Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2024
Sachstandsbericht der Stiftung Haus Lindenhof zum geplanten Neubau eines stationären Pflegeheims
Der Vorsitzende begrüßt die Vorstände der Stiftung Haus Lindenhof Herrn Professor Dr. Wasel und Herrn Direktor Staiber sowie den Geschäftsführer des PAN Herrn Dengler und Herrn Betzler, Ressortleiter Technik.
Der Vorsitzende geht darauf ein, dass der heutige Zeitpunkt der Richtige ist, um dem Gemeinderat einen aktuellen Sachstandsbericht zu den Bemühungen der Stiftung Haus Lindenhof in Bezug auf den Neubau eines stationären Pflegeheims zu geben. So wurde in den letzten Jahren sehr viel Arbeit investiert, um die stationäre Pflege in Niederstotzingen für die Zukunft abzusichern. Aber nicht nur um die stationäre Pflege abzusichern, sondern insbesondere auch, um neue Wege vor dem Hintergrund des demografischen Wandels einzuschlagen und im Verbund mit dem Landkreis Heidenheim, der Stiftung Haus Lindenhof und der Allianz für Beteiligung Strukturen zu schaffen, um eine gute Lebensqualität für alle Generationen zu sichern.
So hat der Gemeinderat im letzten Jahr die Verwaltung damit beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Heidenheim einen Förderantrag bei der Allianz für Beteiligung zu stellen, um den Aufbau einer „Generationenhilfe“ zu initiieren. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass hierzu in der letzten Woche ein sogenanntes Antragsgespräch mit der Allianz für Beteiligung (Fördergeber) stattgefunden hat. Dieses vorgeschaltete Antragsgespräch dient der Vorstellung der Projektskizze und der anschließenden Fein-justierung der verschiedenen Inhalte. Er geht davon aus, dass Ende Juli der Förderantrag final eingereicht werden kann und mit einer Entscheidung bis zum September zu rechnen ist. Er bedankt sich im Voraus bei der Stiftung Haus Lindenhof, die in den letzten Jahren intensive Bemühungen angestellt hat, um die Versorgungsstrukturen in der Stadt Niederstotzingen aufrecht zu erhalten. Dies einmal durch die Übernahme des operativen Betriebs des PAN, aber auch mit der Projektierung des geplanten neuen Pflegeheims im Neubaugebiet „Höhe II“. Sodann übergibt der Vor- sitzende das Wort an die Vorstände der Stiftung Haus Lindenhof. Herr Professor Dr. Wasel und Herr Direktor Staiber stellen in den Grundzügen die Stiftung Haus Lindenhof und die Stiftungsgeschichte dar. Sie gehen darauf ein, dass sie nicht nur ein stationäres Pflegeheim in Niederstotzingen betreiben wollen, sondern insbesondere auch in den Sozialraum Niederstotzingens hineinwirken wollen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Pflegeanforderungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren deutlich verändert haben und die Städte und Gemeinden vor großen Herausforderungen stehen. Hier möchte man gemeinschaftlich mit allen Akteuren vor Ort wirken. Herr Dengler als Geschäftsführer des PAN skizziert den Werdegang der Übernahme des Geschäftsbetriebs des PAN durch die Stiftung Haus Lindenhof. Er geht darauf ein, dass die Belegschaft im PAN ein hohes Interesse an dem Neubau des stationären Pflegeheims zeigt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bestandbau des PAN am Ende seiner Lebensdauer angekommen ist und dies an allen Punkten spürbar sei. Insgesamt nehme er eine positive Stimmung innerhalb der Belegschaft wahr und freue sich darauf, gemeinsam mit allen Akteuren ein neues Kapitel in der Stadt Niederstotzingen aufzuschlagen. Sodann übergibt er das Wort an Herrn Betzler, der auf den aktuellen Stand des Baugenehmigungsverfahrens eingeht. Im Frühjahr 2025 möchte die Stiftung Haus Lindenhof mit dem Bau des neuen Pflegeheims beginnen. Es ist von einer zweijährigen Bauzeit auszugehen. Die Umsetzung soll von der Stiftung Haus Lindenhof einem Generalunternehmer übergeben werden. Hierzu werden aktuell verschiedene Angebote ausgewertet. Abschließend dankten die Vertreter der Stiftung Haus Lindenhof allen Akteuren aus der Verwaltung und dem Gemeinderat für das Zusammenwirken in diesem sehr wichtigen zukunftsträchtigen Projekt für die Stadt Niederstotzingen.
Im Namen des Gemeinderats bedankt sich Herr Stadtrat Hegele bei den Vertretern der Stiftung Haus Lindenhof für deren umfassendes Engagement am Standort Niederstotzingen.
Der Gemeinderat nimmt von dem Vortrag Kenntnis.
Baugebiet „Höhe II“ - Information zur Vergabe der Bauplätze
Die Leiterin der Bauverwaltung Frau Armele geht auf den Ablauf des Vergabeverfahrens ein. Sie gibt Auskunft darüber, dass im Grunde nun alle Bauplätze vergeben werden konnten. Dies erfolgte, wie vom Gemeinderat beschlossen, im Rahmen des Windhundverfahrens. Nachdem die gelosten Bewerber zur Priorisierung ihrer Bauplätze aufgerufen und diese an-schließend über das Ergebnis der Zuteilung informiert wurden, zogen zwei Bewer- ber zurück. Daraufhin konnte eine zweite Losrunde erfolgen, in der zwei neue Bewerber einen Zuschlag erhalten haben. Sobald hier das finale Ergebnis vorliegt, wird die Verwaltung nochmals informieren. Allerdings ist davon auszugehen, dass alle Bauplätze erfolgreich vermarktet werden können. Die Notarverträge seien entsprechend vorbereitet und es werden nun die Beurkundungstermine vorbereitet.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.
Teilfortschreibung Windenergie 2025: Stellungnahme der Stadt Niederstotzingen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Der Vorsitzende führt umfänglich in den Tagesordnungspunkt ein und stellt zunächst die Frage, warum der Tagesordnungspunkt heute auf der Tagesordnung vermerkt wurde, denn man hätte sich auch vorstellen können, dass dieses Thema zunächst dem neuen Gemeinderat zur Beratung vorgelegt wird. Allerdings geht er darauf ein, dass es sich hier um ein förmliches Anhörungsverfahren bzw. um eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange handelt. Damit verbunden seien Fristen. Die Öffentlichkeit ist aufgefordert, bis zum 30. Juni 2024 Stellungnahmen abzugeben. Die Träger öffentlicher Belange können zum vorliegenden „ersten Anhörungsentwurf“ Stellung- nahmen bis zum 15. Juli 2024 beim Regionalverband Ostwürttemberg einreichen. Vor diesem Hintergrund habe sich die Verwaltung dazu entschieden, den Sachverhalt bereits jetzt dem Gemeinderat zur Diskussion und zur Beratung vorzulegen.
Zu Beginn geht der Vorsitzende auf die Rolle des Regionalverbands Ostwürttemberg ein. Er erläutert die Rolle des Regionalverbands als Mittlerebene zwischen der kommunalen Bauleitplanung und den Vorgaben der Landesregierung. Er stellt die Struktur der Verbandsversammlung dar und erläutert, dass der Regionalverband Ostwürttemberg für die Entwicklung der Raumstruktur insgesamt verantwortlich sei. Darunter sei zum Beispiel die Siedlungsentwicklung, die Gestaltung von Freiräumen, die landwirtschaftlichen Nutzungen, die Festlegung von Verkehrswegen und Entwicklungsachsen zu verstehen.
Der Entwurf der Teilfortschreibung erneuerbare Energien bzw. der Windenergie wurde parallel zum Regionalplan 2035 erarbeitet, mit dem sich der Gemeinderat bereits im letzten Jahr intensiv auseinandergesetzt hat.
Er verweist darauf, dass der Regionalverband Ostwürttemberg als erste Region bereits 2014 einen ersten Plan zur Wind- energie ausgearbeitet hat, der einen wesentlichen Bestandteil zur vorliegenden Teilfortschreibung darstellt und somit als Grundlage des jetzt vorliegenden ersten Anhörungsentwurfs gelte. Die Flächen, die jetzt neu dazu kommen, wurden in verschiedenen Veranstaltungen der Öffentlichkeit präsentiert (Regionalkonferenzen). Unter anderem in Schwäbisch Gmünd oder unlängst auch im Konzerthaus in Heidenheim, wo auch der Vorsitzende anwesend war.
Im weiteren Verlauf erläutert der Vorsitzende, warum der Regionalverband nun die Teilfortschreibung der Windenergie 2025 vorantreibt. Der Teilfortschreibung liegt die Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg von März 2022 zugrunde, die die zwölf Regionalverbände dazu auffordert, die Aufgabe der zukünftigen Energiewende zügig sicherzustellen und voranzutreiben. Bis zum 30. September 2025 muss der Regionalverband Ostwürttemberg einen verbindlichen Satzungsbeschluss auf regionaler Ebene fassen, auf dessen Grundlage man verbindlich Windenergieanlagen in Teilräumen der Region Ostwürttemberg bauen kann. Der Vorsitzende stellt heraus, dass der Regionalverband ausschließlich für die Festlegung der Räume (Vorranggebiete) verantwortlich ist. Für die Einzelgenehmigung der jeweiligen Windkraftanlagen an sich sind dann die Landratsämter im Ostalbkreis und im Landkreis Heidenheim als zuständige Behörden verantwortlich. Er geht darauf ein, dass es die politische Zielsetzung bis 2030 gibt, dass insgesamt 115 Gigawatt Leistung an Windenergieanlagen im Land installiert sein sollen bzw. bis zum Jahr 2040 160 Gigawatt (§ 4 Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG). Dies sei eine gewaltige Herausforderung für alle Akteure. Dies bedeute ab 2025, dass jedes Jahr 10 Gigawatt Leistung umzusetzen seien. Im Vergleich: 2023 wurden insgesamt 3,5 Gigawatt geschaffen. Zieht man dabei die Altanlagen ab, die aus dem System herausfallen, sind insgesamt im Jahr 2023 netto 3 Gigawatt zugewachsen. Der Regionalverband Ostwürttemberg versuche nun im Rahmen der Teilfortschreibung „Windenergie 2025“ raumverträgliche Lösungen zu finden und die verschiedenen Sorgen, Ängste oder auch Wünsche der Öffentlichkeit und auch Träger öffentlicher Belange in Einklang zu bringen. Daraus resultiert die Vorgehensweise, dass aktuell 2,1 % der Regionsfläche in das Verfahren eingebracht werden. Die politische Zielsetzung sieht vor, dass der Regionalverband Ostwürttemberg, wie die anderen Regionalverbände auch, für Windenergie insgesamt 1,8 % der Fläche festlegen muss und 0,2% für PV-Freiflächenanlagen. Er geht darauf ein, dass im Zuge der Festlegung der im Anhörungsentwurf enthaltenen Vorranggebiete bereits verschiedene Kriterien im Vorfeld durch den Regionalverband geprüft wurden. So liegt zum Beispiel dem jetzigen Anhörungsentwurf ein Fachbeitrag Artenschutz zugrunde. Aber es gäbe noch einen umfangreichen Kriterienkatalog, der noch nicht endgültig feinjustiert sei. Hierzu zählen bzw. Hubschrauberflugstrecken, weitere artenschutzrechtliche Belange, Überlastungsschutz für Wohnbebauungen, Biotope, Kulturdenkmale etc.
Der Regionalverband Ostwürttemberg geht deshalb davon aus, dass aus diesen Gründen einzelne Flächen im weiteren Verfahren herausfallen werden. Er geht auch darauf ein, dass in der Region Ostwürttemberg bereits 1,5 % der Regionsfläche für Windenergieanlagen reserviert und definiert sind. Der Vorsitzende geht des Weiteren darauf ein, dass nach § 2 EEG die Errichtung und der Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien ein überragendes öffentliches Interesse darstelle. Diese sei ein sogenannter „vorrangiger Belang“ im Rahmen der Planung und Abwägung. Im weiteren Verlauf geht der Vorsitzende auf die Planungsgrundlagen für die Festlegung der Vorranggebiete durch den Regionalverband ein. Dies sei zum einen der Wind-atlas Baden-Württemberg. Das Maß sei hier die Leistungsdichte, die in Watt/m² im Rahmen des Windatlas angegeben wird. Eine weitere Grundlage stellt der Fachbeitrag Artenschutz dar. Hierbei handelt es sich um eine Vorkategorisierung von Bereichen, wo besonders windsensible Arten vorherrschend seien. Eine weitere Grundlage stelle der Siedlungsabstand zur Wohnbebauung dar. Hier geht der Regionalverband Ostwürttemberg einen eigenen Weg. So sei der Regionalverband Ostwürttemberg der einzige der zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg, der einen Mindestabstand von 1.000 m zu allen Siedlungen einhalte. Das ist eine Größe, die die Verbandversammlung festgelegt habe. Dies bedeute, dass man bei der Festlegung der im Anhörungsentwurf dargestellten Vorranggebiete sich zunächst an den Ergebnissen des Windatlas orientiere, um die Suchraumkulisse festzulegen. Es werden dann verschiedene weitere Ebenen über die Suchraumkulisse gelegt, wie zum Beispiel Siedlungsabstände oder Schutzgebiete etc., so dass schon in diesem Schritt einzelne Flächen herausfallen. Dies bedeute, dass rechtliche und planerische Restriktionen die möglichen Potentialflächen bereits einschränken. Er verweist noch einmal darauf, dass nun 30 neue Vorranggebiete in die erste Anhörung eingeflossen sind. Insgesamt seien damit 2,1 % der Regionsfläche mit Vorranggebieten ausgewiesen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen der Abwägung bzw. des weiteren Verfahrens noch einzelne Flächen aufgrund der Stellungnahmen herausfallen werden. Mit Blick auf das weitere Verfahren berichtet der Vorsitzende, dass im Herbst 2024 eine zweite Anhörung im Planungsausschuss des Regionalverbands Ostwürttemberg vorberaten werden soll. Es ist davon auszugehen, dass es dann zu einer zweiten Anhörungsrunde kommen werde.
Im weiteren Verlauf stellt der Vorsitzende den aktuellen Stand der Technik von Windenergieanlagen dar. Er geht darauf ein, dass im Jahr 2023 insgesamt 450 Milliarden Kilowattstunden (kWh) im Stromnetz verfügbar waren. 2023 sei erstmals mehr als die Hälfte der Strommenge aus erneuerbaren Energien gekommen (56 %). Der Vorsitzende geht auf weitere technische Details, wie Anlagenhöhen (ca. 280 Meter Gesamthöhe), Rotordurchmesser (ca. 150 Meter) und Flächenverbrauch ein. Anhand einer Präsentation stellt der Vorsitzende das Vorranggebiet Nr. 66 vor, das sich in drei Teilgebiete aufteilt. 66/1 und 66/2 liegen auf Gemarkung Sontheim und Giengen/Burgberg. 66/3 liegt auf der Gemarkung Niederstotzingen.
Er verweist darauf, dass es sich bei den Flächen 66/1 und 66/2 um Flächen im Eigentum von Forst BW handelt. Diese Flächen wurden für die Projektierung von Windenergieanlagen durch Forst BW ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die SWU gemeinsam mit iTerra erhalten. Hierzu gab es auch eine öffentliche Pressemitteilung aus der hervorging, dass die SWU einen Windpark mit bis zu sieben Windkraftanlagen plant. Die Flächen auf Niederstotzinger Gemarkung (Fläche 66/3) befinden sich in Privateigentum des Waldbesitzers. Zudem stellt der Vorsitzende anhand des Kartenmaterials die Lage der Vogelherd- höhle, von Bettelmanns Grab und der Keltenschanze dar. Sodann geht der Vorsitzende auf die Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung ein. Er geht auf die Hinweise zu den Kriterien des regionalplanerischen Konzeptes ein und verweist darauf, dass bereits in der strategischen Umweltprüfung darauf hingewiesen wird, dass es Ausschluss- und Abwägungsaspekte gibt, die bei der Konzeptentwicklung des Regionalplans bzw. der Teilfortschreibung „Windenergie 2025“ nicht berücksichtigt wurden. Dies seien unter anderem Generalwildwege, Belange der Bundeswehr, gesetzlich geschützte Waldbiotope und in höchstem Maße raumwirksame Kulturdenkmäler, wie zum Beispiel das UNESCO-Welterbe „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“.
Der Vorsitzende erläutert, dass im Rahmen der strategischen Umweltprüfung die verschiedenen Schutzgüter, wie zum Beispiel Menschen und menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Fläche durch die Fachgutachter bewertet wurden. Dies führte pro Teilfläche zu einer Gesamtbewertung. Die Ergebnisse können reichen von „geeignet“ über „bedingt geeignet“ bis hin zu „konfliktbehaftet“ und „sehr konfliktbehaftet“. Die Gesamtfläche Nr. 66 bzw. die einzelnen Teilflächen 66/1, 66/2 und 66/3 seien im Rahmen der Umweltprüfung allesamt als konfliktbehaftet bewertet worden. Der Vorsitzende verweist in diesem Zuge auf die Besonderheiten des UNESCO-Welterbes „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“. Er geht darauf ein, dass er von der Denkmalpflege bzw. vom Welterbe-Management erfahren habe, dass sich das Vorranggebiet 66 aus Sicht der Denkmalpflege mit Blick auf das UNESCO-Welterbe in einer potenziellen Hochrisikofläche für Projektierer befindet. Er führt weiter aus, dass ein vom Landesamt für Denkmalpflege (LAD) neu entwickeltes Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen erstellt wurde und dieses die Belange des Denkmalschutzes und des Klimaschutzes zusammenbringen soll. Das Bewertungsraster solle bewirken, dass der sogenannte Umgebungsschutz nach dem Denkmalschutzgesetz der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bei weit über 99 % der Kulturdenkmale nicht entgegenstehen wird. Allerdings gelte es § 15 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz zu beachten: Bis zur Erreichung des Ziels der Nettotreibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg stehen der Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Windenergieanlagen denkmalfachliche Belange nicht entgegen, soweit die Windenergieanlagen nicht in der Umgebung eines in höchstem Maße raumwirksamen eingetragenen Kulturdenkmals errichtet, verändert oder beseitigt werden. Der Vorsitzende führt aus, dass es sich bei dem UNESCO-Welterbe „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“ um ein in „höchstem Maße raumwirksames Kulturdenkmal“ handelt. Damit herrscht hier ein vergleichbares öffentliches Interesse vor, wie bei dem Ausbau der Windenergieanlagen nach EEG. Das bedeutet, dass bei diesen Kulturdenkmälern „denkmalfachliche Belange“ berührt sind. Sollte also das Vorranggebiet 66 im Rahmen des Satzungsbeschlusses des Regionalverbandes als solches festgesetzt werden und ein Projektierer Windenergieanlagen planen, müssten die Anlagen einer intensiven Einzelfallprüfung zugeführt werden. Zum Beispiel in Form von Visualisierungen, welche die Sichtraumbeziehungen zwischen dem Denkmal und der einzelnen Windkraftanlage darstellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Windenergieanlagen im Vorranggebiet 66 die denkmalfachlichen Belange nicht überwinden können, ist grundsätzlich gegeben. Denn es gibt offensichtlich nach Vorprüfungen Sichtbeziehungen zwischen dem Vogelherd und möglichen Windenergieanlagen im Vorranggebiet 66, vor allem in östlicher Richtung. Das bedeutet, das auf Kosten des Projektierers ggf. eine sogenannte „Kulturverträglichkeitsprüfung“ stattfinden muss. Dieses Verfahren daure mindestens zwei Jahre. Das Welterbemanagement habe dem Vorsitzenden gegenüber bestätigt, dass man auf diesen Umstand im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hinweist. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass es nun die Aufgabe des Gemeinderats sei, eine Haltung zu den im Anhörungsentwurf enthaltenen Vorranggebieten zu entwickeln. Neben der allgemeinen politischen Zielrichtung zur Erreichung der Energiewende und dem öffentlichen Interesse daran, gelte es zu beachten, dass die Stadt Niederstotzingen in monetärer Sicht nicht unmittelbar von einer Windkraftanlage auf der eigenen Gemarkung profitiere. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich ausschließlich um private und nicht um kommunale Flächen im Wald handelt. Somit stünden zum Beispiel keine Pachteinnahmen für den jährlichen Haushalt zur Verfügung, um zum Beispiel Schulden abzubauen oder andere kommunale Projekte voranzutreiben. Man könne jedoch über die finanzielle Beteiligungsoption nach § 6 EEG in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde profitieren. Zudem vertritt der Vorsitzende die Auffassung, dass man das Teilgebiet 66/3 nicht völlig losgelöst von den Teilflächen 66/1 und 66/2 betrachten könne, da hier von der SWU bereits ein Windpark mit bis zu sieben Windkraftanlagen angestrebt werde.
Im Rahmen der Aussprache gibt es differenzierte Meinungen aus der Mitte des Gemeinderats. Einerseits sieht man in der Unterstützung der im Anhörungsentwurf dargestellten Vorrangflächen auf Niederstotzinger Gemarkung einen Beitrag zur Energiewende. Dies sei auch losgelöst von Eigentumsverhältnissen zu sehen. Zudem würde die Vorrangfläche dazu führen, dass der Standort von künftigen Windkraftanlagen vordefiniert sei.
Auf der anderen Seite gibt es Meinungen, dass die Stadt Niederstotzingen mit dem Wasserschutzgebiet, den Hochspannungsleitungen und dem Umspannwerk bereits heute einen umfänglichen Beitrag für die Gemeinschaft leiste. Eine Windkraftanlage bzw. die Festlegung von Vorrangflächen, würde zu einer weiteren Belastung der Stadt Niederstotzingen führen.
Zudem wurde die Frage gestellt, ob es aktuell sinnvoll ist, dass man jetzt durch den bisherigen Gemeinderat eine Stellung-nahme zum 1. Anhörungsentwurf abgibt und damit dem neuen Gemeinderat vorgreift.
Nachdem der Gemeinderat mehrheitlich zu dem Ergebnis kam, dass aufgrund der Kurzfristigkeit kein abschließendes Meinungsbild herausgearbeitet werden kann, eine zweite Anhörungsrunde folgt und man dem neugewählten Gemeinderat nicht vorgreifen möchte, wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, zunächst auf die Abgabe eine Stellungnahme im ersten Anhörungsentwurf zu verzichten und die Verwaltung damit zu beauftragen, den Sachverhalt unmittelbar nach der Sommerpause den Gremien zur weiteren Beratung vorzulegen.
Bei 3 Gegenstimmen wurde der Antrag mehrheitlich angenommen.
Baukostenabrechnungen
Frau Armele stellt anhand von verschiedenen Übersichten die Baukostenabrechnungen für den Breitbandausbau, die Kanal- aufdimensionierung in der Lerchenstraße, die Kanalsanierung 2021 in der Burgberger Straße, die Optimierung der Phosphorelimination auf der Kläranlage und für den Umbau des Hauptschulgebäudes zur Grundschule dar.
Der Gemeinderat nimmt von den Abrechnungen Kenntnis.
Änderung der Hauptsatzung
- Anpassung bei der Regelung zur Stellvertretung in den beschließenden Ausschüssen
Der Leiter der Hauptverwaltung führt in den Sachverhalt ein und geht darauf ein, dass aufgrund der Reduzierung der Gesamtgröße des Gemeinderats auf nunmehr 14 Gemeinderäte eine Anpassung der Regelung in Bezug auf die Stellvertreter der beiden beschließenden Ausschüsse (Technischer Ausschuss und Verwaltungsausschuss) in der Hauptsatzung notwendig ist und dies bereits im Verwaltungsausschuss am 25.04.2024 vorberaten wurde.
Im Rahmen der Aussprache wurde herausgearbeitet, dass der Formulierungsvorschlag in der Hauptsatzung (§ 5 Be- schließende Ausschüsse) wie folgt angepasst werden soll:
Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten (Reihenstellvertreter).
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Beschlussantrag zur Abstimmung, die Hauptsatzung mit der Formulierung wie soeben vorgetragen zu beschließen.
Der Beschlussantrag wird einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:
- Neubau einer Garagenanlage (mit 20 Garagen) sowie eines Carports auf dem Flst. 1948, Breite Straße 81 in Niederstotzingen (Gemeindliches Einvernehmen versagt).
- Erstellung Reitplatz, Unterstand sowie 3 Remisen auf dem Flst. 757, Sielerstraße 102 in Oberstotzingen (Gemeindliches Einvernehmen versagt).
- Erweiterung der Außengastronomie für das Lonetalhotel & Restaurant zum Mohren mit 82 Sitzplätzen (temporär), beim Gebäude Oberdorfstraße 31, Flst. 54/14 in Stetten (Gemeindliches Einvernehmen erteilt).
- Zweite Maueröffnung beim Freihaus als Zufahrt und Einfahrt für die Feuerwehr - damit verbundene Verkleinerung/Verlegung der Grünrabatte vor dem Grundstück (Gemeindliches Einvernehmen erteilt).
Bekanntgaben
Der Vorsitzende verweist zunächst darauf, dass der Förderantrag für den Umbau der Grundschule im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern beim Regierungspräsidium wie bereits berichtet eingegangen sei. Das Förderprogramm sei vierfach überzeichnet (1,25 Milliarden Euro anstatt 390.000 Millionen Euro). Nach aktuellem Kenntnisstand sei nicht mit einer Entscheidung vor Herbst 2024 zu rechnen. Es sei derzeit völlig offen, ob das Land Baden-Württemberg weitere Mittel zur Verfügung stellen kann und/oder ob die Förderquote entsprechend angepasst werden muss.
Als weiteren Punkt informiert der Vorsitzende über die geplante Fahrbahndeckenerneuerung der L 1079/B 19 ab Höhe Setzingen. Der Baubeginn wird nun zum 4. Mal seitens des Regierungspräsidiums verschoben und auf frühestens Mitte Juli 2024 angegeben.
Des Weiteren verweist der Vorsitzende noch einmal auf die konstituierende Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2024.
Verschiedenes
Herr Stadtrat Hegele erkundigt sich nach den Sicherungsmaßnahmen am Güterschuppen am Bahnhof Niederstotzingen. Der Vorsitzende führt aus, dass es hierzu einen Ortstermin mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt Heidenheim gab. Der Grundstückseigentümer wurde seitens der Baurechtsbehörde mit der Einleitung von Sicherungsmaßnahmen beauftragt. Allerdings handle es sich bei dem Güterschuppen um ein denkmalgeschütztes Objekt. Insofern sei der Gebäudeeigentümer seitens der Baurechtsbehörde und der Denkmalpflege aufgefordert, entsprechende Erhaltungsmaßnahmen einzuleiten. Inwieweit diese Aufforderung zum Erfolg führt, sei derzeit nicht absehbar. Allerdings sei es der Verwaltung zunächst darum gegangen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, da aufgrund des Publikumsverkehrs vor Ort eine Gefährdungslage aufgrund des baulichen Zustands nicht ausgeschlossen werden könne. Man werde den Sachverhalt weiter intensiv begleiten und sich in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde befinden.