Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 24.04.2024
Schulsozialarbeit - Sachstandsbericht 2024
Der Vorsitzende begrüßte als externe Gäste Frau Julia Brauner und Herrn Lindner, als Geschäftsführer der eva Heidenheim gGmbH.
Im Rahmen des Sachvortrags erläuterte der Vorsitzende, dass die Stadt Niederstotzingen seit dem Schuljahresbeginn 2023/ 2024 in den neuen Leistungsbereich der Schulsozialarbeit an der Grundschule Niederstotzingen eingestiegen ist. Dies vor dem Hintergrund, dass sich die Rahmenbedingungen insgesamt stark verändert haben. Er bezog dies auf familiäre Strukturen, auf persönliche Voraussetzungen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Kinder, wie auch der Elternhäuser. Er erinnerte dabei daran, dass sich die Verwaltung bereits vor längerer Zeit mit dem Themenbereich der Schulsozialarbeit auseinanderge- setzt und sich zu diesem Zweck mit der Schulsozialarbeiterin in Sontheim in Verbindung gesetzt hat, um sich über die Erfahrungen an der Schule in Sontheim an der Brenz unterrichten zu lassen. In der Folge hat Frau Ute Liegl in der Novembersitzung 2022 im Gemeinderat über ihre Arbeit an der Schule in Sontheim an der Brenz berichtet. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass die Arbeit der Schulsozialarbeit nicht durch eigenes Personal der Stadt Niederstotzingen wahrgenommen wird, sondern dass man in diesem Bereich mit der eva Heidenheim gGmbH zusammenarbeitet. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung der Jugend- und Jugendberufshilfe, die über eine entsprechende Erfahrung verfügt. Frau Brauner ist das Gesicht der Schulsozialarbeit an der Grundschule in Niederstotzingen mit einem Stellenumfang von 50 %. Heute wolle man dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, einen ersten Einblick in die Arbeit vor Ort zu erhalten, insbesondere nachdem nun die ersten Wochen und Monate vergangen sind. Er dankte Frau Brauner für ihr Erscheinen zur heutigen Sitzung und übergab ihr das Wort. Zunächst stellte sich Frau Brauner persönlich vor und ging auf ihren Werdegang ein. Danach berichtete sie anhand einer Präsentation über die verschiedenen Facetten der Schulsozialarbeit. Daran wurde deutlich, dass gleich zu Beginn der Schulsozialarbeit an der Grundschule Niederstotzingen Themenfelder vorhanden sind, die von Frau Brauner bearbeitet werden konnten. Dabei ging es neben der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Elternhäuser auch um die Unterstützung der Lehrer in ihrer täglichen Arbeit. Diesbezüglich berichtete die Schulleiterin Frau Nachtigal darüber, dass Frau Brauner eine gute Unterstützung darstelle und sehr viel Sicherheit vermittelt. Dies unter anderem auch bei Kontaktaufnahmen mit anderen Stellen, wie zum Beispiel dem Jugendamt oder auch bei der Einschätzung der verschiedenen Sachverhalte. Auch sei sie bei Klassenratssitzungen sehr hilfreich. Frau Nach- tigal dankte dem Gemeinderat für die Unterstützung der Arbeit an der Grundschule durch die Einführung der Schulsozialarbeit. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden verschiedenen Fragen an Frau Brauner gerichtet. Diese bezogen sich zum Beispiel auf die einzelnen Problemlagen, die Arbeit im Klassenrat und deren Häufigkeit sowie nach der Einschätzung von Frau Brauner, wie die Grundschule in Niederstotzingen im Vergleich zu anderen Grundschulen zu bewerten ist. Frau Brauner ging darauf ein, dass die Bewertung noch nicht abschließend gefällt werden kann, da die Schulsozialarbeit noch zu frisch eingeführt ist. Sie berichtete von einer Fortbildung, bei der sie erfahren hat, dass die Einführung der Schulsozialarbeit circa drei Jahre dauert. Insgesamt nahm der Gemeinderat den Sachvortrag von Frau Brauner positiv zur Kenntnis.
Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlagen - Vergabe der elektrischen Ausrüstung und Fernwirktechnik
Der Vorsitzende ging darauf ein, dass die Verwaltung im Februar über die geplante Ausschreibung berichtet hatte, nachdem die maschinelle Ausrüstung und die Tiefbauarbeiten bereits durch den Gemeinderat vergeben wurden. Daraufhin erfolgte am 1. März die öffentliche Ausschreibung der elektrischen Ausrüstung und Fernwirktechnik. Daraufhin haben fünf Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen ange- fordert. Von diesen fünf Unternehmen haben zwei Unternehmen ein Angebot abgegeben. Die Angebotseröffnung fand am 26. März 2024 statt. Das günstigste Angebot liegt von der Firma Elektro Jerg GmbH vor, mit einer Angebotssumme in Höhe von 482.489,00 Euro. Das Angebot liegt damit rund 15 % über der Kostenberechnung in Höhe von 419.608,00 Euro. Das zweitgünstigste Angebot liegt bereits mit über 46 % oberhalb der Kostenberechnung und umfasst eine Angebotssumme von 614.758,00 Euro. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass das Ausschreibungsergebnis die derzeitige Marktsituation widerspiegle. Es sei festzustellen, dass offensichtlich nur wenige Unternehmen Interesse zur Ausführung dieser Gewerke zeigen und dass die Preise und Stundensätze gerade im Bereich der elektrischen Ausrüstung und Fernwirktechnik auf einem nach wie vor relativ hohem Niveau sind. Er verwies darauf, dass das günstigste Angebot zwar oberhalb der Kostenberechnung liegt, jedoch noch in einem gerade noch vertretbaren Rahmen, so dass nun die Vergabe erfolgen sollte, um das Projekt vollständig und im Rahmen der gesetzten Frist umsetzen zu können. Sodann ging der Vorsitzende auf die Kostenübersicht für alle Gewerke ein und gab bekannt, dass die Ausschreibungsergebnisse in Summe über alle Gewerke bei brutto 1.091.338,00 Euro liegen. Die zugrundeliegende Kostenberechnung über alle Gewerke lag bei brutto 1.010.104,00 Euro. Dies bedeutet, dass man derzeit rund 8 % oberhalb der Kostenberechnung über alle Gewerke brutto liegt. Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergabe der elektrischen Ausrüstung und Fernwirktechnik für den Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlagen zu einem Angebotspreis von 482.489,28 Euro (brutto) an die Firma Elektro Jerg GmbH aus 73430 Aalen.
Baugebiet „Höhe II“ - Billigung des Textes zur Bekanntmachung der Bauplatzvergabe
Der Vorsitzende ging darauf ein, dass die Erschließungsarbeiten nunmehr nahezu vollständig abgeschlossen sind. Anfang Mai wird der Feinbelag im neuen Baugebiet eingebaut. Die Verwaltung möchte nun mit der Vergabe der Bauplätze starten und hat dem Gemeinderat die Bekanntmachungstexte für das Mitteilungsblatt zur Ausschreibung der Bauplätze mit der Sitzungsvorlage zugesandt. Die Bewerbungsfrist beginnt am Montag, den 13. Mai 2024 und endet am Freitag, den 17. Mai 2024. Er verwies darauf, dass die Bauplätze nach Beschluss des Gemeinderats im Windhundverfahren vergeben werden sollen. Für die Bewerbung ist der Tag des Eingangs maßgebend. Die Uhrzeit wird nicht berücksichtigt. Jedoch sollen die Bewerbungen innerhalb der Öffnungszeiten bei der Verwaltung abgegeben werden. Bei Bewerbungen, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten eingehen (z.B. durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses), gilt der darauffolgende Tag als Bewerbungseingang. Sodann werden alle Bewerbungen innerhalb des Bewerbungszeitraums nach dem jeweiligen Tag des Bewerbungseingangs gesammelt. Sollten am ersten Bewerbungstag mehr Bewerbungen als zu vergebende Bauplätze eingehen, werden aus den Bewerbungen des ersten Tages acht Bewerbungen gelost und entsprechend der Ziehung eine Rangliste erstellt. Die auf die Rangliste gelosten Bewerber werden von der Stadtverwaltung informiert und aufgefordert, bis zum 31. Mai 2024 ihre favorisierten Bauplätze zu benennen, das heißt, sie müssen ihre Wunschbauplätze von 1 bis 8 benennen. Die Verwaltung weist die Plätze entsprechend der Rangfolge der Bewerber auf der Rangliste, nach der von den Bewerbern eingereichten Prioritätenliste zu. Die Bewerber werden dann am 5. Juni 2024 über die Zuteilung informiert und es werden dann die Kaufverträge vorbereitet. Der Vorsitzende ging auch darauf ein, dass die Verwaltung darum bittet, auf eine Finanzierungsbestätigung zu verzichten (für die Gesamtfinanzierung). Nach dem Hinweis von Herrn Stadtrat Feil wurde eine missverständliche Passage bezüglich der Wohnverpflichtung umformuliert.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Billigung der öffentlichen Bekanntmachungen und Zustimmung zum Verzicht auf die Finanzierungsbestätigung. Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinde die Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe der Bauplätze entsprechend der Auslosung und Auswertung der Rangliste und Prioritäten inklusive Abschluss der Kaufverträge.
Spielgeräte Villa Farbenfroh
Der Vorsitzende ging darauf ein, dass der vorhandene Spielturm bei der regelmäßigen Überprüfung im Rahmen der haftungsrechtlichen Kontrollen mangelhaft bewertet wurde. Die vorhandenen Mängel konnten durch den Bauhof provisorisch behoben werden. Allerdings ist eine Ersatzbeschaffung notwendig. Man hat sich daher Gedanken gemacht, wie eine Ersatzbe- schaffung aussehen könnte und schlägt die Anschaffung eines neuen Turms mit Klettermöglichkeit und Rutsche vor sowie ein Matschspielgerät und ein Bodentrampolin. Die hierzu notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan 2024 angesetzt. Es wurden drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das günstigste Ange- bot stammt von der Firma eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co. KG in Höhe von 24.396,00 Euro inklusive Fracht, Fundamente und einer Montageanleitung.
Ohne Wortmeldungen beschloss der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung der Firma Eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co. KG aus 97285 Röttingen mit der Lieferung der Spielgeräte inklusive Fundamente und Montageunterstützung zum Angebotspreis von 24.396,00 Euro (brutto).
Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen
- Erhöhung ab den Kindergartenjahren 2024/2025 und 2025/2026
Der Vorsitzende übergab das Wort an den Leiter der Hauptverwaltung. Dieser ging auf das Schreiben des Gemeindetags vom 11. März 2024 ein, indem die Gemeinden über die gemeinsame Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für die kommenden zwei Kindergartenjahre informiert wurden. In diesem Schreiben wurden Empfehlungen zur Anpassung der Elternbeiträge ausgesprochen, die sich an der tariflichen Kostensteigerung und an den allgemeinen Kostensteigerungen orientieren. Er verwies darauf, dass mit der Empfehlung bis 2026 die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt werden. Er ging in diesem Zuge entlang der Sitzungsvorlage auch auf entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern, wie beispielsweise die wirtschaftliche Jugendhilfe, das Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes ein. Er verwies darauf, dass der Gemeinderat am 26. Juni 2019 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, die Elternbeiträge stets mit dem jeweiligen Prozentsatz der Empfehlungen anzupassen. Ein separater Beschluss ist daher nicht erforderlich. Die Empfehlung sieht eine Anpassung der Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % vor. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um weitere 7,3 % empfohlen.
Der Gemeinderat nahm die Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026 zur Kenntnis.
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit – Neufassung
Der Vorsitzende ging zu Beginn darauf ein, dass im Rahmen der Kommunalwahl am 9. Juni und im Rahmen der Bürgermeisterwahl am 7. Juli wieder eine Vielzahl von ehrenamtlich Tätigen eingesetzt werden und dankte allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich hierfür zur Verfügung stellen. Er ging darauf ein, wie wichtig die Wahlhelfer für eine ordnungsgemäße Durchführung der anstehenden Wahlen sind. Man habe dies zum Anlass genommen seitens der Verwaltung einen Vorschlag zur Anpassung der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Tätigkeit dem Gemeindrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Sodann übergab er das Wort an den Leiter der Hauptverwaltung, der anhand der Sitzungsvorlage und anhand der Anlage auf die wesentlichen Änderungen der Entschädigungssätze einging.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ab dem 1. Juni 2024.
Der Gemeinderat hat über folgendes Baugesuch beraten:
Umbau (Vergrößerung) der Garage beim Gebäude Hohenzollernstraße 18 in Niederstotzingen
Bekanntgaben
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Stadt Niederstotzingen gemeinsam mit dem Landkreis Heidenheim den Förderantrag für das Quartiersmanagement vorbereitet hat. Es findet nun ein Antrags- gespräch mit der Allianz für Beteiligung im Juni statt. Dieses ist die Grundvoraussetzung zur Einreichung eines Förderantrags.
Zudem verwies der Vorsitzende auf das bevorstehende Maibaumaufstellen der Niederstotzinger Vereine am 27. April 2024 ab 17:30 Uhr auf dem Marktplatz und lud die Bevölkerung hierzu ganz recht herzlich im Namen der Vereine ein.
Der Leiter der Hauptverwaltung informierte darüber, dass eine Drehgenehmigung für eine Drohne an den Südwestrundfunk erteilt wurde.
Frau Armele informierte darüber, dass nun die letzten Arbeiten am Wasserturm Stetten abgeschlossen werden und sobald eine Beprobung stattgefunden hat, der Wasserturm in Betrieb genommen werden kann.