Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 26.07.2023
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau REWE Oberstotzinger Straße“
- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Am 24. Mai 2023 hat der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau REWE Oberstotzinger Straße“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde auch der Entwurf des vorhabenbezogenenen Bebauungsplans gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) beschlossen.
Zwischen dem 9. Juni 2023 und dem 10. Juli 2023 lag das Planwerk öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum konnten die Stellungnahmen abgegeben werden.
Herr Thomas Häußler vom Planungsbüro Zint & Häußler, welches vom Vorhabenträger beauftragt wurde, stellte dem Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen in einer Abwägungstabelle vor. 23 Träger öffentlicher Belange wurden direkt angeschrieben. Die Grundzüge der Planung wurden durch die Stellungnahmen nicht berührt. Einzelne Aspekte wurden als Hinweise oder Ergänzungen direkt in das Planwerk übernommen.
Der Gemeinderat behandelte die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau REWE Oberstotzinger Straße“.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Abwägungstabelle zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen beschloss einstimmig, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, Begründung und weiteren Anlagen als Satzung.
Festlegung des Bauplatzpreises für das Neubaugebiet „Höhe II“
Der Vorsitzende ging darauf ein, dass die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Höhe II“ vorangehen. Die Vermarktung der Bauplätze soll im Herbst beginnen. Der Gemeinderat muss zunächst allerdings noch über die Art der Vergabe entscheiden. Die dafür notwendigen Entscheidungsgrundlagen werden derzeit von der Verwaltung erarbeitet.
Bereits jetzt kann sich der Gemeinderat mit der Festlegung der Bauplatzpreise auseinandersetzen. Die Kämmerei hatte sämtliche Positionen zur Realisierung des Neubaugebiets zusammengefasst und einen Vorschlag für die Bauplatzpreise erarbeitet.
Anhand einer Präsentation stellte der Vorsitzende die Kosten für den Grunderwerb, die Planung, die Vermessung, die Erschließung, den Klärbeitrag für den mechanischen und biologischen Teil der Kläranlage sowie die Nettobaufläche vor.
Der Vorsitzende erläuterte, dass in den Baukosten ein Ansatz in Höhe von 5 % für Unvorhergesehenes enthalten ist. Des Weiteren ging er auf die anteiligen Steuerungskosten für die Verwaltung und den Gemeinderat ein. Diese wurden mit insgesamt 2,5 % der Baukosten veranschlagt. Des Weiteren ist ein Infrastrukturzuschlag in Höhe von 75.000 Euro enthalten, der sich an den Ansätzen der vergangenen Baugebiete orientiert.
Somit basiert die Kalkulation auf Gesamtkosten in Höhe von 2.090.007,45 Euro. Diese Kosten bilden die tatsächlich entstandenen beziehungsweise entstehenden Kosten ab. Eine Aufzinsung (Gewinnzuschlag) ist in der Kalkulation nicht enthalten.
Der Vorsitzende ging sodann auf den Vorschlag der Verwaltung zur Festlegung der Bauplatzpreise ein. Dieser sieht einen differenzierten Bauplatzpreis vor.
Für den Bauplatz der stationären Pflege soll der Preis 198 Euro pro m² betragen.
Für die Parkplatzfläche der stationären Pflege wird ein Ansatz von 100 Euro pro m² vorgeschlagen.
Für alle übrigen Fläche (Wohnen) würde der Bauplatzpreis bei 204 Euro pro m² liegen.
Der Vorsitzende erläuterte, dass mit diesen Ansätzen die Gesamtkosten erwirtschaftet werden. Gleichzeitig wird mit einem reduzierten Bauplatzpreis für die stationäre Pflege dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Investitionskosten inklusive Grunderwerb auf die Höhe der Pflegesätze auswirken.
Der grundsätzliche Bauplatzpreis in Höhe von 204 Euro pendelt sich eher im Mittelfeld der Bauplatzpreise anderer Kommunen ein und stelle ein moderates Ergebnis dar. Wenngleich natürlich auch hier die allgemeine Preissteigerung zu spüren ist.
Gleichzeitig würden alle Grundstückskäufer an den Kosten für Unvorhergesehenes im Rahmen der zur Erschließung des Baugebiets notwendigen Kosten beteiligt. Wobei bisher immer 10 % der Baukosten angesetzt wurden und man hier einen Ansatz von 5 % gewählt hat.
Sollten darüber hinaus unvorhergesehene Kosten notwendig werden, so sind diese auf Basis des jetzt vorliegenden Vorschlags über den Gesamtfinanzhaushalt zu decken.
Nach der Einführung in den Sachvortrag eröffnete der Vorsitzende die Aussprache. Die Fraktionen vertraten unterschiedliche Positionen. Die SPD-Fraktion beantragte einen einheitlichen Bauplatzpreis für die Wohnbebauung und die stationäre Pflege mit 198 Euro pro m².
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende zunächst den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Mehrheitlich mit 4 JA-Stimmen und 11 NEIN-Stimmen beschloss der Gemeinderat den Antrag zur Festlegung des Bauplatzpreises auf einheitlich 198 Euro pro m² für die Wohnbebauung und die stationäre Pflege abzulehnen.
Mehrheitlich mit 11 JA-Stimmen und 4 NEIN-Stimmen beschloss der Gemeinderat die Festlegung des Bauplatzpreises auf 204 Euro je m² und die Festlegung des Bauplatzpreises auf 198 Euro je m² für den Bauplatz der stationären Pflege und die Festlegung des Bauplatzpreises in Höhe von 100 Euro pro m² für die Parkplatzfläche.
Sanierung Wasserturm Stetten - Vergabe der Betonsanierung
Die meisten Gewerke zur Sanierung des Wasserturms in Stetten sind vergeben und die Sanierung läuft aktuell nach Plan. Die Betonplatte wurde in der Kalenderwoche 30 auf den Wasserturm gesetzt und erfolgte problemlos. Ein noch nicht beauftragtes Gewerk ist die Betonsanierung. Der genaue Umfang der notwendigen Arbeiten konnte erst ermittelt werden, nachdem der Turm eingerüstet wurde. Die Untersuchung hat mittlerweile stattgefunden.
Eine vollständige Betonsanierung des Wasserturms ist nicht notwendig. Es wurden circa 120 Schadstellen identifiziert. Diese müssen sandgestrahlt und entrostet werden und mit einem Korrosionsschutz und einer Haftbrücke gestrichen werden.
Es wurden mehrere Unternehmen mit der erforderlichen Fachkunde nach einem Angebot gefragt. Im Ergebnis erhielt die Stadt lediglich ein Angebot, da viele Unternehmen aus Kapazitätsgründen abgesagt haben.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Vergabe der Betonsanierung an die Firma ISOTEC – Abdichtungssysteme von Minningerode GmbH aus 86399 Bobingen zu einem Netto-Angebotspreis von 68.651,76 Euro .
Prüfung der Bauausgaben 2017-2021 - Abschluss des Prüfungsverfahrens
Der Vorsitzende verwies auf die Sitzung des Gemeinderats am 22. Februar 2023, in der die Ergebnisse der Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt vorgestellt wurden. Mit Schreiben vom 6. April 2023 hat die Stadtverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt sowie dem Landratsamt Heidenheim Stellung genommen.
Mit Schreiben vom 12. Mai 2023 hat das Landratsamt bestätigt, dass die im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt dokumentierten Feststellungen durch die Stellungnahme der Stadt Niederstotzingen erledigt sind.
Ohne Wortmeldungen nahm der Gemeinderat hiervon Kenntnis.
Änderung von Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen
Herr Häußler informierte zunächst allgemein über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen.
Im Familienzentrum St. Anna ist Frau Ramona Fröhlich seit 1. Juli 2023 neue Leiterin. Alle Betreuungsformen in allen Einrichtungen sind zum Stand Juli 2023 voll ausgelastet. Zum neuen Kindergartenjahr wird eine zusätzliche Gruppe in der Villa Kaleidos (Gebäude St. Martin) installiert, um den Bedarf zu decken. Hierfür ist die Hortgruppe aus dem Gebäude in die alte Grundschule umgezogen.
Im Anschluss wurden die beiden Anträge der beiden Einrichtungen vorgestellt und begründet.
Villa Kaleidos
Eine Krippengruppe (U3-Bereich) reduziert die Betreuungszeit aus pädagogischen Gründen von bisher 10 auf 9 Stunden täglich. Dadurch ergibt sich ab dem folgenden Kindergartenjahr folgender Elternbeitrag für diese Betreuungsform:
Krippengruppe bis 9 Stunden (vorher 10)
1 bis 3 Jahre | Bisher | Neu ab 01.09.2023 |
1 Kind | 496,00 € | 446,00 € |
2 Kinder | 397,00 € | 357,00 € |
3 Kinder | 318,00 € | 286,00 € |
4 und mehr Kinder | 254,00 € | 229,00 € |
Einstimmig beschloss der Gemeinderat dem Antrag auf Grundlage des Kindergartenvertrags zuzustimmen.
Familienzentrum St. Anna
Die Hortgruppe II hat die Betreuungszeit so gewählt, dass ein neues Betreuungsangebot entsteht. Damit wird den Eltern Rechnung getragen, die einen Hortplatz zwar benötigen, jedoch nicht bis 17:30 Uhr. Der Betreuungsumfang der Hortgruppe II in der ehemaligen Grundschule ist von Montag bis Freitag 6:30 Uhr bis 14 Uhr (7,5 Stunden täglich). Dadurch ergibt sich ab dem folgenden Kindergartenjahr folgender Elternbeitrag für diese Betreuungsform:
Hortgruppe II 6:30 bis 14:00 Uhr
6 bis 10 Jahre | Bisher | Neu ab 01.09.2023 |
1 Kind | 195,00 € | 133,00 € |
2 Kinder | 175,00 € | 119,00 € |
3 Kinder | 158,00 € | 108,00 € |
4 und mehr Kinder | 142,00 € | 97,00 € |
Einstimmig beschloss der Gemeinderat dem Antrag auf Grundlage des Kindergartenvertrags zuzustimmen.
Lindenfest 2023 - Finanzielle Unterstützung durch die Stadt Niederstotzingen
Der Vorsitzende verwies auf die umfangreiche Sitzungsunterlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Er fasste zusammen, dass der Gemeinderat das Lindenfest im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro bezuschusst hat, zweckgebunden für die Finanzierung der musikalischen Unterhaltung am Samstagabend. Der Zuschuss hat die teilnehmenden Vereine finanziell entlastet und gleichzeitig motiviert. Die Abrechnung und der Abrechnungsmodus durch den Musikverein wurde von allen teilnehmenden Vereinen ausdrücklich gebilligt.
Es hat sich gezeigt, dass das Lindenfest nach der Corona-Pandemie reaktiviert werden konnte und dass sich neue Vereine gefunden haben, die sich am Lindenfest beteiligen. Grundsätzlich steht das Lindenfest aus Sicht des Bürgermeisters allen Vereinen offen, die sich mit einem Angebot beteiligen wollen. Da das Lindenfest von zentraler Bedeutung für die Stadtgemeinschaft ist, hält der Vorsitzende die Organisation für unterstützenswert. Aus diesem Grund beantragt er, dass der Gemeinderat auch in diesem Jahr das Lindenfest mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro zweckgebunden bezuschusst.
Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat mit 10 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen bei 2 Befangenheiten die Unterstützung des Lindenfestes 2023 mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro, zweckgebunden für die Finanzierung der musikalischen Unterhaltung am Samstagabend.
Schulsozialarbeit an der Grundschule Niederstotzingen
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Caritas Ost-Württemberg, Weidenfelder Straße 12, 73430 Aalen als Träger der Schulsozialarbeit für die Grundschule Niedestotzingen zu ermächtigen.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 14.987,66 Euro.
Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten:
- Neubau einer Dachgaube beim Gebäude Asselfinger Weg 2, Flst. 176 in Stetten
- Wohnraumerweiterung durch Anbau eines Wintergartens beim Gebäude Im Lerchenbühl 14/1, Flst. 756/67 in Niederstotzingen
- Bauvoranfrage für die Neugestaltung und Erweiterung der Außengastronomie auf den Flst. 54/10 und 54/14, Oberdorfstraße 31 in Stetten
- Neubau eines Reihenhauses (3 Häuser mit je 2 Wohnungen) und Stellplätzen auf den Flst. 91/9 und 91/10, Stettener Straße 12/1, 12/2 und 12/3 in Oberstotzingen
Bekanntgaben
Der Vorsitzende gab bekannt, dass demnächst die Anmietung des Gebäudes Ulmer Straße 12 erfolgen soll. Das Gebäude dient der Stadt als zusätzliche Anschlussunterbringung für Geflüchtete.