Spickzettel Barrierefreiheit
Bilder / Grafiken
Bilder, die für das Verständnis des Textes relevant sind oder Emotionen beim Nutzer auslösen sollen, müssen mit einer aussagekräftigen Beschreibung / Alternativtext versehen werden.
Bilder die lediglich Beiwerk oder dekorativ sind, müssen nicht beschrieben werden.
- Identifizierender Alternativtext für Grafiken und Schaubilder (Beispiel: Diagramm mit Wahlergebnissen)
- Beschreibender Alternativtext für Fotos (objektiv & knapp)
Videos
- Untertitel: Für Menschen mit Hörbehinderung
- Audiodeskription oder Volltextalternative: Für blinde Menschen
Seitentitel & Texte
- Seitentitel: Der Seitentitel einer CMS-Seite muss aussagekräftig sein. Tipp: Seitenbezeichnung und Seitentitel müssen nicht identisch sein. Der Seitentitel darf etwas ausführlicher sein.
- Überschriften: Kennzeichnen als h2 oder h3. Wichtig: Reihenfolge / Hierarchie bei den Überschriften beachten. „fett“ oder „kursiv“ als Kennzeichnung darf lediglich als Hervorhebung innerhalb eines Textabschnitts und nicht als Formatierung einer Überschrift verwendet werden.
- Absätze: Keine leeren Absätze verwenden, um einen Abstand zu erzeugen.
- Zitate: Zitate sollten über den Editor gekennzeichnet werden.
- Aufzählungen: Listen dürfen nicht manuell erzeugt werden (durch Bindestriche), sondern müssen über den Editor entsprechend formatiert werden.
- Abkürzungen: Sollten vermieden oder ausgeschrieben werden.
- Fremdwörter: Anglizismen und Fremdwörter sollten vermieden werden. Ganze Textabschnitte in einer anderen Sprache sollten über die Sprachauszeichnung gekennzeichnet werden.
Tabellen
- Tabellen sollten grundsätzlich sparsam verwendet werden.
- Zellen über die Zelleneigenschaften (Zellenstil und Zellenart) kennzeichnen.
- Leere Zeilen als Platzhalter innerhalb einer Tabelle sind nicht barrierefrei.
- Die Verwendung von Bildern in Tabellen ist nicht zulässig.
Links
Links müssen eindeutig formuliert und unabhängig vom Kontext für den Nutzer verständlich sein.
- Der Titel des Links ist aussagekräftig. Also ist keine zusätzliche Linkbeschreibung notwendig.
Beispiel: Abwassergebührenordnung 2019 (PDF) - Der Titel des Links ist nicht aussagekräftig. Also muss eine sinnvolle Linkbeschreibung hinterlegt werden.
Beispiel: Statt "Mehr erfahren" lieber die Linkbeschreibung: „Kinderferienprogramm 2020“
Alternativ dazu kann der Titel des Links um einen Bezug zum Kontext ergänzt werden.
Beispiel: Mehr erfahren zum Kinderferienprogramm 2020 - Externe Links. Externe Links müssen immer in einem neuen Fenster geöffnet werden. In der Linkbeschreibung muss der Hinweis „Neues Browserfenster:“ enthalten sein.
Beispiel: www.hithausen.de à Linkbeschreibung: „Neues Browserfenster: Website der Stadt Hithausen“ - Links auf Dateien. Im Titel des Links sollte der Dateityp angegeben werden.