Amtlicher Bericht

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 29.03.2023


Einwohnerfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich zum einen danach, wer die Vermessungsarbeiten zur Grenzfeststellung im Bereich „Schorren“ veranlasst hat und zum anderen wies er darauf hin, dass Ausbesserungsarbeiten an der Pumptrack erforderlich sind.

Eine Bürgerin erläuterte dem Gremium wie wichtig und sinnvoll das Angebot des eCarsharing ist und sprach sich für einen Erhalt des Angebots aus.

Abschließend erkundigte sich ein Bürger danach, ob die Vogelherdhöhle für Interessierte zugänglich ist und ob der „Wasserspielbereich“ am Vogelherd dieses Jahr in Betrieb genommen wird. Der Vorsitzende bestätigte, dass der Wasserspielbereich als Teil der öffentlichen Themenwege im Lonetal in Betrieb geht. Die Höhle hingegen sei derzeit nicht frei zugänglich, so der Vorsitzende mit Verweis auf Vandalismus und der Verkehrssicherungspflicht.

Vorstellung der neuen Hausleitung des Niederstotzinger Altenpflegehauses (PAN Altenpflege Niederstotzingen gGmbH)

Das PAN steht seit dem Januar 2023 unter neuer Führung und firmiert als PAN Altenpflege Niederstotzingen gGmbH. Der laufende Geschäftsbetrieb wird nun von der Stiftung Haus Lindenhof verantwortet. Herr Brucker stellte sich als neue Hausleitung dem Gremium und der Öffentlichkeit vor. Er ging auf die aktuellen Belegungszahlen des PAN, die aktuellen Herausforderungen und die Ziele in der täglichen Pflege vor Ort ein und gab einen Ausblick auf den von der Stiftung Haus Lindenhof geplanten Neubau eines Pflegeheims mit 45 geplanten Pflegeplätzen.

Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Brucker für die Vorstellung.

Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Niederstotzingen

Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig die Zustimmung zu den Wahlen von Herrn Matthias Rabe zum Feuerwehrkommandanten und Herrn Hans-Peter Unterweger zum 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten.

Die oberste Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Niederstotzingen setzt sich wie folgt zusammen:

Feuerwehrkommandant:

Matthias Rabe

1. stellvertretender Feuerwehrkommandant:

Harald Hartmann

2. stellvertretender Feuerwehrkommandant: Hans-Peter Unterweger

Der Vorsitzende sah die Freiwillige Feuerwehr Niederstotzingen mit diesem Führungstrio für die Zukunft weiterhin sehr gut aufgestellt und hob die gute Kameradschaft innerhalb der Truppe hervor.

Erschließung Baugebiet „Höhe II“, Endausbau Baugebiet „Vordere Reute“ und Umbau Kreuzungsbereich Steingrubenweg/Fahrtalweg - Vergabe der Bauarbeiten

Am 25. Januar 2023 hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Höhe II“ als Satzung und die Ausschreibung der Straßen- und Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Baugebiets beschlossen. In der Ausschreibung waren ebenfalls die Arbeiten für den Endausbau des Baugebiets „Vordere Reute“ sowie des Umbaus des Kreuzungsbereichs Fahrtalweg/Steingrubenweg enthalten.

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Rossaro Bauunternehmung GmbH u. Co. KG aus 73431 Aalen mit einem Brutto Angebotspreis von 1.206.982,11 € (brutto) abgegeben. Das Angebot liegt rund 10 % unter der Kostenberechnung.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Arbeiten an die Fa. Rossaro Bauunternehmung GmbH u. Co. KG zu einem Brutto-Angebotspreis von 1.206.982,11 €.

Verlegung von Leerrohren und Sanierung von Schachtabdeckungen im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung der L 1168 Stetten-Bissingen

Das Land Baden-Württemberg wird die Fahrbahndecke der L 1168 von Stetten über Bissingen bis zur Autobahnauffahrt auf die A7 sanieren und hat die Stadt Niederstotzingen für die Vorbereitung der Ausschreibung angefragt, ob entlang der Ortsdurchfahrt von Stetten städtische Arbeiten geplant sind, die in die Ausschreibung mit aufgenommen werden sollen. Die Stadtverwaltung hat nach Prüfung das Regierungspräsidium gebeten, die Verlegung von Leerrohren in den Kreuzungsbereichen zur Mittel-/Oberdorfstraße, Kirchstraße und Einmündung Archäopark in die Ausschreibung mit aufzunehmen, um bei späteren Baumaßnahmen (z. B. Breitbandausbau) die Straße nicht mehr beschädigen zu müssen. Auch sollten die Schachtabdeckungen in der Ortsdurchfahrt im Zuge der Sanierung erneuert werden. Günstigster Bieter im Rahmen der vom Land verantworteten Ausschreibung war die Firma Leonhard Weiss. Der Kostenanteil der Stadt Niederstotzingen liegt bei 27.100 € (netto).

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Genehmigung und Beauftragung der ausgeführten Leistungen für die Stadt Niederstotzingen im Zuge der Fahrbahndeckensanierung der L 1168 im Stadtteil Stetten.

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau

Zur Verbesserung der Internetversorgung hat die Stadt Niederstotzingen in den letzten Jahren mit kommunalen Eigenmitteln und Fördergeldern von Bund und Land das kommunalen Breitbandnetz ausgebaut. Damit konnte ein Großteil der sogenannten „weißen Flecken“, also Bereiche mit einer schlechteren Leistung als 30 Mbit im Download, beseitigt werden. Hierzu wurden nach Maßgabe des Fördermittelgebers einzelne Kabelverzweiger mit Glasfaserleitungen verstärkt oder auch direkte Glasfaserhausanschlüsse bis in einzelne Häuser verlegt.

Nun sollen alle sogenannten „grauen Flecken“ ausgebaut werden. Hierbei handelt es sich um alle Häuser, die über weniger als 100 Mbit im Download bzw. über keine gigabitfähigen Hausanschlüsse verfügen.

Der Vorsitzende berichtete darüber, dass nun erstmals in der Geschichte der Breitbandversorgung Niederstotzingens zwei Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfaserleitungen in Niederstotzingen angekündigt haben. Unter anderem waren dies die Breitbandversorgung Deutschland GmbH (BBV) und die NetCom BW GmbH. Der Vorteil eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus besteht in der Tatsache, dass die Stadt Niederstotzingen keine finanziellen Eigenmittel zur Verfügung stellen und auch keine Projektsteuerung in Bezug auf europaweite Ausschreibunng der Planungs- und Bauarbeiten vornehmen muss.

Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der NetCom BW GmbH zum eigen-wirtschaftlichen Ausbau des FTTB-Breitbandnetzes innerhalb der Stadt Niederstotzingen zu ermächtigen. Die wesentlichsten entscheidungsrelevanten Gründe des Gemeinderats waren:

  • Die NetCom BW GmbH verfügt über ein eigenes Backbone-Netz im Landkreis Heidenheim. Dabei handelt es sich um breitbandige Hochgeschwindigkeitsverbindungen zwischen Netzknoten. Der eigenwirtschaftliche Ausbau der kommunalen Breitbandinfrastruktur kann somit aus technischer und organisatorischer Sicht nahtstellenfrei auf der vorhandenen Infrastruktur der NetCom BW GmbH aufbauen.
  • Die Stadt Niederstotzingen konnte sich im Zuge des Ausbaus der weißen Flecken einen Eindruck von der Fachkunde und Zuverlässigkeit der NetCom BW GmbH verschaffen.
  • Die NetCom BW GmbH setzt das Erreichen einer Vorvermarktungsquote von 35% im Ausbaugebiet über alle Anschlüsse voraus. Wird diese Quote erreicht, so sichert die NetCom BW GmbH einen vollständigen eigenwirtschaftlichen FTTB-Breitbandausbau zu, wodurch sich eine Verbindlichkeit ergibt.

Mit dem eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau werden hinsichtlich der Daseinsvorsorge mit Breitbandinfrastrukturen die Weichen der Zukunft gestellt. Die NetCom BW GmbH kündigt den flächendeckenden Breitbandausbau beim Erreichen einer Vorvermarktungsquote von Glasfaserhausanschlüssen von 35% an. Gerade bei den Hauseigentümern innerhalb der sogenannten „grauen Flecken“, sollte das Erreichen der notwendigen Quote möglich sein. Der Vorsitzende verwies hierbei auch auf die jüngsten Ergebnisse in anderen Kreisgemeinden, in denen die NetCom aktiv ist.

In den mit einem Koax-Kabel versorgten Häusern (Kabelanschlüsse) stellt dies eine größere Hürde dar, könnte aber ebenfalls erreicht werden. Denn die Notwendigkeit glasfaserbasierter Hausanschlüsse setzt sich im Bewusstsein der Hauseigentümer immer mehr durch. Gerade durch die Erfahrungen während der Corona-Pandemie mit der Notwendigkeit zuverlässiger, schneller und zukunftsfähiger Internetverbindungen, die das parallele Arbeiten mehrerer Hausbewohner im Homeoffice und Homeschooling zulassen.

In der Gesamtschau ist festzuhalten, dass sich die Stadt Niederstotzingen nach zwei geförderten Ausbauprojekten (weiße Flecken) erstmalig in der Situation sieht, innerhalb von ca. 2 Jahren nach Abschluss der Vorvermarktung zu einem vollständigen Ausbau des Breitbandnetzes mit gigabitfähigen Anschlüssen zu gelangen. Und das ohne die Einbringung kommunaler Haushaltsmittel!

Damit sind aber insbesondere auch die Hauseigentümer aus allen Stadtteilen in der Verantwortung, dieses wichtige Ausbauprojekt zu unterstützen, indem sie sich für glasfaserbasierte, gigabitfähige Hausanschlüsse der Zukunft entscheiden. Nicht nur um einen vollständigen Breitbandausbau innerhalb aller städtischen Gebiete erreichen zu können (Solidargedanke), sondern insbesondere auch aus dem Eigeninteresse heraus ihre eigenen Immobilien im Wert zu steigern, in dem diese mit einem zukunftsfähigen Breitbandanschluss ausgestattet werden.

Die NetCom BW GmbH wird voraussichtlich in Richtung des dritten und/oder vierten Quartals 2023 mit der Vorvermarktung in Niederstotzingen beginnen. Hierzu werden seitens des Unternehmens auch Informationsveranstaltungen in Niederstotzingen geplant, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bzw. Hauseigentümer zu informieren, aufzuklären und zu beraten.

Einstellung des eCarsharing-Angebots swu2go

Seit 2018 bietet die Stadt Niederstotzingen in Partnerschaft mit der SWU Energie GmbH (SWU) ein eCarsharing-Angebot an. Hierzu wurde eine E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten beim Rathaus installiert. Die E-Ladesäule verfügt über einen öffentlichen und einen ausschließlich für das eCarsharing nutzbaren Anschluss. Zudem stellt die SWU ein E-Fahrzeug (Renault Zoe) zur Verfügung.

Nach Ablauf des ursprünglichen eCarsharing Betriebsvertrages vom 15.12.2018 - 14.12.2021 hat die SWU den Vertrag kostenfrei um ein weiteres Jahr verlängert.

Aufgrund steigender Betriebskosten seitens der SWU auf der einen Seite und aufgrund des geringen Nutzeraufkommens in Niederstotzihgnen auf der anderen Seite, wurde die Stadt von Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Vertrag bei unveränderten Konditionen nicht mehr länger aufrechterhalten werden kann. Wie man der Presse entnehmen könne, trete diese Fragestellung auch bei anderen Kommunen und auch unabhängig des jeweiligen Anbieters auf.

Um den Standort zu erhalten und den Leasingvertrag für das Elektrofahrzeug nochmals zu verlängern, wäre eine Vertragsanpassung mit einem von der Stadt Niederstotzingen zu bezahlenden Jahresbetrag in Höhe von 4.080 Euro (netto) notwendig. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis schätzt die Verwaltung in Anbetracht von lediglich vier regelmäßigen Nutzern als nicht wirtschaftlich ein. Zumal die Stadtverwaltung einer der vier Nutzer ist.

Sofern das Angebot des eCarsharings im Einvernehmen mit der SWU eingestellt wird, erfolgt die Abholung des Fahrzeugs nach vorheriger Absprache mit der SWU und unter Beachtung einer noch festzulegenden Übergangsfrist, so dass sich die Nutzer darauf einstellen können.

In diesem Fall verbliebe die Ladesäule mit dann zwei öffentlichen Ladepunkten wie im Betriebsvertrag vom 15. Dezember 2018 festgelegt an Ort und Stelle und stünde der Öffentlichkeit nach wie vor zur Betankung der privaten Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Allerdings sei eine etwaige Einstellung des Angebots für die betroffenen Nutzer, die das Fahrzeug für regelmäßige Fahrten (z. B. Arztbesuche, Einkauf, etc.) in Anspruch nehmen, sicherlich ein Einschnitt, so der Vorsitzende. Und das vor dem Hintergrund, dass die Nutzer an sich, als auch die Form der Nutzung genau dem Ziel des Angebots entspreche. Ob dies allerdings unter Abwägung der konkreten Nutzeranzahl und den dafür auftretenden Kosten im Verhältnis stehe, müsse der Gemeinderat abwägen.

Alle drei Fraktionen hatten den Tagesordnungspunkt kontrovers in den jeweiligen Fraktionsbesprechungen diskutiert.

Frau Stadträtin Nikola sprach sich für einen Erhalt des Angebots aus. Gerade im ländlichen Raum stelle das Mobilitätsangebot einen guten Baustein insbesondere für Seniorinnen und Senioren dar. Sie stellte aber klar, dass Sie nicht für die gesamte BWI-Fraktion sprechen kann.

Fraktionsvorsitzender Hegele sah in dem Angebot eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Niederstotzingen. Von dem von der Stadt zu bezahlenden Jahresbetrag von rund 4.000 Euro profitieren derzeit nur drei Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot regelmäßig in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund sieht er es für legitim an, dieses Angebot einzustellen.

Anders sah es Fraktionsvorsitzender Feil, wenngleich er anführte, dass es auch innerhalb der SPD-Fraktion verschiedenen Sichtweisen gebe. Er sehe weniger, dass einzelne Nutzer durch die Stadt Niederstotzingen durch die Jahreszahlung von rund 4.000 Euro unterstützt werden, sondern dass die Stadt mit dem Jahresbetrag ein Angebot unterstützt, das sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger richtet. Er könne sich daher eine Fortführung des Angebots vorstellen.

Auf Nachfrage von Herrn Mickley gab der Vorsitzende an, dass im Falle einer Fortführung des Angebots die Laufzeit mit der SWU noch zu besprechen wäre.

Der Vorsitzende berichtete davon, dass man je nach Entscheidung des Gemeinderats ein solches Angebot sicherlich immer wieder ins Leben rufen kann, sofern sich ein relevanter Bedarf aus der Bürgerschaft oder aus ehrenamtlichen Strukturen (z. B. Nachbarschaftshilfe, Fahrdienste, etc.) heraus ergebe.

Mit 9 JA-Stimmen, 6-NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat die Einstellung des eCarsharing-Angebots swu2go.

Beratung und Entscheidung über die Aufnahme eines Forward-Darlehens

Herr Renner berichtete ausführlich über die aktuelle Marktlage und die Zinskonditionen sowie die Liquidität der Stadtkasse. Danach schlug der Vorsitzende vor, im Moment von dem Abschluss eines Forward-Darlehens Abstand zu nehmen.

Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeinderat an und beschloss einstimmig, zunächst kein Darlehen aufzunehmen und weiter die Darlehenskonditionen zu beobachten.

Ausscheiden von Stadträtin Peggy Mayer aus dem Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Feststellung, dass gemäß § 31 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) aufgrund des Wegzugs von Frau Stadträtin Peggy Mayer zum 1. März 2023 die Wählbarkeit nicht mehr vorliegt und sie somit zu diesem Zeitpunkt aus dem Gemeinderat ausscheidet.

Nachrücken einer Person in den Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen

Der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen beschloss einstimmig gemäß § 16 Abs. 2 GemO, dass Herr Bernd Eisele die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen als Nachrücker aus wichtigem Grund gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 GemO ablehnen kann. In Ermangelung weiterer Nachrücker für die Bürger- und Wählerinitiative (BWI) für den Stadtteil Stetten bleibt der Sitz unbesetzt.

Bekanntgaben

Der Vorsitzende dankte den 80 Helferinnen und Helfern der Stadtputzete und dem Förderverein „Lebenswerte Stadt Niederstotzingen“ für das Grillen.

Er wies auf die neue Homepage der Stadt Niederstotzingen und die neue Niederstotzingen-App hin. Die App bietet die Möglichkeit den Nutzern sogenannte „Pushnachrichten“ zu senden um gezielt und kurzfristig zu Bürgerschaft zu informieren.