Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2023
Sachstandsbericht durch die NetCom BW zur Erschließung der Stadt Niederstotzingen mit Glasfaser-Gebäudeanschlüssen
Ein Vertreter der NetCom BW informierte den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Stadt Niederstotzingen.
Nach den drei sehr gut besuchten Einwohnerversammlungen in den Stadtteilen Niederstotzingen, Oberstotzingen und Stetten beginnt nun die Vorvermarktungsphase der Glasfaserhausanschlüsse ab dem 6. November. Bis spätestens 19. Februar 2024 besteht für alle Hauseigentümer die Möglichkeit, einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss durch die NetCom BW hergestellt zu bekommen. Lediglich der Datentarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ist kostenpflichtig. Wird im Rahmen der Vorvermarktung eine Mindestquote von 35 % erreicht, wird die NetCom BW bei allen Häusern einen Glasfaserhausanschluss herstellen, bei denen sich die Eigentümer für einen Datentarif bei der NetCom BW entschieden und einen dazugehörigen Glasfaserhausanschluss bestellt haben (der in diesem Fall kostenlos hergestellt wird).
Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass nun geschulte Außendienstmitarbeiter der NetCom BW im Stadtgebiet unterwegs sein werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu Hause zu beraten. Die Mitarbeiter können sich auf Nachfrage mit einem Ausweis als Mitarbeiter der NetCom BW legitimieren. Alternativ besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in den Räumen des Rathauses beraten zu lassen. Die Beratungstermine finden im gesamten November jeweils donnerstags in der Zeit zwischen 14 und 18 Uhr statt. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Beratungstermine der NetCom BW im Rathaus, jeweils zwischen 14 und 18 Uhr:
· 9. November
· 16. November
· 23. November
· 30. November
Der Mitarbeiter der NetCom BW veröffentlichte die Emailadresse glasfaser(at)netcom-bw.de. An diese können sich Interessenten für einen Glasfaserhausanschluss wenden. Zudem sind alle Informationen auf der Webseite https://www.netcom-bw.de/niederstotzingen abrufbar.
Kommunalwahl 2024 - Überprüfung der Sitzverteilung im Gemeinderat im Hinblick auf die prozentuale Repräsentation der Wohnbezirke bei der unechten Teilortswahl
Hauptamtsleiter Andreas Häußler führte in den Tagesordnungspunkt ein und ging auf die Grundsätze der unechten Teilortswahl ein.
Die sogenannte unechte Teilortswahl ist ein Instrument, welches in Württemberg seit 1953 verankert ist. Die besondere Form der Gemeinderatswahl hat den Sinn, den Wohnbezirken durch garantierte Sitze im Gemeinderat eine Vertretung sicherzustellen. Die unechte Teilortswahl muss in der Hauptsatzung geregelt werden.
In der Stadt Niederstotzingen wird die unechte Teilortswahl seit der Gemeindereform 1972 angewandt. Seither hat der Wohnbezirk Lontal 1 garantierten Sitz im Gemeinderat. Als Grund wurden die besonderen örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten (Fläche, Entfernung und Ortskenntnis) angeführt.
Der Gemeinderat hat das Recht und die Pflicht, die Sitzverteilung regelmäßig zu überprüfen. Hierzu macht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg die klare Vorgabe, dass bei der Prüfung der Bevölkerungsanteil und die örtlichen Verhältnisse maßgebend sind. Beide Punkte sind gleichrangig und müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Hierbei hat der Gemeinderat, insbesondere bei den örtlichen Verhältnissen, einen Ermessensspielraum, welcher auch Über- oder Unterrepräsentationen (Verhältnis zwischen Gesamtbevölkerung und den Sitzen pro Wohnbezirk und dessen Bevölkerung) ermöglicht. Im Rahmen der Überprüfung und Entscheidungsfindung nach § 27 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) muss der Gemeinderat die Einwohnerzahlen und die örtlichen Verhältnisse miteinander abwägen und entscheiden, ob die Repräsentation der Stadtteile im Gemeinderat in Form der festgelegten Sitzverteilung noch sachgerecht ist oder ob eine Anpassung erfolgen muss.
Herr Häußler führte aus, dass die Zahl der Gemeinderäte in der Größe der Stadt Niederstotzingen nach § 25 Abs. 2 GemO grundsätzlich bei 14 liegt. In Gemeinden mit unechter Teilortswahl kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Davon hat der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen in der Vergangenheit Gebrauch gemacht und in der Hauptsatzung festgelegt, dass für Niederstotzingen die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgeblich ist und damit die Zahl der Gemeinderäte bei 18 liegt.
In der Hauptsatzung der Stadt Niederstotzingen ist auch die Sitzverteilung innerhalb des Gemeinderats und damit die Vertretung der verschiedenen Stadtteile innerhalb des Gremiums geregelt. Von den insgesamt 18 Sitzen entfallen 11 Sitze auf den Wohnbezirk Niederstotzingen, 4 Sitze auf den Wohnbezirk Oberstotzingen, 2 Sitze auf den Wohnbezirk Stetten und 1 Sitz auf den Wohnbezirk Lontal.
Herr Häußler ging darauf ein, dass im Vergleich der Sitze mit den Einwohnerzahlen einzelne Über- und Unterrepräsentationen festzustellen sind. Im Vergleich der Einwohnerzahlen mit der aktuellen Sitzverteilung ergibt sich für Niederstotzingen eine Unterrepräsentation von
- 12 % und für Oberstotzingen eine Unterrepräsentation von - 6 %. Stetten ist mit + 36 % überrepräsentiert und Lontal mit + 88 %. Dieses rechnerische Ergebnis basiere ausschließlich auf einem Zahlenvergleich und berücksichtige keine Bewertung örtlicher Verhältnisse.
Im weiteren Verlauf des Sachvortrags präsentierte Herr Häußler die verschiedenen Varianten einer angepassten Sitzverteilung, die im Rahmen des Verwaltungsausschusses diskutiert wurden. Die Varianten erstreckten sich von einer Reduzierung der Gesamtzahl an Gemeinderäten auf insgesamt 14 und einer daraus folgenden Sitzverteilung auf die Wohnbezirke Niederstotzingen mit 10 Sitzen (Überrepräsentation + 3,86 %), Oberstotzingen mit 3 Sitzen (Unterrepräsentation - 9,85 %) und einem zusammengefassten Wohnbezirk Stetten/Lontal mit 1 Sitz (Unterrepräsentation - 9,08 %) bis hin zu einer Anpassung der Sitzverteilung unter Beibehaltung der maximal 18 Gemeinderäte und einer Verschiebung der Sitzverteilung, so dass der Wohnbezirk Niederstotzingen 1 Sitz zusätzlich erhält und Lontal den einen eigenen Sitz durch Zusammenlegung der Wohnbezirke Stetten und Lontal verliert. In dieser Variante ergibt sich die folgende Sitzverteilung: Niederstotzingen erhält 12 Sitze (Unterrepräsentation: - 3 %), Oberstotzingen erhält 4 Sitze (Unterrepräsentation: - 6 %) und durch die Zusammenlegung der Wohnbezirke Stetten und Lontal erhält dieser zusammengelegte Wohnbezirk 2 Sitze (Überrepräsentation + 30 %).
Zum Abschluss seines Sachvortrags wies Herr Häußler nochmals deutlich darauf hin, dass eine Änderung der Sitzverteilung immer unter der Beachtung der Einwohnerzahlen und der örtlichen Verhältnisse begründet werden muss. Zudem wies Herr Häußler darauf hin, dass ein eventueller Beschluss zu einer Änderung der Sitzverteilung dazu führt, dass die Verwaltung mit der dadurch erforderlichen Änderung der Hauptsatzung beauftragt wird und diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Zur Beschlussfassung über die Hauptsatzung sei eine qualifizierte Mehrheit von 10 Gemeinderäten notwendig.
Sodann eröffnete der Vorsitzende die Aussprache.
Herr Hegele sprach im Namen der CDU-Wählerblock-Fraktion. Er begründete ausführlich seine Argumentation und sprach sich zum jetzigen Zeitpunkt für eine Beibehaltung der aktuellen Sitzverteilung aus.
Die unechte Teilortswahl und damit auch die Sitzverteilung innerhalb der Wohnbezirke hat für eine Kommune Verfassungsrand. Dabei sind zwei entgegengesetzte Pole gegeneinander abzuwägen. Zum einen der reine Bevölkerungsanteil (als klar berechenbarer Faktor) und zum anderen die örtlichen Verhältnisse (als weicher Faktor). Je nach Ausgang des Abwägungsprozesses kann es zu gefühlten Ungerechtigkeiten kommen. In jedem Fall darf die Abwägung nicht zu einer groben Verletzung des Gerechtigkeitsgefühls bei Richtern, Gemeinderatskandidaten und der Bürgerschaft führen. Bisher hat er keine Verletzung dieses Gefühls wahrgenommen. Hingegen sah er in der Tatsache, dass der Kandidat aus Lontal bisher immer gute Wahlergebnisse vorweisen konnte, einen Beleg dafür, dass der Wählerschaft eine Vertretung von Lontal im Gemeinderat wichtig ist. Weniger die Frage der Sitzverteilung führe zu Verzerrungen, sondern eher das vom Gesetzgeber vorgegebene Auszählverfahren.
Gerade der Aspekt der örtlichen Verhältnisse sei bei der Festlegung der Sitzverteilung wichtig. Dabei handle es sich um einen auslegungsbedürftigen, unbestimmten Rechtsbegriff.
Bei der Beurteilung der örtlichen Verhältnisse hat sich die Rechtsprechung mit vielen Aspekten befasst. Die Entfernung zum Hauptort, gewachsene Strukturen, Siedlungsräume, vorhandene Eingemeindungsverträge oder die Größe der Fläche spielten dabei eine Rolle. Alle zielen darauf ab, dass sich Wohnbezirke „Gehör verschaffen“ können. Und Gehör setze persönliche Betroffenheiten voraus. Personen aus dem Wohnbezirk Lontal „spüren“ Defizite aufgrund der Entfernung zum Hauptort im ÖPNV, bei den Einkaufsmöglichkeiten oder das Fehlen eines Kindergartens. Darum ist eine Expertise aus den einzelnen Wohnbezirken besonders wichtig. Für Lontal gilt das in besonderem Maße, da neben der Entfernung zum Hauptort in der Vergangenheit gerade auch die Fläche in Reuendorf mehrfach Gegenstand von Beratungen war (z.B. Müllverbrennungsanlage, Golfplatz etc.). Und heute herrsche zudem eine Goldgräberstimmung beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Daher brauche es demokratisch gewählte Vertreter aus allen Stadtteilen – auch aus Lontal. Wenn der Gemeinderat keine besondere Bewertung dieser Umstände wünsche, dann wäre eine Abschaffung der unechten Teilortswahl in Summe nur konsequent, so Herr Hegele. Dann müsse sich das Gremium aber mit Blick auf die Kommunalwahl 2029 ganz grundsätzlich mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl auseinandersetzen, anstatt zum jetzigen Zeitpunkt an der Sitzverteilung herumzudoktern. Aber das wäre ihm zu weitgehend. Im Fazit hielt der Fraktionsvorsitzende fest, dass die Sitzverteilung nach wie vor angemessen ist und sowohl die Einwohnerzahl als auch die örtlichen Verhältnisse angemessen berücksichtige. Er stellte den Antrag, die Sitzverteilung wie bisher beizubehalten, weil diese sowohl die Einwohnerzahl als auch die örtlichen Verhältnisse angemessen berücksichtige.
Für die SPD-Fraktion äußerte sich Fraktionsvorsitzender Theodor Feil. Auch er begründete ausführlich seine Argumentation.
Eine Überprüfung und Anpassung der Sitzverteilung sei grundsätzlich gerechtfertigt. So sei es in der Vergangenheit zu erheblichen Veränderungen in den Einwohnerzahlen gekommen. Der Stadtteil Lontal habe seit der Eingemeindung über 50 % seiner Einwohner verloren, während Niederstotzingen über 30 % hinzugewonnen habe. Rein rechnerisch, im Vergleich der Einwohnerzahlen mit der Sitzverteilung, würde auf Lontal und Reuendorf kein Sitz entfallen. Zusätzlich müssen aber die örtlichen Verhältnisse beachtet werden. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff unterliegt der Auslegung des Gemeinderats. Dabei sei der Ermessensspielraum zwar relativ weit, aber eben nicht unbegrenzt. So seien zwei konträre Punkte zu bewerten (Einwohnerzahlen, örtliche Verhältnisse), wobei keiner der Punkte vollständig zurückgedrängt oder aufgegeben werden dürfe. Wenn Lontal rein rechnerisch lediglich 0,1 Sitze zustehen würden, könnten die örtlichen Verhältnisse nicht so stark ins Gewicht fallen, dass dies eine Aufrundung rechtfertige. Sicherlich seien Aspekte der Fläche, der Distanz zum Hauptort und gewachsene Strukturen abwägungsrelevant. Er stelle jedoch fest, dass auch die Eingemeindungsverträge eine Überprüfung der Sitzverteilung und je nach Ergebnis eine Anpassung der Sitzverteilung vorsehen würden. Man müsse dabei auch beachten, dass sich seit der Eingemeindung viel verändert habe. Verwaltungsstellen wurden abgeschafft, Sprechstunden des Bürgermeisters in allen Stadtteilen gebe es nicht mehr und auch die Ortschaftsverfassung sei obsolet geworden. In der Vergangenheit wurde vieles abgeschafft, bei dem die örtlichen Verhältnisse keine Rolle oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Und auch die Rechtsprechung habe unterstrichen, dass die Eingemeindungsverträge keine zeitlich unbegrenzte Bindungswirkung entfalten. Seit der Eingemeindung seien nun über 50 Jahre vergangen, in denen die Stadtteile zu einem funktionierenden Gesamtgefüge zusammengewachsen seien. Dabei sei festzustellen, dass sich die gewählten Gemeinderäte für die Gesamtgemeinde und für die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger aus allen Stadtteilen einsetzen würden. Daraus folge, dass eine Neubewertung der Sitzverteilung im Rahmen der unechten Teilortswahl geboten sei.
Die SPD-Fraktion komme zu dem Ergebnis, dass die örtlichen Verhältnisse in Lontal nicht so schwer ins Gewicht fallen würden, dass dies den Erhalt von 1 Sitz rechtfertige. So sei zum Beispiel die Entfernung zum Hauptort vor dem Hintergrund der heutigen Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und der Digitalisierung weniger gewichtig als dies vielleicht früher der Fall war. Herr Feil stellte auch einen Vergleich an, in dem er heraushob, dass man bei einem Schlüssel von 1 Sitz je 30 Einwohner weit mehr als 100 Gemeinderäte im Gremium hätte.
In der Abwägung komme die SPD-Fraktion daher zu einem anderen Ergebnis. Er stellte daher den Antrag für die Kommunalwahl 2024 die unechte Teilortswahl und die Anzahl der Gesamtsitze im Gemeinderat (18) beizubehalten. Der Wohnbezirk Stetten und Lontal solle zusammengelegt werden. Auf diesen gemeinsamen Wohnbezirk sollen künftig 2 Sitze entfallen. Dem Wohnbezirk Niederstotzingen solle hingegen 1 zusätzlicher Sitz gegeben werden, somit insgesamt 12. Der Wohnbezirk Oberstotzingen solle unverändert bei 4 Sitzen bleiben.
Frau Nikola sprach für die BWI-Fraktion. Sie begründete ebenfalls ausführlich die Argumentation.
Fraktionsvorsitzende Nikola schloss sich ihrem Vorredner in vielen Punkten an. Auch sie verwies auf die Grundsätze der unechten Teilortswahl und das Ziel einer ausreichenden Vertretung der Stadtteile im Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen, damit ehemals eigenständige Gemeinden nach wie vor angemessen vertreten seien und im Gemeinderat Gehör fänden. Im Rahmen der Eingemeindungsvereinbarungen habe man für Stetten 2 Sitze und für Lontal mit Reuendorf 1 Sitz im Gemeinderat festgelegt.
Aus der Gemeindeordnung erwachse die Verpflichtung des Gemeinderats, die Sitzverteilung regelmäßig zu überprüfen. Dieser Aufgabe habe sich der Verwaltungssausschuss und der Gemeinderat gestellt. Im Ergebnis seien für Niederstotzingen und Oberstotzingen Unterrepräsentationen und für Stetten und Lontal Überrepräsentationen festzustellen. Unter Beachtung der Einwohnerentwicklung und der örtlichen Verhältnisse müsse der Gemeinderat nun darüber befinden, ob eine Änderung der Sitzverteilung angezeigt sei.
Das Zusammenwachsen der Stadtteile, die Zusammenlegung der Feuerwehren und die Schließung des Kindergartens in Stetten führte sie als Beispiele dafür an, dass sich die örtlichen Verhältnisse und die Bevölkerungsanteile geändert haben. Ärzte, Handwerker und die Post seien zudem in Niederstotzingen und Oberstotzingen vertreten. Niederstotzingen und Oberstotzingen haben tendenziell einen Zuwachs zu verzeichnen, Stetten hat eher eine stabile Bevölkerungszahl und Lontal hat Einwohner „verloren“. Sie anerkannte auch den Umstand, dass durch die Digitalisierung die Entfernung nicht mehr die Rolle spielt, welches sie früher gespielt hat. Zudem sei Lontal nie eigenständig gewesen, sondern habe zu Stetten gehört.
Die örtlichen Verhältnisse und auch die Einwohnerzahlen haben sich nach Einschätzung der BWI-Fraktion in den letzten 50 Jahren so verändert, das eine Anpassung der Sitzverteilung folgerichtig und angemessen sei. Zumal der größte Stadtteil Niederstotzingen derzeit unterrepräsentiert sei, während Stetten und Lontal überrepräsentiert seien.
Im Ergebnis sprach sie sich im Namen der BWI-Fraktion für den Antrag der SPD-Fraktion aus.
Stadtrat Wetzler stellte fest, dass die reinen Zahlen eine klare Sprache sprechen, allerdings müsse man die Entwicklung in der Vergangenheit beachten. Lontal konnte seinerzeit im Rahmen der Eingemeindung wählen, ob es sich für Hürben (und damit für Giengen) oder für Stetten (und damit für Niederstotzingen) entscheidet. Der garantierte Sitz führte zu einer Entscheidung für die Stadt Niederstotzingen. Diese Entscheidung wurde damals von allen Stadtteilen mitgetragen und diese respektiere er auch heute noch. Denn sie sei wichtig. So haben die direkten Repräsentanten aus den Wohnbezirken ein anderes Gefühl für die Belange und Betroffenheiten der Bürgerinnen und Bürger, weil sie selbst im Wohnbezirk wohnen. Mit der heutigen Sitzverteilung sei man in den letzten Jahren sehr gut gefahren. Daher solle man daran festhalten.
Stadtrat Lindenmayer sprach von einer schwierigen und emotionalen Entscheidung, denn schließlich muss jeder Gemeinderat für sich selbst die Bevölkerungszahlen und die örtlichen Verhältnisse bewerten und abwägen. Zwei Punkte haben für ihn den Ausschlag gegeben. Zum einen ist das die Betroffenheit. Das Sehen, Wahrnehmen und Reinfühlen in den Wohnbezirk ist für ihn ein gewichtiger Punkt. Zum anderen sorgt die Repräsentanz aller Wohnbezirke im Gremium für Akzeptanz und damit schlussendlich für die Legitimation. Darum sprach auch er sich für die Beibehaltung der aktuellen Sitzverteilung aus.
Für Herrn Stadtrat Dr. Spizig sind die Veränderungen sowohl bei den Bevölkerungsanteilen als auch bei den örtlichen Verhältnissen erkennbar. Mögliche Veränderungen will er aber nicht zu einer zeitlichen Nähe einer Kommunalwahl vornehmen. Dies könnten die Bürgerinnen und Bürger als wahlpolitisches Manöver verstehen. Darum riet er dazu, dass sich das Gremium in Ruhe mit dem Thema nach der Wahl 2024 auseinandersetzen sollte.
Stadträtin Ursula Hegele unterstrich den Antrag ihrer Fraktion und führte dazu aus, dass es nicht so sei, dass Lontal nicht mehr vertreten würde. Denn der Gemeinderat handle grundsätzlich im Sinne der Gesamtstadt und mit Blick auf die Bedürfnisse und Herausforderungen in den einzelnen Stadtteilen. Zudem gehe es nicht um die Ausgrenzung eines Stadtteils, sondern um die Anpassung einer aus heutiger Betrachtung heraus nicht mehr gerechtfertigten Sitzverteilung mit einer deutlichen Überrepräsentation eines einzelnen Wohnbezirks. Schlussendlich könne sich nach wie vor ein Bürger aus Lontal zur Wahl stellen und für den Wohnbezirk Stetten-Lontal kandidieren.
Nach einer ausführlichen Diskussion fasste der Vorsitzende die beiden Anträge aus der SPD-Fraktion und der CDU-Wählerblock-Fraktion zusammen. Da der Antrag der SPD-Fraktion weitreichender ist, wurde über diesen zuerst abgestimmt:
Mehrheitlich mit 9 JA-Stimmen, 7 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung wurde Folgendes beschlossen:
- Beibehaltung der unechten Teilortswahl
- Beibehaltung der Gesamtanzahl von achtzehn Gemeinderäten
- Die Stadtteile Stetten und Lontal (mit Reuendorf) werden zu einem Wohnbezirk zusammengelegt
- Auf diesen gemeinsamen Wohnbezirk entfallen insgesamt zwei Sitze
- Die Anzahl der Sitze im Wohnbezirk Niederstotzingen wird um einen Sitz auf insgesamt zwölf Sitze erhöht.
- Die künftige Sitzverteilung wird wie folgt festgelegt:
o Wohnbezirk I - Niederstotzingen 12 Sitze
o Wohnbezirk II - Oberstotzingen 4 Sitze
o Wohnbezirk III - Stetten/Lontal 2 Sitze
- Die Verwaltung wird beauftragt, die dadurch erforderliche Änderung der Hauptsatzung entsprechend vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vergabe der städtischen Bauplätze in Stetten
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Ausschreibung und Vergabe der beiden Bauplätze im Stadtteil Stetten zu den aktuellen Bodenrichtwerten und dem in der Sitzungsvorlage beschriebenen Prozedere.
Zuschussantrag der Schützenkameradschaft Oberstotzingen e.V. zur Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige und Umbau des Schützenkellers
Einstimmig beschloss der Gemeinderat auf Basis der allgemeinen Zuschussregeln der Stadt Niederstotzingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.663 € an die Schützenkameradschaft Oberstotzingen e.V. für die geplanten Investitionsmaßnahmen zur Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige und dem Umbau des Schützenkellers.
Zuschussantrag des FV Oberstotzingen e.V. zur Sanierung des Vereinsheims
Einstimmig beschloss der Gemeinderat auf Basis der allgemeinen Zuschussregeln der Stadt Niederstotzingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.124,93 € an den FV Oberstotzingen e.V. für die geplanten Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des Vereinsheims.
Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:
- Teilabbruch und Umbau des bestehenden Wohnhauses und der Scheune zu Garagen auf dem Flst. 63, Stettener Straße 23 in Oberstotzingen
- Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Flst. 304/18, Am Büschelberg 8 in Stetten
- Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Flst. 304/20, Am Büschelberg 8/1 in Stetten
Bekanntgaben
Der Vorsitzende informierte über folgende Punkte:
Die Einbringung des Haushalts für das Jahr 2024 erfolgt voraussichtlich in der Januar-Sitzung 2024. Die Stellungnahmen der Fraktionen sind für die Februar-Sitzung und die Verabschiedung des Haushalts für die März-Sitzung 2024 vorgesehen.
Die Seniorenfeier findet am 29. Oktober 2023 statt. Hierfür liegen rund 300 Anmeldungen vor.
Die Straßenmeisterei Heidenheim beabsichtigt für die kommende Wintersaison keine Schneefangzäune entlang der Landesstraße Richtung Günzburg anzubringen.
Verschiedenes
Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Wetzler zum Stand der Rückabwicklung und eventuellen Nachnutzung des Archäopark Vogelherd gab der Vorsitzende zur Antwort, dass er sich noch im Austausch mit dem Land Baden-Württemberg hinsichtlich der Fördermittel aus der Investition befinde. Die schlussendliche Entscheidung stehe noch aus, so dass sich die Stadt noch in der Zweckbindung befinde. Der Bauhof unterhalte das Außengelände nach wie vor, allerdings mit einem deutlich verminderten Aufwand. Die Verwaltung stelle parallel zur Entscheidungsfindung des Landes hinsichtlich der Förderthematik intensive Überlegungen zu einer möglichen Nachnutzung an, so dass sich der Gemeinderat zum gegebenen Zeitpunkt damit befassen kann.