanzplan.

Im Anschluss meldet sich Herr Stadtrat Hegele zu Wort, der die Finanzverwaltung darum bittet, im Rahmen des Finanzplans zukünftig die entsprechenden Maßnahmen zu hinterlegen, um sichtbar zu machen, um welche Maßnahmen es sich im Detail handelt.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats vor. Sodann formuliert der Vorsitzende den Beschlussantrag aus der Sitzungsvorlage.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund von § 85 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2025 - 2028.

Der Gemeinderat hat über folgendes Baugesuch beraten

  • Altbausanierung eines Zweifamilienhauses zu einem Fünffamilienhaus mit Errichtung von Balkonen beim Gebäude Uhlandstraße 12, Flst. 99 in Niederstotzingen

Bekanntgaben

Zunächst verweist der Vorsitzende auf die Wahlen am 23. Februar 2025 und bedankt sich im Vorgriff bei allen Wahlhelfern, die die Organisation sicherstellen.

Sodann verweist der Vorsitzende auf die Stadtputzete am 22. März 2025 und bittet um Anmeldung bis zum 14. März 2025.

Darüber hinaus informiert der Vorsitzende, dass die Verwaltung Kontakt mit iuscomm aufgenommen habe, um die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen zum Umbau der ehemaligen Grundschule vorzubereiten. Er informiert das Gremium darüber, das hierzu eine Zeitspanne von ca. fünf Monaten zu erwarten sei.

Frau Armele informiert das Gremium darüber, dass eine Begehung mit der Firma Koban Bau aus Essen stattgefunden habe, die ab April 2025 durch die NetCom beauftragt wurde, das Glasfasernetz in Niederstotzingen auszubauen. Sie informiert darüber, dass in allernächster Zukunft Mitarbeiter im Stadtgebiet unterwegs sein werden, um mit den potentiellen Hausanschlussnehmern Kontakt aufzunehmen.

Verschiedenes

Es liegen keine Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats vor.