Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2024
Gebührenkalkulation Wasser und Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühren für das Jahr 2025
Die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung stellte Herr Dominique Löw von der Allevo Kommunalberatung GmbH vor. Dabei ging Herr Löw insbesondere auf die Unterscheidung zwischen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung ein. So ist im Bereich der Wasserversorgung in Form der Konzessionsabgabe grundsätzlich eine Gewinnerzielungsabsicht möglich und die Wasserversorgung unterliegt auch der Steuerpflicht. Die Abwasserbeseitigung hingegen ist ein nichtwirtschaftlicher Leistungsbereich der Stadt Niederstotzingen. Im Bereich der Wasserversorgung ging Herr Löw darauf ein, dass die Verwaltung den Vorschlag gemacht hat, im Kalkulationszeitraum 2025 keine nachholbaren Konzessionsabgaben einzustellen, um den Gebührenzahler für das Jahr 2025 nicht zusätzlich zu belasten. Hingegen soll die Konzessionsabgabe für das Jahr 2025, basierend auf dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats aus den vergangenen Jahren, eingestellt werden. Herr Renner erläuterte in diesem Zusammenhang die wichtigsten Kostentreiber, sowohl im Bereich der Wasserversorgung als auch im Bereich der Abwasserentsorgung. Danach wurden Fragen aus dem Gremium zu der Konzessionsabgabe, den Wasserverlusten und den Kostenunterdeckungen aus Vorjahren beantwortet.
Im Anschluss beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Punkte:
- Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 05.12.2024 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße (Q3).
- Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wird zugestimmt.
- Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 12) wird ausdrücklich zugestimmt.
- Der Gemeinderat beschließt, die Konzessionsabgabe zu den höchstmöglichen Sätzen nach § 2 KAE und nach dem Steuerrecht abzuführen. Diese belaufen sich bei Sonderabnehmern auf 1,5 % der Gebührenerlöse und bei Tarifabnehmern auf 10 % der Gebührenerlöse. Die Konzessionsabgabe ist über Gebühreneinnahmen zu finanzieren und dementsprechend in die Kalkulation eingestellt. Ebenso sind der für die Abführung der Konzessionsabgabe notwendige Mindesthandelsbilanzgewinn sowie die Mindestertragssteuern in die Kalkulation eingestellt. Gegenüber dem rein kostendeckenden Gebührensatz nach KAG ergibt sich daraus ein abgabenrechtlich zulässiger Gewinnzuschlag in Höhe von 0,32 €/m³ netto.
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Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wird die Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wie folgt festgesetzt:
Wasserverbrauchsgebühr 2,74 €/m³
Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Gebührenkalkulation Abwasser und Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2025
Die Gebührenkalkulation stellte Herr Dominique Löw von der Allevo Kommunalberatung vor.
Im Anschluss beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Punkte:
- Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 05.12.2024 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. Die Grundgebühr in der Schmutzwasserbeseitigung wird gestaffelt nach der Zählergröße (Q3) erhoben.
- Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wird zugestimmt.
- Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.
- Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 17,98 %
Regenwasserkanäle 24,31 %
Kläranlagen 1,20 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle 24,01 %
Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 17,98 %
Regenwasserkanäle 50,00 %
Kläranlagen 5,00 % - Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten:
Mischwasserkanäle SW 31,75 % | NW 68,25 %
Schmutzwasserkanäle SW 100,0 % | NW 0,0 %
Regenwasserkanäle SW 0,0 % | NW 100,0 %
Zuleitungssammler SW 31,75 % | NW 68,25 %
Regenüberlaufbecken SW 31,75 % | NW 68,25 %
Kläranlagen SW 96,76 % | NW 3,24 %
Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle SW 62,53 % | NW 37,47 %
Schmutzwasserkanäle SW 100,0 % | NW 0,0 %
Regenwasserkanäle SW 0,0 % | NW 100,0 %
Zuleitungssammler SW 31,75 % | NW 68,25 %
Regenüberlaufbecken SW 31,75 % | NW 68,25 %
Kläranlagen SW 90,00 % | NW 10,00 % -
Ausgleich von Vorjahren im Schmutzwasserbereich
Aus dem Kalkulationsjahr 2021 besteht eine verbleibende Kostenunterdeckung in Höhe von -20.327 €, die bis Ende 2026 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2025 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
Aus dem Kalkulationsjahr 2022 besteht eine Kostenunterdeckung in Höhe von -81.908 €, die bis Ende 2027 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung zu einem Anteil von 30,52 % (-25.000 €) in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2025 einzustellen und somit teilweise auszugleichen.
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Ausgleich von Vorjahren im Niederschlagswasserbereich.
Aus dem Kalkulationsjahr 2022 besteht eine Kostenüberdeckung in Höhe von 17.710 €, die bis Ende 2027 ausgleichspflichtig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenüberdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2025 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
- Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr 3,43 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr 0,60 Euro/m²
Gebührenkalkulation Wasser - Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS).
Gebührenkalkulation Abwasser - Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS).
Grundsteuerreform 2025 - Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Einführend bedankte sich der Vorsitzende bei der Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit im Jahr 2024 für die Vorbereitung der Grundsteuerreform 2025. Dies sei ein Kraftakt gewesen, um die notwendige Grundsteuerreform umzusetzen und sicherzustellen, dass im Jahr 2025 rechtssichere Grundsteuerbescheide versendet werden können. Der Vorsitzende ging auf die Systematik der neuen Grundsteuer ein und erläuterte noch einmal das Ziel des Gemeinderats und der Verwaltung, die Aufkommensneutralität sicherzustellen. Dies bedeutet, dass die Stadt Niederstotzingen versucht, das Grundsteueraufkommen wie in den vergangenen Jahren auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen. Es gehe nicht darum, einen zusätzlichen Ertrag für den Haushalt in diesem Zug zu erwirtschaften. Nichtsdestotrotz kann es auf Grund der geänderten Systematik in der Berechnung der Grundsteuer zu einzelnen Belastungsverschiebungen bei einzelnen Steuerpflichtigen kommen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die umfangreiche Vorarbeit im Rahmen einer Klausursitzung des Gemeinderats, um den Damen und Herren Stadträten die neue Berechnungssystematik zu erläutern und die verschiedenen Abhängigkeiten und Wechselwirkungen darzustellen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Grundstücksgröße und die Bodenrichtwerte, die durch den gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Heidenheim ermittelt wurden.
Sodann übergab der Vorsitzende das Wort an den Leiter der Finanzverwaltung Herrn Thorsten Renner. Herr Renner ging auf die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ein und erläuterte detailliert die Berechnungsmethode und die verschiedenen Abhängigkeiten, die zu den entsprechenden Grundsteuerbescheiden führen. Insbesondere erläuterte Herr Renner anhand einzelner Beispiele die einzelnen Belastungsverschiebungen in der Grundsteuer A und in der Grundsteuer B. Im Ergebnis stellte Herr Renner dar, dass die Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, den Hebesatz in der Grundsteuer A auf 600 v.H. anzuheben und im Bereich der Grundsteuer B auf 410 v.H. zu gehen.
Nach den detaillierten Ausführungen von Herrn Renner eröffnete der Vorsitzende die Aussprache.
Es meldete sich Herr Stadtrat Bernd Hegele zu Wort. Er verwies darauf, dass in allen Kommunen derzeit die neuen Hebesätze im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform beraten und beschlossen werden. Er verwies darauf, dass oftmals in der Öffentlichkeit nur über Erhöhungen gesprochen wird. Insbesondere im Zusammenhang mit der Feststellung, dass alles teurer wird. Es stimme, dass auch bei der Stadt Niederstotzingen die Hebesätze steigen. Dabei handle es sich jedoch lediglich um eine Anpassung an eine veränderte Berechnungssystematik. Auch der Fraktion des CDU-Wählerblocks war es wichtig, dass die Aufkommensneutralität gewahrt wird. Es sei ihm aber wichtig darauf hinzuweisen, dass man dabei eben nicht einen zusätzlichen „Schluck aus der großen Pulle“ genommen hätte. Im jetzigen Schritt gehe es lediglich um einen Systemwechsel. Dabei sei festzuhalten, dass es immer Gewinner und Verlierer gäbe. Die Stadt Niederstotzingen verhalte sich hier aber neutral und orientiere sich lediglich an der neuen Gesetzgebung. Er verwies in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf, dass die Hebesätze zwischen den Kommunen nicht ohne Weiteres vergleichbar sind, da die Bodenrichtwerte von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch sind, die schlussendlich als Berechnungsbasis für die neue Grundsteuer gelten. Der heutige Beschluss sei notwendig, um in Bezug auf die Anpassung Rechtssicherheit zu gewährleisten. Seiten des CDU-Wählerblocks stimmte man den Grundsteuerhebesätzen zu.
Es meldete sich Herr Stadtrat Helmut Kircher zu Wort. Auch er unterstrich, dass es der Fraktion der BWI wichtig sei, die Aufkommensneutralität sicherzustellen. Es gehe nicht um eine Bereicherung. Stattdessen wolle man lediglich die neue Gesetzeslage umsetzen und rechtssichere Bescheide gewährleisten. Auch seitens der BWI-Fraktion stimmte man den neuen Hebesätzen zu.
Es meldete sich Herr Stadtrat Theodor Feil zu Wort. Auch er unterstrich noch einmal, dass es für die SPD-Fraktion wichtig gewesen sei, die Aufkommensneutralität sicherzustellen. Man wolle in Bezug auf die Erträge keinen Sprung nach oben machen, aber es gehe auch darum, Verluste zu vermeiden. In Bezug auf das neue System gehe es nun darum, entsprechende Erfahrungen zu machen. Dies bedeute auch, dass man sich zukünftig über die Steuersätze Gedanken mache, wie dies auch in den vergangenen Jahren bei den jeweiligen Haushaltsplanberatungen getan wurde. Er ging aber auch darauf ein, dass die Diskussion in der Öffentlichkeit oftmals verkürzt geführt werde. Man könne in Bezug auf die alte Grundsteuer und die neue Grundsteuer nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern müsste sich intensiv mit der neuen Berechnungssystematik auseinandersetzen.
Abschließend meldete sich Frau Stadträtin Bärbel Noller zu Wort. Sie berichtete von ihrer Erfahrung aus dem landwirtschaftlichen Betrieb. Auch sie sei zunächst erschrocken, als sie die Beschlussempfehlung in Bezug auf eine Anpassung der Grundsteuer A auf 600 v.H. gelesen habe. Sie habe sich dann aber am Beispiel ihres Betriebes die Berechnung einmal genauer angesehen und habe dann festgestellt, dass die Erhöhung auf 600 v.H. aufgrund der veränderten Berechnungssystematik nicht ins Gewicht falle. Auch Frau Noller kam zu dem Ergebnis, dass man sich als Grundstückseigentümer mit der grundsätzlichen Berechnungssystematik der Grundsteuerreform 2025 auseinandersetzen müsse, um das Ergebnis der Hebesatzerhöhung richtig einordnen zu können.
Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Punkte:
- Der Gemeinderat möge dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 5. Dezember 2024 folgen und die folgenden Hebesätze beschließen:
a. Der Gemeinderat beschließt für die Grundsteuer A einen Hebesatz zum 01.01.2025 von 600 v.H.
b. Der Gemeinderat beschließt für die Grundsteuer B einen Hebesatz zum 01.01.2025 von 410 v.H. - Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).
Bebauungsplan "Sondergebiet Archäopark Vogelherd 1. Änderung" - Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Der Vorsitzende begrüßte Martin Todtenhaupt vom Ingenieurbüro Gansloser, der zur Sitzung anwesend war, um die Planung für die Änderung des Bebauungsplans vorzustellen. Der Vorsitzende nahm zunächst im Rahmen des Sachvortrags noch einmal Stellung zu dem Nachnutzungskonzept des Geländes am Vogelherd in Form eines naturnahen Kindergartens. Er verwies darauf, dass gerade drei Handlungsstränge bearbeitet werden. Diese fächern sich auf in die Änderung des Bebauungsplans, um die Nutzung als Kindertagesstätte zu ermöglichen. Ein weiterer Handlungsstrang besteht in der Umbauplanung des Besucherzentrums zum Gruppenraum. Und der dritte Handlungsstrang bezieht sich auf die Frage der Trägerschaft der Kindergartengruppe in der Zukunft.
Anhand einer Präsentation stellte Herr Todtenhaupt die wesentlichen Änderungen des Bebauungsplans vor. Er ging insbesondere darauf ein, dass im Bereich des ehemaligen Speerwurfareals ein neues Baufenster entsteht, um dort in der Zukunft gegebenenfalls Schutzbehausungen installieren zu können. Gerade vor dem Hintergrund, dass eventuell in der Zukunft zusätzliche Kindergartengruppen vor Ort am Vogelherd installiert werden. Mit dem Baufenster im jetzigen Planwerk soll vermieden werden, dass der Bebauungsplan mittelfristig erneut geändert werden muss.
Sodann stellte Herr Todtenhaupt dar, dass im Planwerk der Ist-Bestand z.B. der Wegeführung sachgerecht abgebildet wird. Da der Bebauungsplan im Regelverfahren geändert wird, wird auch ein Umweltbericht notwendig mit einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung insbesondere in Bezug auf das zusätzliche Baufenster. Er stellte vor, dass hierzu Ausgleichmaßnahmen stattfinden müssen und erläuterte erste Ansätze, wie diese umgesetzt werden können. Dies sei jedoch im neuen Jahr noch zu beraten und im Anschluss zu beschließen.
Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats keine Wortmeldungen vorlagen, formulierte der Vorsitzende die folgenden Beschlussanträge, welche alle 3 einstimmig angenommen wurden.
- Der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen beschloss gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Sondergebiet Archäopark Vogelherd“ zu ändern. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Archäopark Vogelherd“ 1. Änderung mit Stand vom 18.12.2024 dargestellt.
- Der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen billigte den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Archäopark Vogelherd“ 1. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschrift, Begründung und Umweltbericht vom 18.12.2024 vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG.
- Der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen beschloss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Sondergebiet Archäopark Vogelherd“ 1. Änderung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG durchzuführen.
Naturnaher Kindergarten am Vogelherd - Beratung und Beschlussfassung zur künftigen Trägerschaft
Einführend verwies der Vorsitzende auf die Vorberatung des Verwaltungsausschusses vom 5. Dezember 2024. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass sich die Verwaltung und der Verwaltungsausschuss intensiv mit der Fragestellung der Trägerschaft der neuen Kindergartengruppe am Vogelherd auseinandergesetzt habe. So stand maßgeblich die Frage im Raum, ob die Stadt Niederstotzingen das erste Mal in eine kommunale Trägerschaft einer Kindergartengruppe einsteigen solle. Der Verwaltungsausschuss habe den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, die Kindergartengruppe in kommunaler Trägerschaft auszubilden. Er verwies hierbei nochmals auf die ausschlaggebenden Gründe aus der Sitzungsvorlage:
- Die Übernahme der kommunalen Trägerschaft ist eine strategische Entscheidung, um die Trägervielfalt im Bereich des Kindergartenwesens in der Stadt Niederstotzingen zu erhöhen, Erfahrungswerte zu sammeln, sich breiter aufzustellen und die Flexibilität in der Personalgewinnung zu steigern.
- Dabei versteht sich die Stadt Niederstotzingen als enger Partner der kirchlichen Träger in Bezug auf das Familienzentrum St. Anna in Niederstotzingen und die Villa Kaleidos sowie die Villa Farbenfroh in Oberstotzingen.
- Die Erfahrungswerte aus Vergangenheit in Bezug auf die Besonderheiten und Herausforderungen des Geländes am Vogelherd mit den verschiedenen Abhängigkeiten, die sich aus dem besonderen Schutzstatus des UNESCO-Welterbes, der Zusammenarbeit mit externen Partnern wie zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege, dem International Council on Monuments and Sites (ICOMOS), der Arbeitsgemeinschaft Weltkultursprung sowie aus den geplanten Kooperationsprojekten und der Öffnung des Vogelherds für die Öffentlichkeit, ergeben, erfordern aus Sicht der Verwaltung unmittelbare Entscheidungswege und Steuerungsmöglichkeiten durch die Stadt Niederstotzingen.
Zudem ging der Vorsitzende nochmals detailliert auf diese Gründe ein. Zudem stellte der Vorsitzende den kalkulierten Aufwand pro Haushaltsjahr für die neue Kindergartengruppe vor.
Nach dem Sachvortrag eröffnete der Vorsitzende die Aussprache.
Es meldete sich Herr Stadtrat Zink für die BWI-Fraktion zu Wort. Er ging darauf ein, dass die BWI-Fraktion von Anfang an eine kommunale Trägerschaft forcieren möchte und dem Beschlussvorschlag zustimmen wird. Die BWI-Fraktion sehe diese Entscheidung als Start für die Neuausrichtung des Kindergartenwesens bzw. der Kinderbetreuung in der Stadt Niederstotzingen mit Blick auf die Zukunft.
Es meldete sich Herr Stadtrat Bernd Hegele für den CDU-Wählerblock zu Wort. Die erste Priorität sei für den CDU-Wählerblock die Sicherstellung der Nachnutzung des Geländes am Vogelherd und als zweite Priorität gehe es um die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zum ausreichenden Angebot von Kindergartenplätzen. Er sah die kommunale Trägerschaft als dritte Säule im Bereich der Trägerlandschaft der Stadt Niederstotzingen. Er ging darauf ein, dass sich die vorhandenen Träger vielleicht auch schwerer tun eine „Satellitengruppe“ am Vogelherd zu übernehmen. Er vertrat die Auffassung, dass die Stadt Niederstotzingen bzw. die Verwaltung die kommunale Trägerschaft gut abwickeln kann. Der CDU-Wählerblock sehe die Übernahme der kommunalen Trägerschaft als Einstieg an, in etwas, das sich in der Zukunft weiterentwickeln kann. In Bezug auf die personelle Ausstattung gehe es ihnen darum, sich an der gesetzlichen Mindestausstattung bzw. am Mindestpersonalschlüssel des KVJS zu orientieren. In diesem Zusammenhang verweist der Vorsitzende auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss. Hier habe die Verwaltung den Vorschlag gemacht, von dem Mindestpersonalschlüssel etwas nach oben hin abzuweichen und 3 Vollzeitäquivalente für die Kindergartengruppe am Vogelherd vorzusehen. Dies vor dem Hintergrund, dass Verwaltungsarbeiten mit einem gewissen Stellenanteil auf der Leitungsfunktion der Kindergartengruppe verlastet werden sollen. Hierüber bestand Einigkeit.
Es meldete sich Herr Stadtrat Theodor Feil für die SPD-Fraktion zu Wort. Auch die SPD-Fraktion sehe die kommunale Trägerschaft als Chance für die Stadt Niederstotzingen. Es gehe darum, eine besondere Einrichtung in der Stadt Niederstotzingen zu schaffen. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass es sich um eine Einrichtung vor Ort am Vogelherd der Stadt Niederstotzingen handle, die auch sinnvoll für die Stadt genutzt werden solle. Er bewertete es als positiv, wenn die Stadt hier einen Einstieg findet und dass ein Konzept entwickelt werden kann. Auch er ging davon aus, dass die Verwaltung diesen neuen Leistungsbereich gut abwickeln könne, wenngleich hier Erfahrungswerte gesammelt werden müssen. Dies sei jedoch ein folgerichtiger Schritt an diesem besonderen Ort.
Es meldete sich Frau Stadträtin Bärbel Noller zu Wort. Vor dem Hintergrund der Eingruppigkeit empfiehlt sie, sich in Bezug auf den Personalschlüssel nicht an der „Mindestanforderung“ zu orientieren. Sie erachte die 3-Vollzeitäquivalente für sinnvoll und zielführend, um die Kindergartengruppe am Vogelherd mit den in Verbindung stehenden Verwaltungsaufgaben gut zu gewährleisten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf Basis des Empfehlungsbeschlusses des Verwaltungsausschusses vom 5. Dezember 2024 sich diesem anzuschließen und den Kindergarten am Vogelherd in kommunaler Trägerschaft zu organisieren.
Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:
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Bau eines Geräteschuppens (< 40 m³, außerhalb der Baugrenzen) auf dem Flst. 303/9, Am Weiher 7 in Stetten
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Nutzungsänderung von einer Gewerbeeinheit und Aufteilung zu 7 Wohneinheiten beim Gebäude Große Gasse 25, Flst. 246/1 in Niederstotzingen
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Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 58/12, Andreasweg 21 in Niederstotzingen
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Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz auf dem Flst. 145/14, Vordere Reute 9 in Oberstotzingen
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Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Flst. 464/6, Siebenbürgenweg 13 in Niederstotzingen
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Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Flst. 103/1, Finkenweg 7 in Niederstotzingen
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Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 464/3, Starenweg 5 in Niederstotzingen
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 - Einbringung des Haushaltsplanentwurfs
Zu Beginn der Haushaltseinbringung gab der Vorsitzende einen Rückblick auf die investiven Projekte im Jahresverlauf 2024. Des Weiteren nahm der Vorsitzende Bezug auf die verschiedenen gesellschaftlichen Ereignisse im Jahr 2024 und auf die Kommunal- und Bürgermeisterwahl des Jahres 2024.
Sodann stellte der Vorsitzende den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 vor und erläuterte zunächst die äußeren Einflussfaktoren, die sich auf die Haushaltplanung des Jahres 2025 auswirken. Diese beziehen sich insbesondere auf die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die auf das Planwerk einwirken. Er erläuterte im Anschluss die Entwicklung der Steuereinnahmen auf Basis der Steuerschätzung für das Jahr 2025.
Sodann stellte der Vorsitzende die Fokusprojekte des Jahre 2025 vor:
Gewerbegebiet Oberstotzingen, Vorbereitung des Umbaus der Grundschule im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder, eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau der NetCom ab April 2025, die Nachnutzung des Areals am Vogelherd für den Zweck der Kinderbetreuung, die Entwicklung von Leitlinien der Innenentwicklung im Zusammenhang mit einer Klausur und den Aufbau des Quartierprojektes der Stadt Niederstotzingen.
Des Weiteren verwies er darauf, dass die Spielräume in Bezug auf personelle Ressourcen und auch finanzielle Ressourcen geringer werden. Darauf stelle man sich ein, in dem man mit der Gemeinde Hermaringen und der Gemeinde Sontheim an der Brenz in Gesprächen sei, in Bezug auf die Fragestellung, wo es durch eine interkommunale Zusammenarbeit Potenziale geben könne. Zudem werde ab dem Jahr 2025 verwaltungsintern der Fokus auf die Themen Prozessmanagement und Digitalisierung gelegt. Im Anschluss stellte der Vorsitzende die wesentlichen Planansätze im Bereich der Hauptverwaltung und der Bauverwaltung dar.
Sodann ging der Vorsitzende auf die Ertragslage des Haushaltsplanentwurfs 2025 ein. Hierbei stellte er fest, dass der Planansatz der Gesamterträge mit 15 Mio. Euro einen Höchststand in den vergangenen Jahren erreicht. Dies sei insbesondere den gestiegenen Schlüsselzuweisungen vom Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs geschuldet. So erwarte die Stadt Niederstotzingen für das Haushaltsjahr 2025 Schlüsselzuweisungen von über 1 Mio. Euro. Diese basieren auf dem zweitvorangegangenen Haushaltsjahr, also dem Jahr 2023. Dies sei jedoch mit Vorsicht zu genießen, da in zwei Jahren wiederum weniger Schlüsselzuweisungen zu erwarten sind. Im Bereich der Steuererträge sei eine Seitwärtsbewegung festzustellen. Nach wie vor die wichtigste Steuereinnahme beziehe sich auf den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, die mit 3,42 Mio. Euro einen Höchststand der vergangenen Jahre erreicht. Dies sei der Ausweisung von neuen Baugebieten und Nachverdichtungen geschuldet. Im Bereich des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer bleibe das Aufkommen ungefähr auf dem Niveau der vergangenen Jahre.
In Bezug auf die Planansätze bei der Gewerbesteuer verwies der Vorsitzende darauf, dass diese in den vergangenen Jahren zu niedrig angesetzt wurden. Die Ergebnisse seien bis auf das Jahr 2023 zu defensiv angesetzt worden. Das Jahr 2024 zeige einen deutlichen Überhang zum Planansatz. Dies resultiere aus einer Nachzahlung eines großen Gewerbesteuerzahlers der Stadt Niederstotzingen, die auf dem Jahr 2014 beruht. Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen habe man für das Jahr 2025 einen Planansatz von 1,8 Mio. Euro gewählt.
In Bezug auf die Erträge aus der Grundsteuer A und B bewege man sich auf dem Niveau der vergangenen Jahre, auf Grundlage der neu festgesetzten Hebesätze im Lichte der Grundsteuerreform 2025.
Beim Blick auf den Planansatz der Gesamtaufwendungen zeige sich ein ähnliches Bild. Auch hier habe man mit 14,3 Mio. Euro einen Höchststand im Vergleich zu den letzten Jahren festzustellen. Dies resultiere aus gestiegenen Transferaufwendungen, auf nach wie vor hohen Energiepreisen sowie gestiegenen Abschreibungen durch die Investitionen der vergangenen Jahre. Zudem sei festzustellen, dass sich der Aufwand durch umfangreiche Wartungen an den verschiedenen Infrastruktureinrichtungen der Stadt Niederstotzingen ergebe. Maßgeblich sei aber sicherlich der Personalaufwand, der im Vergleich zu den letzten Jahren angestiegen ist. Dies sei die Folge aus der Neuschaffung von Stellen im Bereich der Finanzverwaltung und der Bauverwaltung. Zudem habe man im Planwerk die zusätzlichen Stellen für die Kindergartengruppe am Vogelherd verankert. Im interkommunalen Vergleich von kreisangehörigen Gemeinden zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern zeige sich jedoch, dass die Stadt Niederstotzingen immer noch unterdurchschnittlich sei.
Sodann ging der Vorsitzende auf den Planansatz der Kreisumlage ein. Er verwies darauf, dass der Landkreis Heidenheim bei der Haushaltsplaneinbringung zunächst eine Kreisumlage in Höhe von 37,5 % vorgesehen habe. Dies sei eine Steigerung von 33 % um 4,5 Prozentpunkte nach oben. Nun habe der Kreistag in der vergangenen Sitzung am 16. Dezember 2024 einen Kreisumlagesatz von 35,5 Prozentpunkten beschlossen. Dies sei eine Steigerung um 2,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2024. Er verwies darauf, dass der Kreiskämmerer für das Jahr 2028 eine Kreisumlage von 43 % prognostiziert. Die Stadt müsse sich in jedem Fall darauf einstellen, dass in den nächsten Jahren mit steigenden Kreisumlagehebesätzen zu rechnen ist, damit der Landkreis Heidenheim seine Aufgaben bewältigen kann. Treibende Faktoren seien hier die Finanzierung der Kliniken des Landkreises Heidenheim gGmbH, die Sanierung des Berufsschulzentrums in Heidenheim (über 10 Jahre über 80 Mio. Euro Investitionsbedarf) und auch die Finanzierung der Sozialausgaben im Landkreis Heidenheim. Zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung des Landkreises Heidenheim habe das entsprechenden Sozialbudget einen Planansatz von 107 Mio. Euro gezeigt.
Im ordentlichen Ergebnis sei im Haushaltsjahr 2025 mit einem Resultat in Höhe von 743.300 Euro zu rechnen, wobei hierbei zu berücksichtigen ist, dass aufgrund des angepassten Kreisumlagesatzes noch eine leichte Verbesserung hinzukommt. Dies zeige sich auch im Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltung. Diese wird zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung mit rund 1,8 Mio. Euro prognostiziert. Abzüglich des Zahlungsmittelüberschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2025 im Finanzhaushalt ein Finanzierungsmittelbedarf von rund 1,2 Mio. Euro. Dieser solle durch eine Entnahme aus den liquiden Mitteln in Höhe von rund 900.000 Euro und durch eine mögliche Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 Euro finanziert werden. Ob der Planansatz für die Kreditaufnahme gebraucht werde, würde sich im Haushaltsjahr 2025 zeigen. Diese Fragestellung würde dann aber je nach Situation im Gemeinderat beraten.
Sodann stellte der Vorsitzende die Entwicklung der liquiden Mittel vor. Man rechnet damit, dass sich zum Jahresende 2025 der Stand der liquiden Mittel auf ein Volumen von rund 1,6 Mio. Euro beläuft. Der Schuldenstand werde sich, sofern ein Darlehen benötigt wird, von 1,25 Mio. Euro auf rund 1,58 Mio. Euro erhöhen. Insbesondere sei die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Niederstotzingen im Landesvergleich jedoch unterdurchschnittlich.
Zum Schluss zog der Vorsitzende das Fazit, dass der Haushaltsausgleich im Jahr 2025 gelingt. Dies sei jedoch insbesondere den hohen Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs geschuldet. Er verwies darauf, dass sich die Prognose für die Haushaltsjahre 2026, 2027 und 2028 eintrübe. Es sei damit zu rechnen, dass sich der Schuldenstand durch die notwendigen Investitionen, wie zum Beispiel im Bereich der Grundschule, erhöhen werde. Zudem müsse man sich darauf einstellen, dass der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt in den Jahren 2026 bis 2028 nicht gelingen werde, so dass hier mit Fehlbeträgen zu rechnen sei. Diese können jedoch durch die Rücklagen der Ergebnisrechnung ausgeglichen werden, so dass keine Abschreibung auf das Basiskapital zu erwarten sei. Insgesamt sei jedoch das Planwerk 2025 ff. von vielen Planungsunsicherheiten aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei den Damen und Herren Stadträten für die gute, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Haushaltsjahr 2024 und schloss in seinen Dank alle Institutionen, Vereine und Organisationen aus der Stadt Niederstotzingen mit ein.
Bekanntgaben
Es lagen keine Bekanntgaben vor.
Verschiedenes
Es meldete sich Herr Stadtrat Hegele zu Wort, der sich im Namen des gesamten Gemeinderats bei der Verwaltung und beim Bauhof für die gute Zusammenarbeit bedankte. In diesem Zusammenhang übergab Herr Hegele seitens des Gemeinderats an Herrn Dieter Keller und an Herrn Andreas Häußler eine Weihnachtsgabe.