Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 28.02.2024
Erstellung des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Niederstotzingen
- Vorstellung des Projektablaufs
- Vergabeempfehlung an die Stadt Herbrechtingen als Konvoiführer
In Niederstotzingen wird in Kooperation mit den Kommunen Herbrechtingen und Sontheim an der Brenz ein kommunaler Wärmeplan für jede Gemeinde entwickelt. Die Stadt Herbrechtingen tritt dabei als sogenannter Konvoiführer auf.
Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein – fünf Jahre früher als der Bund und zehn Jahre früher als die EU. Dies soll unter anderem durch eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht werden. Das Wärmeplanungsgesetz ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Im Rahmen des Wärmplanungsgesetzes besteht für Städte und Gemeinden die Pflicht, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser gibt den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit darüber, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.
Bereits vor der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes haben sich die Städte Herbrechtingen und Niederstotzingen sowie die Gemeinde Sontheim an der Brenz noch auf der Grundlage der Landesgesetzgebung bereits im Jahr 2022 auf den Weg gemacht und eine finanzielle Förderung für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans beantragt.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde der Projektablauf zur Erstellung sowie die Inhalte eines kommunalen Wärmeplans vorgestellt. Dabei wurde hervorgehoben, dass es sich hierbei um einen informellen Plan ohne rechtliche Außenwirkung handelt. Das bedeutet, dass allein das Vorliegen eines Wärmeplans durch eine Gemeinde noch nicht automatisch die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes auslöst. Erst wenn sich sogenannte Eignungsgebiete im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans ergeben und hierzu gesonderte Beschlüsse durch den Gemeinderat gefasst werden, also zur Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen unter Berücksichtigung des kommunalen Wärmeplans, z. B. durch eine kommunale Satzung, ergibt sich eine rechtliche Bindungswirkung nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Der Gemeinderat billigte den vorgelegten Projektablauf und beschloss einstimmig eine Vergabeempfehlung an die Stadt Herbrechtingen als Konvoiführer zur Vergabe der Erstellung des kommunalen Wärmeplans an den „Zweckverband zur Gasversorgung des Brenztals“ als wirtschaftlichsten Bieter zu einem Angebotspreis in Höhe von 162.911 Euro (brutto).
Nach Abzug der Förderung verbleibt ein Betrag von 70.256 Euro als kommunaler Eigenanteil, von dem auf die Stadt Niederstotzingen 14.149,67 Euro entfallen.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder:
Billigung der Entwurfsplanung zum Umbau des ehemaligen Grundschulgebäudes zur Förderantragsstellung nach der „VwV Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung“
Am 12. Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:
- Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
- Er umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche.
- Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Es besteht eine maximale Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr.
- Der Anspruch besteht erstmalig ab dem Schuljahr 2026/2027 für die Klassen- stufe 1 und soll dann jährlich um eine weitere Klassenstufe „aufwachsen“. Das bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2027/ 2028 der Anspruch für die Klassenstufe 1 und 2 besteht. Ab 2029/2030 sind dann alle 4 Klassenstufen von dem Anspruch erfasst.
Mit dem Rechtsanspruch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Wirtschaftsstandort Deutschland bzw. Baden-Württemberg gestärkt werden.
Für die Stadt Niederstotzingen ergibt sich damit eine neue kommunale Pflichtaufgabe, die sowohl hinsichtlich des Betriebskonzeptes als auch im Hinblick auf die räumliche Umsetzung inhaltlich geplant werden muss.
Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat haben sich frühzeitig mit den neuen Gegebenheiten auseinandergesetzt, unter anderem in Form einer Klausur im Mai 2023. Auf den Ergebnissen der Klausurtagung des Gemeinderats im Mai 2023 folgend, hat die Verwaltung die bauliche Planung mit dem Architekturbüro ACT planen und bauen GmbH vorangetrieben. Aufgrund der kurzfristig vor dem Jahreswechsel angekündigten Verabschiedung der „VwV Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung“ Mitte Februar 2024 und der Vergabe der Fördermittel nach dem Windhundprinzip (Fördervolumen ca. 360 Millionen Euro), besteht die dringende Notwendigkeit, einen Förderantrag zum 15. März 2024 einzureichen. Dieser setzt eine Entwurfsplanung und die Ermittlung der Projektkosten auf Basis der DIN 276 voraus.
In der Sitzung hat Architekt Mathis Tröster die Entwurfsplanung vorgestellt. Diese sieht die Nutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vor. Hierzu soll das ehemalige Grundschulgebäude um einen Anbau ergänzt werden. Herr Tröster stellte die Planung anhand von Grundrissen, Schnitten und verschiedenen Ansichten vor. Der Anbau umfasst Sanitäreinrichtungen, eine sogenannte Catering-Küche, Personal- und Büroräume. Der Bestandsbau soll einen Essensbereich sowie die Betreuungsräume sicherstellen und umfasst auch die Herstellung der Barrierefreiheit mittels einer Hebeplattform.
Die Planunterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Niederstotzingen öffentlich abrufbar.
Die geplanten Gesamtkosten sehen einen Investitionsbedarf in Höhe von insgesamt rund 2.400.000 Euro vor. Davon sind nach der Verwaltungsvorschrift „Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung“ bis zu 70 % der zuschussfähigen Kosten förderfähig. Zudem besteht die Möglichkeit, zusätzliche Mittel aus dem Ausgleichstock zu beantragen.
Der Gemeinderat billigte einstimmig die Entwurfsplanung und beauftragte die Verwaltung zur Förderantragsstellung auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung.
Im weiteren Verlauf müssen aufgrund der gesetzlichen Schwellenwerte die weitergehenden Planungsleistungen europaweit in einem offenen Verfahren ausgeschrieben werden.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 - Stellungnahme der Fraktionen
Nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in der Sitzung vom 31.01.2024 durch Herrn Bürgermeister Marcus Bremer und der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 07.02.2024 nahmen die Fraktionen des Gemeinderats zum einge- brachten Planentwurf Stellung.
Für den CDU-Wählerblock sprach Herr Bernd Hegele:
Der Gemeinderat steht vor der Herausforderung, in einem durch globale und nationale Krisen geprägten Umfeld, wie dem Ukraine-Krieg und den Folgen der Inflation, wirksame kommunale Maßnahmen zu ergreifen. Die Preissteigerungen und der steigende organisatorische Aufwand in der Verwaltung sind diesbezüglich spürbar.
Im Rahmen des Handlungsprogramms für 2024 sticht aus finanzieller Sicht keine Maßnahme hervor. Eine Ausnahme ist die Ausrüstung der Regenüberlaufbecken (RÜB) mit der gesetzlich vorgeschriebenen Messtechnik für 1,2 Mio. Euro. Dieser Vorgabe kann man sich nicht entziehen, auch wenn sie keinen direkten Mehrwert bietet.
Der Plan sieht ein Investitionsvolumen von etwas über 5 Millionen Euro für insgesamt 45 Einzelmaßnahmen vor. Dies spiegelt den Grad der Aufgabenerfüllung wieder. Diesbezüglich ist festzustellen, dass der neue Haushaltsplan 2024 den künftigen Gemeinderat bindet, der sich nach der Kommunalwahl anders zusammensetzen wird. Dies spiegelt aber auch die Kontinuität in der Arbeit des Gemeinderats wider. Mit Blick auf den gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hat man sich auf den Weg gemacht. Hier sieht der Haushalt Mittel für die Planung des Umbaus der ehemaligen Grundschule in Höhe von 100.000 Euro vor. Aber auch hier zeige sich, dass sich eine Bindungswirkung für die kommenden Haushaltsjahre ergibt. Diesbezüglich bleibt wenig Spielraum für alternative Entscheidungen. Es besteht die Notwendigkeit, Zuschüsse nicht nur für die Investitionskosten, sondern auch für den laufenden Betrieb zu generieren. Die Unsicherheit, ob wir die benötigten Mittel erhalten, bleibt bestehen. Die Herausforderung ist groß, da wir möglicherweise das gesamte Volumen selbst tragen müssen, aber die Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche stellt eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.
Für die Kinderbetreuung erkannte Herr Hegele einen steigenden Bedarf und auch hier müssen wir Ressourcen bereitstellen, um dem Bedarf gerecht zu werden. Die Stadt hat sich das Ziel gesetzt, ein moderates Wachstum der Bevölkerung zu fördern, was nur mit Zuzug jüngerer Erwachsener und Familien möglich ist. Dafür sind entsprechende Betreuungseinrichtungen zu erweitern.
Auf der anderen Seite will man auch den demografischen Wandel bzw. die Generationengerechtigkeit im Blick behalten. In diesem Zug verwies er auf die Themen Quartiersmanagement und den Bau eines neuen Pflegeheims im Zusammenhang mit einer Seniorenwohnanlage.
Es bleibe ein Dreiklang zwischen Kindern/ jungen Familien, den Menschen mittleren Alters und den sowohl rüstigen als auch pflegebedürftigen Senioren. Allen Gruppen in gleichem Maße gerecht zu werden ist ein schwieriger Balanceakt. Dennoch wurde schon in der Vergangenheit versucht, in alle Gruppen zu investieren. Beispielhaft zählte er die Ausweitung der Kinderbetreuung, den Glasfaserausbau, die Vereinsförderung und die Investition in die Infrastruktur der allgemeinen Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Feuerwehrwesen, Straßen) auf.
Im Ramen der Stellungnahme ging der Fraktionsvorsitzende auf einzelne Planansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein. Er stellte fest, dass der Haushalt „auf Kante genäht“ ist. Die Generationengerechtigkeit wird auch durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen erreicht. Letztlich bleibt aber wenig Spielraum, um Rücklagen aufzubauen.
In Bezug auf die Erträge warf Herr Hegele ein Schlaglicht auf die Grundsteuerreform, die aufmerksam beobachtet werden muss. Er beantragte von der Finanzverwaltung eine Übersicht über die Verschiebungen, die sich hierdurch ergeben, auch im Hinblick auf die Bildung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025. Das neue Grundsteuerrecht könnte durch die Grundsteuer C eine Chance zur Entwicklung von Bau-lücken bieten.
Mit Blick auf den Schuldendienst der Stadt beantragte die CDU-Fraktion eine Übersicht über die einzelnen Darlehen mit Angaben zur Restschuldhöhe, Zinshöhen und Restlaufzeiten.
Ein Aufruf zu dauerhaftem gesellschaftlichem Engagement und aktiver Teilnahme an der Kommunalpolitik rundete die Stellungnahme ab.
Zusammenfassend stimmte der CDU-Wählerblock dem Haushaltsplanentwurf 2024 zu.
Für die Bürger- und Wählerinitiative (BWI) sprach Frau Marianne Nikola:
Zu Beginn der Stellungnahme stellte die Fraktionsvorsitzende fest, dass die vergangenen Haushaltspläne mit Weitsicht und Bedacht aufgestellt wurden. Allerdings werde es immer schwerer, verlässlich zu planen. Die Kommunen stehen vor erheblichen Herausforderungen, darunter finanzielle Engpässe, Inflation, demografischer Wandel, steigende Sozialkosten, Klimawandel und bürokratische Aufwände. Die Politik ist gefordert, verantwortungsvoll mit Steuergeldern umzugehen und Investitionen sorgsam zu tätigen. Das gilt in gleichem Maß für die kommunalpolitische Willensbildung. So müssen die Ziele des Mitteleinsatzes auch im Gemeinderat beantwortet werden. Zunächst richtete Frau Nikola einen Rückblick auf die umgesetzten und angestoßenen Projekte des Jahres 2023.
Bedeutende Projekte wie der Wasserturm Stetten stehen kurz vor der Fertigstellung und die Vorvermarktung der Glasfasererschließung in Kooperation mit den umliegenden Gemeinden verläuft vielver- sprechend. Auch das Baugebiet Höhe II macht Fortschritte. Hier entstehen neben einer Seniorenwohnanlage und 45 stationären Pflegeplätzen auch Bauplätze für Familien. Zudem wurde die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgestellt und die Ansiedlung eines Vollsortimenters zeichnet sich ab.
Danach gab Frau Nikola einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2024.
Der Haushaltplan für 2024 basiert auf der Oktobersteuerschätzung und zeigt trotz der Inflation positive Zahlen. Da jedoch die finanziellen Spielräume geringer werden, ist ein Rückgriff auf Rücklagen erforderlich ist, um den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Frau Nikola ging auf die einzelnen Planansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein. Die Anteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer entsprechen in etwa den Vorjahreszahlen. Mit Blick auf die Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer stimmte die BWI-Fraktion den in der Höhe nach unveränderten Hebesätzen zu. Die Gewerbesteuer scheint realistisch im Plan angesetzt zu sein. Mit Blick auf die Kreisumlagen geht sie von steigenden Entwicklungen in der Zukunft aus, um das Kreis- klinikum und die Modernisierung des Berufsschulzentrums zu finanzieren. Dies führe auch dazu, dass sich die Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer und die Ausgaben bei der Kreisumlage nahezu ausgleichen. Bezüglich der Personalaufwendungen und der Schaffung neuer Stellen in der Verwaltung kam Frau Nikola zu dem Ergebnis, dass dies gerechtfertigt ist, um dem steigenden Aufgabenbestand Rechnung tragen zu können. Die Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit und des Integrationsmanagements sind ein Zeichen für den gesellschaftlichen Wandel. Der BWI ist es wichtig, vorausschauend auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren und generationengerecht zu handeln. Daher ist die Schaffung einer neuen Stelle im Bereich des Quartiersmanagements gerechtfertigt.
Im Hinblick auf den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ging Frau Nikola auf die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen ein. Diesen muss sich die Stadt stellen und ein passendes Angebot schaffen.
Es wurden Vorkehrungen für den Erwerb von Grundstücken getroffen und das Innenstadtentwicklungskonzept (ISEK) wird weiterverfolgt, um den Flächenverbrauch im Außenbereich zu minimieren. Im Jahr 2024 soll die Planung für das neue Gewerbegebiet in Oberstotzingen vorangetrieben werden und die Stadt in Vorleistung gehen, um bestehenden Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und neuen Betrieben ein Angebot machen zu können.
Abschließend kam Frau Nikola zu der Bewertung, dass zwar ein ausgeglichener Haushalt vorliegt, der Schwerpunkte im Bereich der Daseinsvorsorge bzw. der kommunalen Infrastruktur setzt. Allerdings sei das negative Ergebnis im ordentlichen Haushalt für sie zu schlecht, da es an Ertragskraft fehlt. Dies führte sie auf die politischen Rahmenbedingen zurück. Schlussendlich stimmte die BWI dem Haushaltsplanentwurf 2024 zu.
Für die SPD-Fraktion sprach Herr Theodor Feil:
Fraktionsvorsitzender Feil verwies zu Beginn seiner Stellungnahme darauf, dass die Heidenheimer Zeitung in der Berichterstattung zum Haushaltplan 2023 ihren Bericht mit „Wasser, Kinder, Internet“ tituliert hat. Das gilt für das Haushaltsjahr 2024 nahezu unverändert. Maßgeblich sind die Investitionen vor allem im Bereich der Infrastruktur beziehungsweise im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Auf den ersten Blick weicht der Ergebnishaushalt nach Einschätzung von Herrn Feil nicht stark vom Vorjahr ab. Man kann aber deutlich erkennen, dass die Schere zwischen den Erträgen und Aufwendungen aufgeht. Die Aufwendungen sind stärker gewachsen als die Erträge. Das positive Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nur durch Sondereffekte wie zum Beispiel durch Bauplatzverkäufe realisierbar. Ein ähnliches Bild ergibt sich im Finanzhaushalt. Zwar kann ein Deckungsgrad durch einen Zahlungsmittelüberschuss aus dem Geschäft der laufenden Verwaltung erzielt werden, was zunächst positiv zu bewerten ist. Es zeigte sich für ihn jedoch, dass der Zahlungsmittelüberschuss rückläufig ist und die Investitionen nicht aus eigener Kraft finanziert werden können. Es braucht daher eine zusätzliche Finanzierung durch die Aufnahme von Darlehen und einen Rückgriff auf die liquiden Mittel der Stadt. Daher kommt den Zuweisungen und Zuschüssen eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist das Investitionsvolumen im Haushaltsjahr 2024 mit über 5 Millionen Euro stattlich aber auch wichtig für den Erhalt der städtischen Infrastruktur und zur Stärkung der Wirtschaft. Die Aufnahme von zusätzlichen Darlehen führe zu einem Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung, die jedoch im Landesvergleich noch deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen liegt.
Herr Feil ging im Rahmen der Stellung-nahme auf einzelne Planansätze ein. Er warf ebenfalls ein Schlaglicht auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern und die damit in Verbindung stehenden Fragestellungen und Herausforderungen. Mit Blick auf den Internetausbau merkte Herr Feil an, dass die Stadt in zwei geförderten Ausbauprojekten große Summen investiert hat. Er hoffte, dass die NetCom BW den eigenwirtschaftlichen Ausbau wie angekündigt in die Umsetzung bringt. Mit Blick auf die Schließung des Archäoparks Vogelherd braucht es nun eine adäquate Folgenutzung, über die man sich nun verstärkt Gedanken machen muss.
Mit Blick auf das Neubaugebiet Höhe II hoffte Herr Feil auf eine zeitnahe Vermarktung der Bauplätze, nachdem die Erschließung vorangetrieben wurde. Mit dem Neubau des Pflegeheims und der Seniorenwohnanlage wird die Infrastruktur modernisiert und auf Stand gebracht. Im Hinblick auf die Einkaufsmöglichkeiten sieht man nun eine bauliche Entwicklung auf den kommenden Vollsortimenter und die SPD-Fraktion hoffte auf eine zügige Fertigstellung des Bauvorhabens, da ein Einkaufsmarkt nicht ausreichend ist.
Herr Feil beantragte bei der Bauverwaltung eine Übersicht über die Einsparungen, die durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung erreicht werden. Zudem bat er darum, dass der Fußgängerüberweg beim Ärztehaus schnellstmöglich in die Umsetzung kommt.
Zusammenfassend stellte Herr Feil fest, dass die Aufgaben der Stadt mannigfaltig sind und nicht ausgehen. Gleiches gilt für die Aufgaben auf der Ebene des Landkreises Heidenheim. Hier wird mit Blick auf die Kreisumlage keine Entlastung erwartet. Es wird zunehmend schwieriger, den Haushalt auszugleichen und ein positives Ergebnis zu erzielen. Auf der anderen Seite gibt es zwischen den Haushaltjahren immer Aufwärts- und Abwärtsbewegungen.
Im Namen der SPD-Fraktion stimmte Herr Feil dem Haushaltplanentwurf 2024 zu und verwies abschließend auf die Kommunalwahl, durch die sich der Gemeinderat verändern wird. Er ist zuversichtlich, dass der Übergang gut und reibungslos verläuft.
Einbau messtechnischer Einrichtungen an den Regenüberlaufbecken (RÜB) - Ausschreibung Elektrotechnische Ausrüstung und Fernwirktechnik
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten zum Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlagen beschlossen (Tiefbau, Maschinentechnik und Elektrotechnik). Im Rahmen der Sitzung informierte die Leiterin der Bauverwaltung das Gremium darüber, das im ersten Paket die maschinelle Ausrüstung und der Tiefbau öffentlich ausgeschrieben und am 20.12.2023 durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vergeben wurden. Das Ingenieurbüro Strobel war zur Vergabesitzung anwesend und hatte das Gremium informiert, dass das Leistungsverzeichnis für die elektrotechnische Ausrüstung und Fernwirktechnik erstellt werden kann, sobald die Fabrikate der maschinellen Ausrüstung bekannt sind. Nachdem die Informationen nun vorliegen, konnte das Leistungsverzeichnis erstellt werden, sodass nun das letzte Paket, die elektrotechnische Ausrüstung und Fernwirktechnik, ausgeschrieben wird. Der Zeitplan sieht eine Vergabe im April 2024 vor. Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis.
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service), bietet Gemeinden, Städten, Land- kreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 an. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines Auftrags für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.
Die Ausschreibung erfolgt in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, d.h. die Preise der Liefermengen für die feste Vertragslaufzeit werden nicht zu einem Stichtag gebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an mehreren Stichtagen. Dadurch soll insbesondere das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für den gesamten, drei- jährigen Lieferzeitraum ist.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss zur Teilnahme an der Bündelausschreibung.
Kommunalwahl 2024 - Bildung des Gemeindewahlausschusses
Am Sonntag den 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europaparlament, zum Kreistag und zum Gemeinderat statt. Wie bisher wurden die Wahlen auf denselben Termin zusammengelegt.
Nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Er besteht grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter sind aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Gemeindewahlausschuss mit 3 Beisitzern zu bilden.
Da der Bürgermeister selbst Wahlbewerber für den Kreistag ist, wählt der Gemeinderatden Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
Die Gemeinderatsfraktionen wurden aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses gegenüber der Stadtverwaltung zu benennen.
- Von Seiten der CDU-Fraktion wurden Manfred Roth und Sylvia Bader vorgeschlagen.
- Von Seiten der BWI-Fraktion wurden Marianne Nikola und Hildegard Kustermann vorgeschlagen.
- Von Seiten der SPD-Fraktion wurden Ursula Hegele und Annerose Geyer vorgeschlagen
Funktion | Ausschussmitglied | Stellverteter |
Vorsitzender | Uli Lindenmayer | Vera Lindenmayer |
1. Beisitzer/in | Manfred Roth | Sylvia Bader |
2. Beisitzer/in | Marianne Nikola | Hildegard Kustermann |
3. Beisitzer/in | Ursula Hegele | Annerose Geyer |
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bildung des Gemeindewahlausschusses.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO
Gemäß § 78 Abs. 4 GemO ist es im Rahmen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erforderlich, dass der Gemeinderat über die Annahme von Spenden entscheidet. Der Leiter der Finanzverwaltung stellte die in der Zeit vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 bei der Stadt Niederstotzingen eingegangenen Spenden in anonymisierter Form vor.
Der Gemeinderat dankte den Spendern und beschloss einstimmig die Annahme der aufgeführten Einzelspenden in einem Umfang von insgesamt 1.174,23 Euro.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat über das folgende Baugesuch beraten:
- Erstellung eines Carports (< 30 qm, außerhalb der Baugrenzen) auf dem Flst. 94/1, Friedrichstraße 3 in Niederstotzingen
Bekanntgaben
Straßenbeleuchtung und Fußgängerüberweg am Ärztehaus
Anknüpfend an die Stellungnahmen der Fraktionen gab der Vorsitzende bekannt, dass die bisherigen Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung in der kommenden Sitzung des Technischen Aus- schusses vorgestellt werden und dass die Bauverwaltung in Bezug auf den Fußgängerüberweg am Ärztehaus aktuell Vergleichsangebote für die bauliche Um- setzung inklusive der notwendigen Tiefbauarbeiten einholt, um die Umsetzung voranzubringen.
Glasfaserausbau NetCom BW:
In Bezug auf die Vorvermarktung der NetCom BW berichtete der Vorsitzende, dass ihm in der kommenden Woche die Ergebnisse mitgeteilt werden.
Staatsanzeiger-Award:
Die Arbeitsgemeinschaft Weltkultursprung hat für die Umsetzung der Themenwege im Lone- und Achtal (Eiszeitspuren) den 1. Platz beim Staatsanzeiger-Award in der Kategorie Kultur und Tourismus erhalten.
Protestschilder auf Fahrbahnteiler und Kreisverkehr:
Der Leiter der Hauptverwaltung schilderte die Abläufe, die zum Aufstellen der Schilder führten. Diese wurden durch die Handwerker und Landwirte offiziell beantragt und bis zur finalen Entscheidung über eine Zustimmung durch den Straßenbaulastträger im Landratsamt Heidenheim geduldet. Nachdem die Zustimmung durch den Straßenbaulastträger versagt wurde, wurden die Schilder abgebaut.
Verschiedenes
Frau Stadträtin Hegele machte die unsachgemäße Entsorgung von Hundekotbeuteln in den Sammelbehältern auf dem Friedhof Oberstotzingen aufmerksam.