Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2023


Festlegung des Vergabeverfahrens zur Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet „Höhe II“

Bei der Vergabe von Bauplätzen gibt es verschiedene Verfahren (z.B. eine Vergabe der Bauplätze nach Vergabekriterien und einem Punktesystem oder eine Vergabe an den Höchstbietenden), die angewandt werden können. In Niederstotzingen kamen bisher sowohl eine Vergabe nach der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Bewerbungen („Windhundverfahren“) und die Vergabe nach einem Punktesys-tem auf der Grundlage von Vergabekriterien zum Einsatz.

Wichtig ist bei allen Verfahren, dass sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit aufweisen sollten. In der Vergangenheit hat sich bei Vergabe nach einem Punktesystem gezeigt, dass das Verfahren sehr aufwändig und zeitintensiv ist. Zudem müssen die Vergabekriterien und deren Gewichtung regelmäßig überprüft werden, weil zum Beispiel aufgrund einer richterlichen Ent- scheidung Einheimische nicht ohne Rechtfertigung durch das Allgemeinwohl bei der Bauplatzvergabe bevorzugt werden dürfen.

Die Verwaltung hat sich daraufhin rechtlich beraten lassen und schlägt auf dieser Grundlage eine Vergabe der Bauplätze nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen vor. Dieses Verfahren bietet eine hohe Rechtssicherheit und führt zu einer zügigeren Vergabeprozedur. So soll nach dem Ende des noch festzulegenden Bewerbungszeitraums eine Rangfolge der Bewerber nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen erstellt werden. Im Anschluss werden die Bewerber zur Abgabe einer Prioritätenliste aufgefordert, innerhalb derer sie ihre Wunschbauplätze benennen und priorisieren. Die Bewerber erhalten dann nach der gebildeten Rangfolge die Bauplätze zugeteilt.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Anwendung des sogenannten „Windhundverfahrens“ mit einer taggenauen Bewerbung und mit der Maßgabe, dass die Verwaltung die inhaltlichen Details des Verfahrens ausarbeitet und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung vorlegt.

In diesem Zusammenhang verweist der Vorsitzende auf die aktuelle Problematik in Bezug auf § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Unlängst habe das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 18. Juli 2023 entschieden, dass bei einer Gemeinde in Baden-Württemberg der verfahrensgegenständliche Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, für unwirksam erklärt wurde. Dies wurde damit begründet, dass § 13 b BauGB mit dem Recht der Europäischen Union, genauer gesagt mit Artikel 3, Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie), unvereinbar ist. Aktuell werde die Urteilsbegründung durch verschiedene Stellen bewertet und ausgelotet, was dies für die Städte und Gemein- den bedeutet, die ihre Bebauungspläne nach § 13 b BGB aufgestellt haben bzw. bei denen sich Bebauungspläne nach § 13 b BGB in Aufstellung befinden. Erst wenn die Analyse vorliegt, kann das weitere Vorgehen für das Neubaugebiet „Höhe II“ daraus abgeleitet werden. Und erst wenn diesbezüglich Rechtssicherheit besteht, kann die Vermarktung der Bauplätze gestartet werden.

Verbesserung des Verbindungswegs von der Heinrich-Heine-Straße zum Neubaugebiet „Höhe II“

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Beauftragung der Firma Rossaro zur Herstellung einer wassergebundenen Decke mit Straßenbeleuchtung zur Verbesserung des Verbindungswegs zwischen der Heinrich-Heine-Straße und dem Neubaugebiet „Höhe II“ inklusive der Herstellung einer Straßenbeleuchtung.

Ausschreibung der notwendigen Arbeiten zum Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlagen

Im Rahmen des Sachvortrags geht der Vorsitzende auf den „RÜB-Erlass“ des Landes Baden-Württemberg ein, der vorsieht, dass alle Regenwasserbehandlungsanlagen mit Messeinrichtungen auszu- statten sind, um z.B. das Einstau- und Entlastungsverhalten der Becken überwachen zu können. Die Arbeiten sind somit notwendig, da die Erweiterungsmaßnahmen gesetzlich gefordert werden. Bei prognos-tizierten Gesamtkosten in Höhe von 1.236.000 € erhält die Stadt eine Festbetragsförderung vom Land in Höhe von 773.200 €.

Auf der Grundlage des vorliegenden Zuwendungsbescheids sollen nunmehr die Maßnahmen ausgeschrieben werden. Es ist geplant, die Maßnahme in drei Paketen
1. Tiefbau
2. Maschinentechnik
3. Elektrotechnik
auszuschreiben. Die Ausschreibungen für den Tiefbau und die Maschinentechnik sollen am 20.10.2023 öffentlich bekannt gemacht werden, damit dann nach der Submission im November 2023 die Aufträge in der Sitzung am 20.12.2023 vergeben werden können und so der Baubeginn fristgerecht im Januar an den Fördermittelgeber bestätigt werden kann. Die Ausschreibung für die Elektrotechnik wird Anfang kommenden Jahres öffentlich bekannt gegeben.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten zum Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlagen.

Sanierung Wasserturm Stetten
- Gewerk Malerarbeiten

Der Vorsitzende geht darauf ein, dass der Technische Ausschuss sich zuletzt einen Überblick über die Sanierungsarbeiten am Wasserturm Stetten verschaffen konnte. In Bezug auf die auszuführenden Malerarbeiten im Innenraum des Wasserturms (Wände, Treppenuntersichten sowie Treppenwangen) wurden verschiedene Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot stammt von der Firma Fa. Geprägs GmbH, Maler- und Lackierbetrieb aus 89312 Günzburg mit einer Angebotssumme von 14.838,30 € (brutto).

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die nachträgliche Genehmigung der Vergabe der Malerarbeiten in Höhe von 14.838,30 € (brutto) an die Firma Geprägs GmbH aus 89312 Günzburg.

Aufstockung Bauhofgebäude
- Schwarz/Weiß-Bereich Klärwärter

Der Vorsitzende stellt dar, dass es im Bereich des Bauhofes bereits eine Schwarz/ Weiß-Trennung für die Mitarbeiter gibt, so dass eine Kontaminationsverschleppung, das bedeutet, dass gefährliche Stoffe aus einem kontaminierten Bereich durch die Einsatz- bzw. Arbeitskleidung aus diesem in einen anderen Arbeitsbereich oder ins private Umfeld getragen wird, ausgeschlossen wird.

Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist dies insbesondere auch bei den Mitarbeitern auf der Sammelkläranlage Niederstotzingen vorzusehen. Hierfür wurde im Haushaltsplan 2023 ein entsprechender Planansatz gebildet. Die Planung sieht vor, das bestehende Bauhofgebäude um zusätzliche Raummodule aufzustocken, um so einen getrennten Schwarz/ Weiß-Bereich für die Klärwärter zu erstellen. Nunmehr soll dieses Vorhaben ausgeschrieben werden, um entsprechende Angebote zu erhalten.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Ausschreibung der Aufstockung des Bauhofgebäudes zur Umsetzung einer Schwarz/Weiß-Trennung mit Herstellung des dafür benötigen Umkleide- und Aufenthaltsbereichs für das Kläranlagenpersonal.

Jubiläumsfeier „Hundert hoch Zwei“: Temporäre Nutzung des Flurstück 188/0 als Festplatzgelände

Die Schützenkameradschaft Oberstotzingen e.V. (Gründungsjahr 1925) und der Musikverein Stadtkapelle Niederstotzingen e.V. (Gründungsjahr 1923) planen eine gemeinsame Feier anlässlich der 100-jährigen Vereinsjubiläen im Jahr 2024.

Zentrales Element der Feierlichkeiten soll ein Festwochenende vom 7. Juni bis zum 9. Juni 2024 sein. Hierzu soll ein Festzeltbetrieb inklusive Fahrgeschäfte organisiert werden. Zudem planen die Veranstalter ein Rahmenprogramm unter Einbeziehung des Kinderfestes und des Kreismusikfestes.

Aufgrund des geplanten Festzeltbetriebs und in Erwartung eines großen Besucheraufkommens und dem dazugehörigen Rahmenprogramm haben die veranstaltenden Vereine die Überlegung angestellt, ob es möglich wäre, den Festzeltbetrieb nicht auf dem offiziellen Festplatzgelände der Stadt Niederstotzingen stattfinden zu lassen, sondern dieses auf den Trainingsplatz des TSV Niederstotzingen e.V. zu verlagern. Damit könnten das Festzelt und die verschiedenen Fahrgeschäfte in räumlicher Nähe zueinander aufgestellt werden und das gesamte Festplatzgelände wäre leichter zugänglich, sowohl für die Besucher, als auch für die Beschickung des Festzeltbetriebes mit Speisen, Getränken etc.

Im Rahmen der Machbarkeitsprüfung und Vorplanungen traten die Vereinsvorstände mit der Fragestellung an die Stadtverwaltung heran, ob es grundsätzlich denkbar wäre, dass das Festzelt auf dem Flurstück 188/0 (Trainingsplatz des TSV Niederstotzingen) aufgebaut und betrieben wird. Nachdem der TSV Niederstotzingen e.V. seine Unterstützung in Form der grund-sätzlichen Bereitschaft den Trainingsplatz zur Verfügung zu stellen signalisiert hat, bittet die Verwaltung den Gemeinderat um Beratung und Billigung des Vorgehens.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Wiederherstellung des Trainingsplatzes in den vorherigen Zustand liegt bei der Schützenkameradschaft Oberstotzingen e.V. und dem Musikverein Stadtkapelle Niederstotzingen e.V. als Veranstalter.

Im Rahmen der Beratung begrüßen alle Fraktionen die Ausrichtung des großen Vereinsjubiläums unter dem Titel „Hundert hoch Zwei“. Grundsätzlich signalisieren auch alle Fraktionen die Unterstützung der Veranstaltung, indem die Nutzung des Trainingsplatzes für die Zwecke des 100-jährigen Jubiläums gebilligt wird. Die Mitglieder des Gremiums legen jedoch Wert darauf, dass die Rechte und Pflichten sehr genau zwischen den Vereinen definiert und vereinbart werden. Hierzu wird eine Nutzungsvereinbarung zwischen den Vereinen sowie der Stadt Niederstotzingen ausdrücklich gebilligt. Der Vorsitzende geht darauf ein, dass bei einem positiven Votum des Gemeinderats die Details in einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung zwischen den Vereinen und der Stadt geklärt und detailiert werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Billigung und Genehmigung der Nutzung des Flurstücks 188/0 zur Durchführung der Jubiläumsfeier „Hundert hoch Zwei“ mit der Maßgabe einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung.

Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:

  • Balkonanbau beim bestehenden Wohnhaus Oberdorfstraße 20, Flst. 39/4 in Stetten Neubau eines REWE-Verbrauchermarktes mit 93 Stellplätzen und Werbeanlagen auf den Flst. 489/1 und 489/2, Place de Bages 2 in Niederstotzingen
  • Errichtung eines Balkons und Umnutzung von Gewerbeflächen im Ober- und Dachgeschoss zu einer Wohnung beim Gebäude Kleine Gasse 7, Flst. 153/1 und 153/2 in Niederstotzingen
  • Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle (Maschinen- und Bergehalle); Abbruch der bestehenden Lagerscheuer auf den Flst. 154 und 159, Reuendorf 1 in Reuendorf

Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, das die NetCom BW ab November mit der Vermarktung des eigenwirtschaftlichen Internet- ausbaus beginnt. Der eigenwirtschaftliche Internetausbau stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine einmalige Chance dar, zu einem kostenlosen Glasfaserhausanschluss zu gelangen. Um diese zu erreichen finden Einwohnerversammlungen, individuelle Beratungsgespräche, Werbemaßnahmen und Vor-Ort-Termine in der Zeit von November bis 19. Februar 2024 statt. Den Auftakt bilden die Einwohnerversammlungen mit Beteiligung der NetCom BW am:
Montag, 16. Oktober 2023, Stetten, Bürgerhaus, 19.00 Uhr
Dienstag, 17. Oktober 2023, Niederstotzingen, Stadthalle, 19.00 Uhr
Mittwoch, 18. Oktober 2023, Oberstotzingen, Mehrzweckhalle, 19.00 Uhr

Die gesamte Bürgerschaft ist zu allen Terminen herzlich eingeladen um sich über den Ausbau und die Tarife der NetCom BW zu informieren.

Verschiedenes

Herr Däumling schlug vor, die Veranstaltungen beim Sommerferienprogramm mit den Vereinen so zu koordinieren, dass Überschneidungen am gleichen Tag möglichst vermieden werden.

Auf Nachfrage von Herrn Mickley gab der Vorsitzende an, dass die Landesstraße nach Sontheim an der Brenz nach wie vor nicht im Erhaltungsmanagement des Landes Baden-Württemberg als zuständiger Straßenbaulastträger aufgenommen ist.

Herr Dr. Spizig sprach die neu installierten Leitplanken Richtung Günzburg an. Die Leitplanken dienen dem Schutz des Wasserschutzgebiets im Falle von Verkehrsunfällen. Er regte für die Wintersaison das Aufstellen von Schneefangzäunen an, damit sich im Bereich der Leitplanken keine Schneeverwehungen bilden. Der Vorsitzende sicherte zu, dies dem Landratsamt weiterzumelden.