Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 31.01.2024
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 - Einbringung des Haushaltsplanentwurfs
Der Vorsitzende stellte anhand einer Präsentation den Haushaltsplanentwurf 2024 vor. Zunächst ging der Vorsitzende auf die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein, die sich auf den Haushaltsplanentwurf 2024 auswirken.
- Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit auf dem Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp 4 Jahren.
- Es sei festzustellen, dass nach Feststellung des Sachverständigenrats Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften im Euroraum hat.
- Zudem sei ein gehemmtes Produktivitätswachstum festzustellen und ein stockender Modernitätsgrad des Kapitalstocks.
Das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 sei um ca. 0,3 % zurückgegangen. Die Exporte sind weiter gebremst wegen einer unerwartet schleppender Erholung der Weltwirtschaft. Dabei sei insbesondere China im Mittelpunkt der Betrachtung. Insgesamt ist das außenwirtschaftliche Umfeld Deutschlands stark eingetrübt. Für das Jahr 2024 wird davon ausgegangen, dass sich das Bruttoinlandsprodukt leicht erholt und ungefähr 0,7 % beträgt. Insgesamt wird eine leichte Aufhellung der Weltkonjunktur für das Jahr 2024 durch die Wirtschaftsinstitute erwartet. Insgesamt wird das globale Bruttoinlandsprodukt weniger stark wachsen als im Durchschnitt der 2010er Jahre. Die Kerninflation bleibt mit zuletzt 4,5 % jedoch weiterhin deutlich erhöht. Für das Jahr 2024 prognostiziert der Sachverständigenrat eine Inflationsrate von 2,6 %. Im Durchschnitt des Jahres 2023 lag diese bei 6,1 %.
Sodann ging der Vorsitzende auf die Eckdaten für die Haushaltsplanung 2024 ein. Diese basieren auf dem Haushaltserlass 2024 vom 9. November 2023 und den Ergebnissen der Oktobersteuerschätzung 2023. Er ging im weiteren Verlauf auf die Prognose durch die Geschäftsstelle des Gemeindetags ein. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Ergebnisse der Oktobersteuerschätzung positiver als die Herbstprojektion sind. Dies hängt jedoch eher von der inflationären Entwicklung ab, anstelle von einer verbesserten wirtschaftlichen Perspektive. Das gibt Anlass zur Sorge, weil sich Kommunen der Auswirkungen und Nachwirkungen auf der Ausgabenseite der Inflation nicht entziehen können. Insgesamt ist mit einer Abnahme der finanziellen Handlungsspielräume zu rechnen. Im weiteren Verlauf gab der Vorsitzende einen Rückblick auf das Jahr 2023 und präsentierte einzelne Projekte, die im Haushaltsjahr 2023 durch die Verwaltung und den Gemeinderat in die Umsetzung gekommen sind bzw. umgesetzt wurden.
Dann ging der Vorsitzende auf den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 ein. Er verwies zunächst auf die vier kommunalen Grundfunktionen Wohnen, Arbeiten, Kultur & Soziales sowie Mobilität. Diese 4 kommunalen Grundfunktionen lassen sich in insgesamt 6 Handlungsfelder aufteilen, die von verschiedenen Querschnittsthemen tangiert werden. Allen voran sei die Demographie in allen Leistungsbereichen deutlich zu spüren. Darüber hinaus kommen Querschnittsthemen wie Ökologie, Digitalisierung, soziales Miteinander und finanzielle Spielräume bei der Betrachtung der verschiedenen Handlungsfelder zum Tragen. Sodann präsentierte der Vorsitzende die wichtigsten Kernprojekte des Planjahres sowie der folgenden Haushaltsjahre. Allen voran ging der Vorsitzende intensiv auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 ein. Dieser sieht vor, dass alle Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung im Umfang von 8 Stunden an 5 Wochentagen haben werden bei maximal vier Wochen Schließzeit im Jahr. Darauf müsse die Stadt Niederstotzingen mit baulichen Maßnahmen und einer entsprechenden Betreuungskonzeption im Hinblick auf das Schuljahr 2026/2027 reagieren. Er ging darauf ein, dass die Kommunen verschiedene Möglichkeiten dazu haben, den Rechtsanspruch zu erfüllen. In Betracht kommen zum Beispiel kommunale Betreuungsangebote unter Schulaufsicht, betriebserlaubnispflichtige Horte oder die Einführung einer Ganztagsgrundschule, wobei die Einführung einer Ganztagsgrundschule im ländlichen Raum tendenziell auf Ablehnung stoße. Denn Schülerinnen und Schüler, die eine verbindliche Ganztagsschule besuchen oder die in der Wahlform am Ganztagsbetrieb angemeldet werden, unterliegen in den Zeiten des Ganztagsbetriebs der Schulpflicht gemäß § 72 Absatz 3 Schulgesetz. Die Eltern fordern aber eher ein hohes Maß an Flexibilität bei der Inanspruchnahme von ganztägigen Betreuungsangeboten, um nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen, sondern auch dem Familienleben. Auf diesen Umstand müsse sich die Stadt Niederstotzingen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung einstellen und das dafür passende Angebot im Rahmen der baulichen und finanziellen Möglichkeiten konzipieren.
Mit Blick auf das Haushaltjahr 2024 stehen nun zunächst die baulichen Maßnahmen am ehemaligen Grundschulgebäude im Vordergrund, nachdem nun sehr kurzfristig auf Basis der „Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ ab dem 15. März 2024 Förderanträge gestellt werden können. Die Fördermittel werden im Windhundverfahren zugeteilt, so dass die Stadt nun sehr schnell reagieren müsse, um einen Zuwendungsbescheid über eine Investitionsförderung zu erhalten. Hierzu wird sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung im Februar beraten.
Darüber hinaus setzte der Vorsitzende einen Schwerpunkt bei den Investitionen in die Infrastruktur. Allen voran im Bereich der Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung. Sodann stellte der Vorsitzende die wichtigsten Hauptinvestitionen und Planansätze im Bereich der Hauptverwaltung dar. Maßgeblich wird der Haushalt im Bereich der Investitionen bei der Bauverwaltung durch die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben an den Regenüberlaufbecken geprägt. Mit einem Investitionsvolumen von 1,2 Mio. Euro sind Messeinrichtungen in den Regenüberlaufbecken zu installieren und darüber hinaus die hydraulischen und maschinentechnischen Einrichtungen zu erneuern. Es wird ein Planansatz mit 600.000 Euro gebildet, um den Kanal in der Lerchenstraße aufzudimensionieren und eine neue Trinkwasserleitung einzulegen.
Sodann ging er auf die Planansätze im Bereich der Erträge des Ergebnishaushaltes ein und stellte dar, dass der Planansatz mit 13,5 Mio. Euro durch die Finanzverwaltung gebildet wurde. Dies stellt eine Erhöhung von rund 500.000 Euro im Vergleich zum Planjahr 2023 dar. Diese Erhöhung ist insbesondere auf höhere Zuweisungen vom Land zurückzuführen. Die Steuererträge werden mit rund 6,6 Mio. Euro planangesetzt. Wichtigste Steuerart ist hierbei der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, der mit rund 3,3 Mio. Euro im Haushaltsplan verankert wird. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird mit rund 230.000 Euro angesetzt und entspricht somit ungefähr dem Wert der vorangegangenen Haushaltsjahre. Bei der Gewerbesteuer wird ein Planansatz von 1,9 Mio. Euro im Haushaltsplanentwurf veranschlagt. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass die Verwaltung vorschlägt, den Gewerbesteuerhebesatz unverändert bei 360 % zu belassen. Die Erträge aus der Grundsteuer A und B werden mit rund 800.000 Euro angesetzt. Eine leichte Erhöhung ist erkennbar, die auf eine Bebauung von Grund- stücken zurückzuführen ist. Auch die Hebesätze im Bereich der Grundsteuer A und B sollen unverändert bei 350 % für die Grundsteuer A und 400 % für die Grundsteuer B belassen werden. Mit Blick auf den kommunalen Finanzausgleich zeige sich, dass etwas mehr Zuweisungen in diesem Jahr zu erwarten sind, aber dass fast im gleichen Maße auch entsprechende Mehrumlagen an das Land von Seiten der Stadt geleistet werden müssen. Auch im Planansatz der Gesamtaufwendungen ist erkennbar, dass diese im Vergleich zum Planjahr 2023 ansteigen. Dies sei auf zusätzliche Stellen in der Kernverwaltung zurückzuführen, aufsteigende Abschreibung und insbesondere auch auf ein Ansteigen der Transferaufwendungen, unter anderem resultierend aus der Kinderbetreuung und der Kreisumlage. Der Vorsitzende stellte die ordentlichen Erträge und Aufwendungen nach Teilhaushalten dar. Sodann gab er eine Übersicht über die Produktgruppen aller Teilhaushalte und erläuterte anhand des Paretoprinzips, welche Produktgruppen hier maßgeblich die Aufwandsseite berühren. Im Bereich der Kindergärten wurden neue Kindergartenplätze geschaffen, um dem steigenden Bedarf nach Ganztagesplätzen im Über-3-Bereich gerecht zu werden. Hinzu kommt ein Ansteigen der Kreisumlage, die sich auf den Haushalt des Jahres 2024 auswirkt. Gleiches gilt für Abschreibungen, die ebenfalls konstant zunehmen, da die Stadt in den Werterhalt des kommunalen Anlagevermögens investiert. Es macht sich darüber hinaus ein steigender Aufwand im Bereich des Personalwesens bemerkbar. Nachdem der Aufwand zuletzt im Jahr 2023 durch die Aufgabe des Archäopark Vogelherd gesunken ist, werden nun neue Stellen im Bereich der Kämmerei und Bauverwaltung geschaffen. Hinzu kommt das neue Themenfeld im Bereich Quartiers-management/Sozialraumorientierung sowie darüber hinaus der Schulsozialarbeit und des Integrationsmanagements.
Auf einer weiteren Folie stellte der Vorsitzende dar, dass sich die Stadt Niederstotzingen im Bereich des Personalaufwands bei kreisangehörigen Städten zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern im Landesvergleich immer noch unter dem Durchschnitt bewegt. Allerdings müsse der Personalkörper mit dem gewachsenen Aufgabenbestand mitwachsen, um die Leis-tungsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen zu können. Im weiteren Verlauf ging der Vorsitzende auf die Entwicklung der Kreisumlage in den letzten Jahren ein. Für dieses Jahr wird ein Planansatz von 2,6 Mio. Euro gebildet, auf der Grundlage eines zuletzt gestiegenen Kreisumlagesatzes von 32 % auf insgesamt 33 %. So sei der Landkreis Heidenheim bemüht, das Klinikum Heidenheim in kommunaler Trägerschaft fortzuführen. Darüber hinaus stehen wesentliche Investitionen beim Berufsschulzentrum in Heidenheim an. Hinzu kommen stetig steigende Sozialausgaben, die über die Kreisumlage finanziert werden müssen. Es sei zu erwarten, dass die Haushalte in den nächsten Jahren ebenfalls durch die Kreisumlage tangiert werden und es ist mit weiteren Steigerungen des Kreisumlagesatzes zu rechnen. Der Vorsitzende präsentierte dann das prognostizierte Ergebnis im Ergebnishaushalt, was im Bereich des ordentlichen Ergebnisses ein Defizit von 113.800 Euro darstellen wird. Dies bedeutet, dass die Erträge die Aufwendungen aus dem ordentlichen Geschäft nicht decken können. Diese müssen durch Rücklagen der Vorjahre ausgeglichen werden. Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt wiederum stellt sich mit 166 200 Euro positiv dar, da durch Vermögensveräußerung im Rahmen von Bauplatzverkäufen zusätzliche Erträge erwirt- schaftet werden können. Der Vorsitzende verwies an dieser Stelle darauf, dass es sich in diesem Stadium noch um einen Haushaltsplanentwurf handelt und aufgrund neuer Erkenntnisse im Bereich der Kinderbetreuung möglicherweise bis zum finalen Satzungsbeschluss noch zusätzliche Planansätze gebildet werden müssen, um dem steigenden Bedarf nach Kindergartenplätzen gerecht werden zu können. Der Vorsitzende präsentierte in der Folge den Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltung, der sich auf rund 820.000 Euro belaufen wird. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsraten i. H. v. 300.000 Euro verbleiben rund 500.000 Euro, die zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt zur Verfügung stehen. Insgesamt ergeben sich Auszahlun- gen aus Investitionstätigkeiten in einem Umfang von rund 5 Mio. Euro, dem stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten i. H. v. 2,87 Mio. Euro gegenüber, so dass sich ein Finanzierungsmittelbedarf i. H. v. 2.176.600 Euro ergibt. Dieser wird finanziert durch den Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltung bei einem Rückgriff auf den Bestand der liquiden Mittel sowie durch eine geplante Kreditaufnahme i. H. v. 800.000 Euro. Der Stand der liquiden Mittel wird zum Ende des Planjahres 2024 auf 800.000 Euro absinken. Der Schuldenstand wird sich zum Ende des Jahres 2024 auf ca. 1.970.000 Euro belaufen. Im Rahmen der Zusammenfassung ging der Vorsitzende darauf ein, dass die alternde Infrastruktur im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie neuer gesetzlicher Vorgaben deutliche Investitionen auch in der Zukunft erfordern werden, die sich dann auf die Gebührenhaushalte auswirken werden. Zudem werden finanzielle Spielräume durch steigende Transferausgaben im Bereich der Kinderbetreuung und der Kreisumlage eingeengt. Er verwies noch einmal darauf, dass möglicherweise zusätzliche Planansätze für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen bis zum finalen Satzungsbeschluss notwendig werden und ging noch einmal auf den Investitionsbedarf und die steigenden Aufwendungen zur Erfüllung des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab August 2026 ein. Zum Abschluss stellte der Vorsitzende die Terminkette für die Haushaltsplanberatungen vor.
Der Gemeinderat nahm anschließend die Haushaltseinbringung zur Kenntnis.
Festlegung der Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl 2024
Der Vorsitzende erklärte sich für befangen, übergab die Leitung des Tagesordnungspunktes an den stellvertretenden Bürgermeister und nahm sodann im Zuhörerraum Platz.
Herr Stadtrat Hegele stellte dar, dass die Verwaltung vorgeschlagen hat, die Stelle am Freitag, den 3. Mai 2024 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg auszuschreiben. Dies wurde bereits durch den Gemeinderat im Hinblick auf die Terminkette auch so beschlossen. Nunmehr ginge es um den Inhalt der Stellenausschreibung. Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat den Text der Stellenaus- schreibung zur Verfügung gestellt, welcher mit dem Versand der Sitzungsunterlagen zugegangen ist.
Es lagen keine Wortmeldungen vor.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die inhaltliche Ausgestaltung der Stellenausschreibung laut der Anlage zur Sitzungsvorlage.
Der stellvertretende Bürgermeister Bernd Hegele schloss den Tagesordnungspunkt und übergab die Sitzungsleitung wieder an den Vorsitzenden.
Annahme des Prolongationsangebotes der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein bestehendes Darlehen
Der Vorsitzende ging darauf ein, dass die Stadt im Jahr 2013 ein Darlehen in Höhe von 800.000 Euro bei der KfW mit einer Laufzeit von insgesamt 20 Jahren aufgenommen hat. Die Zinsbindung endete nach 10 Jahren. Der damals vereinbarte Zinssatz belief sich auf 1,87 %. Die 10-jährige Zinsbindung endet am 15. Februar 2024 und hat noch einen Restbestand von 456.815 Euro. Aufgrund dieser Sachlage hat die Finanzverwaltung Angebote für eine Anschlussfinanzierung des Darlehens eingeholt. Die Kreissparkasse habe einen Zinssatz von 3,8 % angeboten und tagesaktuell 3,15 %. Das Angebot der Landesbank Baden-Württemberg beläuft sich auf 3,25 %. Das Angebot der Volksbank Brenztal liegt bei 3,48 % und tagesaktuell bei 3,4 %, das Angebot der KfW beträgt 2,98 % und stellt damit das günstigste Angebot zur Verlängerung des Darlehens dar.
Ohne Wortmeldungen und einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme des Prolongationsangebots der KfW in Höhe von 2,98 % für das bestehende Darlehen.
Vorstellung der Wasserbilanz 2022
Der Vorsitzende stellte den Wasserbezug und die verkaufte Wassermenge sowie die Wasserverluste in den Stadtteilen Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten und Lontal im Jahr 2022 mit Hilfe einer Präsentation dar. Ausreißer sei der Kernort Niederstotzingen, bei dem die Wasserverluste rund 31 % betragen. Im Jahr 2022 seien insgesamt 17 Rohrbrüche zu verzeichnen gewesen. Ohne Frage sei ein Wasserverlust von rund 31 % zu hoch. Die Rohrbrüche beziehungsweise die undichten Rohrnetze seien zum einen auf die alternde Infrastruktur zurückzuführen. Zudem kom-me es immer auch auf das jeweilige Material der Rohrleitungen an, die im Stadt- gebiet aus Guss, PE und zum Teil aus Stahlrohren bestehen. Zudem wirken sich witterungsbedingte Einflüsse auf die Qualität des Rohrleitungssystems aus. So seien die Rohre verschiedenen Spannungen ausgesetzt. Zum anderen komme es im Jahresverlauf natürlich auch zu unvorhergesehenen Wasserentnahmen zum Beispiel durch Löschwasserentnahmen im Brandfall oder bei Übungen der Freiwilligen Feuerwehr Niederstotzingen, aber auch durch Reinigung von Behältern und dem Spülen von Leitungen. Dies seien allerdings Entnahmen, die in jedem Jahr anfallen und die sich ebenfalls in den Wasser- verlusten widerspiegeln. Diese werden nicht mit einem Ansatz vorausgerechnet. Die Verwaltung habe sich seit längerer Zeit mit den Wasserverlusten auseinandergesetzt. Hierbei stand die Frage im Mittelpunkt, wie man Leckagen schneller erken- nen und diese eingrenzen kann. Eine automatisierte, digitalisierte Überwachung der Wasserverbräuche ist derzeit nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund habe man nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht. Als erste Alternative wurde die Möglichkeit einer Überwachung mit einem sogenannten LoRaWAN-Netzwerk geprüft. Allerdings sei diese Möglichkeit vorerst aufgrund technischer Friktionen auf Seiten des Anbieters gescheitert. Daraufhin habe man eine zweite Möglichkeit geprüft, die sich auf eine Einbindung in das Prozess- und Fernwirksystem auf der Kläranlage bezieht. Diese Möglichkeit wird nun beim sanierten Wasserturm in Stetten getestet. Durch diese Maßnahme sollen engmaschiger, d. h. in geringeren Zeitabständen, Messdaten zum Wasserverbrauch zur Verfügung stehen, um Rückschlüsse zu einer möglichen Leckage im Rohrnetzsystem zu erhalten. Um den Ort der Leckage allerdings schneller eingrenzen zu können, müssten im Rohrleitungssystem Großwasserzähler verbaut werden. Dabei stellt sich dann die Frage, wie diese ausgelesen werden können.
Um jeden Wasserturm und jeden Hochbehälter mit einer entsprechenden Messeinrichtung auszurüsten, sind Kosten i. H. von 80.000 Euro anzunehmen. Darüber hinaus muss aber beachtet werden, dass in diesem Fall wahrscheinlich die komplette elektrotechnische Einrichtung innerhalb der Türme und der Hochbehälter erneuert werden muss. Offen bleibt dann noch die Frage, an welchen Stellen im Rohrleitungssystem der verschiedenen Stadtteile Großwasserzähler verbaut werden sollen und wie die erfassten Daten aufgezeichnet werden können, um diese schnellstmöglich verfügbar zu machen. Diese Maßnahmen würden den Vorteil bieten, Leckagen schneller als bisher zu erfassen und handeln zu können. Allerdings bliebe immer noch ein zeitlicher Versatz, um den genauen Ort des Rohrbruchs oder der Leckage zu ermitteln und dann entsprechend zu reparieren.
Der Vorsitzende ging nochmals darauf ein, dass jetzt zunächst die Ergebnisse und Erfahrung im Wasserturm Stetten abgewartet werden sollten, um dann gemeinsam mit dem Technischen Ausschuss und dem Gemeinderat zu klären, ob die anderen Wassertürme und Hochbehälter entsprechend ausgerüstet werden sollen und wie mit dem Rohrleitungsnetz zu verfahren ist.
Herr Stadtrat Däumling meldete sich zu Wort und bat die Verwaltung darum, mit der Stadt Giengen Kontakt aufzunehmen. Nach seinem Kenntnisstand habe die Stadt Giengen ihr Rohrleitungsnetz gezielt auf vorhandene Leckagen überprüft.
Im weiteren Verlauf der Diskussion ging Herr Stadtbaumeister Keller auf einzelne Rohrbrüche im Jahr 2022 ein und stellte dar, welche Maßnahmen durchgeführt wurden. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden weitere Fragen gestellt, die sich zum Beispiel auf die Möglichkeit des Messens von Wasserverlusten im Zusammenhang mit der Reinigung von Behältern oder dem Spülen von Trinkwasserleitungen bezogen.
Der Gemeinderat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.
Der Gemeinderat hat folgende Baugesuche behandelt
- Neubau eines Reihenhauses (3 Häuser mit jeweils 2 Wohnungen) auf dem Flst. 91/9, Stettener Straße 12/1, 12/2 und 12/3 in Oberstotzingen
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 49/4, Jakobusweg 6 in Niederstotzingen
- Aufbau einer Dachgaube beim Gebäude Waltherstraße 14, Flst. 126/1 in Oberstotzingen
Bekanntgaben
Der Vorsitzende verwies noch einmal auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Unter Bezugnahme seines Sachvortrags im Rahmen der Haushaltseinbringung ging er noch- mals darauf ein, dass nunmehr das Land Baden-Württemberg eine Verwaltungsvorschrift für die Förderung der Investitionskosten zum Umbau von Gebäuden aufgelegt hat. Diese sieht vor, dass die Gemeinden ab dem 15. März 2024 Förderanträge im Windhundprinzip stellen können. Es steht ein Budget in Höhe von rund 380 Mio. Euro zur Verfügung. Er geht darauf ein, dass aus Sicht der Stadt Niederstotzingen sicherzustellen sei, dass ein Förderantrag zum 15. März 2024 vorliegt, um sich entsprechende Fördermittel sichern zu können. Nachdem die Information zum Start des Antragsverfahrens erst kurzfristig veröffentlicht wurde, hat die Verwaltung mit Nachdruck daran gearbeitet, eine Planung zu erstellen, um dem Technischen Ausschuss und dem Gemeinderat eine Beratung und Beschlussfassung im Februar zu ermöglichen, so dass ein Förderantrag bis zum 15. März 2024 gestellt werden kann.
Zudem gab der Vorsitzende bekannt, dass am 24. Februar 2024 eine kleine Abordnung aus der Partnerstadt Bages aus Südfrankreich in Niederstotzingen für ein Planungsgespräch erwartet wird.
Verschiedenes
Herr Stadtrat Feil meldete sich zu Wort und verwies auf die verschiedenen Schilder im öffentlichen Raum, die im Zusammenhang mit den Protesten der Landwirtschaft stehen. Er wollte von der Verwaltung wissen, ob diese genehmigt wurden. Der Vorsitzende ging darauf ein, dass diese seitens der Stadtverwaltung nicht gesondert genehmigt wurden. Herr Stadtrat Feil brachte deutlich seine Kritik am Ablauf zum Ausdruck. Herr Stadtrat Allgayer stellte klar, dass die Schilder nicht allein der Landwirtschaft anzulasten sind, da auch Handwerker und Privatpersonen an den Protesten beteiligt seien. Der Vorsitzende ging darauf ein und erläuterte, dass er die Abläufe verwaltungsintern nachvollziehen und klären wird.