Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 20.03.2024


Gebührenkalkulation Wasser und Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühren für das Jahr 2024

Der Vorsitzende begrüßte den Geschäftsführer der Allevo Kommunalberatung Herrn Stefan Kasteel. Er übergab das Wort für den Sachvortrag dem Leiter der Finanzverwaltung Herrn Thorsten Renner. Der Leiter der Finanzverwaltung führte in den Sachverhalt ein und ging zunächst auf die aktuellen Investitionen im Bereich der Wasser- versorgung ein. Herr Renner präsentierte die wesentlichsten Kalkulationsergebnisse der Vorauskalkulation für das Jahr 2024. Als Beispiele nannte er die Sanierung des Wasserturms in Stetten, die Trinkwasserleitung Reuendorf oder die geplante Neuverlegung der Wasserleitung in der Lerchenstraße und im Galgenbergweg im Jahre 2024. Sodann stellte Herr Kasteel die Systematik der Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchsgebühren dar. Er ging darauf ein, dass eine jährliche Kalkulation der Gebühren sinnvoll ist, um sprunghafte Veränderungen der Gebühren zu vermeiden. So kann die Gebühr im laufenden Betrieb an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Er ging darauf ein, dass sich insbesondere die Inflation, die Energiekostenentwicklungen und auch die Tarifabschlüsse im Tarifvertrag Öffentlicher Dienst auf die Kalkulationsergebnisse auswirken. Sodann stellte er die wichtigsten Positionen in der Gebührenkalkulation vor und ging auf die Veränderungen in den Betriebskosten ein.

Nach der Präsentation der Gebührenkalkulation stellte Herr Stadtrat Hirschbolz die Frage, warum in der Wasserversorgung als Verteilungsmaßstab 255.000 m³ Wasser zugrunde gelegt werden, während in der Abwasserkalkulation von weniger Wasser ausgegangen wird. Herr Kastell begründete dies mit Absetzungen. So können Betriebe, deren Wasser nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, Absetzungen bei der Verwaltung beantragen.

Herr Stadtrat Hegele ging in seiner Wortmeldung darauf ein, dass die Gebühren ansteigen und es wichtig sei, die Kostensteigerung mit den vorhandenen Investitionen und gestiegenen Betriebskosten zu begründen. Es gehe dabei nicht darum, einen besonderen Gewinn für die Gemeinde zu erwirtschaften, sondern es wird nur das umgelegt, was für den Erhalt des Infrastrukturvermögens notwendig ist.

Jeweils einstimmig beschloss der Gemeinderat die folgenden Punkte:

  • Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 04.03.2024 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße (Q3).
  • Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird zugestimmt.
  • Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Ver- zinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Der Gemeinderat beschließt, die Konzessionsabgabe zu den höchstmöglichen Sätzen nach § 2 KAE und nach dem Steuerrecht abzuführen. Diese belaufen sich bei Sonderabnehmern auf 1,5 % der Gebührenerlöse und bei Tarifabnehmern auf 10 % der Gebühren-erlöse. Die Konzessionsabgabe ist über Gebühreneinnahmen zu finanzieren und dementsprechend in die Kalkulation eingestellt. Ebenso sind der für die Abführung der Konzessionsabgabe notwendige Mindesthandelsbilanzgewinn sowie die Mindestertragssteuern in die Kalkulation eingestellt. Gegenüber dem rein kostendeckenden Gebührensatz nach KAG ergibt sich daraus ein abgabenrechtlich zulässiger Gewinnzuschlag in Höhe von 0,12 Euro/m³ netto.
  • Aus dem Jahr 2019 besteht eine nachholbare Konzessionsabgabe in Höhe von -15.706 Euro. Der Gemeinderat beschließt, diese nachholbare Konzessionsabgabe in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 bei der Berechnung der Wasserverbrauchsgebühr zum Ausgleich einzustellen. Durch diesen Ausgleich erhöht sich der Gebührensatz gegenüber einem rein kostendeckenden Gebührensatz nach KAG zusätzlich um 0,06 Euro/m³ netto.
  • Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wird die Wasserverbrauchsgebühr rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12. 2024 wie folgt festgesetzt:
    Wasserverbrauchsgebühr 2,33 Euro/m³
    Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Gebührenkalkulation Abwasser und Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024

Herr Kasteel von der Allevo Kommunalberatung stellte auch in diesem Tagesordnungspunkt die Systematik der Gebüh- renkalkulation im Bereich der Abwassergebühren vor. Er ging dabei insbesondere auf die Unterschiede bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr ein.

Jeweils einstimmig beschloss der Gemeinderat die folgenden Punkte:

  • Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 04.03.2024 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befes-tigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. Die Grundgebühr in der Schmutzwasserbeseitigung wird ge- staffelt nach der Zählergröße (Q3) erhoben.
  • Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird zugestimmt.
  • Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
    Aus den Betriebskosten:
    Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 17,98 %
    Regenwasserkanäle 24,31 %
    Kläranlagen 1,20 %
    Aus den kalkulatorischen Kosten:
    Mischwasserkanäle 24,01 %
    Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 17,98 %
    Regenwasserkanäle 50,00 %
    Kläranlagen 5,00 %
  • Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
    Aufteilung der Betriebskosten:
    Mischwasserkanäle SW 31,75 % | NW 68,25 %
    Schmutzwasserkanäle SW 100,0 % | NW 0,0 %
    Regenwasserkanäle SW 0,0 % | NW 100,0 %
    Zuleitungssammler SW 31,75 % | NW 68,25 %
    Regenüberlaufbecken SW 31,75 % | NW 68,25 %
    Kläranlagen SW 96,76 % | NW 3,24 %
    Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:
    Mischwasserkanäle SW 62,53 % | NW 37,47 %
    Schmutzwasserkanäle SW 100,0 % | NW 0,0 %
    Regenwasserkanäle  SW 0,0 % | NW 100,0 %
    Zuleitungssammler SW 31,75 % | NW 68,25 %
    Regenüberlaufbecken SW  31,75 % | NW 68,25 %
    Kläranlagen SW 90,00 % | NW 10,00 %
  • Ausgleich von Vorjahren im Schmutzwasserbereich
    Aus dem Jahr 2019 besteht eine verbleibende Kostenunterdeckung in Höhe von -64.762 Euro, die bis Ende 2024 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
    Aus dem Kalkulationsjahr 2020 besteht eine Kostenunterdeckung in Höhe von -4.682 Euro, die bis Ende 2025 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
    Aus dem Kalkulationsjahr 2021 besteht eine Kostenunterdeckung in Höhe von -38.353 Euro, die bis Ende 2026 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung zu einem Anteil von 47 % (-18.026 Euro) in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 einzustellen und somit teilweise auszugleichen.
  • Ausgleich von Vorjahren im Niederschlagswasserbereich
    Aus dem Jahr 2019 besteht eine verbleibende Kostenunterdeckung in Höhe von -43.963 Euro, die bis Ende 2024 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
    Aus dem Kalkulationsjahr 2020 besteht eine Kostenunterdeckung in Höhe von -39.112 Euro, die bis Ende 2025 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
    Aus dem Kalkulationsjahr 2021 besteht eine Kostenunterdeckung in Höhe von -22.760 Euro, die bis Ende 2026 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
    Aus dem Kalkulationsjahr 2022 besteht eine Kostenüberdeckung in Höhe von 20.835 Euro, die bis Ende 2027 ausgleichspflichtig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenüberdeckung zu einem Anteil von 15 % (3.125 Euro) in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 einzustellen und somit teilweise auszugleichen.
  • Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12. 2024 wie folgt festgesetzt:
    Schmutzwassergebühr 3,25 Euro/m³
    Niederschlagswassergebühr 0,74 Euro/m²

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)

Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage und die dazugehörige Anlage mit dem Satzungstext, in der sich die neukalkulierten Gebührensätze wiederfinden. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde keine Aussprache gewünscht.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS).

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)

Hier ging der Vorsitzende auch darauf ein, dass sich die neu kalkulierten Gebührensätze in der Änderungssatzung wiederfinden, die dem Gemeinderat als Anlage zur Sitzungsvorlage zugegangen ist.

Nachdem auch hierzu keine Wortmeldungen bestanden, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS).

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 – Beschlussfassung

Im Rahmen seiner Einführung ging der Vorsitzende zunächst auf die zeitliche Reihenfolge der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs ein und der darauffolgenden Vorberatung im Verwaltungsausschuss sowie die sich anschließenden Stellungnahmen der Fraktionen des Gemeinderats. Sodann übergab er das Wort an den Leiter der Finanzverwaltung, der im weiteren Verlauf der Sitzung die finalen Eckdaten des Haushaltsplans 2024 anhand einer Präsentation erläuterte und darstellte. Nachdem zu dem finalen Zahlenwerk keine weiteren Fragen vorliegen, verlas der Vorsitzende die Planansätze der Haushaltssatzung, die Planansätze für die Kreditermächtigung sowie die Kassenkredite und die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer.

Sodann beschloss der Gemeinderat einstimmig aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Haus- haltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.

Finanzplan mit Investitionsprogramm 2024 – 2027

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Thorsten Renner, der noch einmal auf die gesetzliche Grundlage zur Vorstellung des Finanzplans gemäß § 85 der Gemeindeordnung einging. Er verwies darauf, dass der Finanzplan bereits mit der Einbringung des Haushaltsplans dem Gemeinderat vorgelegt wurde und dieser nun noch separat beschlossen werden muss. Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats hierzu keine Fragen vorlagen erfolgte die Beschlussfassung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig aufgrund von § 85 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2024 - 2027.

Bürgermeisterwahl - Bildung des Gemeindewahlausschusses und der Wahlbezirke

Der Vorsitzende übergab die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Bürgermeis-ter Bernd Hegele und erklärte sich selber für befangen. Der Vorsitzende nahm im Zuhörerraum Platz. Herr Stadtrat Hegele stellte die Inhalte der Sitzungsvorlage und die Funktion des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2024 vor. Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats keine Wortmeldungen vorlagen, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Bildung des Gemeindewahlausschusses wie vorgeschlagen und Kenntnisnahme der Wahlbezirke wie vorgeschlagen.

Kanalaufdimensionierung Lerchenstraße und Erneuerung Wasserleitung im Auswechslungsgebiet sowie im Galgenbergweg - Vergabe der Planung

Der Vorsitzende ging auf die erfolgte Maßnahme im Bereich der Lerchenstraße Süd ein, die auf den Ergebnissen der Neuberechnung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) der Stadt Niederstotzingen beruht. Er ging dann auf die Notwendigkeit einer Kanalaufdimensionierung im nördlichen Teil der Lerchenstraße ein, die spätes-tens mit dem Anschluss des Neubaugebiets „Höhe II“ notwendig wird. Dieses Baugebiet wird über den Amselweg in die Lerchenstraße entwässern. Der Vorsitzende stellte anhand eines Lageplans den Umfang der Maßnahme vor sowie die geschätzten Kosten in Höhe von 428.400 Euro brutto. Er verwies darauf, dass in diesem Zuge auch die etwa 65 Jahre alte Wasserleitung mit ausgetauscht werden soll. Hierzu wurde das Planungsbüro a2Plan aus Westhausen um eine Angebotserstellung gebeten. Das Angebot sieht ein vorläufiges Gesamthonorar in Höhe von 58.328 Euro brutto vor. Darüber hinaus stellte der Vorsitzende anhand eines weiteren Lageplans eine geplante Erneuerung der Wasserleitung im Galgenbergweg vor. Hierbei handelt es sich um eine 52 Jahre alte Leitung, die insbesondere im Jahr 2023 vier Rohrbrüche zu verzeichnen hatte. Die geschätzten Kosten liegen bei 81.150 Euro. Auch hierzu wurde das Büro a2Plan um ein Angebot gebeten. Das Angebot sieht ein Planungshonorar vorläufig in Höhe von 15.453 Euro brutto vor. Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, erfolgte der einstimmige Beschluss des Gemeinderats zur Vergabe der Planungsleistungen für die Auswechslung des Kanals in der Lerchenstraße sowie der Erneuerung der Wasserleitung in der Lerchenstraße und im Galgenbergweg an das Büro a2Plan aus 73463 Westhausen.

Neuberechnung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) für Lontal und Stetten

Im Rahmen des Sachvortrags stellte der Vorsitzende vor, dass die wasserrechtlichen Einleitungserlaubnisse für die Stadtteile Stetten und Lontal im Jahre 2025 ablaufen werden bzw. zum Teil schon abgelaufen sind. Daher besteht Bedarf, eine neue wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Heidenheim zu beantragen. Hierbei geht es darum, dass verdünnte Abwässer in Vorfluter eingeleitet werden dürfen. Hierzu bedarf es einer Darstellung des Kanalsys-tems sowie der Sonderbauwerke. Es muss dabei nachgewiesen werden, dass das Kanalsystem und die Sonderbauwerke aus hydraulischer Sicht leistungsfähig sind. Insbesondere muss die Kommune sicherstellen können, dass die Rückstauebene sichergestellt ist. Dies bedeutet, dass die anfallenden Abwässer und Niederschlagswasser innerhalb des Kanalsystems und der Schächte gesammelt werden können, ohne dass es zu Austritten an den Schachtdeckeln kommt. Insofern muss der korrekte Betrieb und ausreichende Kapazitäten innerhalb der Abwasserbeseitigungsanlagen nachgewiesen werden. Hierzu muss das Kanalsystem in einem Rechenmodel aufgenommen werden und ein sogenannter Modelregen simuliert werden. Diese Berechnung ist eine wesentliche Grundlage zur Erteilung der wasser- rechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Er verwies dabei auf die Erfahrungen aus der Ausstellung des Allgemeinen Kanalisationsplans für den Kernort Niederstotzingen und den Stadtteil Oberstotzingen in den vergangenen Jahren. Für die Planungsleistung wurde ein Angebot beim Ingenieurbüro Matthias Strobel aus Abtsgmünd angefragt. Dieses sieht eine vorläufige Angebotssumme in Höhe von 19.992 Euro brutto vor.

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, beschloss der Gemeinderat einstimmig die
Beauftragung des Ingenieurbüros Matthias Strobel aus 73453 Abtsgmünd mit der Berechnung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) für Stetten und Lontal.

Gemeinsamer Gutachterausschuss der Stadt Heidenheim - Besetzung der ehrenamtlichen Gutachter ab dem 01.07.2024

Im Rahmen des Sachvortrags ging der Vorsitzende auf die Historie des Gemeinsamen Gutachterausschusses Heidenheim ein, der auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung basiert und seit dem Juli 2020 aktiv ist. Er vewies auf die wesentlichen Aufgaben, die dem Gemeinsamen Gutachterausschuss zustehen und auf die Besetzung dieses Gemeinsamen Gutachteraus- schusses. Er stellte dar, dass die Stadt Niederstotzingen drei ehrenamtliche Gutachter bestellen kann. Diese waren bisher Herr Thorsten Renner, als Bediensteter der Stadt Niederstotzingen sowie die zwei ehrenamtlichen Gutachter Karl Heinz Hirschbolz und Helmut Kircher. Die Amtszeit endet am 30.06.2024. Dies führt zu der Notwendigkeit, dass die Stadt Niederstotzingen die ehrenamtlichen Gutachter für die kommende Amtszeit vorschlagen soll/ muss. Im Vorfeld habe man sich mit den bisherigen Gutachtern in Verbindung gesetzt, die ihre Bereitschaft erklärt haben, auch in Zukunft im Gemeinsamen Gutachterausschuss mitzuwirken.

Nachdem keine Wortmeldungen oder Fragestellungen zum Sachverhalt vorlagen, beschloss der Gemeinderat einstimmig Herrn Thorsten Renner als stellvertretenden Vorsitzenden sowie Herrn Karl Heinz Hirschbolz und Herrn Helmut Kircher als Gutachter für den Zeitraum ab 01.07.2024 für 4 Jahre vorzuschlagen.

Der Gemeinderat hat über folgendes Baugesuch beraten:

  • Lagerung von Entstörcontainern (bis zu vier Stück) auf dem Flst. 344, Breite Straße 69 in Niederstotzingen

Bekanntgaben

Der Vorsitzende verwies darauf, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit beschlossen hat, das Bürgerhaus Stetten zur Errichtung einer Mobilfunkantenne zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurde ein Mietvertrag abgeschlossen. Die bauliche Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Die Verwaltung hat nun Kenntnis, dass die bauliche Umsetzung ab Juni 2024 erfolgen soll.

Des Weiteren berichtete der Vorsitzende über das gemeinsame Maibaumaufstellen am 27.04.2024 durch verschiedene Niederstotzinger Vereine.

Der Vorsitzende verwies auf die anstehende Stadtputzete am kommenden Samstag und dankte den vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklärt haben hier mitzuwirken.

Verschiedenes

Aus der Mitte des Gemeinderats stellte Herr Dr. Spizig die Frage, wie die Vorvermarktung der NetCom BW abgeschlossen wurde. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass unlängst eine Besprechung mit der NetCom BW stattgefunden hat und die Vorvermarktung mit rund 55 Prozent abgeschlossen wurde. Damit wird der eigenwirtschaftliche Ausbau der NetCom BW stattfinden. Derzeit sei die NetCom BW dabei, die Tiefbauleistungen auszuschreiben mit der Perspektive, dass die Tiefbauarbeiten ab Frühjahr 2025 beginnen und sich dann bis Herbst 2027 hinziehen. Diese Information sei jedoch mit Vorsicht zu bewerten, da dies schlussendlich von der Gewinnung der Tiefbauunternehmen abhängt. Zudem verwies er darauf, dass bestimmte Vertragspartner der NetCom BW noch keine Auftragsbestätigung erhalten haben. Dies liegt daran, dass es am Anfang IT-Probleme bei der NetCom BW gab. Diese ca. 40 Verträge werden nun im Sys-tem der NetCom BW eingepflegt, sodass die Vertragspartner zeitnah eine Rückmeldung erhalten sollten. Sollten die Mitglieder des Gemeinderats Kenntnis davon erhalten, dass dies bei bestimmten Bürgerinnen und Bürgern nicht funktioniert, so sollen sich diese bitte bei der Verwaltung melden, um die Sachverhalte klären zu können.