Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 24.07.2024


Kommunalwahl 2024:
Verabschiedungen und Ehrungen von Mitgliedern des Gemeinderats der Stadt Niederstotzingen

Mit den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 und der Konstituierung des neuen Gemeinderats endet die Amtsperiode des bisherigen Gemeinderats (2019 bis 2024). Im Rahmen der Sitzung wurden die ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderats offiziell verabschiedet und einzelne Stadträtinnen und Stadträte für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen im Namen des Gemeindetags Baden-Württemberg geehrt.
Folgende Mitglieder wurden vom Vorsitzenden geehrt und verabschiedet:

Frau Marianne Nikola
Frau Ursula Hegele
Frau Simone Schindler
Herr Uli Lindenmayer
Herr Florian Allgayer
Herr Dieter Hartmann
25 Jahre
20 Jahre
15 Jahre
13 Jahre
10 Jahre
10 Jahre

Gemeinderatssitzung Niederstotzingen - Gemeinderat ausscheidende Mitglieder | Foto: Markus Brandhuber(von links nach rechts: Uli Lindenmayer, Simone Schindler, Dieter Hartmann, Ursula Hegele, Florian Allgayer, Marianne Nikola)

Folgende Mitglieder wurden vom Vorsitzenden geehrt:

Herr Bernd Hegele
Herr Martin Däumling
Herr Berthold Wetzler
Herr Karl Heinz Hirschbolz
Herr Helmut Kircher
Frau Manuela Kammerer
30 Jahre
25 Jahre
25 Jahre
20 Jahre
20 Jahre
20 Jahre

Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Gemeinderäte

Die neu- und wiedergewählten Gemeinderäte wurden wie folgt verpflichtet:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Die Verpflichtung wurde mit Handschlag durch den Bürgermeister bekräftigt.

Der Vorsitzende ging zudem auf die Rechte und Pflichten der Gremiumsmitglieder ein.

Gemeinderatssitzung Niederstotzingen - Gemeinderat neue Mitglieder | Foto: Markus Brandhuber(von Links nach rechts: Julia Wernecke, Stefan Mickley, Georg Zink, Bärbel Noller, Manuela Kammerer, Martin Däumling, Berthold Wetzler, Helmut Kircher, Theodor Feil, Jürgen Rothmaier, Louisa Römer, Dr. Peter Spizig, Karl Heinz Hirschbolz, Bürgermeister Marcus Bremer, Bernd Hegele)

Wahl der stellvertretenden Bürgermeister

Zunächst verweist der Bürgermeister auf den § 48 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Aus diesem ergibt sich, dass der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürger-meisters bestellt, dass die Stellvertreter das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und dass sich die Stellvertretung auf Fälle der Verhinderung beschränkt. Hierzu führt der Vorsitzende aus, dass dies bedeutet, dass in seinem Verhinderungsfalle zunächst der 1. stellvertretende Bürgermeister mit den Vertretungsaufgaben befasst ist, sodann der 2. stellvertretende Bürgermeister und auch wenn dieser ausfällt, dann der 3. Bürgermeister. Bei Repräsentationsaufgaben könne dies flexibler gehandhabt werden. Die Gemeindeordnung sehe vor, dass die Stellvertreter nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt werden. Diese sind jeweils in einem gesonderten Wahlgang zu wählen.

Er verweist auf § 11 der Hauptsatzung der Stadt Niederstotzingen, indem ebenfalls festgehalten ist, dass für den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreter bestellt. Er führt aus, dass bisher drei Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt wurden. Die Verwaltung schlägt vor, dies auch so beizubehalten. Und zwar in der Form, wie es bisher gehandhabt wurde. Dies bedeutet, dass aus jeder Fraktion ein stellvertretender Bürgermeister gestellt wird.

Der Vorsitzende formuliert den Beschluss-antrag, auch zukünftig drei stellvertretende Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen.

Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.

Zunächst erfolgt die Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters.

Herr Wetzler schlägt Herrn Hegele vor. Er verweist darauf, dass Herr Hegele die Funktion bereits innehatte und diese im Sinne der Stadt Niederstotzingen hervorragend ausgeübt habe. Weitere Wahlvorschläge gibt es nicht. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wird von keinem Mitglied eine geheime Wahl gewünscht.

Einstimmig wählt das Gremium Herrn Bernd Hegele zum 1. stellvertretenden Bürgermeister.

Dieser nimmt die Wahl auf Nachfrage an.

Im Anschluss erfolgt die Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters.

Herr Kircher schlägt Herrn Mickley vor. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Herr Mickley nach Herrn Hegele die meisten Stimmen im Rahmen der Kommunalwahl 2024 erhalten habe. Weitere Wahlvorschläge gibt es nicht. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wird von keinem Mitglied eine geheime Wahl gewünscht.

Einstimmig wählt das Gremium Herrn Stefan Mickley zum 2. stellvertretenden Bürgermeister.

Dieser nimmt die Wahl auf Nachfrage an.

Im Anschluss erfolgt die Wahl des 3. stellvertretenden Bürgermeisters.

Herr Feil schlägt Frau Römer vor. Er begründet dies damit, dass es Zeit für einen Generationenwechsel sei und er Louisa Römer für die geeignete Person hält. Weitere Wahlvorschläge gibt es nicht. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wird von keinem Mitglied eine geheime Wahl gewünscht.

Einstimmig wählt das Gremium Frau Louisa Römer zur 3. stellvertretenden Bürgermeisterin.

Diese nimmt die Wahl auf Nachfrage an.

Künftige Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse
(Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss)

Der Vorsitzende verweist zunächst auf § 39 der Gemeindeordnung und geht darauf ein, dass der Gemeinderat beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabenbereiche zur dauernden Erledigung übertragen kann. In Bezug auf die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse verweist der Vorsitzende auch auf § 44 der Gemeindeordnung und geht darauf ein, dass die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern bestehen und dass diese Mitglieder und Stellvertreter widerruflich aus seiner Mitte bestellt werden. Zudem müssen die beschließenden Ausschüsse nach der Gemeindeordnung nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu gebildet werden. In Bezug auf die Hauptsatzung verweist der Vorsitzende auf § 5. In diesem ist festgelegt, dass in der Stadt Niederstotzingen ein Verwaltungsausschuss und ein Technischer Ausschuss gebildet werden. Beide Ausschüsse bestehen aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. So- dann erläutert der Vorsitzende das Wahlverfahren zur Bildung der beschließenden Ausschüsse. Er geht darauf ein, dass die Gemeindeordnung davon ausgeht, dass sich die im Gemeinderat vertretenden Wählervereinigungen/Fraktionen vorrangig auf eine Ausschussbesetzung einigen. Eine Einigung bedeute, dass Einstimmigkeit vorliegen müsse. Es dürfe keine Gegenstimmen oder Enthaltungen geben. Wäre dies der Fall, müsste nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Von den Fraktionen wurden entsprechende Vorschläge vorab der Verwaltung mitgeteilt, welche der Vorsitzende vorliest.

Technischer Ausschuss

Technischer Ausschuss (8) Mitglieder Reihenstellvertreter
CDU (3) Berthold Wetzler
Karl Heinz irschbolz
Jürgen Rothmaier
Bernd Hegele
Dr. Peter Spizig
-
BWI (3) Helmut Kircher
Manuela Kammerer
Stefan Mickley
Georg Zink
Julia Wernecke
-
SPD (2) Martin Däumling
Bärbel Noller
Theodor Feil
Louisa Römer

Verwaltungsausschuss

Verwaltungsausschuss (8) Mitglieder Reihenstellvertreter
CDU (3) Bernd Hegele
Berthold Wetzler
Dr. Peter Spizig
Karl Heinz Hirschbolz
Jürgen Rothmaier
-
BWI (3) Georg Zink
Julia Wernecke
Manuela Kammerer
Helmut Kircher
Stefan Mickley
-
SPD (2) Theodor Feil
Louisa Römer
Martin Däumling
Bärbel Noller

Künftige Zusammensetzung
des beratenden Ausschusses „Arbeitskreis Städtepartnerschaft“

Der „Arbeitskreis Städtepartnerschaft“ ist ein beratender Ausschuss, dem auch sachkundige Einwohner angehören, so der Vorsitzende. Er verweist darauf, dass auch hier grundsätzlich bei einer Einigung in der Besetzung des Arbeitskreises ausgegangen wird. Sodann verliest der Vorsitzende den Vorschlag.

Im Wege der Einigung wird einstimmig folgende Besetzung festgelegt:

Arbeitskreis Städtpartnerschaft (3) Mitglieder Stellvertreter
CDU (1) Jürgen Rothmaier Bernd Hegele
BWI (1) Manuela Kammerer Julia Wernecke
SPD (1) Louisa Römer Bärbel Noller

Wahl der Vertreter der Stadt Niederstotzingen
im Gemeindeverwaltungsverband Sontheim – Niederstotzingen

Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Stadt Niederstotzingen und die Gemeinde Sontheim an der Brenz einen Gemeindeverwaltungsverband gebildet haben. Dieser habe seinen Sitz in Sontheim an der Brenz. Schwerpunkt der Tätigkeit sei aktuell die Flächen- nutzungsplanung, wobei nach der Verbandssatzung auch weitere Aufgaben durch den Gemeindeverwaltungsverband wahrgenommen werden können. Grundsätzlich habe man Interesse daran, mit der Gemeinde Sontheim an der Brenz im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit künftige Potentiale zu nutzen. Er verweist darauf, dass das Hauptorgan des Gemeindeverwaltungsverbandes die Verbandsversammlung ist. Diese besteht nach § 5 der Verbandssatzung aus den Bürgermeistern der jeweiligen Kommunen sowie sechs weiteren Vertretern. Davon kommen drei aus Sontheim an der Brenz und drei aus der Stadt Niederstotzingen. Gemäß § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung werden die weiteren Vertreter einer jeden Mitgliedsgemeinde nach regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neugebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt. Er verweist darauf, dass auch hier die Gemeindeordnung grundsätzlich eine Einigung vorsehe.

Sodann verliest der Vorsitzende den Besetzungsvorschlag für die Entsendung der Mitglieder in Gemeindeverwaltungsverband anhand der Sitzungsvorlage.

Im Wege der Einigung erfolgt einstimmig die Besetzung mit folgenden Vertretern:

Vertreter im Verwaltungsverband (3) Mitglieder Stellvertreter
CDU (1) Bernd Hegele Berthold Wetzler
BWI (1) Helmut Kircher Georg Zink
SPD (1) Theodor Feil Martin Däumling

Bestimmung der Vertreter in der Verbandsversammlung
des Zweckverband Landeswasserversorgung

Zunächst geht der Vorsitzende auf die Rollen und Funktionen des Zweckverband Landeswasserversorgung ein und erläutert, aus welchen Organen die Landeswasserversorgung besteht. Dies sei die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat, der Verbands- vorsitzende sowie die Geschäftsleitung. Im weiteren Verlauf erläutert der Vorsitzende die Zusammensetzung der Verbandsversammlung. Aktuell habe die Verbandsversammlung insgesamt 106 Mitglieder, die auf 3 Gruppen aufgeteilt sei:

  • Gruppe I: Stadtkreise mit einer Einwohnerzahl > 500.000 Einwohner
  • Gruppe II: Sonstige Stadtkreise, große Kreisstädte
  • Gruppe III: Die weiteren Verbandsmitglieder

In der Verbandsversammlung schickt jedes Verbandsmitglied aus Gruppe I 10 Vertreter. Die Verbandsmitglieder aus der Gruppe II können jeweils 4 Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden und Verbandsmitglieder aus der Gruppe III können jeweils 4 Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden.

Der Vorsitzende erläutert, dass Niederstotzingen zur Gruppe III gehört und damit insgesamt 2 Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden darf.

Anhand den Vorgaben der Verbandssatzung erläutert der Vorsitzende, dass der Bürgermeister kraft Amtes einer der Vertreter sei. Zudem sei der Bürgermeister der Stimmführer, der die Stimmen der Stadt Niederstotzingen gesammelt in der Verbandsversammlung abgebe. Darüber hinaus müsse es einen weiteren Vertreter geben. Sowohl für den Bürgermeister als auch für den weiteren Vertreter gibt es jeweils Stellvertreter. Der Vertreter des Bürgermeisters sei nach der Verbandssatzung grundsätzlich der stellvertretende Bürgermeister. Somit müsse am heutigen Abend der weitere Vertreter und auch dessen Stellvertreter gewählt werden.

Sodann ruft der Vorsitzende zur Wahl des sogenannten „Weiteren Vertreters“ auf und bittet den Gemeinderat um das Einbringen der Wahlvorschläge.

Zunächst meldet sich Bernd Hegele für den CDU-Wählerblock zu Wort. Er erläutert, dass der CDU-Wählerblock keinen Vorschlag machen werde.

Sodann meldet sich Helmut Kircher für die BWI-Fraktion zu Wort und schlägt Stefan Mickley zur Wahl des weiteren Vertreters vor.

Im Anschluss meldet sich Theodor Feil als Vertreter der SPD-Fraktion zu Wort und schlägt Bärbel Noller für die Wahl des weiteren Vertreters vor.

Nachdem für die Besetzung für die Position des weiteren Vertreters unterschiedliche Wahlvorschläge vorliegen, wünscht der Vorsitzende geheime Wahl.

Im Anschluss an die geheime Wahl erfolgt die Auszählung durch Andreas Häußler und Dieter Keller mit folgendem Ergebnis:
Stimmberechtigt waren 15 Mitglieder des Gemeinderats. Davon wurden 14 gültige Stimmen abgegeben und 1 ungültige Stimme.

Auf den Wahlvorschlag Bärbel Noller sind 6 Stimmen entfallen. Auf den Wahlvorschlag Stefan Mickley sind 8 Stimmen entfallen. Der Vorsitzende stellt fest, dass Stefan Mickley als weiterer Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung gewählt wurde.

Sodann ruft der Vorsitzende zur Wahl des Stellvertreters des weiteren Vertreters auf. Er schlägt Bärbel Noller als Stellvertreterin des weiteren Vertreters vor. Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein. Der Vorsitzende schlägt vor, offen zu wählen und fragt, ob ein Mitglied des Gemeinderats eine geheime Wahl wünscht. Dies ist nicht der Fall. Sodann fragt er, wer für die Wahl von Bärbel Noller zur Stellvertreterin des weiteren Vertreters ist.

Bei einer Enthaltung stimmen 14 Mitglieder des Gremiums für Bärbel Noller.

Sodann stellt der Vorsitzende fest, dass Bärbel Noller als Stellvertreterin des weiteren Vertreters gewählt ist.

Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Niederstotzingen

Der Vorsitzende erläutert zunächst den Unternehmensgegenstand und die Oganisationsstruktur der Stadtwerke Niederstot- zingen GmbH. Er geht sodann auf die Historie der Stadtwerke Niederstotzingen ein und erläutert, dass die erste Aufsichtsratssitzung am 26. Februar 2013 stattgefunden hat. Aufsichtsratsmitglieder der ersten Stunde waren Marianne Nikola, Bernd Hegele und Theodor Feil. Er erläutert, dass die Amtsdauer des Aufsichtsrats jeweils vier Jahre, gerechnet ab der ersten Sitzung, andauert. Auch nach Ablauf dieser Zeit bleibt ein Aufsichtsratsmitglied solange im Amt, bis sein Nachfolger gewählt ist. Er erläutert, dass auch in diesem Fall die Gemeindeordnung von einer Besetzung des Gremiums im Wege der Einigung ausgeht. Sollte diese nicht zustande kommen, müsse gewählt werden. Sodann erläutert der Vorsitzende die eingegangenen Vorschläge anhand der Sitzungsvorlage.

Sodann stellt der Vorsitzende den Besetzungsvorschlag zur Abstimmung.

Einstimmig im Wege der Einigung entsendet der Gemeinderat folgende Mitglieder:

  • CDU-Wählerblock: Bernd Hegele
  • Bürger- und Wählerinitiative: Helmut Kircher
  • SPD: Theodor Feil

Wahl eines Mitglieds aus dem Gemeinderat, das die Vereidigung und Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters vornimmt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Vereidigung und Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters voraussichtlich am 10. September 2024 stattfindet. Er erläutert, dass die Vereidigung und Verpflichtung des gewählten Bürgermeisters bei den vorhergehenden Bürgermeisterwahlen durch den 1. stellvertretenden Bürgermeister vorgenommen wurde. Das wäre in diesem Fall Bernd Hegele.

Sodann meldet sich Berthold Wetzler zu Wort, der Bernd Hegele für die Durchführung der Verpflichtung und Vereidigung zur Wahl vorschlägt. Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob jemand geheime Wahl wünscht, geht kein entsprechender Antrag aus der Mitte des Gemeinderats ein. Sodann stellt der Vorsitzende die Frage, wer für die Wahl von Bernd Hegele zur Verpflichtung und Vereidigung des neugewählten Bürgermeisters ist.

Der Gemeinderat wählt einstimmig Bernd Hegele als Mitglied, das die Vereidigung und Verpflichtung vornimmt.

Kanalauswechslung Lerchenstraße und Erneuerung Wasserleitung Galgenbergweg – Vergabe der Bauarbeiten

Jeweils einstimmig beschließt der Gemeinderat

  • Vergabe der Bauarbeiten Los 1 (Lerchenstraße) an die Firma Eckle Bauunternehmung GmbH aus Langenau zu einem Angebotspreis von 612.280,61 Euro (brutto)
  • Vergabe der Bauarbeiten Los 2 (Galgenbergweg) an die Firma Noller Bauunternehmung GmbH aus Niederstotzingen zu einem Angebotspreis von 69.535,27 Euro (brutto)

Baugebiet „Höhe II“ - Ausschreibung der technischen Ausrüstung für die Breitbandversorgung des Neubaugebiets

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Ausschreibung der Arbeiten zur technischen Ausrüstung der verlegten Breitbandleerrohre im Neubaugebiet „Höhe II“.

Kinderbetreuungseinrichtungen - Erweiterung Betreuungsangebot und Anpassung der Elternbeiträge für 2024 und 2025

Einstimmig billigt der Gemeinderat per Beschluss die Erweiterung des Betreuungsangebots um vÖ-Gruppen (Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit) und die Änderung der Elternbeiträge.

Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts zum Erwerb des Flurstücks 231 (Hohenzollernstraße 1)

Mehrheitlich bei 11 JA-Stimmen und 4 NEIN-Stimmen beschließt der Gemeinderat die Ausübung des Vorkaufsrechts zum Erwerb des Flurstücks 231.

Vergabe der Gaslieferungsleistungen für städtische Liegenschaften für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Beauftragung der SWU Energie GmbH mit der Lieferleistung von Gas für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027 zu einem Arbeitspreis von 4,069 Cent (netto) je Kilowattstunde.

Lindenfest 2024 - Zuschuss der Stadt Niederstotzingen

Herr Stadtrat Hegele und Herr Stadtrat Feil erklären sich für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.

Sodann geht der Vorsitzende zunächst auf die Historie des Lindenfestes ein und stellt fest, dass der Musikverein Stadtkapelle Niederstotzingen e.V. als koordinierender Verein am 27. Juni 2024 einen Zuschuss-antrag in Höhe von 3.000 Euro bei der Stadt Niederstotzingen gestellt hat. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hier um einen Kulturzuschuss zur Unterstützung eines zentralen Festes für die Stadt Niederstotzingen. Er stellt in diesem Zusammenhang fest, dass am Lindenfest alle Vereine der Stadt Niederstotzingen grundsätzlich teilnehmen können. Er erläutert die Abrechnung der Kosten anhand des Finanzierungsschlüssels und stellt fest, dass alle teilnehmenden Vereine sich mit dem Finanzierungsschlüssel ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

Aus Sicht von Frau Stadträtin Kammerer handelt es sich beim Lindenfest um ein zentrales Fest, das die Qualität eines Stadtfestes hat. Sie verweist darauf, dass in anderen Städten und Gemeinde die Kosten komplett von der Stadt übernommen werden. Sie hält einen Beitrag in Höhe von 3.000 Euro für gerechtfertigt und im Rahmen einer freiwilligen Leistung für darstellbar.

Herr Stadtrat Georg Zink bestätigt die Wortmeldung von Frau Kammerer und ererachtet den Zuschuss als symbolischen Beitrag und als Ausdruck der Wertschätzung für die durchführenden Vereine.

Im Anschluss meldet sich Herr Stadtrat Hirschbolz zu Wort und formuliert den Antrag, den Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro gleich für die Jahre 2024, 2025 und 2026 zu beschließen.

Der Vorsitzende stellt fest, dass es sich hierbei um einen weitergehenden Beschlussantrag im Vergleich zum Beschluss-antrag der Sitzungsvorlage handelt. Dieser sei damit zunächst zur Abstimmung zu stellen. Nachdem keine Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats mehr vorlagen, stellt der Vorsitzende den Be-schlussantrag von Herrn Hirschbolz zur Abstimmung.

Mehrheitlich bei 12 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 2 Befangenen beschließt der Gemeinderat die Genehmigung des Zuschussantrags mit einem Beitrag in Höhe von 3.000 Euro zweckgebunden für die Finanzierung der musikalischen Unterhaltung am Samstagabend für die Jahre 2024, 2025 und 2026.

Bekanntgaben

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters voraussichtlich am 10. September 2024 stattfindet und dass die nächste reguläre Gemeinderatssitzung auf den 25. September 2024 datiert ist.

Verschiedenes

Der Vorsitzende verweist auf die Datenerhebungsbögen der Verwaltung für die neu- und wiedergewählten Gemeinderatsmitglieder mit der Bitte, diese zu überprüfen, gegebenenfalls zu aktualisieren und an die Verwaltung zurückzumelden.