Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2024
Jahresabschluss 2022 – Beschlussfassung
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 festzustellen.
Billigung der Planung zur Kanalauswechslung und Erneuerung der Wasserleitung in der Lerchenstraße sowie Erneuerung der Wasserleitung im Galgenbergweg
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Angstenberger von a2Plan Ingenieure GmbH.
Der Vorsitzende führt zunächst aus, dass der Gemeinderat im März 2024 die Planungsarbeiten an das Büro a2Plan Ingenieure GmbH aus Westhausen vergeben hat. Seitdem wurde die Planung für die Maßnahmen vorangetrieben, mit der Stoßrichtung, dass die Maßnahme noch in diesem Jahr vollständig umgesetzt werden kann. Im Rahmen der heutigen Sitzung soll nun der aktuelle Planungsstand vorgestellt werden und mit einer Kostenberechnung unterlegt werden. In Bezug auf den Galgenbergweg stellt Herr Angstenberger den aktuellen Bestand der Wasserleitungen dar. Er geht darauf ein, dass der Kanal im Galgenbergwerg nicht angetastet werden soll. Die Maßnahme bezieht sich hier nur auf die Wasserversorgung mit den entsprechenden Leitungsverläufen und den Schächten. Die Hausanschlüsse sollen im öffentlichen Bereich erneuert werden. Ob die Hausanschlussnehmer ebenfalls ihre Hausanschlüsse im Privatgrund erneuern wollen, ist derzeit noch zu prüfen. Herr Angstenberger geht darauf ein, dass die neue Leitung in dem Straßenbereich verlegt werden soll, welcher aus vorangegangenen Rohrbrüchen am meisten Schadstellen in der Asphaltoberfläche aufweist. Dies bedeutet, dass eine Notversorgung für die Zeit der Maßnahme aufgebaut werden muss. Der Schacht in der Kreuzung zur Hellensteinstraße wird nicht angetastet. Herr Angstenberger geht davon aus, dass rund 280 m² Asphaltfläche neu gemacht werden müssen. Sodann geht er auf die Maßnahme in der Lerchenstraße ein und zeigt auch hier den konkreten Umfang der Maßnahme in Bezug auf die Streckenverläufe. Er verweist darauf, dass der Allgemeine Kanalisationsplan (AKP) und die sich daraus ergebenen Maßnahmen im Rahmen der hydraulischen Berechnung für die jetzt geplante Maßnahme die Grundlage darstellt. Er geht darauf ein, dass hier maßgeblich die Kanalauswechslung im Vordergrunde des AKP’s steht. Allerdings muss in diesem Zuge aufgrund der Nähe zu der Wasserleitung zum Kanal auch die Wasserleitung mit ausgewechselt werden. Im Kanal geht es um insgesamt 250 Meter Länge, bei dem der Kanal von DN 300 auf DN 500 aufgeweitet wird. Die Seitenstraßen werden abgeschottet, um auch hier eine hydraulische Optimierung der dort vorhandenen Kanäle zu erreichen. Insgesamt werden acht Schächte auf fünf Schächte reduziert, weil eben die Anschlüsse in die Seitenstraßen abgetrennt werden. Im Wasser sind sieben Schachtbauwerke geplant. Hier wird ein duktiles Gussrohr DN 100 eingelegt. Insgesamt sind sieben Hausanschlüsse betroffen. Mit Bezug auf die Straßenbauarbeiten verweist Herr Anstenberger darauf, dass rund 1.600 m² Asphaltfläche erneuert werden müssten. Dies sei zu Beginn der Planung zunächst nicht vorgesehen gewesen. Aber die geologische Untersuchung und der Vorort-Termin mit einer Inaugenscheinnahme der Straßenoberfläche hat zu dem Ergebnis geführt, dass man nun einen Vollausbau der betroffenen Straße plant, denn es würde nichts bringen ca. 40 % der Straße im Altbestand zu belassen. Mit Blick auf die Bordsteine geht Herr Angstenberger darauf ein, dass einzelne Bordsteine, die „ganz schlecht“ sind, erneuert werden, aber nicht alle. Er geht auch darauf ein, dass ein Teil der Straßeneinläufe nicht mehr zu halten sein werden. Des Weiteren verweist Herr Angstenberger darauf, dass einzelne Straßenquerungen für Leerrohre hergestellt werden, um für einen späteren Breitbandausbau oder für eine Optimierung der Straßenbeleuchtung gewappnet zu sein und um zu verhindern, dass man die neue Straße kurzfristig erneut öffnen muss. Die Gehwege werden nicht angetastet. Mit Blick auf die Kostenberechnung stellt Herr Angstenberger dar, dass rund 110.000 Euro Mehrkosten als ursprünglich geplant zu erwarten sind. Diese Kostensteigerung resultiert aus dem Vollausbau der betroffenen Straßenstrecke. Des Weiteren verweist er auf den Terminplan, der am 14. Juni 2024 die Veröffentlichung der Ausschreibung vorsieht. Die Submission ist für den 4. Juli 2024 geplant. Es sollen zwei Lose ausgeschrieben werden, die einmal die Arbeiten im Kanal vorsehen und einmal die erforderlichen Tiefbaumaßnahmen und Materialkosten für die Verlegung der Wasserleitung. Die Wasserleitung selber soll sowohl in der Lerchenstraße als auch im Galgenbergwerg durch den Bauhof in Eigenleistung eingelegt werden.
Nach einer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Billigung der Planung und Kostenberechnung und Ausschreibung der Bauarbeiten.
Sanierung der Weitsprunganlage auf dem Sportplatz Oberstotzingen
Der Vorsitzende verweist auf die verschiedenen Vorberatungen im Technischen Ausschuss und geht zunächst auf die Notwendigkeit der Maßnahme ein. Diese ergibt sich durch Schadstellen in der Weitsprunganlage, die durch das Wurzelwerk der angrenzenden Bäume hervorgerufen wurden. Die Anlage zeichnet sich im Ist-Stand durch zwei Anlaufbahnen aus. Im Vorfeld habe man sich intensiv im Technischen Ausschuss darüber beraten, ob man eventuell nur eine Bahn saniert und die zweite Bahn schließt oder ob eine komplette Sanierung sinnvoller ist. Der Technische Ausschuss hat sich im Endergebnis für eine vollständige Sanierung der Anlage ausgesprochen, um einen reibungslosen Sportbetrieb sowohl durch den FVO als auch durch den Schulsport zu ermöglichen. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass die Bauverwaltung verschiedene Angebote zur Ausführung der Arbeiten angefragt hat. Von drei angefragten Anbietern wurden zwei Angebote abgegeben. Vom dritten Anbieter wurde kein Angebot abgegeben.
Nachdem keine Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats vorliegen beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe der Sanierung bzw. Erneuerung der Weitsprunganlage an die Fa. Hermann Kutter GmbH & Co. KG zu einem Angebotspreis von 54.237,74 Euro (brutto).
Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Niederstotzingen auf LED-Technik
Zu Beginn trägt der Vorsitzende vor, dass sich für diese Maßnahme nicht der TSV verantwortlich zeichnet, sondern dass die Überlegung zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik aus der Verwaltung bzw. vom Bürgermeister selber stammt. Bei der Prüfung des Sachverhalts habe sich herausgestellt, dass weniger die Energieeinsparung im Vordergrund einer möglichen Umrüstung steht, da die Einsparung weniger relevant ist, sondern dass eher die Sachlage relevant ist, dass die Flutlichtanlage im Ist-Stand mit sogenannten Halogen-Metalldampflampen bestückt ist, deren Produktion in Deutschland nicht mehr stattfindet. Das heißt es gibt auf dem deutschen Markt noch lediglich Restbestände bzw. können mögliche Bestände als Reimporte aus dem Ausland bezogen werden. Dies bedeutet, dass nach einer gewissen Zeit wahrscheinlich keine Ersatzleuchten mehr auf dem Markt beschaffbar sein werden. Daher stellt sich die Frage, ob die Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Niederstotzingen auf LED-Technik umgerüstet werden soll. Zudem verweist der Vorsitzende darauf, dass diese Maßnahme nicht im Haushaltsplan 2024 angesetzt ist. Allerdings ist durch den Wegfall einer Maßnahme (Grundstückserwerb) die Möglichkeit eröffnet, diese Maßnahme ggf. vorziehen zu können. Der heutige Tagesordnungspunkt wurde in die öffentliche Sitzung eingebracht, um sich mit dem Gemeinderat darüber auszutauschen, ob diese Maßnahme angepackt und umgesetzt werden soll bzw. ob noch weiterer Beratungsbedarf besteht.
Der Vorsitzende geht darauf ein, dass die Flutlichtanlage nach Abfrage der Verwaltung ca. 340 Stunden im Jahr genutzt wird. Er geht auch darauf ein, dass seitens des FVO eine Anfrage zur Erweiterung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Oberstotzingen gestellt wurde. Der Technische Ausschuss habe zunächst einmal den Fokus auf den Sportplatz in Niederstotzingen gelegt, da hier eine umfangreichere Nutzung vorliegt.
Herr Stadtrat Kircher ergänzt, dass beim Sportplatz Oberstotzingen zudem weitere Masten errichtet werden müssten und es sich um umfangreichere Maßnahme handeln würde.
Im Rahmen der Aussprache eröffnet sich eine Diskussion bzw. ein Austausch darüber, ob es nicht ggf. sinnvoll sein könnte noch einmal die jetzt bestehenden Leuchten mit Halogen-Metalldampfleuchten auszurüsten und so nochmals über einen gewissen Zeitraum mit dieser Technik zu arbeiten. Die Beschaffungskosten könnten hier ggf. geringer ausfallen als bei einer Umrüstung auf die LED-Technik. In diesem Zuge erläutert Herr Stadtrat Kircher verschiedene technische Aspekte. Er geht insbesondere darauf ein, dass nicht nur die Leuchtenaufsätze bzw. die Leuchten an sich relevant sind, sondern auch die damit zusammenhängende Technik, die ebenfalls in dieser Form möglicherweise nicht mehr produziert wird.
Im weiteren Verlauf meldet sich Herr Stadtrat Bernd Hegele zu Wort und verweist darauf, dass ihm die Fragestellung einer Umrüstung der Flutlichtanlage zu punktuell auf Niederstotzingen bezogen ist. Er vertritt die Auffassung, dass die Konstellation insgesamt noch einmal intensiv geprüft werden müsste, auch mit der Fragestellung einer finanziellen Unterstützung von dritter Seite.
Der Vorsitzende geht darauf ein, dass der Sachverhalt auch nochmals in Summe im Technischen Ausschuss beraten werden kann. Er stellt den Antrag, den Sachverhalt an den beschließenden Ausschuss zur weiteren Beratung zu delegieren.
Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat mit 15 JA-Stimmen und 2 NEIN-Stimmen den Sachverhalt in Summe an den Technischen Aussschuss zur weiteren Beratung zu delegieren.
Bürgermeisterwahl 2024 - Vorstellungstermin der Kandidaten
Der Bürgermeister erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Der stellvertretende Bürgermeister Bernd Hegele übernimmt die Leitung des Tagesordnungspunktes. Zunächst geht Herr Hegele auf die rechtlichen Voraussetzungen zu einer Kandidatenvorstellung in einer öffentlichen Versammlung ein, die sich aus § 47, Abs. 2, Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) ergibt. Es müsse die Frage beantwortet werden, ob und in welcher Form eine öffentliche Kandidatenvorstellung stattfinden soll bzw. ob darüber der Gemeindewahlausschuss befinden soll. Die Form und der Ablauf sollen unverändert wie in der Sitzungsvorlage dargestellt beibehalten werden.
Sodann eröffnet Bernd Hegele die Aussprache. Es ergibt sich das Meinungsbild, dass die Entscheidung darüber, ob eine Kandidatenvorstellung stattfinden soll oder nicht, bereits heute durch den Gemeinderat gefasst werden kann. Es ergibt sich ein Stimmungsbild, dass eine Kandidatenvorstellung ab zwei Bewerbern stattfinden soll. Sollte weiterhin nur ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl zur Verfügung stehen, so soll auf eine öffentliche Kandidatenvorstellung verzichtet werden, um den organisatorischen und finanziellen Aufwand zu reduzieren.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen formuliert Bernd Hegele den Beschlussantrag.
Einstimmt beschließt der Gemeinderat, dass bei mindestens zwei Bewerbern die Stadt Niederstotzingen eine öffentliche Kandidatenvorstellung am 28. Juni 2024 organisiert. Bleibt es bei der Bewerbung von nur einem Kandidaten, wird auf eine öffentliche Kandidatenvorstellung verzichtet.
Feuerwehrkostenersatzsatzung - Neufassung ab 1. Juli 2024
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Feuerwehrkostenersatzsatzung mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2024.
Bekanntgaben
Zunächst geht der Vorsitzende auf den Förderantrag zum Umbau des alten Grundschulgebäudes für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ein. Er verweist darauf, dass die Stadt Niederstotzingen form- und fristgerecht einen Förderantrag gestellt hat. Mittlerweile sei man in Kenntnis, dass das Förderprogramm mit einem Budget von 390.000.000 Euro erheblich überzeichnet sei. Nun müsse man dem Kultusministerium Zeit geben, um die Situation zu bewerten und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Was das im Ergebnis für den Förderantrag der Stadt Niederstotzingen bedeutet, kann der Vorsitzende zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, da es darüber noch keine Kenntnis gibt. Soweit es einen neueren Sachstand gibt, wird er darüber im Gemeinderat berichten.
Herr Häußler berichtet über die Fahrbahndeckenerneuerung der L 1079 / B 19 ab Höhe Setzingen, die nun frühestens am 27. Mai 2024 startet und geht auf die verschiedenen Bauabschnitte der Maßnahme durch das Land Baden-Württemberg ein. Er stellt dar, welche Berührungspunkte die Stadt Niederstotzingen durch den Umleitungsverkehr hat.