Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2024


Niederstotzingen: Gemeinsam. Lebenswert. Zukunft gestalten.
- Einrichtung der Stelle „Quartierskoordinator/in“
- Besetzung der Steuerungsgruppe

Zunächst führt der Vorsitzende in das Thema Quartiersmanagement ein. Er erläutert in diesem Zusammenhang zunächst die Herleitung des Projektes für Niederstotzingen und verweist auf die Klausurtagung des Gemeinderats im Mai 2023 in Hechingen sowie auf die Beschlusslage vom Herbst 2023, in dem der Gemeinderat beschlossen hat, einen Förderantrag bei der Allianz für Beteiligung in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Heidenheim und der Stiftung Haus Lindenhof zu stellen. Im Sommer 2024 ging dann ein Förderbescheid in Höhe von 115.000 Euro für die zweijährige Projektlaufzeit beim Landkreis Heidenheim ein. Damit ist aus Sicht des Bürgermeisters die Grundlage zum Projektauftakt geschaffen. Dieser soll am 15. November 2024 im Rahmen einer Auftaktveranstaltung stattfinden. Hierbei wird die Öffentlichkeit eingeladen. Es werden Informationen zum Vorhaben gegeben, zur Fragestellung der Einbindung der Bürgerschaft und zum weiteren Ausblick. Sodann verweist der Vorsitzende darauf, dass in der heutigen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats zwei wichtige Entscheidungen zu treffen sind. Dies sei zum einen die Projektorganisation und zum anderen die Besetzung der Stelle des Quartierskoordinators/der Quartierskoordinatorin bzw. genauer gesagt die Frage, wo die Funktion der Stelle verankert werden soll. In Bezug auf die Projektkoordination stellt der Vorsitzende den Aufbau vor und erläutert die Funktion und die Hintergründe der sogenannten Steuerungsgruppe sowie des Projektbegleitkreises. In der Steuerungsgruppe seien Stand heute der Vorsitzende, eine Vertreterin des Landkreises Heidenheim, eine Vertreterin der Stiftung Haus Lindenhof und der externe Prozessbegleiter vertreten. Im Rahmen der Klausursitzung am 12. Oktober 2024 hat man den Vorschlag unterbreitet, dass es zielführend sei, wenn aus jeder Fraktion ein Mitglied Teil der Steuerungsgruppe wird, um den Gesamtprozess mitzusteuern. Die Verwaltung habe daraufhin die Fraktionen darum gebeten, einen Vertreter zu benennen.

Aus den Fraktionen werden sodann die folgenden Mitglieder benannt:

  • BWI: Julia Wernecke
  • SPD: Bärbel Noller
  • CDU: Berthold Wetzler

In der Folge geht der Vorsitzende auf die Funktion und Aufgabeninhalte der Stelle der Quartierskoordinator/in ein und erläutert das Handlungsspektrum. Er verweist auch in diesem Zusammenhang auf die zuletzt stattgefundene Klausursitzung des Gemeinderats und erläutert noch einmal die Möglichkeit, die Funktion sowohl bei der Stadt Niederstotzingen anzudocken als auch die Möglichkeit, dies bei der Stiftung Haus Lindenhof zu tun. In Bezug auf die Stiftung Haus Lindenhof sei es von Vorteil, dass die Mitarbeiterin direkt an das System der Stiftung Haus Lindenhof ange- bunden sei, so dass ein fachlicher Austausch und kurze Wege möglich seien. Anhand einer Präsentation stellt der Vorsitzende den Kosten- und Finanzierungsplan des Quartiersprojekts vor und erläutert auch die Kosten zur Schaffung der Personalstelle der Quartierskoordinatorin. Sofern die Stelle bei der Stiftung Haus Lindenhof angesiedelt wird, wird eine Kooperationsvereinbarung mit der Stiftung Haus Lindenhof durch die Stadt abgeschlossen, in der geregelt wird, dass die Kosten durch die Stadt Niederstotzingen übernommen werden. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Projekt auf Langfristigkeit angelegt sei. Dies bedeute, dass wenn der Gemeinderat das Projekt nach Ablauf der zweijährigen Projektanlaufzeit fortsetzen wolle, dass die Stelle vollumfänglich weiter zu finanzieren sei. Auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass dann keine Fördergelder mehr zur Verfügung stehen. Natürlich würde man aber auch weiterhin danach schauen, Fördergelder zu akquirieren. Er verweist darauf, dass die Stelle zunächst auf zwei Jahre befristet werden soll, jedoch sei es ein erklärtes Ziel der Beteiligten, eine Verlängerung nach Ende der Projektanlaufzeit anzustreben. Die Stellenausschreibung soll ab November stattfinden. Idealerweise ist die Stelle zu dem Zeitpunkt besetzt, zu dem die Bürgerbeteiligungsrunden beginnen. Sodann erläutert der Vorsitzende die Option zur Einrichtung eines Büros im ehemaligen Reisebüro und erläutert die Vorteile. Dies seien zum einen die Barrierefreiheit, die zentrale Lage des Büros und die kurzen Wege in Richtung Rathaus, Ärzteschaft, Therapieeinrichtungen und Schreibwarenbedarf Glauninger. Im Anschluss geht der Vorsitzende anhand der Präsentation auf den Zeitplan ein und erläutert noch einmal die wichtigsten Phasen.

Sodann eröffnet der Vorsitzende die Aussprache.

Zunächst meldet sich Herr Stadtrat Hegele zu Wort und verweist im Zuge der Herleitung des Projekts insbesondere auch nochmals auf die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzeptes. Auch für ihn sei es wichtig, nicht nur in Stein zu bauen, sondern auch in „weiche“ Faktoren zu investieren. Er sei deshalb froh, dass man nun in das Projekt einsteigt und auf das Gleis setzt. Er sei zudem dankbar über die enge Zusammenarbeit mit der Stiftung Haus Lindenhof und hob die Bedeutung des Pilotprojektes auch für den Landkreis Heidenheim hervor. Er verspreche sich von dem Projekt viel, um Niederstotzingen auch in Zukunft lebenswert zu gestalten und in dieser Form zu erhalten. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Quartierskoordinatorin in der Fläche vor Ort präsent sei.

Für die SPD-Fraktion ergreift Herr Stadtrat Däumling das Wort und schließt sich den Ausführungen von Herrn Hegele vollumfänglich an.

Für die BWI-Fraktion spricht Helmut Kircher. Er geht darauf ein, dass die lebenswerten Rahmenbedingungen wichtige Faktoren seien, die die Stadt Niederstotzingen auszeichnen. Es sei wichtig, nicht tradiert zu denken, sondern Zukunft aktiv zu gestalten und auch neue Wege einzuschlagen. Wichtig sei es, dass es sich nicht um ein Projekt der Verwaltung und des Gemeinderats handle, sondern dass dies ein Projekt für die Gesamtbevölkerung in Niederstotzingen darstelle. Die BWI stehe voll und ganz hinter dem Projekt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Einstimmig stimmte der Gemeinderat per Beschluss der Kooperation mit der Stiftung Haus Lindenhof zur Einrichtung einer Stelle im Wege einer Kooperationsvereinbarung, wie in der Sitzungsvorlage vorgestellt, zu.

Baugebiet "Höhe II"
- Vergabe der Technischen Ausrüstung zur Breitbanderschließung

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass mit dem heutigen Tag alle Bauplätze verkauft wurden und er davon ausgeht, dass spätestens im Frühjahr dann mit den ersten Baumaßnahmen begonnen wird. Die Erschließungsarbeiten seien soweit abgeschlossen. Ein offener Punkt sei jedoch noch die Fertigstellung des Breitbandnetzes. Die Stadt Niederstotzingen habe im Rahmen der Erschließungsarbeiten bereits die Breitbandleerrohre verlegt. Nun ginge es darum, diese Infrastruktur mit Lichtwellenleitern zu belegen und zu spleißen. Hierzu habe der Gemeinderat am 24. Juli 2024 die technische Ausschreibung zur Breitbandversorgung beschlossen. Darauf folgte eine beschränkte Ausschreibung, in der drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Ein Angebot sei eingegangen. Dies stamme von der alb-connect GmbH aus Biberach zu einem Angebotspreis von 39.000 Euro (brutto) und damit rund 15.000 Euro unterhalb der Kostenberechnung. Er verweist darauf, dass nach Fertigstellung und Dokumentation des Teilnetzes diese im Rahmen des Netzbetriebsvertrags an die NetCom BW übergeben wird, damit die Versorgung sichergestellt werden kann. Dazu stehe man auch bereits im Austausch mit der NetCom BW.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Vergabe der technischen Ausrüstung zur Breitbandversorgung des Neubaugebiets „Höhe II“ an die Firma alb-connect GmbH aus 88400 Biberach zu einem Angebotspreis 39.026,05 € (brutto).

Kanalauswechslung Lerchenstraße
- Genehmigung von Mehrkosten zur Beseitigung einer bisher unbekannten Engstelle im Kanalverlauf

Der Vorsitzende erläutert noch einmal die Maßnahme in der Lerchenstraße und geht darauf ein, dass bereits im südlichen Teil der Lerchenstraße eine Kanalaufdimensionierung stattgefunden hat und man nun im nördlichen Bereich die Kanalerweiterung vornimmt. Als Grundlage der Planungen wurden Bestandspläne und Daten aus dem Allgemeinen Kanalisationsplan der Stadt Niederstotzingen herangezogen. Wie sich dann nach der Öffnung der Straße herausstellte, verläuft abweichend von den Bestandsplänen zwischen dem letzten Schacht der jetzt laufenden Baumaßnahme und dem Anschluss an den bereits aufdimensionierten Bereich eine Kanalhaltung mit einer Dimensionierung von DN 300. Würde man diesen Umstand so belassen, verbliebe eine Engstelle zwischen zwei Kanalhaltungen mit einer Dimension von DN 500 aufgrund des Teilabschnitts mit einer Dimension von DN 300. Warum diese Abweichung vorhanden ist, lässt sich nicht mehr herausfinden, so der Vorsitzende. Um den Zwangspunkt zu beseitigen und die laufenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung nicht zu konterkarieren, musste die kurzfristige Entscheidung getroffen werden, die Baumaßnahme um 38 Meter zur verlängern und die Engstelle zu beseitigen. Ein Belassen der Engstelle war aus den vorgenannten Gründen keine Alternative. Zudem hätte ein Zuwarten zu einem Baustellenstopp mit Stillstandskosten geführt. Dennoch sei es mehr als ärgerlich, dass dieser Umstand überhaupt eingetreten sei. Daher müssen offensichtlich künftig die Bestands-pläne vor einer Maßnahme auf Korrektheit geprüft werden, sofern nicht zweifelsfrei z.B. aufgrund von Erfahrungswissen, feststeht, dass es sich um die dokumentierte Dimension handelt. Sofern eine Kamerabefahrung im Zuge einer Maßnahme stattfindet, um z. B. die Hausanschlüsse zu ermitteln, muss je nach Einfahrtsrichtung der Kamera diese in Zukunft gedreht werden, um zu erkennen, ob der Kanal in der dokumentierten Dimension weiterläuft oder ein Fehler in der Bestandsdokumentation vorhanden ist. Darauf muss auch künftig bei der Befahrung des Kanalsystems im Rahmen der Eigenkontrollverordnung geachtet werden bzw. sichergestellt werden, dass ein Datenabgleich mit den Bestandsdaten erfolgt. Schlussendlich sei es aber auch so, dass man bei Korrektheit der Bestandspläne ohnehin diese 38 Meter in den Aufgabenumfang des Projekts aufgenommen hätte, um die Engstelle in Gänze zu beseitigen. Dennoch sei es ärgerlich.

Für die BWI-Fraktion meldet sich Herr Stadtrat Kircher, der ebenfalls darauf eingeht, dass der nun aufgetretene Umstand ärgerlich sei. Auch er verweist darauf, dass man in Zukunft genauer prüfen müsse. Allerdings seien die Kosten, wie der Vorsitzende ausgeführt hat, ohnehin angefallen. Ein Vorteil ergebe sich, da nun auch die Wasserleitung entsprechend mitgeführt werden kann.

Für die CDU-Fraktion meldet sich Herr Stadtrat Hegele zu Wort, der die Eilentscheidung für gut heißt. Auch er geht darauf ein, dass man die Maßnahme auch bei vorheriger Kenntnis bereits in die Umsetzung gebracht hätte.

Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Per einstimmigem Beschluss genehmigt der Gemeinderat die Mehrkosten auf der Grundlage der ausgeführten, notwendigen Eilentscheidung.

Colorado-Leuchten
- Ergebnis Standsicherheitsprüfung / Tausch der Leuchten Im Lerchenbühl

Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Leiterin der Bauverwaltung Daniela Armele. Frau Armele führt anhand der Sitzungsvorlage in die Gesamtthematik ein. Sie verweist in diesem Zug auf die Machbar- keitsanalyse zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe man erkannt, dass sich die Colorado-Leuchten nicht einfach umrüsten lassen. Es bräuchte sogenannte Retrofit-Einsätze. Allerdings seien diese nicht förderfähig und die Ausleuchtung würde damit auch nicht maßgeblich verbessert. Man habe damals beschlossen, dass zunächst eine Standsicherheitsprüfung durchgeführt werden soll. Diese wurde dann im Winter/Frühjahr 2023/2024 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass von 128 Leuchten 62 beanstandet wurden. Insbesondere das Baugebiet „Lerchenbühl I“ sei dabei auffallend. Die Ergebnisse wurden sodann im März 2024 im Technischen Ausschuss vorgestellt. Die Beanstandungen beziehen sich weniger auf Korrosion am Mast, sondern insbesondere auf eine mangelhafte Fundamentierung. Allerdings sei festzustellen, dass sich die Leuchten insgesamt in keinem guten optischen Zustand mehr befinden und auch die Ausleuchtung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Der Technische Ausschuss habe den Vorschlag begrüßt, die Colorado-Leuchten gegen technische Leuchten auszutauschen. Hierfür ist mit Baukosten in Höhe von rund 190.000 Euro zu rechnen. Davon seien 42.000 Euro förderfähig (für Leuchtenaufsatz inkl. De- und Montage). Insgesamt sei eine Förderung von rund 10.000 Euro zu erzielen. Der Förderantrag wurde bereits von der Verwaltung beim Projektträger eingereicht. Parallel dazu wurde die Ausführungsplanung an das Büro HPE beauftragt, da aufgrund der neuen Technik (mit besserer Ausleuchtung) davon auszugehen ist, dass zukünftig einzelne Leuchtenstandorte entfallen können.

Sodann meldet sich Herr Stadtrat Hirschbolz zu Wort und erkundigt sich nach dem Ausschreibungsverfahren. Frau Armele geht darauf ein, dass nach Vorlage der Planung die weitere Beratung im Gemeinderat fortgeführt wird, so wie bei den bisherigen Projekten.

Frau Stadträtin Noller erkundigt sich, ob es bekannte Gründe gibt, warum das Problem der nicht ausreichenden Fundamentierung insbesondere im Lerchenbühl I auftritt. Die Ursache dafür kann nach Aussage von Frau Armele nicht ermittelt werden bzw. ist der Verwaltung nicht bekannt.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats vor.

Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.

Veräußerung des städtischen Imbisswagens

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Thorsten Renner. Dieser führt in den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage ein und erläutert im Detail das geplante Ausschreibungsverfahren über das Mitteilungsblatt der Stadt Niederstotzingen.

Aus der Mitte des Gemeinderats kommen Fragen zu einzelnen Ausstattungselementen im Imbisswagen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Vorgehen wie beschrieben zu billigen und die Ausschreibung des Verkaufsanhängers über das Mitteilungsblatt der Stadt Niederstotzingen zu einem Mindestpreis von 5.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer durchzuführen.

Sachstandsbericht zur Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage am Standort Ulmer Straße in Oberstotzingen

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Andreas Häußler. Herr Häußler geht zu Beginn seines Sachvortrags auf die Landkreiskonzeption ein, in derer verschiedene Gemeinden mit zusätzlichen Geschwindigkeits- messanlagen ausgerüstet werden. Er erläutert die Kostenbeteiligung der Stadt Niederstotzingen und geht auf den Standort in der Ulmer Straße ein. Dieser wurde in der Sitzung am 23. Juni 2021 durch den Gemeinderat beschlossen und basiert auf objektivierbaren Daten. Diese wurden auch nochmals durch den Landkreis Heidenheim bestätigt. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen, die an dieser Stelle auf- treten, sind hauptsächlich in die Fahrtrichtung in Richtung Asselfingen zurückzuführen. Er verweist darauf, dass für die Anlage ein separater Stromanschluss für den Landkreis Heidenheim erstellt wird. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2025, da nun zunächst der Landkreis Heidenheim die Gehäuse für die Geschwindigkeitsmessanlagen ausgeschrieben hat.

Herr Stadtrat Dr. Spizig erkundigt sich in Bezug auf den Standort nach den einzuhaltenden Abständen. Andreas Häußler geht darauf ein, dass sich die Anlage mindestens 70 Meter hinter dem Ortsschild befinden muss. Der genaue Standort wird allerdings von der Fachfirma festgelegt, anhand der einzuhaltenden Winkel, Sichtachsen und sonstigen Abständen.

Im Anschluss nimmt der Gemeinderat den Sachvortrag zur Kenntnis.

Zuschussantrag der Katholische Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt Stetten zur Sanierung der katholischen Kirche St. Ulrich in Lontal

Der Leiter der Finanzverwaltung Thorsten Renner stellt den Zuschussantrag der Katholischen Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt Stetten entsprechend der Sitzungsvorlage vor.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Zuschussantrag zu gewähren.

Zuschussantrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus zur Orgelsanierung in der Pfarrkirche St. Petrus und Paulus in Niederstotzingen

Auch hier stellt der Leiter der Finanzverwaltung Thorsten Renner den Zuschussantrag anhand der Sitzungsvorlage vor.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Per einstimmigem Beschluss des Gemeinderats auf Basis der allgemeinen Zuschuss-regeln gewährt die Stadt Niederstotzin- gen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 7.499 Euro an die Katholische Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus für die geplante Investitionsmaßnahme zur Sanierung der Orgel in der Kirche St. Petrus und Paulus. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt nach vorgelegter Abrechnung durch die katholische Kirche St. Petrus und Paulus.

Im Rahmen der Beschlussantragsformulierung verweist der Vorsitzende darauf, dass der Auszahlungsbetrag im Haushaltsplan 2025 planangesetzt werden soll.

Zuschussantrag des Reit- und Fahrverein Niederstotzingen e.V. zur Erneuerung der Reithallenbeleuchtung

Der Leiter der Finanzverwaltung führt auch hier in den Sachvortrag anhand der Sitzungsvorlage ein.

Es liegen keine Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats vor.

Mit einem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats, auf Basis der allgemeinen Zuschussregeln, gewährt die Stadt Niederstotzingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 1.895 Euro an den Reit- und Fahrverein Niederstotzingen e.V. zur Erneuerung der Reithallenbeleuchtung mit einer Auszahlung im Haushaltsjahr 2024.

Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.

Im Anschluss an die Abstimmung verweist der Vorsitzende noch einmal darauf, dass er die Verwaltung darum bittet, die Vereine anzuschreiben und noch einmal darauf hinzuweisen, dass Zuschussanträge im Vorjahr bis zum Oktober eingehen müssen, um eine geordnete Finanzplanung durchführen zu können.

Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:

  • Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 401/3, Fällesweg 13 in Oberstotzingen
  • Errichtung eines Gartenhauses (< 40 m³, außerhalb der Baugrenzen) auf dem Flst. 197/4, Bergstraße 52 in Niederstotzingen
  • Nutzungsänderung von Gastronomiebetrieb in reines Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten beim Gebäude Bahnhofstraße 18, Flst. 48/2 in Niederstotzingen

Bekanntgaben

Der Vorsitzende verweist noch einmal auf die Auftaktveranstaltung am 15.11.2024 für das Quartiersprojekt.

Verschiedenes

Es liegen keine Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats vor.