Amtlicher Bericht
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 24.05.2023
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Neubau REWE Oberstotzinger Straße"
Zur Eröffnung des Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende Iris Haas vom Büro Zint & Häußler GmbH, Büro für Stadtplanung in Neu-Ulm. Der heute in der Sitzung präsentierte Bebauungsplan wurde durch das Büro Zint & Häußler erstellt.
Vor der Vorstellung des Bebauungsplans ging der Vorsitzende zunächst auf das Planungserfordernis ein. Die Ansiedlung eines REWE-Marktes sei für die Stadt Niederstotzingen von enormer Bedeutung. Das Vorhaben trage unmittelbar zur Sicherung der Grund- und Nahversorgung der Wohnbevölkerung der Stadt Niederstotzingen bei. Die Grund- und Nahversorgung wird derzeit über die beiden Discounter Netto und Penny sichergestellt. Allerdings zeigt sich im aktuellen Zustand, dass die Stadt Niederstotzingen im Bereich der Verkaufsflächenausstattung im Lebensmittelbereich unterdurchschnittlich aufgestellt ist. So liegt der Bundesdurchschnitt der Verkaufsflächenausstattung bei 436 m² je 1.000 Einwohner. In Niederstotzingen seien dies hingegen derzeit nur 343 m² je 1.000 Einwohner. Der Vorsitzende führte aus, dass Penny gegenüber dem heutigen Grundstückseigentümer und Vermieter des Penny-Markt-Gebäudes als auch gegenüber der Stadt Niederstotzingen angekündigt hat, sich mittelfristig aus dem Marktgebiet Niederstotzingen zurückziehen zu wollen. Damit würde sich die Verkaufsflächenausstattung weiter reduzieren und läge nur noch bei 220 m² je 1.000 Einwohner; also weit unterdurchschnittlich. Dies zeige sich auch bei der Zentralitätskennziffer bei Nahrungs- und Genussmittel. Die Zentralitätskennziffer sei eine Gegenüberstellung des Umsatzes in Niederstotzingen im Food-Bereich und der Kaufkraft der Wohnbevölkerung. Bei Wegfall des Penny-Marktes würde sich die Zentralitätskennziffer auf 54 % reduzieren. Das bedeutet, dass nahezu die Hälfte der Umsätze außerhalb von Niederstotzingen getätigt werden. Nimmt man also den Fall einer mittelfristigen Schließung von Penny an, dann erfährt die Nahversorgung von Niederstotzingen eine deutliche Zäsur. Die bereits heute vorhandenen Abflüsse würden sich weiter verstärken. Mit der Ansiedlung eines REWE-Vollsortimenters wird die Grund- und Nahversorgung für die Zukunft abgesichert und es können die Umsätze zurück in die Stadt Niederstotzingen geholt werden. Ziele der Planung sind zum einen die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes, der durch den aufgelassenen Altstandort entstanden ist und zum anderen die langfristige Sicherung der Nahversorgung durch die Schaffung einer attraktiven Einkaufsalternative aus Discounter und Vollsortimenter. Das Vorhaben entspreche auch dem strategischen Ziel des Integrierten Stadtentwicklungkonzeptes der Stadt Niederstotzingen, das den Erhalt und die punktuelle Verbesserung der Einkaufssituation definiert.
Der neue REWE-Markt sehe eine Verkaufsfläche von insgesamt 1.689 m² vor. Diese setzt sich zusammen aus 1.610 m² für den eigentlichen REWE-Markt, 52 m² für die Bäckerei (ohne Gastronomie) und 27 m² im Windfang. Im weiteren Verlauf erläuterte der Vorsitzende die rechtlichen Vorgaben, die bei der Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels zu berücksichtigen sind. Mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² wird die Schwelle zur Großflächigkeit nach § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung überschritten. Daher sei die Ausweisung eines Sondergebiets erforderlich. Für die Planung sei darüber hinaus eine städtebauliche Auswirkungsanalyse auf Basis des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung vorzunehmen, um die möglichen wirtschaftlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Projektvorhabens aufzuzeigen und zu analysieren. Der Verwaltung und allen Projektbeteiligten war es wichtig, dass möglichst viele Vorarbeiten im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens erledigt werden, um frühzeitig die verschiedenen Akteure einzubeziehen und deren Sichtweisen innerhalb der Planung berücksichtigen zu können. So wurde ein Scooping-Termin im Landratsamt Heidenheim veranstaltet, um das Vorhaben den verschiedenen Fachbehörden vorzustellen und deren Einschätzungen in das Planwerk einfließen lassen zu können. Darüber hinaus haben Erörterungstermine mit dem Regionalverband Ostwürttemberg und der Raumordnungsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart stattgefunden, um die städtebaulichen, wirtschaftlichen und raumordnerischen Auswirkungen des Projektvorhabens zu besprechen. Im Nachgang der Besprechungen wurden die Ergebnisse in das heute vorzustellende Planwerk eingearbeitet und entsprechend berücksichtigt. Insgesamt zeige sich, dass die raumordnerischen Ziele und Gebote, die sich aus dem Regionalplan und dem Landesentwicklungsplan ergeben, durch das Vorhaben eingehalten werden können. Mit dem Vorhaben wird eine Gewerbebrache beseitigt und bereits versiegelte Fläche wieder nutzbar gemacht. Der neue Standort des REWE-Marktes ist für ca. 2.200 bis ca. 2.300 Einwohnerinnen und Einwohner fußläufig erreichbar und der Standort ist optimal an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. 80 % der Umsätze des neuen REWE-Marktes werden aus der Stadt Niederstotzingen kommen. Innerhalb von Niederstotzingen und auch in den anderen Gemeinden wird es gewisse Umsatzumverteilungseffekte geben, die allerdings innerhalb des Rahmens liegen. Ergänzend zu der Auswirkungsanalyse wurde ein Nahversorgungskonzept erstellt, ein artenschutzrechtliches Gutachten ausgearbeitet, der Baugrund untersucht und ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Zudem fanden Abstimmungsgespräche mit der Landeswasserversorgung statt, da eine Leitung der Landeswasserversorgung das Projektgrundstück durchquert. Nach der Einführung übergab der Vorsitzende das Wort an Iris Haas vom Büro Zint & Häußler aus Neu-Ulm, die in der Folge den Bebauungsplan vorstellte. Die Planerin erläuterte anhand einer Präsentation die Inhalte des Bebauungsplans und des Vorhabens- und Erschließungsplans. Sie ging zunächst auf den Lageplan ein und erläuterte den Projektstandort. Sie präsentierte Bilder des jetzigen Ist-Zustandes und den Zustand der verschiedenen Bestandsgebäude des Penny-Marktes und des Netto-Marktes. In der Folge zeigte sie einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Niederstotzingen, der in dem Bereich ein Mischgebiet ausweist. Sie erläuterte die Notwendigkeit zur Entwicklung eines Bebauungsplans auf der Basis eines Sondergebietes, wie es sich durch die Baunutzungsverordnung ergibt. Sie erläuterte, dass der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden soll. Zudem handle es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der direkt und konkret auf das Vorhaben zugeschnitten sei. Frau Haas erläuterte, dass die Zufahrt von der Theodor-Storm-Straße in der Zukunft wegfällt. Die Zufahrt auf das Projektgrundstück wird in der Zukunft ausschließlich über den Place de Bages erfolgen. Die Anlieferung des Marktgebäudes erfolgt über eine eingehauste Anlieferungsrampe im Norden des Projektgrundstückes. Sie erläuterte die Raumaufteilung des neuen REWE-Marktes und ging im Anschluss auf das Geländeniveau des Grundstückes mit dem heutigen Penny-Markt und des aufgelassenen Netto-Standortes ein. Von der Theodor-Storm-Straße aus gesehen, wird das Gebäude eine zweigeschossige Anmutung haben. Sie ging auf die Grundflächenzahl ein, die mit 0,6 festgelegt wurde. Diese bezieht sich auf den Bereich des Gebäudes an sich. Zusätzlich wird eine Überschreitung im Bereich der Parkplätze und Zufahrten auf insgesamt 0,9 möglich sein. Das festgelegte Baufenster ermögliche einen gewissen Spielraum für die sich jetzt anschließenden weiteren Planungen des Gebäudes. Als Beispiel führte sie die Dämmung an. Frau Haas ging nochmals darauf ein, dass im Vorfeld ein artenschutzrechtliches Gutachten und ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben wurde. Sie erläuterte dem Gremium, dass Nutzungszeiten festgelegt wurden. Und dass eine Anlieferung des Marktgebäudes nur in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends möglich sein wird.
Sodann stellte der Vorsitzende die Beschlussanträge wie folgt:
- Fassung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Neubau REWE Oberstotzinger Straße".
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen. - Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau REWE Oberstotzinger Straße".
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen. - Beauftragung der Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Neubau REWE Oberstotzinger Straße" durchzuführen.
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende bedankte sich bei Iris Haas für die Teilnahme an der Gemeinderatssitzung und schloss den Tagesordnungspunkt.
Schulsozialarbeit an der Grundschule Niederstotzingen
Der Vorsitzende führte in den Sachvortrag ein und verwies zunächst auf die Beschlusslage vom 23. November 2022, an dem der Gemeinderat beschlossen hatte, eine auf zwei Jahre befristete Stelle für die Schulsozialarbeit an der Grundschule Niederstotzingen zu schaffen. In der Folge habe sich die Verwaltung Gedanken zur Umsetzung der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2023/24 gemacht. Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, eigenes Personal bei der Stadt Niederstotzingen anzustellen oder alternativ mit einem externen Partner zusammenzuarbeiten. Die Verwaltung habe daraufhin Kontakt mit der Caritas aufgenommen als auch mit der eva in Heidenheim. Bei beiden Organisationen handle es sich um kompetente und zuverlässige Träger sozialer Dienstleitungen. In der heutigen Sitzungsvorlage und im heutigen Tagesordnungspunkt wolle man dem Gemeinderat Alternativen für die Besetzung der Schulsozialarbeit aufzeigen. Hierzu habe man von den beiden Anbietern Angebote für die Übernahme der Schulsozialarbeit an der Grundschule Niederstotzingen angefordert und habe diese in der Folge ausgewertet. Mit der Bitte die Ergebnisse nun im Gremium vorzustellen übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Häußler. Herr Häußler stellte die Vor- und Nachteile einer Schulsozialarbeit in Form eines Anstellungsverhältnisses bei der Stadt mit einer Alternative in Form einer Partnerschaft mit der Caritas oder der eva Heidenheim gegenüber. Aus Sicht der Verwaltung spricht einiges dafür, zu Beginn der Schulsozialarbeit mit einem etablierten Partner, der bereits über verschiedene Erfahrungen im Bereich der Schulsozialarbeit verfügt, in dieses neue Leistungsfeld zu starten.
Er stellte den Beschlussantrag im folgenden Wortlaut:
Abschluss einer Vereinbarung mit der eva Heidenheim gGmbH, Albuchstraße 1, 89158 Heidenheim als Träger der Schulsozialarbeit für die Grundschule Niederstotzingen.
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.
Breitbandausbau - Anschluss des Andreaswegs an das städtische Glasfasernetz
Der Vorsitzende verwies einführend auf die Beschlusslage vom 21. Dezember 2022. Während der Wohnumfeldmaßnahme im Jahr 2018 wurden im nördlichen Andreasweg und im sanierten Bereich der Gartenstraße Leerrohre für die Glasfaserversorgung verlegt. 2021 hatte die Stadt dann die SWU beauftragt, die Leerrohre bei der Verlegung der Nieder- und Mittelspannungsleitung im südlichen Andreasweg bis zur Breite Straße mitzuverlegen, wo das kommunale Glasfasernetz verläuft und der Andreasweg an das Netz angebunden werden kann. Vor dem Hintergrund des neugebauten Mehrfamilienwohnhauses in der Bahnhofstraße wurde bei der NetCom angefragt, welche Maßnahmen notwendig wären, um die Telekommunikationsversorgung im Andreasweg zu übernehmen. Es wurde dann die technische Planung aufgenommen und im Gemeinderat in der Sitzung von 21. Dezember 2022 vorgestellt. Im Vorfeld erfolgte eine Abfrage bei den Bewohnern im Andreasweg, welche Grundstückseigentümer einen Hausanschluss wünschen. Der Gemeinderat hat dann die Umsetzung der notwendigen Arbeiten zum Anschluss des Andreaswegs an das kommunale Glasfasernetz in der Breite Straße beschlossen.
Neben den Arbeiten im Andreasweg für die Herstellung der Breitbandanschlüsse, die im
Dezember durch den Gemeinderat beschlossen wurden, muss nur noch eine Zuführungstrasse vom PoP-Gebäude in der Bergstraße als Point of Presence bis zum Andreasweg verlegt werden. Diese Anbindung ist auch im Masterplan der Breitbandversorgung der Stadt Niederstotzingen so vorgesehen. Es handelt sich hierbei um ein 432-fasriges Kabel, welches in dem bereits bestehenden Leerrohr, verbunden bis zum Andreasweg, verlegt werden kann. Dieses 432-fasrige Kabel versorgt allerdings nicht nur den Andreasweg, sondern versorgt hier zukünftig auch die Gebäude in der Blumenstraße, der Gartenstraße und teilweise der Sontheimer Straße und Bahnhofstraße. Da die bereits beschlossenen Arbeiten im Andreasweg mit der Herstellung dieser Versorgungsleitung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, musste sehr zeitnah eine Entscheidung zur Vergabe der Arbeiten gefällt werden. Die Firma Max Wild hat ein Angebot in Höhe vom 22.936,11 Euro (brutto) vorgelegt, das aufgrund der Eilbedürftigkeit durch den Vorsitzenden in Auftrag gegeben wurde. Die Verwaltung bittet nun um eine nachträgliche Genehmigung dieses Nachtragsangebots der Firma Max Wild durch den Gemeinderat.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Beschlussan-trag:
Nachträgliche Genehmigung der Beauftragung des Nachtragsangebots.
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.
Flurstückszerlegung im Neubaugebiet "Höhe II"
Der Vorsitzende führte anhand der Sitzungsvorlage in den Tagesordnungspunkt ein und berichtete, dass sich die Verwaltung derzeit in der Bauplatzpreiskalkulation befindet, um die Vermarktung der Bauplätze vorzubereiten. Hierzu sei es notwendig, dass die verschiedenen Flurstücke, auf dem das Neubaugebiet entsteht, zu einem Flurstück verschmolzen werden, um dann in der Folge daraus die 19 Bauplätze, die privaten Park- und Grünflächen sowie die öffentlichen Grünflächen und Versorgungsflächen für den Stromverteiler und die Straßenflächen bilden zu können. Die Arbeiten müssen von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden, dessen Leistungen nach der allgemein gültigen Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz honoriert werden. Da während den Erschließungsarbeiten eine Vermessung nicht möglich ist, hat der Bürgermeister den Auftrag an das Ingenieurbüro Will erteilt, damit sich der Gemeinderat im Juni mit der Festlegung des Bauplatzpreises und der sich anschließenden Vermarktung auseinandersetzen kann. Die Gebühren für die Zerlegung liegen bei brutto 22.936,06 Euro und die Gebühren für Fortführung des Liegenschaftskatasters durch das Landratsamt betragen 6.745,90 Euro.
Im Anschluss leitete der Vorsitzende zum Beschlussantrag über.
Nachträgliche Genehmigung der Beauftragung der Vermessung an das Ingenieurbüro Will.
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.
Elektronische Schließanlage für die Ballsporthalle und die Stadthalle
Der Vorsitzende ging einführend darauf ein, dass bereits das Feuerwehrgerätehaus, das Rathaus und auch die neue Grundschule über eine elektronische Schließanlage verfügen. Damit gingen verschiedene Vorteile einher, so der Vorsitzende mit Verweis auf die Sitzungsvorlage. Der große Vorteil bestünde in der Tatsache, dass sich die einzelnen Türen, Benutzer- und Zutrittsrechte in einem integrierten System verwalten ließen. Zugangsrechte ließen sich schnell anpassen oder widerrufen und Zutritte und Aktivitäten detailliert protokollieren. Der Verlust von Schlüssen und die damit verbundenen Kosten für den Austausch und Neubeschaffung würden zukünftig entfallen. Nachdem das Feuerwehrgerätehaus, das Rathaus und das Schulgebäude bereits über eine DOM-Schließanlage inklusive der dazugehörigen Programmierungssoftware verfügen, soll nun auch die Stadthalle und die Ballsporthalle in das bestehende System integriert werden. Hierzu wurden Seitens der Verwaltung verschiedene Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma KeyStorage GmbH aus 82166 Gräfelfing mit einem Bruttoangebotspreis von 28.535,88 Euro abgegeben.
Abschließend leitete der Vorsitzende zum Beschlussantrag über. Dieser lautete:
Vergabe zur Erweiterung der DOM-Schließanlage (Stadthalle und Ballsporthalle) zu einem Brutto-Angebotspreis von 28.535,88 Euro an die Firma KeyStorage GmbH aus 82166 Gräfelfing.
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.
Bekanntgaben
Der Vorsitzende berichtete, dass der Zuwendungsbescheid für die Nachrüstung mit Messeinrichtungen von vier Regenüberlaufbecken vom Regierungspräsidium Stuttgart bei der Verwaltung eingegangen ist und dass das Ingenieurbüro Strobel mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt wurde, so wie es der Ermächtigungsbeschluss des Gemeinderats vorgesehen hat.
Desweiteren berichtete der Vorsitzende darüber, dass die Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt nunmehr vollständig abgeschlossen sei und die Verwaltung vom Landratsamt Heidenheim ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erhalten hat.
In Bezug auf die Sanierungsmaßnahmen der Landesstraße L 1168 zwischen Bissingen und Stetten verweist der Vorsitzende auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und auf den Um-stand, dass ab Dienstag, den 30.05.2023 von 6 Uhr morgens bis zum Freitag, 02.06.2023 um 18 Uhr die Befahrung der Stotzinger Straße ab dem Ortsschild von Oberstotzingen kommend, nicht möglich ist und der Verkehr gemäß der Einbahnstraßenregelung umgeleitet wird.
Zudem weist der Vorsitzende darauf hin, dass sich die Stadt Niederstotzingen vom 17. Juni bis zum 7. Juli 2023 erstmals am Stadtradeln beteiligt.