Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 22.01.2025
Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Niederstotzingen
Der Vorsitzende begrüßt Lisa-Marie Eberle und Jannik Kett von der Stadtwerke Giengen GmbH.
Der Vorsitzende geht darauf ein, dass es heute um einen Zwischenbericht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans geht. Heute sollen die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse dem Gremium vorgestellt werden. Im weiteren Verlauf geht der Vorsitzende noch einmal auf den bisherigen Werdegang zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans ein. Der Vorsitzende unterstreicht noch einmal, dass es ihm insbesondere auch im Rahmen der heutigen Präsentation darum geht, keine falsche Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Niederstotzingen zu erzeugen. Die heutige Vorstellung befinde sich auf einer entsprechenden „Flughöhe“, ohne zum jetzigen Zeitpunkt schon bereits in die Details gehen zu können. So sei nun geplant, dass am 4. Februar 2025 ein Workshop mit dem Gemeinderat stattfindet, um die Inhalte der heute präsentierten Bestands- und Potentialanalyse zu bearbeiten.
Sodann übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Kett. Herr Kett stellt zunächst noch einmal dar, dass der Auftrag zur Aufstellung des kommunalen Wärmeplans an den Zweckverband Gasversorgung Unteres Brenztal erteilt wurde. Die Stadt Niederstotzingen befinde sich hier im Konvoi mit der Gemeinde Sontheim an der Brenz und der Stadt Herbrechtingen. Die Stadt Herbrechtingen übernehme die Funktion des Konvoiführers. Herr Kett verweist darauf, dass sie als Zweckverband bereits mehrere Wärmepläne angegangen und teilweise abgeschlossen hätten. Insofern können sie auch auf verschiedene Erfahrungen zurückblicken und in das jetzige Projekt einfließen lassen. Auch Herr Kett geht noch einmal auf die verschiedenen rechtlichen Situationen der Landesgesetzgebung und der Bundesgesetzgebung ein. Die Zielsetzung des Landes Baden-Württemberg sei es, Baden-Württemberg bis 2040 zur Klimaneutralität zu bringen. Im Rahmen der Landesgesetzgebung sind die Inhalte und der Umfang des kommunalen Wärmeplans durch die Landesenergieagentur KEA-BW vorgegeben. Im weiteren Verlauf greift das Bundesrecht mit dem Wärmeplanungsgesetz. Mit der kommunalen Wärmeplanung, die die Stadt Niederstotzingen jetzt angehe, habe man jedoch Bestandsschutz. Herr Kett verweist darauf, dass die kommunale Wärmeplanung ein informelles Planungsinstrument für Kommunen darstellt. Sie liefere Informationen für die Kommune, um langfristige Entscheidungen treffen zu können. Durch die kommunale Wärmeplanung treten keine Rechte oder Pflichten bzw. Fristen in Kraft. Es komme zu keiner Benachteiligung, sondern es gehe jetzt lediglich um einen Wissensvorsprung gegenüber den Kommunen zur erreichen, die erst bis 2028 die kommunale Wärmeplanung durchführen müssen. Man wolle nun durch den kommunalen Wärmeplan Entscheidungsgrundlagen erarbeiten und die Handlungsfähigkeit der Kommune herstellen, um eine eigene Strategie zu erarbeiten. Herr Kett geht darauf ein, dass die kommunale Wärmeplanung in vier Phasen aufgeteilt ist. Diese setzen sich zusammen aus der Bestandsanalyse, der Potentialanalyse, der Aufstellung des Zielszenarios und der Erarbeitung einer Wärmewendestrategie.
Sodann geht Herr Kett auf die Bestandsdatenerhebung in der Stadt Niederstotzingen ein und erläutert an verschiedenen Folien zum Beispiel die Gebäudestruktur in der Stadt Niederstotzingen, die Altersstruktur der verschiedenen Gebäude, die Heizungsstruktur und auch die Altersstruktur der verschiedenen Heizungen, die sich im Stadtgebiet im Einsatz befinden. Die Heizungsstruktur sei mit 53 % von Erdgasheizungen geprägt. 27 % betreiben eine Heizölheizung. 38 % der Gasheizungen sind nicht älter als 20 Jahre, was wiederum bedeutet, dass rund 60 % der Heizungen älter als 20 Jahre sind. 31 % der Ölheizungen seien nicht älter als 20 Jahre, was wiederum bedeutet, dass rund 70 % der Ölheizungen älter sind als 20 Jahre. Herr Kett geht darauf ein, dass die Stadt Niederstotzingen einen Gesamtwärmebedarf im Jahr 2023 von rund 43 Gigawattstunden hatte. Dieser werde durch 75 % Wohnanteil geprägt.
Nach der Vorstellung der Bestandsdaten übergibt Herr Kett das Wort an seine Kollegin Frau Eberle. Frau Eberle stellt anhand der nachfolgenden Folien die verschiedenen Potentiale für eine Wärmewendestrategie in der Stadt Niederstotzingen dar. Sie geht darauf ein, dass die Potentiale abgeschichtet erhoben werden. In einer ersten Ebene erfasse man grundsätzlich alle Potentiale, die theoretisch nutzbar seien. In einer zweiten Ebene prüfe man, welche Potentiale auch rein technisch gesehen nutzbar wären. Im dritten Schritt müsste geprüft werden, ob die bis dahin ermittelten theoretischen und technisch nutzbaren Potentiale auch wirtschaftlich darstellbar sind und in einem letzten Schritt müsste geprüft werden, ob die Potentiale auch aus rechtlicher Sicht tatsächlich sinnvoll genutzt werden können. Dies setze eine rechtliche und wirtschaftliche Einzelfallprüfung voraus. Sodann geht Frau Eberle auf die verschiedenen Potentiale für erneuerbare Energien ein. Diese setzen sich zusammen aus dem Dachflächenpotential, dem Potential für PV-Freiflächenanlagen, dem Potential für Wasserkraft, welches in der Stadt Niederstotzingen nicht gegeben ist und dem Potential für Biomasse und Gase. Zudem verweist Frau Eberle auf das Potential, das sich aus der Abwasserentsorgung ergibt. Im Bereich des Sanierungspotentials für Wohngebäude erläutert Frau Eberle, dass 27 % des Wärmebedarfs im Wohnsektor durch Sanierungen der Gebäudehüllen eingespart werden könnten.
Der Vorsitzende bedankt sich für die Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen der Präsentation und eröffnet die Aussprache.
Es meldet sich Herr Stadtrat Wetzler zu Wort, der sich für die Präsentation bedankt. Er stellt fest, dass man anhand der Präsentation nicht wirklich viel Neues erfahren habe. Daher sei er gespannt auf den Workshop am 4. Februar 2025 und den weiteren Verlauf des Projekts.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats vorliegen bedankt sich der Vorsitzende abschließend bei Frau Eberle und Herrn Kett für die heutige Präsentation.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 - Stellungnahmen der Fraktionen
Einführend geht der Vorsitzende darauf ein, dass der Haushaltsplanentwurf in der Dezembersitzung 2024 durch die Verwaltung eingebracht wurde. Es folgt im Januar eine Vorberatung des Entwurfs im Verwaltungsausschuss, sodass heute die Stellungnahmen der Fraktionen folgen können.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Stadtrat Hegele, der für den CDU-Wählerblock Stellung zum Haushaltsplan 2025 nimmt. Herr Stadtrat Hegele begrüßt die Anwesenden und geht darauf ein, dass er im Rahmen seiner Stellungnahme insbesondere die Schwerpunkte beleuchten wird. Deshalb möchte er auf Wiederholungen aus der Haushaltseinbringung verzichten. Zunächst geht Herr Stadtrat Hegele auf die Wahlen des Jahres 2024 ein und verweist auf die Bürgermeisterwahl und auf die Kommunalwahl. Durch die Veränderung der Hauptsatzung hat sich die Zahl der Sitze im Gemeinderat auf 14 Gemeinde- bzw. Stadträte verringert. So habe sich insgesamt die Zusammensetzung des Gremiums nach der Kommunalwahl verändert. Es zeige sich, dass der Organismus „Gemeinderat“ grundsätzlich funktioniert. Hierbei sei Kontinuität das Stichwort. Viele Sachverhalte, die im Gemeinderat aktuell beraten und beschlossen werden bzw. die Planansätze im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 haben ihren Ursprung in den Vorjahren. Es gehe nun nahtlos organisch weiter. Er stellt fest, dass lediglich drei neue Stadträte in den Gemeinderat nach der Kommunalwahl eingetreten sind. Aber es sei für ihn interessant, dass ein Wechsel im Gremium immer eine eigene Dynamik mit sich bringe. Er stellt fest, dass man sich auf spannende und herausfordernde fünf Jahre freuen könne, um die Stadt voran zu bringen. Er verweist noch einmal darauf, dass der Haushaltsplan 2025 eine Abbildung und Fortsetzung der Gemeinderatsarbeit aus vorangegangenen Entscheidungen darstelle. Sodann geht Herr Stadtrat Hegele auf einzelne Planan-sätze im Finanzhaushalt ein. So sei eine größere Auszahlung für die Schlusszahlung für die Maßnahmen an den Regenüberlaufbecken vorgesehen. Dem gegenüber sei auch ein Zuschuss im Haushaltsplan dargestellt. Für den Erwerb von Bauland für Innenentwicklung sei ein Planansatz von 600.000 Euro gebildet. Dies sei kein Platzhalteransatz, sondern dieser sei mit einer konkreten Maßnahme verknüpft. Seitens der Fraktion begrüße man den Ansatz ganz deutlich für eine geordnete Nachverdichtung. Es gehe darum, zusammenhängende Flächen in einem Quartier zu erwerben, um hier eine Neustrukturierung bzw. eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen zu können. Wohlgemerkt sei man aber seitens der Fraktion nicht bereit solche Flächen zu jedem Preis zu erwerben. Seitens des CDU-Wählerblocks rege man an die Vorkaufsrechtssatzung zu überarbeiten, um auch zukünftig das Heft des Handelns in der Hand halten zu können und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen zu können. Die jetzige Vor- kaufsrechtssatzung sei veraltet und müsse daher aktualisiert werden. Hinsichtlich der Baulandpolitik vertritt Herr Stadtrat Hegele seitens des CDU-Wählerblocks die Auffassung, dass es auch weiterhin notwendig sei, eine gewisse Grundstücksbevorratung sicherzustellen und auch weiterhin nicht nur im Innenbereich die Stadt Niederstotzingen weiterzuentwickeln, sondern auch in einem gewissen Rahmen eine Außenbereichsentwicklung anzustreben. Sodann geht Herr Stadtrat Hegele auf die Planan-sätze für die Rückzahlung von Investi- tionskosten zum Bau des Archäopark ein und verweist darauf, dass rund 700.000 Euro in Summe veranschlagt seien, um das Kindergartenangebot im Ü3-Bereich mit der Nachnutzung am Vogelherd zu erweitern. Er hoffe darauf, dass die Planansätze für die Rückzahlung der Investitionskostenförderung die maximale Größe seien und hofft auf entsprechend positive Verhandlungsergebnisse. Mit der Entscheidung des Gemeinderats für die Nachnutzung des Archäopark als Kinderbetreuungseinrichtung gehe auch eine Erweiterung des Stellenplans einher und damit eine weitere Belastung für den Ergebnishaushalt. Man sei seitens der Fraktion jedoch froh darüber, dass sich nun eine sinnvolle Nachnutzung abzeichnet und damit dem steigenden Bedarf an Kindergartenplätzen begegnet werden kann. Eine Erweiterung der Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung an anderer Stelle, zum Beispiel durch einen Neubau oder durch Containerlösung wäre auch nicht ohne zusätzliche Mittel finanziell darstellbar. Sodann geht der Fraktionsvorsitzende auf den Umbau des ehemaligen Grundschulgebäudes im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ein. Er erachte diese Maßnahme für sehr sinnvoll, da man an dem entsprechenden Standort die bestehende Infrastruktur im Sinne der Nachhaltigkeit nachnutzen könne. Er verweist darauf, dass hierfür ein entsprechender Planansatz im Finanzhaushalt vorgesehen sei, um insbesondere die europaweite Ausschreibung und erste Planungsraten leisten zu können. Die maßgeblichen Auszahlungen erwarte man jedoch in den Jahren 2026 und 2027. Er geht darauf ein, dass die Stadt nun einen positiven Zuwendungsbescheid seitens des Landes Baden-Württemberg mit einer maximalen Förderhöhe von 70 % der Gesamtkosten erhalten habe. Man habe damit die volle Zuschusshöhe erreicht. Dennoch verbleibe ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von rund 700.000 Euro, der durch die Stadt Niederstotzingen zu leisten sei. Und dies vor dem Hintergrund, dass es sich um einen vom Gesetzgeber verankerten Rechtsanspruch handle. Die Kinderbetreuung habe für den CDU-Wählerblock eine hohe Bedeutung. Und so habe man in den Bereich der Kinderbetreuung bereits in der Vergangenheit, in der Gegenwart und auch in der Zukunft hohe Mittel zur Verfügung gestellt, weil es das wert sei. Man wolle aber den demografischen Wandel nicht außer Acht lassen. Deshalb sei es richtig und wichtig nun mit dem Quartiersmanagement der Gesellschaft in Niederstotzingen ein Angebot zu machen. Er selber habe den Wunsch nach einem solchen Angebot nach diversen Gesprächen bei Vereinen und Einzelpersonen spürbar erlebt und stellt fest, dass hier ein großer Wille zur Mitgestaltung besteht. Herr Stadtrat Hegele thematisiert im Anschluss den Planansatz für die Ersatzbeschaffung des Unimogs, der im Jahr 2025 beschafft werden soll. Das jetzige Fahrzeug habe seinen Dienst getan. Ein Tausch sei gerechtfertigt. Mit Blick auf das Gewerbegebiet in Oberstotzingen seien entsprechend Planan-sätze im Haushaltsplan 2025 für Planungs- leitungen und für die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen gebildet. Er bittet die Verwaltung darum, in einem ca. vierteljährlichen Rhythmus über aktuelle Flächengesuche im Gemeinderat nichtöffentlich zu berichten. Die Planansätze für die IT und Büroausstattung seien gerechtfertigt. Insbesondere die Anschaffung von Klimageräten sei notwendig, um die Aufgabenerfüllung in den Sommermonaten zu gewährleisten. Hierfür trage auch der Gemeinderat eine gewisse Fürsorgepflicht. Seitens des CDU-Wählerblocks begrüße man die Bemühungen zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und zur Optimierung von Abläufen in der täglichen Arbeit. Hingegen kritischer sehe man den Planansatz für das Starkregenrisikomanagement. Man befürchte, dass hier einmal mehr „Papier produziert wird“, ohne hinreichend konkrete Ergebnisse herausarbeiten zu können. Er sehe sich dabei an der aktuellen Herangehensweise bei der Aufstellung des kommunalen Wärmeplans bestätigt. Dies bedeute nicht, dass man die Starkregenereignisse insbesondere im letzten Jahr verneine. Vielmehr setze er jedoch auf die Erfahrung vor allem aus der Landwirtschaft vor Ort. Vor diesem Hintergrund erachtet er es als zielführender, ein Sanierungskonzept zum Beispiel für die Stettener Straße oder für die Bahnhofstraße zu erstellen. Diese müsse in Form einer Machbarkeitsstudie, auch in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg, erfolgen. Mit Blick auf den Ergebnishaushalt bewertet Herr Stadtrat Hegele das geplante Ergebnis als auskömmlich. Nach wie vor sei der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer die wichtigste Einnahmequelle für die Stadt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit Niederstotzingens als Wohngemeinde. Weiterhin sei das Ziel ein moderates Einwohnerwachstum zu erreichen. Daher seien alle Bemühungen richtig, um ein hochwertiges Wohnumfeld zu schaffen. Dazu gehöre auch ein leistungsstarker ÖPNV mit dem geplanten Ausbau der Brenzbahn. Dies sei ein strategisches Pfund. Diese Bemühungen werden flankiert mit einer guten Ärzteversorgung und Kinderbetreuung. Man könne seitens der Stadt Niederstotzingen den Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Angebot machen. Mit Blick auf die Gewerbesteuer kommt Herr Stadtrat Hegele zu dem Ergebnis, dass dies eine wichtige Säule der Finanzierung darstelle. Der Planansatz für das Jahr 2025 sei aus Sicht seiner Fraktion realistisch. Mit Blick auf die Grundsteuer unterstreicht Herr Stadtrat Hegele noch einmal die Zielsetzung seiner Fraktion und des Gemeinderats, die Grundsteuer, die sich in ihrer Berechnungssystematik nun verändert habe, aufkommensneutral darzustellen. Wie sich die Grundsteuer im allgemeinen und auch die zugrundeliegende Rechtslage entwickle, bliebe abzuwarten. Er erwarte hier, dass der Gesetzgeber in der Zukunft einen Nachbesserungsbedarf sieht und entsprechend tätig wird. Die jetzige Ertragslage im Haushaltsplanentwurf 2025 sei von der Finanzausgleichssystematik geprägt. Man erwarte außerordentlich hohe Schlüsselzuweisungen, die sich jedoch zwei Jahre später mit entsprechend niedrigeren Zuweisungen bzw. höheren Umlagen auf die Folgejahre auswirken. Ein hoher Aufwandsblock seien die Transferaufwendungen mit über 6 Mio. Euro. Auch die Personalaufwendungen seien um ca. 400.000 Euro gestiegen, aufgrund der Schaffung von neuen Stellen. Nichtsdes-totrotz seien die Personalaufwandsquoten im Vergleich zu anderen Kommunen akzeptabel. Mit Sorge blickt er jedoch auf die Entwicklung der Kreisumlage. Diese sei durch Beschluss des Kreistags nunmehr auf 35,5 % festgesetzt worden. Er stellt sich die Frage, ob diese Kreisumlage zur Finanzierung der im Kreis notwendigen Investitionen und zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen auskömmlich sei. Der Kreis stehe hier vor großen Herausforderungen. Nichtsdestotrotz kann die steigende Entwicklung der Kreisumlage mit Blick auf die kommenden Jahre ein Maß an Unbehagen auslösen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2028 die Kreisumlage genauso hoch sein wird, wie die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Er stellt die Frage, was dann noch für die Stadt übrigbleibt. Insgesamt stellt Her Stadtrat Hegele fest, dass man mit Blick auf den Schuldendienst stets bemüht war, die Schulden zurückzuführen. Dennoch lässt sich angesichts der anstehenden Projekte eine Neuverschuldung in den nächsten Jahren nicht vermeiden. Am Schluss gelte jedoch das Prinzip Hoffnung, dass die mittelfristige Finanzplanung nicht so düster eintrete, wie prognostiziert. Seitens des CDU-Wählerblocks stimme man dem Haushaltsplanentwurf 2025 zu. Herr Stadtrat Hegele bedankt sich abschließend bei allen Beteiligten, die an der Erstellung des Haushaltsplans mitgewirkt haben.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Stadtrat Kircher, der für die BWI-Fraktion Stellung zum Haushaltsplanentwurf 2025 nimmt. Zunächst bedankt sich Herr Kircher bei der Verwaltung für die Einbringung und Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs. Man habe sich seitens der BWI-Fraktion intensiv mit dem Haushaltsplanentwurf auseinandergesetzt und stelle fest, dass es sich volumenmäßig um den größten Haushalt der Stadt Niederstotzingen handle, in einer Situation, die von stetig steigenden Anforderungen geprägt sei. Er wolle sich im Rahmen seiner Stellungnahme auf die Fokusthemen der Stadt Niederstotzingen konzentrieren. Mit der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet in Oberstotzingen habe man die Grundlage für Neuansiedlungen von Gewerbetreibenden, aber auch für die Erweiterung von bereits bestehenden Gewerbebetrieben in der Stadt Niederstotzingen geschaffen. Dies sei für die BWI-Fraktion ein zentraler Aspekt, um vorausschauend agieren zu können. Die Stadt müsse in Vorleistung gehen und Rahmenbedingungen durch eine proaktive Erschließung schaffen. Dies führe zu Planungssicherheit, sowohl für die Stadt als auch für Gewerbetreibende. Er erachte den bisherigen Planungsstand als wohldurchdacht. Es sei auch in der Zukunft wichtig auf eine enge Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den ansässigen Unternehmen zu achten. Regelmäßige Dialoge seien wichtig, um zu verstehen, mit welcher Herausforderung die Gewerbebetriebe konfrontiert sind. Das Gewerbegebiet sei eine Investition in die Zukunft der Stadt. Eine wichtige Basis, um zum Beispiel Arbeitsplätze zu schaffen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Herr Kircher stellt dar, dass eine direkte und unmittelbare Erschließung seitens der BWI-Fraktion angestrebt werde. Hinsichtlich der Baulandentwicklung stellt Herr Kircher fest, dass eine Innenverdichtung wichtig sei, jedoch auch weiterhin beide Stoßrichtungen, also sowohl eine Innen- als auch Außenbereichsentwicklung sinnvoll ist und miteinander funktionieren können. Seitens der BWI-Fraktion könne man sich vorstellen im Haushaltsjahr 2026 die Voraussetzung für ein Neubaugebiet im Außenbereich zu schaffen. Hierzu sei die Möglichkeit in allen Stadtteilen vorhanden. Ein weiteres Fokusthema sei der Glasfaserausbau durch die NetCom in diesem Jahr. Hier habe man intensive Vorarbeit geschaffen, damit die Arbeiten in diesem Jahr seitens der NetCom beginnen können. Der flächendeckende Glasfaserausbau stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zum Internet haben. Ein weiteres Fokusthema sei die interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemein- den. Seitens der BWI-Fraktion unterstütze man dieses Vorhaben und das Ausloten der verschiedenen Möglichkeiten, um Lösungen zu entwickeln und Ressourcen zu schonen. Deshalb sei es richtig und wichtig, gemeinsam mit der Gemeinde Sontheim an der Brenz einen gemeinsamen Fahrplan mit Meilensteinen zu entwickeln, um Synergien sinnvoll umsetzen und erschließen zu können. Dies sei ein wertvoller Beitrag für die Stadt und auch für die benachbarten Gemeinden. Im weiteren Verlauf thematisiert Herr Stadtrat Kircher die neuen Planstellen im Haushaltsplan 2025. Diese seien wichtig, um die Belastung in der Verwaltung zu reduzieren und dem gewachsenen Aufgabenbestand gerecht werden zu können. Er erachte es für richtig, bereits jetzt den Generationenwechsel in der Verwaltung in den Blick zu nehmen und die Voraussetzungen zu schaffen, um wichtiges Erfahrungswissen in der Verwaltung halten zu können. Hierbei bietet die Digitalisierung eine große Chance für die Aufrechterhaltung und Optimierung der Servicequalität im Hinblick auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Niederstotzingen. Seitens der BWI-Fraktion unterstütze man deshalb alle Investitionen in die Ausstattung und Software- optimierung, wie es im Haushaltsplan 2025 verankert ist.
Herr Stadtrat Kircher geht im weiteren Verlauf auf die Festsetzung der Hebesätze im Bereich der Grundsteuer ein. Ein Hauptanliegen seitens der BWI-Fraktion war die Sicherstellung der Aufkommensneutralität. Eine gewisse Umverteilung der Steuerlast ist unvermeidbar durch die neue Systematik. Aber er betont noch einmal, dass die Aufkommensneutralität ein zentrales Ziel war und auch weiterhin sein wird. Er hält es für notwendig, dass die Umsetzung weiterhin durch das Gremium begleitet und in ein paar Monaten bzw. in einem Jahr bewertet wird. Sodann geht Herr Stadtrat Kircher auf den Aufbau eines Quartiersmanagements als Pilotprojekt im Landkreis Heidenheim ein. Er erachte dies als eine große Chance, um die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern. Dabei bietet das Projekt die Möglichkeit, innovative Lösungsansätze zu finden, die auch dann im Anschluss auf andere Gemeinden übertragen werden können. Es sei ihm im Namen der BWI-Fraktion wichtig, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Mit der Einrichtung einer Steuerungsgruppe, der Umnutzung des ehemaligen Reisebüros als Quartiersbüro am Marktplatz und mit der Stellenbesetzung der Quartierskoordinatorin habe man nun wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Arbeit aufnehmen zu können. Insbesondere die künftige Quartierskoordinatorin sei von zentraler Bedeutung als Bindeglied zwischen der Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern und allen Akteuren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Quartierskoordinatorin nicht nur Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger sein soll, sondern auch verantwortlich sei für die Leitung von Projekten und Initiativen im Sozialraum. Eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sei zielführend, um dem Projekt zum Erfolg zu verhelfen. Es sei ihm wichtig, noch einmal zu unterstreichen, dass dieses Projekt auch über die zweijährige Förderphase hinaus für die Stadt wichtig sei.
Mit dem Blick auf die Nachnutzung des Archäopark als naturnaher Kindergarten stellt Herr Stadtrat Kircher fest, dass die Themen nicht gegensätzlicher sein könnten. Einerseits sei ein Planansatz im Haushaltsplan verankert, um Rückzahlungen leisten zu können. Andererseits investiere man in den Umbau des Besucherzentrums zum Kindergarten. Mit der jetzigen Nachnutzung habe man jedoch eine hervorragende Lösung gefunden. Er vertritt die Auffassung, dass das Areal mit dem vorhandenen Gebäude einer der schönsten naturnahen Kindergärten weit und breit werden könne. Mit dem Aufbau der angestrebten Kindergartengruppe gehe man einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer kommunalen Betreuung. Dies markiere für die BWI-Fraktion den Beginn eines langfristigen Prozesses für die Erweiterung des Betreuungsangebotes. Es handle sich um einen wichtigen Meilenstein um Erfahrungen zu sammeln und die Bedürfnisse der Eltern zu verstehen. Der BWI-Fraktion sei es wichtig auch mit den kirchlichen Trägern zusammen ein Zukunftskonzept zu erarbeiten, so dass sich die Angebote möglichst gut ergänzen. Er gehe seitens der BWI-Fraktion von weiteren kommunalen Angeboten in der Kinderbetreuung aus. Die BWI-Fraktion unter- stütze die kommunale Trägerschaft jetzt und auch in der Zukunft. Ein weiteres Fokusthema vor diesem Hintergrund sei auch der sich anbahnende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Dieser stelle die Stadt Niederstotzingen vor große Aufgaben insbesondere mit Blick auf die erforderlichen Umbaumaßnahmen. Diese seien jedoch notwendig, um den Anforderungen gerecht werden zu können. Die finanzielle Belastung, die damit einhergehe, sei aber richtig und als Investition in die Zukunft der Kinder zu sehen. Mit dem nun eingegangenen Förderbescheid seien die Grundlagen vorhanden, um die weiteren Schritte einleiten zu können. Wichtig sei auch der Aufbau der Strukturen in der Verwaltung. Es sei wichtig, qualifiziertes Personal für die Entwicklung der pädagogischen Konzepte mit Blick auf den schulischen und außerschulischen Bereich zu entwickeln. Es komme dabei auf eine individuelle Förderung der Kinder an. Seitens der BWI-Fraktion erachte man dieses Projekt nicht nur als finanzielle Herausforderung, sondern insbesondere als qualitätsvolle Angebotserweiterung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Allerdings dürfen dabei die anderen Pflichtaufgaben aus dem Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bzw. der Modernisierung der Sammelkläranlage nicht unerwähnt bleiben. Hier kommen immense Herausforderungen auf die Stadt Niederstotzingen zu, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden und Spielräume einschränken. Dies werde man dann auch bei der Pro-Kopf-Verschuldung merken. Allerdings liege man dabei noch unter dem Durchschnitt im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden.
Herr Stadtrat Kircher unterstreicht die besondere Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Niederstotzingen und des Bauhofs für die Stadt. Die Freiwillige Feuerwehr leiste einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Man wolle seitens der BWI-Fraktion die Feuerwehr auch weiterhin bei der Aus- und Weiterbildung bzw. mit der technischen Ausstattung unterstützen, um zum Schutz der Bevölkerung beitragen zu können und den hohen Anforderungen gerecht zu werden. Herr Stadtrat Kircher bringt seinen Dank gegenüber den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr zum Ausdruck. Aber auch die Unterstützung durch den kommunalen Bauhof sei wichtig. So leisten die Mitarbeiter des Bauhofs eine wichtige Arbeit für die Stadt Niederstotzingen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Rohrbruch in der Stettener Straße, der bis einschließlich des Heiligen Abends 2024 durch den Bauhof repariert wurde. Um die Leistungsfähigkeit des Bauhofs sicherstellen zu können, sei man bereit, die Mittel für die Ausrüstung und für den Fuhrpark bereitzustellen. Der Bauhof sei wesentlich mitentscheidend für die Lebens- qualität in der Stadt Niederstotzingen. Abschließend kommt Herr Stadtrat Kircher zu der Überzeugung, dass das Planwerk solide und gut für die Weiterentwicklung der Stadt sei. Es sei eine gute Mischung aus verschiedenen Handlungsfeldern, die sich im Planwerk wiederfinden. Herr Stadtrat Kircher dankt im Namen der BWI-Fraktion allen Beteiligten, die an der Ausarbeitung des Planwerks mitgearbeitet haben. Er wünsche sich auch für die Zukunft eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Stadtrat Feil, der seitens der SPD-Fraktion Stellung zum Haushaltsplanentwurf 2025 nimmt. Herr Stadtrat Feil begrüßt zunächst alle Anwesenden im Raum und stellt fest, dass er nicht noch einmal alles aus den Stellungnahmen der Vorredner wiederholen möchte und sich deshalb auf eine grundsätzliche Bewertung des Planwerks beschränke. Wie mehrfach gehört sei der Haushaltsplan für das Jahr 2025 ein Rekordhaushalt. Er enthalte eine Fülle von Vorhaben und Maßnahmen, die auf der Vorarbeit des Gemeinderats beruhen und das umsetzen, was in den vergangenen Jahren bereits vorberaten, vorbereitet und beschlossen wurde. Herr Stadtrat Feil geht auf die grundsätzlichen Planansätze im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt ein. Er attestiert eine deutliche Verbesserung der Ertragslage, wobei diese auf dem Finanzausgleich beruhe und der in zwei Jahren dazu führe, dass sich die Ertragslage verschlechtere. So sei das gute Ergebnis in diesem Jahr insbesondere auf die hohen Zuweisungen vom Land zurückzuführen. Insbesondere die Erträge aus Steuern, Ge-bühren und Abgaben seien die elementare Grundlage für die Ertragslage des Haushalts. Wenn sich diese Planansätze nach unten verschieben, dann verschlechtere sich die Haushaltslage insgesamt. Das Haushaltsplanjahr 2025 sei aber ein positives Jahr. Während in der Bibel sieben schlechte Jahre auf sieben gute Jahre folgen, sei das im Bereich der Kommunalverwaltung ein Zweijahresrhythmus. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt seien geprägt durch die hohen Transferaufwendungen. Diese entsprechen rund 45 % der ordentlichen Aufwendungen. Herr Stadtrat Feil geht darauf ein, dass auch die Personalaufwendungen aufgrund von Aufgabenzuwächsen um rund 370.000 Euro gestiegen seien. Allerdings seien die Personalaufwendungen immer noch in einem vertretbaren Rahmen im Vergleich zu anderen Kommunen. Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltung falle deutlich höher aus als in den vergangenen Haushaltsjahren. Dies sei positiv, insbesondere wenn man hier die Tilgungsleistungen entgegenstellt. So verbleibt ein Überschuss, der zur Finanzierung der investiven Maßnahmen zur Verfügung steht. Mit Blick auf die planangesetzten Auszahlungen für die verschiedenen Investitionsmaßnahmen sei dieser Zahlungsmittelüberschuss bzw. die Nettoinvestitionsrate entsprechend wichtig. Mit Blick auf den Stand der liquiden Mittel stellt Herr Stadtrat Feil fest, dass die Stadt auf ein gewisses finanzielles Polster zurückgreifen kann und somit auch die Kreditaufnahme auf ein vernünftiges Maß reduziert werden kann.
Herr Stadtrat Feil geht darauf ein, dass in den verschiedensten Bereichen der Stadt investiert wird. Ein Schwerpunkt dabei sei auch der Glasfaserausbau durch die NetCom im Jahr 2025. Hier habe die Stadt Niederstotzingen in den letzten Jahren intensive Vorarbeit durch geförderte Breitbandprojekte geleistet. Dadurch ist es möglich, dass nun die Bürgerinnen und Bürger flächendeckend auf ein schnelles Internet zurückgreifen können. Seitens der SPD-Fraktion hoffe man darauf, dass der Glasfaserausbau durch die NetCom nun zügig und flächendeckend erfolgt. Insgesamt sei festzustellen, dass sehr viele Projekte und Vorhaben im Planwerk 2025 verankert sind. Dies bedeute viel Arbeit. Aber es sei ein Haushalt, der die Stadt Niederstotzingen positiv nach vorne bringt und für die Zukunft Wege eröffnet. Aber nicht alles, was für die Stadt gedeihlich sei, schlage sich auch in Zahlen nieder. Auch für die SPD-Fraktion sei das Thema des Quartiermanagements wesentlich und er hoffe darauf, dass das Projekt erfolgreich sein wird. Es handle sich um eine wichtige Leistung für die Bürgerinnen und Bürger und er hoffe darauf, dass die Angebote auch in Anspruch genommen werden. Herr Stadtrat Feil geht auf die Kinderbetreuung in der Stadt Niederstotzingen ein und stellt fest, dass man seit vielen Jahren hohe Summen investiert habe. Seitens Bund und Land komme es jedoch zu immer neuen Aufgaben für die Stadt Niederstotzingen. Dabei sei festzustellen, dass die finanzielle Ausstattung nicht im gleichen Rahmen mitwachse. So sei auch jetzt beim notwendigen Umbau des ehemaligen Grundschulgebäudes für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ein kommunaler Eigenanteil in Höhe über 700.000 Euro zu leisten. Wenn man auf das blicke, was an Aufgaben auf die Stadt Niederstotzingen zukommt, müsse man befürchten, dass die Transferleistungen, insbesondere die Kreisumlage noch steigen wird. Das sei für die Kommunen im Landkreis Heidenheim eher erschreckend. Die Erhöhung der Kreisumlage dürfe nicht dazu führen, dass die Kreiskommunen „Daumenschrauben“ angelegt bekommen, sodass nichts mehr übrigbleibe. Man werde sehen, wie sich das in den kommenden Jahren entwickelt. In der Vorbereitung der heutigen Stellung-nahme habe Herr Stadtrat Feil noch einmal im Planwerk 2024 nachgesehen, was man sich alles vorgenommen hat. Das meiste davon sei auf dem Weg, aber nicht alles. So hoffe man insbesondere auf die zügige Inbetriebnahme des neuen REWE-Marktes. Ein Supermarkt sei zur Versorgung der Wohnbevölkerung zu wenig. Aber auch das Gewerbegebiet in Oberstotzingen müsse weiter auf den Weg gebracht werden. Insgesamt erwarte er seitens der SPD-Fraktion für das Jahr 2025 eine positive Entwicklung, wohlwissend, dass es dann finanziell schwerer werden wird. Aber auch er attestiert, dass es oft anders eintritt, als es in der mittelfristigen Finanzplanung prognostiziert wird. Seitens der SPD-Fraktion stimme man dem Haushaltsplan und den Maßnahmen zu. Herr Stadtrat Feil wünscht seitens der SPD-Fraktion eine glückliche Hand bei der Umsetzung.
Der Gemeinderat nimmt von den Stellungnahmen Kenntnis.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern - Vergabe der juristischen Begleitung zur Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Architekten- und Fachplanungsleistungen zum Umbau der ehemaligen Grundschule
Anhand der Inhalte der Sitzungsvorlage führt der Vorsitzende in den Tagesordnungspunkt ein. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass man für die Förderantragsstellung zunächst eine Entwurfsplanung in Auftrag gegeben habe. Bevor nun die Umbauarbeiten an der Grundschule starten können, muss die Entwurfsplanung nun durch weitere Leistungsphasen durch die Architekten und notwendigen Fachplaner ausgeplant werden. Da die Planerhonorare in Summe den derzeitig geltenden Schwellenwert von 221.000 Euro netto überschreiten werden, greift § 3 der Vergabeverordnung. Dies bedeute, dass die Stadt aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Architekten- und Fachplanungsleistungen in einem europaweiten Verfahren rechtssicher ausschreiben muss. Um angesichts der Komplexität der europaweiten Ausschreibung rechtssicher agieren zu können und keinen Vergabeverstoß zu riskieren, der sich unter anderem auf die Förderung auswirken kann, muss eine juristische Begleitung der europaweiten Ausschreibung der Architekten- und Fachplanungsleistungen erfolgen. Für die juristische Begleitung hat die Verwaltung zwei Vergleichsangebote eingeholt. Diese Angebote waren nicht direkt vergleichbar, weil bei einem Anbieter einzelne Leistungen gefehlt haben. Die Bauverwaltung hat dann in einer Berechnung die dann noch fehlenden Leistungen kalkuliert, um die Angebote vergleichbar zu machen. Die Kosten für die juristische Begleitung der europaweiten Ausschreibung liegen bei knapp 40.000 Euro. Diese Kosten seien natürlich sehr hoch. Aber um das europaweite Verfahren rechtssicher und förderunschädlich durchführen zu können ist die Begleitung zwingend notwendig. Die Verwaltung hat sich in der Folge weiter kundig gemacht und in Erfahrung gebracht, dass die Angebote im Vergleich aber absolut gesehen vollständig im Rahmen für eine derartige Begleitung liegen. In der Gesamtabwägung erhält die Stadt Niederstotzingen mit der Beauftragung der juristischen Begleitung ein fehlerfreies Verfahren und minimiert damit das Risiko für juristische Auseinandersetzungen mit unterlegenen Bietern oder im Hinblick auf eine Kürzung bzw. Streichung von Fördermitteln. Aus Sicht des Bürgermeisters, als Mitglied des Gemeinderats und als Bürger, darf man die Sinnhaftigkeit einer europaweiten Ausschreibung und Planungsleitung sicherlich kritisch hinterfragen. Gerade vor dem Hintergrund des dafür erforderlichen Mitteleinsatzes. Allerdings handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, an die sich die Stadt Niederstot-zingen zu halten hat. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag an iuscomm Rechtsanwälte in Stuttgart zu einem Angebotspreis von 38.675 Euro brutto zu vergeben. Bei iuscomm handle es sich die Kooperationskanzlei des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Stadt verfügt über Erfahrungswerte, weil iuscomm die Stadt bereits bei der europaweiten Ausschreibung über Planungsleitungen im geförderten Breitbandausbau betreut und zum Erfolg geführt hat. Die Bearbeitung verlief reibungslos und zielführend ab. Die Bearbeitung des Auftrags könnte unmittelbar erfolgen, was wichtig ist, damit man im Projekt weiter vorankommt.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Verwaltung noch einen Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock beantragt hat. Die Programmentscheidung fällt voraussichtlich im August des laufenden Jahres.
Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats keine Wortmeldungen vorliegen, formuliert der Vorsitzende den Beschlussantrag. Der Gemeinderat möge den Auftrag zur juristischen Begleitung der europaweiten Ausschreibung der Architekten- und Planungs- leistungen zum Umbau und der Sanierung der Grundschule, zu einem Angebotspreis in Höhe von 38.675 Euro (brutto), an die „iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB“ vergeben.
Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO
Anhand der Sitzungsvorlage führt der Kämmerer Thorsten Renner in den Sachverhalt ein und stellt dar, welche Spenden eingegangen sind.
Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, formuliert der Vorsitzende den Beschlussantrag, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt.
Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat hat über folgendes Baugesuch beraten
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 464/4, Starenweg 3 in Niederstotzingen
Bekanntgaben
Der Vorsitzende berichtet davon, dass Frau Andrea Steiner als künftige Quartierskoordinatorin von der Stiftung Haus Lindenhof eingestellt wurde. Arbeitsbeginn ist der 3. Februar 2025. Am 12. März 2025 ist ein Runder Tisch der sozialen Leistungserbringer im Rahmen des Quartiersmanagementprojekts geplant. Im Mai werden sich dann Bürgergespräche in allen Stadtteilen anschließen.
Der Vorsitzende berichtet davon, dass er die Nachricht erhalten haben, dass sich die Eröffnung des REWE-Marktes auf Anfang/ Mitte März verschiebt.
Verschiedenes
Es liegen keine Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats vor.